Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1684 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Sicherheitsüberprüfung der Dokumente und Identitäten Geflüchteter durch Ausländerbehörden Kleine Anfrage - KA 7/936 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Legen Ausländerbehörden bzw. Ordnungsämter in Sachsen-Anhalt dem Landeskriminalamt die Dokumente Geflüchteter im Zusammenhang dort stattfindender Verwaltungsvorgänge zur Sicherheitsüberprüfung vor und wenn ja, im Zuge welcher Vorgänge? Von fast allen Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt werden Dokumente Geflüchteter dem Landeskriminalamt zur Sicherheitsüberprüfung vorgelegt. Es handelt sich dabei allerdings jeweils um Einzelfälle, in denen Zweifel an der Identität der Person oder an der Echtheit der Dokumente bestehen. Hierzu zählt z. B. der Verdacht des Heraustrennens von Seiten aus Dokumenten, die Vermutung des Austausches eines Lichtbildes, Namensberichtigungen sowie Unklarheit über die Quelle einer Urkunde. 2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird: Warum unternehmen die Behörden diesen Schritt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bundesbehörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit das Bundesministerium des Innern und in Fragen des Familiennachzugs die deutschen Botschaften und damit das Auswärtige Amt für Sicherheitsüberprüfungen zuständig sind? Nach § 73 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können die Ausländerbehörden zur Feststellung von Versagungsgründen nach § 5 Abs. 4 AufenthG oder zur Prüfung von sonstigen Sicherheitsbedenken vor der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung die bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten des Antragstellers (z. B. Name, 2 Aliasname, Angaben zum Ausweispapier) über das Bundesverwaltungsamt an die Sicherheitsbehörden weiterleiten. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Vorschrift sind neben dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz , dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz auch die Landeskriminalämter sowie die zuständigen Behörden der Polizei. Außerdem haben die Ausländerbehörden die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, sofern Zweifel über Identität, Alter und Staatsangehörigkeit bestehen. Solche Zweifel können sich auch aus von einem Ausländer bei der Ausländerbehörde vorgelegten Dokumenten ergeben. Von Ausländerbehörden wird im Einzelfall eine ergänzende Prüfung von Dokumenten durch das zuständige Landeskriminalamt veranlasst, wenn diese Dokumente nach einer positiven Entscheidung im Asylverfahren oder bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln bei der Ausländerbehörde erstmals vorgelegt werden. Mit Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfolgt deren Registrierung, das heißt die Erfassung und Speicherung der Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort sowie - soweit der unbegleitete minderjährige Flüchtling das 14. Lebensjahr vollendet hat - der bei der erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten erstmalig durch die Ausländerbehörde. Dadurch ist auch die Sicherheitsüberprüfung in diesen Fällen durch die Ausländerbehörde unter Beteiligung des Jugendamtes zu veranlassen. 3. Bitte aufschlüsseln. Wie beziffert sich der durchschnittliche Bearbeitungsvorgang zwischen der Anfrage einer kommunalen Behörde und der Antwort durch das Landeskriminalamt in Wochen? Im Durchschnitt geben die Ausländerbehörden eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen an, wobei die Prüfung von Pässen in kürzerer Zeit erfolgt. Für Ersatzpapiere oder Geburtsurkunden kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall auch bis zu zwölf Wochen dauern. 4. In welchem Umfang legen die einzelnen Ausländerbehörden bzw. Ordnungsämter in Sachsen-Anhalt Dokumente von Menschen welcher Staatsbürgerschaft dem Landeskriminalamt zum Zweck der Sicherheitsüberprüfung vor? Bitte getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten . Der Umfang der zur Sicherheitsüberprüfung dem Landeskriminalamt durch die Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt vorgelegten Dokumente wird statistisch nicht erfasst. Eine Aufschlüsselung der Fallzahlen und Staatsangehörigkeiten je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt würde aufgrund fehlender Statistiken eine umfassende Auswertung aller Einzelakten durch die betreffenden Ausländerbehörden erfordern, die von diesen nur mit einem unverhältnismäßig hohen personellen und zeitlichen Aufwand zu bewältigen wäre. Die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land, Stendal sowie Wittenberg teilten jedoch mit, dass es sich bei den vorgelegten Dokumenten überwiegend um solche von syrischen und afghanischen Staatsbürgern handelt.