Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1685 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Verlängerung der Lebensarbeitszeit Kleine Anfrage - KA 7/941 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen haben in der Polizeiverwaltung sowie im Polizeivollzug im ersten Halbjahr 2017 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Lebensarbeitszeit bis zu drei Jahren zu verlängern? Bitte differenziert nach Polizeiverwaltung und Polizeivollzug, Geschlecht, Polizeidirektion sowie Behörden und Einrichtungen der Landespolizei aufschlüsseln . Behörden/ Einrichtungen der Landespolizei Gesamtzahl der Fälle des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand 1 davon davon eingesetzt in männlich weiblich Polizeivollzug Polizeiverwaltung PD Sachsen- Anhalt Nord 38 36 2 38 0 PD Sachsen- Anhalt Süd 16 15 1 16 0 PD Sachsen- Anhalt Ost 10 9 1 10 0 LKA 10 9 1 10 0 LBP 6 6 0 4 2 ² TPA 2 2 0 2 0 FH Polizei 1 1 0 1 0 1 Alle diese sich in bzw. über 2017 erstreckenden Maßnahmen wurden vor dem 30. September 2016 beantragt. ² Es handelt sich hierbei um zwei Polizeivollzugsbeamte, die im organisatorisch der Polizeiverwaltung zugeordneten Landespo- lizeiorchester tätig sind. ³ Die abschließende Bearbeitung/Bescheidung der Anträge erfolgt in der Regel erst zwei Monate vor Eintritt in den Ruhestand, so dass noch nicht alle Anträge aus dem ersten Halbjahr 2017 abgelehnt worden sind. 2 2. Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen haben im ersten Halbjahr 2017 einen entsprechenden Antrag gestellt? Behörden/Einrichtungen der Landespolizei Anzahl der Anträge auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im ersten Halbjahr 2017 PD Sachsen-Anhalt Nord 15 PD Sachsen-Anhalt Süd 9 PD Sachsen-Anhalt Ost 10 LKA 3 LBP 1 TPA 0 FH Polizei 0 3. Wie viele Anträge wurden im ersten Halbjahr 2017 positiv, wie viele Anträge negativ beschieden? Behörden/Einrichtungen der Landespolizei Anzahl der Anträge auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im ersten Halbjahr 2017 davon bewilligt abgelehnt ³ PD Sachsen-Anhalt Nord 15 0 15 PD Sachsen-Anhalt Süd 9 0 6 PD Sachsen-Anhalt Ost 10 0 0 LKA 3 0 3 LBP 1 0 1 TPA 0 0 0 FH Polizei 0 0 0 4. Was waren die Gründe, dass ein solches Anliegen versagt wurde? Die Versagung erfolgte wegen fehlender Haushaltsmittel. Letztmalig wurde das Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand bezüglich 85 zum Stichtag 30. September 2016 vorliegender Anträge bewilligt. Da sich die Bewilligungszeiträume auch auf Zeiten nach dem 31. Dezember 2016 erstreckten, wurde durch diese Maßnahmen bereits ein erheblicher Teil des für 2017 zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets der Landespolizei in Anspruch genommen. Durch die seit Beginn des Jahres 2017 vorgegebene Finanzierung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand aus dem Personalkostenbudget der Landespolizei steht diese Maßnahme in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Personalmaßnahmen , wie z. B. Neueinstellungen infolge des altersbedingten Ausscheidens wissenschaftlicher Fachkräfte. Insoweit wurde vor dem Hintergrund der begrenzten Haushaltsmittel zugunsten anderer Personalmaßnahmen von einer weiteren Bewilligung des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand abgesehen. 5. Welche Änderungen beabsichtigt die Landesregierung hinsichtlich der Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizisten und Polizistinnen in den nächsten Jahren vorzunehmen? Die Landesregierung beabsichtigt im 2. Halbjahr 2017, in das Parlament einen Gesetzentwurf einzubringen, der vorsieht, dass die für die Versetzung der Beam- 3 tin oder des Beamten in den Ruhestand zuständige Behörde mit Zustimmung oder auf Antrag der Beamtin oder des Beamten den Eintritt in den Ruhestand um bis zu jeweils einem Jahr und insgesamt bis zu drei Jahren hinausschieben kann, wenn es im dienstlichen Interesse liegt.