Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1688 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Förderung außerunterrichtlicher Sportangebote Kleine Anfrage - KA 7/950 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage: 1 Welchen Stellenwert misst die Landesregierung außerunterrichtlichen Sportangeboten an allgemeinbildenden Schulen bei? Die Landesregierung misst den außerunterrichtlichen Sportangeboten an allgemeinbildenden Schulen einen außerordentlichen hohen Stellenwert bei. Zahlreiche außerunterrichtliche Sportangebote für Schülerinnen und Schüler werden in Sachsen- Anhalt in enger Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Vereinen durchgeführt. Auf Grundlage der „Vereinbarung zum Aktionsbündnis Schulsport und Vereinssport 2000 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem LandesSportBund Sachsen- Anhalt e.V. (LSB)“ wird das gemeinsame Ziel, über Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“ Schülerinnen und Schülern interessante außerunterrichtliche Sportangebote zu unterbreiten, in vielen Regionen des Landes sehr erfolgreich umgesetzt . Im Ergebnis sollen Schülerinnen und Schüler für den organisierten Sport gewonnen werden. Ziel der Landesregierung ist es, die Kooperation zwischen Schulen und Sportvereinen, die auch zur Öffnung der Schulen beiträgt, weiter zu fördern und auszubauen. Frage 2: Mit welchem Aufwand ist die Organisation und Durchführung außerunterrichtlicher Sportangebote an allgemeinbildenden Schulen für die AG-Leiter*innen aus Sicht der Landesregierung verbunden? Zu den außerunterrichtlichen Sportangeboten zählen neben der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Sport in Schule und Verein“ auch die Schulsportprojekte als Ergänzung zu den Arbeitsgemeinschaften. 2 Es ist jeweils ein Antragsverfahren zu durchlaufen, welches für die Vereine bzw. AG- Leiter und für die Schulen mit einem jährlich einmaligen Verwaltungsaufwand (Formulare , die auf der Internetseite des Landesschulamtes heruntergeladen werden können, sind auszufüllen) verbunden ist. Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein Für jede AG ist ein Antrag auf Einrichtung der AG zu stellen. Vom AG-Leiter wird in Abstimmung mit der Schule je Schulwoche eine AG-Stunde geplant. In begründeten Fällen (z. B. erheblicher Aufwand für Auf- und Abbau der Sportgeräte) ist eine Doppelstunde zulässig. Die Durchführung der AG ist von den Leitern auf vom Landesschulamt vorgegebenen Formularen zu dokumentieren und wird von den Schulleitungen bestätigt. Am Ende des Schuljahres rechnet der AG-Leiter die von den Schulleitungen bestätigten Stunden gegenüber dem Landesschulamt ab. Für die Durchführung der AG plant der AG-Leiter neben der AG-Trainingszeit auch seinen Fahrweg ein. In der Regel sind vor und nach der Durchführung der AG die benötigten Geräte aufund abzubauen, Spielfelder und die Mannschaften vorzubereiten. Diese Zeiten sind wie bei einer Schulstunde in der AG-Stunde eingeplant. Zu Gunsten der Kinder wird von den AG-Leitern diese Vor- und Nachbereitung ganz oder teilweise außerhalb der AG-Stunde vorgenommen. Schulsportprojekte sind Angebote der Sportvereine. Diese werden in einem Zuwendungsantrag zusammengefasst, der von den Stadt- bzw. Kreissportbünden (KSB/SSB) einmal je Schuljahr beim Landesschulamt gestellt wird. Für die Projekte ist ein Verwendungsnachweis von den KSB/SSB zu erstellen, da hier die Förderung in Form einer zweckgebundenen, nichtrückzahlbaren Projektförderung gewährt wird. Die Vereine haben die Durchführung des Projektes gegenüber den KSB/SSB zu dokumentieren. Frage 3: Welche Erfahrungswerte oder welche sonstige Basis liegen den gemäß „Richtlinie zur Förderung außerunterrichtlicher Sportangebote für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen des Landes Sachsen-Anhalt" definierten Vergütungssätzen zugrunde? Das Bildungsministerium arbeitet eng mit dem Landessportbund und weiteren Akteuren zusammen. In diesen Gesprächen werden u. a. auch die Erfahrungswerte zu den Vergütungssätzen beraten. Die derzeit geltenden Sätze für die Aufwandsentschädigung in Höhe von 7 € für eine Einzelstunde und 10 € für eine Doppelstunde stellen prinzipiell einen Anreiz dar, eine AG durchzuführen. Ca. 1500 Arbeitsgemeinschaften wurden im letzten Schuljahr gefördert. Das Bildungsministerium beabsichtigt jedoch im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie „Sport in Schule und Verein“, die Stundensätze für die Durchführung von Schulsportgemeinschaften zu erhöhen. 3 Frage 4: Hält die Landesregierung die mit Frage 3 erfragten Vergütungssätze für zeitgemäß , für kosten- und aufwandsdeckend und für einen Anreiz, Ehrenamtliche für AG-Leitungen zu motivieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.