Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1694 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Die Polizei in Naumburg verstärken Kleine Anfrage - KA 7/932 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 11. Mai 2017 war aus der Presse (MZ) zu erfahren, dass eine Gruppe aus Syrern , die in Naumburg u. a. mehrere Bars betreiben und polizeilich bereits mehrfach in Erscheinung getreten sind, zwei Beamte des Revierkommissariats Naumburg bei einem Einsatz bedrängt haben. Um eine Eskalation zu vermeiden, zogen sich die Beamten zurück, so die Polizeimeldung. Später sollen der Syrer Ahmed A. und sieben weitere Personen vor dem Revierkommissariat erschienen sein, dort randaliert und die Beamten massiv beleidigt haben. Es sei auch der Satz gefallen: „Ich jage jedem Einzelnen von euch Bullen eine Kugel in den Kopf!“. Nach Pressemitteilungen werde Innenminister Stahlknecht das Revier auf unbefristete Zeit erheblich verstärken . Die 28 Streifenpolizisten aus Naumburg sollen durch 25 Kollegen aus Halle zu Schwerpunktzeiten unterstützt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele Funkstreifenwagen werden tatsächlich mit 28 Streifenpolizisten in Naumburg regelmäßig pro Dienstschicht besetzt? Der Streifenbereich Naumburg wird rund um die Uhr mit mindestens einem Funkstreifenwagen besetzt. Darüber hinaus kommen weitere Funkstreifenwagen - gemäß der im Rahmen der Organisationsfortentwicklung erhobenen und ständig fortgeführten Lagebeurteilung - zu Schwerpunktzeiten zum Einsatz. Die Anzahl der Einsatzmittel ist somit variabel. 2 2. Handelt es sich bei den 25 Beamten aus Halle um den gesamten dort vorhandenen Zug der Bereitschaftspolizei? Wenn nicht, aus welchen Bereichen werden die Beamten abgezogen? Bei den zur Unterstützung eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten handelt es sich sowohl um Kräfte der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt (LBP), und andere Polizeibeamtinnen und -beamte des Standortes Halle (Saale), als auch um Kräfte des Zentralen Einsatzdienstes der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Süd. 3. Welche Aufgaben werden ansonsten durch die Landesbereitschaftspolizei aus Halle durchgeführt und werden nun nicht mehr geleistet? Durch Kräfte der Einsatzeinheit Halle werden folgende Aufgaben wahrgenommen : - Verwendung in geschlossenen Einheiten, - Kriminalitätsbekämpfung, - Verkehrsüberwachung und - Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Soweit Kräfte der Einsatzeinheit Halle nicht zur Verfügung stehen, kommen Kräfte der Einsatzeinheit Magdeburg zum Einsatz. Auf Anforderung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd ist in zwei Dritteln der Fälle die Einsatzeinheit Halle tätig geworden. Zurückliegend konnte die Landesbereitschaftspolizei sachbezogen jedem Unterstützungsersuchen der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd entsprechen. 4. Wann ist geplant, der Polizei in Naumburg mehr Beamte zuzuführen? Bereits zum 1. Juni 2017 wurde die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Naumburg durch Umsetzungen erhöht. Darüber hinaus werden seit dem 9. Mai 2017 in der Stadt Naumburg, zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz, täglich die in der Antwort auf Frage 3 aufgeführten zusätzlichen Kräfte eingesetzt. 5. Wie viele Polizeibeamte sollen zusätzlich und dauerhaft in Naumburg eingesetzt werden? Zum 1. Juni 2017 wurden sechs Polizeivollzugsbeamte in den Reviereinsatzdienst des Polizeireviers Burgenlandkreis umgesetzt. Diesen Kräften obliegt die Erfüllung schutzpolizeilicher Aufgaben im Bereich des Revierkommissariats Naumburg. 6. Welchen Aufenthaltsstatus haben die strafrechtlich in Erscheinung getretenen Syrer? Die in Rede stehenden Vorgänge sind Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren . Jedwede Information ist aufgrund der Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten daher an dieser Stelle unzulässig. 3 7. Wurde die Möglichkeit einer Abschiebung bisher in Erwägung gezogen? Die Tatbestandsvoraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung gegenüber einzelnen Personen liegen derzeit nicht vor. Eine Aufenthaltsbeendigung ist nicht möglich, weil eine Abschiebung immer eine vollziehbare Ausreisepflicht voraussetzt. Darüber hinaus besteht seit mehreren Jahren ein Abschiebestopp nach Syrien. 8. Hatten in der Vergangenheit gegen Mitglieder der syrischen Familie geführte Ermittlungen eine die Abschiebung verhindernde Wirkung? Nein.