Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1695 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Wasserrechtliche Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung für den Saugbagger auf dem Großen Goitzschesee Kleine Anfrage - KA 7/933 Vorbemerkung des Fragestellenden: Auf dem Großen Goitzschesee wird Bernstein mittels einer schwimmenden Plattform, genannt Saugbagger, gefördert. Meine Anfragen (Januar 2017) diesbezüglich an den Landrat von Anhalt-Bitterfeld, Herrn Uwe Schulze bzw. Herrn Andreas Rößler, Amtsleiter des Umweltamtes des Landkreises Anhalt Bitterfeld, wurden trotz mehrfacher Rückfragen und Aufforderungen nicht beantwortet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche privatrechtliche Körperschaft fördert den Bernstein? Eine Probeförderung erfolgte durch die Goitzsche Bernstein OHG, OT Pouch, Zur Agora 1, 06774 Muldestausee. 2. Hat die Körperschaft eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Förderung? Besteht die Möglichkeit der Einsicht dieser Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde ? Die Goitzsche Bernstein OHG hatte eine wasserrechtliche Erlaubnis für Feldversuche zur Probeförderung, die bis 31.03.2017 befristet war. Einen Folgebescheid gibt es nicht. Der Antragsteller hatte einen Antrag auf Verlängerung gestellt, diesen aber wieder zurückgezogen. 2 Von Herrn MdL Olenicak liegt ein Antrag auf Akteneinsicht beim Landkreis Anhalt- Bitterfeld vor. Die Goitzsche Bernstein OHG hat einer Akteneinsicht mit der Begründung nicht zugestimmt, dass Geschäftsgeheimnisse zu wahren sind. Dieser Sachverhalt wird derzeit vom Rechtsamt der Kreisverwaltung geprüft. 3. Gibt es eine wasserrechtliche Erlaubnis für den ursprünglichen Probebetrieb und - soweit vorhanden - einen Folgebescheid für die weitere Förderung des Bernsteins? Wenn ja, besteht auch hier die Möglichkeit der Einsichtnahme ? Siehe dazu die Antwort zu Frage Nr. 2. 4. Ist die Bernsteinförderung der Natur des Großen Goitzschesees abträglich und hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden und was hat diese ergeben? Im Genehmigungsverfahren wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG (Anlage 1 Nr. 13.15 Baggerung in Seen und Flüssen zur Gewinnung von Mineralien, A in Spalte 2) vorgenommen. Demnach war eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. 5. Handelt es sich bei der Bernsteinförderung um eine bergbauliche Tätigkeit, wenn ja, liegt dafür die entsprechende Genehmigung vor und wo kann diese eingesehen werden? Die Bernsteinförderung ist keine bergbauliche Tätigkeit; sie fällt nicht unter den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes. Bei Bernstein handelt es sich weder um einen bergfreien noch um einen grundeigenen Bodenschatz. 6. Wird durch die Bernsteinförderung die bergbauliche Tätigkeit wieder aufgenommen ? Siehe dazu die Antwort zu Frage Nr. 5.