Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1697 26.07.2017 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragestellenden mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Freies WLAN beim Sachsen-Anhalt-Tag in der Lutherstadt Eisleben vom 16. bis 18. Juni 2017 Kleine Anfrage - KA 7/937 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des Sachsen-Anhalt-Tages vom 16. bis 18. Juni 2017 in der Lutherstadt Eisleben wurde unter anderem auch frei zugängliches WLAN angeboten. Dazu gab es allerdings teilweise starke Kritik im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Das einzige vom Land Sachsen-Anhalt finanzierte freie WLAN in der Lutherstadt Eisleben ist das LutherWLAN. Das LutherWLAN wurde in Umsetzung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Reformationsjubiläum 2017 e. V. und dem Land Sachsen- Anhalt zur Durchführung von kirchlichen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2017, u. a. auch an Standorten in der Lutherstadt Eisleben, im Frühjahr 2017 errichtet. Ziel der dafür durchgeführten europaweiten, öffentlichen Ausschreibung im Herbst 2016 war der Aufbau incl. fünf Jahre Betrieb eines WLAN-Breitbandnetzes an den Standorten der Reformation in der Lutherstadt Wittenberg sowie an ausgewählten Standorten im Landkreis Mansfeld-Südharz, zu denen die Standorte in der Lutherstadt Eisleben gehören. Eine ausschließliche Versorgung der Veranstaltungen des 21. Sachsen -Anhalt-Tages war zu keinem Zeitpunkt Teil eines Auftrags bzw. einer Leistungsbeschreibung seitens des Landes Sachsen-Anhalt. 2 Aus der Bewertung der für das LutherWLAN erwarteten Nutzungsszenarien wurde eine Leistungsbeschreibung entwickelt, die sicherstellt, dass das zu errichtende WLAN geeignet ist, mittelgroße Veranstaltungen im Zuge des Reformationsjubiläums sowie größere Besuchergruppen der Reformationsstätten mit freiem WLAN effektiv zu versorgen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, wurde mit der Errichtung des LutherWLANs die Auflage verbunden, möglichst viele Standorte mit Übertragungskapazitäten nahe dem GigaBit-Bereich, vorzugsweise Glasfaser, zu erschließen. Da es darüber hinaus bei nahezu allen Standorten um denkmalgeschützte Gebäude bzw. Gebäude des UNESCO-Weltkulturerbes handelt, wurden die Referenzen aller Bieter auf praktische Erfahrungen mit der Errichtung von WLAN-Standorten in denkmalgeschützten Umgebungen bewertet. Zudem wurden Auflagen bzgl. Sicherheit, Wartungsfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor absolut unzulässigen Internet-Inhalten notwendig, für deren Erfüllung ein zentrales Managementsystem erforderlich ist. Die mit einzelnen Fragen begehrten Informationen unterliegen dem kraft Gesetzes geschützten Geschäftsgeheimnis des mit der Errichtung des LutherWLANs beauftragten Unternehmens, da sie u. a. Rückschlüsse auf die Betriebsführung und Kostenstruktur des Unternehmens zu lassen. Unternehmen haben daher aus Wettbewerbsgründen ein schützenswertes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Gemäß § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von den Behörden nicht unbefugt offenbart werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber ihren Informationsquellen. Die Antwort der Landesregierung wird insoweit teilweise mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung Landtag (GSO LT) gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen- Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen des Unternehmens geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie Betroffener Dritter zu befriedigen. Mit der GSO LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend bewerteten oder eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Frage 1: Wer hat die Versorgung mit freiem WLAN beim Sachsen-Anhalt-Tag in Auftrag gegeben? Auftraggeber der Standorte des LutherWLANs in der Lutherstadt Eisleben ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen- Anhalt. 3 Frage 2: Warum gab es bei der Versorgung mit freiem WLAN beim Sachsen-Anhalt-Tag Mängel? Das LutherWLAN wurde in der Lutherstadt Eisleben speziell an den Reformationsstätten errichtet. Viele Veranstaltungen des 21. Sachsen-Anhalt-Tages fanden jedoch außerhalb dieser Standorte statt. Die im Zuge dieser Anfrage bereitgestellten technischen Betriebsprotokolle belegen, dass die WLAN-Technik aller Standorte des LutherWLANs in der Lutherstadt Eisleben zwischen dem 16. und 18. Juni 2017 fehlerfrei arbeitete und aktiv genutzt wurde. Daher geht die Landesregierung übereinstimmend mit dem Betreiber davon aus, dass im Falle etwaiger Versorgungsmängel bei freiem WLAN die Veranstaltungsorte des 21. Sachsen-Anhalt-Tages und die Standorte des LutherWLANs nicht übereinstimmten. Die folgenden Plätze und Gebäude der Reformationsstätten in der Lutherstadt Eisleben sind mit freiem WLAN versorgt (vgl. Abbildung 1 und Abbildung 2): Kirche St. Peter und Paul (Innen- und Außenbereich), Kirche St. Annen und Augustinerkloster (Innen- und Außenbereich), Luthers Geburtshaus, Tourist-Info und Lutherarchiv (Innen- und Außenbereich), Luthers Sterbehaus (Innen- und Außenbereich), Marktkirche St. Andreas (Innen- und Außenbereich), Rathausplatz mit Lutherdenkmal (Außenbereich), Busparkplatz, Willkommensbereich (Außenbereich) und Bahnhofsvorplatz (Außenbereich, nicht auf Karte in Abbildung 1 enthalten). Standortkarte des LutherWLANs in der Lutherstadt Eisleben Gebäude und Plätze grün markiert Abbildung 1 - Plätze und Gebäude, die mit freiem WLAN (LutherWLAN) versorgt werden 4 LutherWLAN an Veranstaltungsorten des 21. Sachsen-Anhalt-Tages Veranstaltungsorte in der Legende grün markiert. Abbildung 2 - Veranstaltungsorte des 21. Sachsen-Anhalt-Tages (Lutherstadt Eisleben) Frage 3: Welches Unternehmen hatte den Auftrag, die Versorgung mit freiem WLAN auf dem Sachsen-Anhalt-Tag sicherzustellen? Mit der Errichtung und dem Betrieb der Standorte des LutherWLANs in der Lutherstadt Eisleben wurde das Unternehmen Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH beauftragt. Frage 4: Wie hoch war das Auftragsvolumen für die Versorgung mit freiem WLAN anlässlich des Sachsen-Anhalt-Tages? Die Antwort auf diese Frage fällt nach Auffassung der Landesregierung unter den Anwendungsbereich der §§ 33 und 34 GSO LT und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages von Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der GSO LT eingesehen werden. Frage 5: Warum wurden Vereine aus dem Bereich von Freifunkinitiativen bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt bzw. nicht einbezogen? Für die europaweite Ausschreibung „Öffentliches WLAN zum Reformationsjubiläum 2017 - WLAN-Breitband-Netz (Ausbau und Betrieb)“ (Veröffentlicht: 21.10.2016, Kennzeichen: 02806-32, TED-publication: 2016/S 207-375573, EU-Amtsblatt: 26/10/26) lag kein Angebot seitens einer Freifunkinitiative vor.