Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/170 14.07.2016 (Ausgegeben am 15.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (AfD) Förderung der Helios Klinik in Eisleben durch das Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/52 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Angabe der Helios Kliniken GmbH wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Umsatz von 5.578,3 Millionen Euro erzielt und ein EBIT von 640,2 Millionen Euro erreicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Was rechtfertigt angesichts solcher Zahlen die 100-prozentige Förderung der privaten Baumaßnahme „Geriatrisches Zentrum“ der Helios-Klinik in Eisleben in Höhe von 6,3 Millionen Euro durch das Land Sachsen-Anhalt, wie die MZ in ihrer Ausgabe vom 4. April 2016 berichtete? Die Förderung von Investitionsmaßnahmen an Krankenhäusern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetzes - KHG). Zweck des Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten. Dabei ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten und u. a. insbesondere die Sicherung privater Krankenhäuser zu gewährleisten. Gemäß § 4 KHG werden die Krankenhäuser dadurch wirtschaftlich gesichert, dass ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden. Die Krankenhäuser erhalten daher dann eine Förderung, wenn sie in den Krankenhausplan des Landes und - bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KHG - in das Investitionsprogramm aufgenommen sind. Die Maßnahme „Ersatzbau Geriatrisches Zentrum Eisleben“ für die HELIOS Kliniken Mansfeld-Südharz, Standort Eisleben, wurde in das Krankenhausinvestitionspro- 2 gramm 2011 - Teil 2 aufgenommen und am 20. Dezember 2011 von der Landesregierung Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Maßnahme wird auf der Grundlage des Art. 14 Abs. 1 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) finanziert. Artikel 14 GSG regelt die zügige und nachhaltige Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern und die Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet. Von 1995 bis 2014 mussten sich die Benutzer des Krankenhauses bzw. ihre Kostenträger (Krankenkassen) durch einen Investitionszuschlag von 5,62 Euro pro Belegungstag an der Investitionsfinanzierung gem. § 9 KHG beteiligen. An den HELIOS Kliniken Mansfeld-Südharz, Krankenhausstandort Eisleben, wird das Containerbettenhaus durch einen Neubau ersetzt. Die Container wurden 1998 nach einem Brand im Bergbaukrankenhaus Eisleben als Interimslösung errichtet und sind mittlerweile absolut unzureichend für Therapie und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Das geriatrische Zentrum im Landkreis Mansfeld-Südharz erhält mit dem Neubau ein modernes Therapiezentrum und Stationen, die den heutigen Anforderungen genügen und über eine direkte und kurze Anbindung an die Funktionsabteilungen des Krankenhauses verfügen. Vor Bestätigung dieser Maßnahmen wurde im Einzelnen geprüft, ob die jeweilige Maßnahme notwendig ist und dem geltenden Krankenhausplan entspricht, ob die demografische Entwicklung auf der Grundlage der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt berücksichtigt wurde, ob das Krankenhaus Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen gemäß § 3 Abs. 3 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) abgeschlossen hat und in seiner wirtschaftlichen Existenz nicht gefährdet erscheint, und ob die Investition auf der aktuellen Zielplanung des Krankenhauses basiert, bedarfsgerecht und nachhaltig ist und nach Fertigstellung der Maßnahme die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses steigert .