Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1703 28.07.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 31.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Schierker Seilbahn - Kartierung von Moorwäldern Kleine Anfrage - KA 7/910 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bereits seit geraumer Zeit ringt die Landesregierung mit der Frage, ob in Schierke im Rahmen eines Tourismusprojektes eine Seilbahn auf den Winterberg gebaut werden darf oder nicht. Zuletzt wurden in verschiedenen Presseberichten Differenzen darüber laut, auf welche Art und Weise streng geschützter Moorwald zu kartieren ist bzw. ob die Kartiermethodik im laufendem Verfahren verändert worden ist. Laut Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 23. Mai 2017 hatten sich das Landesamt für Umweltschutz (LAU) und der Gutachter des Investors in einem Protokoll vom 17. Februar 2016 darauf geeinigt, dass „ein Moor nur dann als Moor gilt, wenn es mindestens 40 Zentimeter dick ist.“ Hingegen ist es nach Aussage von Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert „unerheblich , wie dick das Moor an bestimmten Punkten ist. Es gehe allein um die Frage, ob Moorpflanzen nachweisbar sind oder nicht.“ (MZ, 23. Mai 2016) Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Kriterien für das Vorhandensein eines Moorwaldes sind zwischen dem Vorhabenträger bzw. dem beauftragten Büro Michael und dem Landesamt für Umweltschutz (LAU) im Protokoll vom 17. Februar 2016 festgehalten worden? Bitte einzeln aufzählen. 2 In der Besprechung vom 17. Februar 2016 wurden die Kriterien der „Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt - Teil Wald“, welche die Grundlage für die Erfassung der entsprechenden FFH-Lebensraumtypen (LRT) bilden, vom Landesamt für Umweltschutz dargelegt. Insbesondere wurde die Kartierschwelle (Minimalausprägung laut Kartieranleitung) des Lebensraumtyps 91D0* - Moorwälder erörtert. In diesem Zusammenhang erläuterte das Landesamt für Umweltschutz, dass die Kriterien Moorstandort und Artinventar immer im Zusammenhang zu betrachten sind. Das Kriterium Arteninventar muss entsprechend der Minimalausprägung für den LRT 91D0* laut Kartieranleitung erfüllt sein. Die Minimalausprägung beinhaltet neben dem Vorkommen der charakteristischen Bodenvegetation auch das Vorhandensein einer organischen Auflage. Moore sind auf den Standorten OI und OII (Anmoor- und Moorstandorte , Bezeichnung der Standortgruppen aus der forstlichen Standortkartierung) vorhanden. In der forstlichen Standortkartierung werden OI Standorte mit einer Moormächtigkeit unterhalb von 40 cm und OII Standorte ab 40 cm Moorkörpermächtigkeit ausgewiesen. Die forstliche Standortkartierung dient hierbei lediglich zur Vorklärung potenzieller Moorwaldflächen. Gemäß Kartieranleitung können im Zusammenhang mit dem entsprechenden Arteninventar auf beiden Standorten Moorwälder vorkommen. Des Weiteren wurde die kartografische Darstellung verzahnter Fichtenwald -Moorwaldkomplexe besprochen. Es wurde seitens des Landesamtes für Umweltschutz darauf hingewiesen, dass bei derartigen Komplexen der prioritäre Lebensraumtyp , hier LRT 91D0* Moorwälder, auch bei geringem Flächenanteil stets den Hauptcode bekommt und der nicht prioritäre Lebensraumtyp lediglich in einem Nebencode erfasst wird, somit eine kleinteilige kartografische Auflösung des Komplexes nicht zielführend ist. 2. Wie wurde der Wortlaut des Protokolls zwischen den Beteiligten abgestimmt ? Wurde es unterschrieben oder auf welche Art und Weise wurde sonst die Zustimmung der beiden beteiligten Seiten hergestellt? Das Protokoll wurde im Nachgang zum Fachgespräch vom Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael gefertigt und mit dem Landesamt für Umweltschutz abgestimmt . Das Protokoll wurde nicht unterschrieben und durch das Planungsbüro dem Landesamt für Umweltschutz übergeben. 3. Welche Personen haben in welcher Funktion seitens des Umweltministeriums bzw. des LAU an dem Treffen am 17. Februar 2016 teilgenommen? Vom Landesamt für Umweltschutz haben die verantwortlichen Mitarbeiter der zuständigen Fachgebiete teilgenommen. Da es sich um ein reines Fachgespräch handelte , war kein Vertreter des damaligen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zugegen. 4. Haben sich die Vertreter des LAU im Vorfeld des Termins am 17. Februar 2016 mit dem Umweltministerium als oberster Umweltbehörde entsprechend abgestimmt? Nein. 5. Falls ja, wurden dabei auch die anzuwendenden Kriterien für das Vorhandensein eines Moorwaldes thematisiert bzw. abgestimmt? Auf welche Weise 3 geschah dies bzw. existieren darüber behördeninterne Aktenvermerke o. Ä.? Wenn nein, warum unterblieb dies? Entfällt. 6. Wann wurde das Umweltministerium durch das LAU auf welche Weise über das Ergebnis des Treffens am 17. Februar 2016 unterrichtet? Existieren darüber behördeninterne Aktenvermerke o. Ä.? Dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wurde im Nachgang zum Gespräch am 17. Februar 2016 das entsprechende Protokoll vom Landesamt für Umweltschutz übergeben. Da die Anwendung der per Erlass in Kraft gesetzten Kartieranleitung keiner weiteren Erörterung bedurfte, existieren auch keine behördeninternen Aktenvermerke hierzu. 7. Hat das Umweltministerium die im Protokoll festgehaltenen Kriterien zur Kartierung eines Moorwaldes zu irgendeinem Zeitpunkt als sachgerecht eingestuft ? Falls ja, auf welcher Ebene des Ministeriums und zu welchem Zeitpunkt war dies der Fall? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat speziell die Festlegung zur kartografischen Darstellung verzahnter Fichtenwald-Moorwaldkomplexe im September 2016 als „den fachlichen Anforderungen gerecht“ bezeichnet (siehe Antwort zu Frage 1). Die entsprechende Feststellung erfolgte durch den im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zuständigen Referenten. 8. Sofern das Umweltministerium die im Protokoll festgehaltenen Kriterien zu Kartierung eines Moorwaldes zu irgendeinem Zeitpunkt als sachgerecht eingestuft hatte, hat es seine diesbezügliche Haltung zu einem anderen Zeitpunkt verändert? Nein. 9. Falls Frage 8 mit ja beantwortet wurde, was sind die Gründe für den Sinneswandel des Umweltministeriums und auf welcher Ebene (Arbeitsebene oder Leitungsebene) wurde dieser zuerst vollzogen? Entfällt. 10. Gab es zwischen der Leitungsebene des Ministeriums und dem LAU zum Themenkreis Moorwald im letzten Jahr Gespräche bzw. Abstimmungen? Wenn ja, welche Inhalte hatten diese und von wem wurden sie geführt? Hat die Leitungsebene des Ministeriums dabei Vorgaben o. Ä. dahingehend gemacht, welche Kriterien ein Moorwald zu erfüllen hat? Existieren darüber behördeninterne Aktenvermerke o. Ä.? Nein. 11. Wenn das Umweltministerium die in dem Protokoll vom 17. Februar 2016 enthaltenen Kriterien zu keinem Zeitpunkt für sachgerecht hielt, was hat es dann seitdem im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion gegenüber dem LAU un- 4 ternommen, diese Kriterien abzuändern und dies auch gegenüber dem Vorhabenträger entsprechend zu kommunizieren? An der Sachdienlichkeit der Kriterien der Kartieranleitung für die Erfassung und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen bestanden zu keinem Zeitpunkt Zweifel. 12. Gab es nach dem Treffen vom 17. Februar 2016 weitere Zusammenkünfte zwischen dem Vorhabenträger bzw. dem Büro Michael und dem Umweltministerium bzw. dem LAU, über die Protokoll geführt wurde und wann haben diese stattgefunden? Es gab ein weiteres Fachgespräch zwischen dem Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael und dem Landesamt für Umweltschutz am 27. Oktober 2016. 13. Falls ja, welche Ergebnisse hatten diese Treffen in Bezug auf die im Protokoll vom 17. Februar 2016 festgehaltenen Kriterien für das Vorhandensein von Moorwald? Wurden diese bestätigt oder verändert? Bei dem Gespräch wurden nochmals die Kartierung des LRT 91D0* - Moorwälder gemäß Kartieranleitung erörtert und die Kriterien der Kartieranleitung durch das Landesamt für Umweltschutz bestätigt. Das Landesamt für Umweltschutz wies darauf hin, dass es Abweichungen zwischen den Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz und denen des Büros für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael gibt. Das Planungsbüro Dr. Michael erklärte, die Zuordnung der fraglichen Flächen nochmals prüfen und anpassen zu wollen. 14. Falls es weitere Zusammenkünfte gegeben hat, welche Personen haben in welcher Funktion seitens des Umweltministeriums bzw. des LAU daran teilgenommen? Es gab keine weiteren Zusammenkünfte. 15. Falls es weitere Zusammenkünfte gegeben hat, haben sich die Vertreter des LAU im Vorfeld solcher Termine mit dem Umweltministerium als oberster Umweltbehörde entsprechend abgestimmt? Wurden dabei auch die anzuwendenden Kriterien für das Vorhandensein eines Moorwaldes thematisiert bzw. abgestimmt? Entfällt. 16. Falls es weitere Zusammenkünfte gegeben hat, wann wurde das Umweltministerium durch das LAU auf welche Weise über diese Ergebnisse der Treffen unterrichtet? Existieren darüber behördeninterne Aktenvermerke o. Ä.? Entfällt. 17. Falls es weitere Zusammenkünfte gegeben hat, wie wurde der Wortlaut der Protokolle zwischen den Beteiligten abgestimmt? Wurden sie unterschrieben oder auf welche Art und Weise wurde sonst die Zustimmung der beteiligten Seiten hergestellt? 5 Entfällt. 18. Laut Mitteldeutscher Zeitung vom 23. Mai 2017 hat Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert das Protokoll vom 17. Februar 2016 als bloße „Gesprächsnotiz“ eingestuft. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Zusammenkünfte von Behördenvertretern mit Privatpersonen, deren Ergebnisse in Protokollen endabgestimmt und festgehalten werden, gegenüber den Betroffenen im Sinne des Vertrauensschutzes Verbindlichkeit beanspruchen dürfen ? Falls ja, wie passt dazu die Aussage von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert ? Falls nein, welchen Sinn machen dann entsprechende Zusammenkünfte und schriftlich endabgestimmte Protokolle? Die Besprechung zwischen dem Landesamt für Umweltschutz und dem Büro für Umweltplanung Dr. Friedhelm Michael am 17. Februar 2016 diente der Beratung des Planungsbüros und der Klärung von Fachfragen. Das Landesamt für Umweltschutz hat dabei dem Planungsbüro entsprechende Fachinformationen zur Verfügung gestellt . Die im Protokoll festgehaltenen Ergebnisse der Unterredung sind nach wie vor gültig, auch wenn sie von Investorenseite nunmehr so interpretiert werden, dass Moorwälder ausnahmslos auf OII Standorten mit mehr als 40 cm Moormächtigkeit vorkommen sollen. Diese Auffassung schließt die geltende Kartieranleitung aber zweifelsfrei aus und etwas anderes wurde in dem Gespräch am 17. Februar 2016 durch das Landesamt für Umweltschutz auch nicht vermittelt. Die Äußerung von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert weist darauf hin, das es sich bei dem Protokoll um die Wiedergabe eines reinen Fachgesprächs handelt und nicht um einen hoheitlichen Verwaltungsakt. 19. In der Volksstimme vom 23. Mai 2017 wird Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert in Bezug zum Vorhandensein eines Moorwaldes wie folgt zitiert: „Es geht um Arten und Ausstattung auf dem Boden und nicht um Untersuchungen im Boden.“ Dies widerspricht jedoch dem Kriterium, nach dem „ein Moor nur dann als Moor gilt, wenn es mindestens 40 Zentimeter dick ist“, worauf sich das Landesamt für Umweltschutz und der Gutachter des Investors laut Mitteldeutscher Zeitung vom 23. Mai 2017 in einem Protokoll vom 17. Februar 2016 geeinigt hatten. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage der Ministerin vom Mai 2017 und dem Protokoll zwischen dem Vorhabenträger und dem LAU vom Februar 2016? Die Aussage von Frau Prof. Dr. Dalbert ist fachlich korrekt. Bei der Lebensraumtypenkartierung geht es nicht um bodenkundliche Untersuchungen. Ein Moorwald kommt nicht nur auf OII Standorten vor, sondern auch auf OI Standorten mit einer Moormächtigkeit unter 40 cm. Die Aussage bildet somit keinen Widerspruch zur Kartieranleitung . Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und 18 verwiesen. 20. Falls Frage 7 mit ja beantwortet worden ist, wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage der Umweltministerin in der Volksstimme vom 23. Mai 2017 und der Auffassung ihres Ministeriums, dass die im Protokoll vom 17. Februar 2016 festgehaltenen Kriterien zur Kartierung eines Moorwaldes sachgerecht sind? 6 Die Aussage von Frau Prof. Dr. Dalbert steht nicht im Widerspruch zu den Inhalten des Protokolls vom 17. Februar 2016 (siehe Antworten zu den Fragen 1, 18 und 19). 21. Falls Frage 7 mit ja beantwortet worden ist, hält die Landesregierung die im Protokoll vom 17. Februar 2016 festgehaltenen Kriterien zur Kartierung eines Moorwaldes nach wie vor für sachgerecht? Wenn ja, wie passen dazu dann die Aussagen der Ministerin vom Mai 2017? Wenn nein, was veranlasst die Landesregierung zu ihrem Meinungswechsel? Siehe Antworten zu den Fragen 8, 19 und 20. 22. Falls Frage 8 mit nein beantwortet worden ist, wie passt dazu die Aussage von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert in der Volksstimme vom 23. Mai 2017? Ist die Aussage der Ministerin dann nicht sachgerecht? Siehe Antworten zu den Fragen 19 und 20. 23. Bei einem Besuchstermin der Landesregierung in Schierke hat laut Volksstimme online vom 11. Mai 2017 ein Vertreter des LAU in Gegenwart der Umweltministerin zur Frage des Vorhandenseins eines Moorwaldes zu Herrn Ministerpräsident Haseloff gesagt: „Die Dicke des Moores ist auch nicht entscheidend, es kommt auf Pflanzenvorkommen wie Torfmoose an.“ Auch Frau Ministerin Prof Dr. Dalbert stellt in der Frage des Vorhandenseins eines Moorwaldes allein auf die Frage ab, „ob Moorpflanzen nachweisbar sind oder nicht.“ (MZ, 23. Mai 2017) Das Bundesamt für Naturschutz erklärt jedoch auf seiner Homepage, dass ein Moorwald „ausschließlich auf feucht-nassen Torfsubstraten“ auftritt. Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage der Umweltministerin und des LAU, nach der es für das Vorhandensein eines Moorwaldes allein auf bestimmte Pflanzenarten ankomme und die Bodenverhältnisse unerheblich seien und der Erklärung der Bundesbehörde, nach der für einen Moorwald zwingend bestimmte Bodenverhältnisse vorausgesetzt sein müssen? Ist die Erklärung der Bundesbehörde nach Auffassung der Landesregierung falsch? Weder vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie noch vom Landesamt für Umweltschutz wurde die Auffassung vertreten, dass feuchtnasse Torfsubstrate für die Existenz von Moorwäldern entbehrlich sind. Moorwälder (LRT 91D0*) kommen nur auf organischen Nassstandorten, montane Fichtenwälder (LRT 9410) hingegen nur auf mineralischen Standorten (von vernässungsfrei über staunass bis vernässt) vor. Bei der Feststellung eines Moorwaldes kommt es dabei aber nicht auf die „Dicke“ des Moores an, sondern auf das Vorhandensein des entsprechenden charakteristischen Artinventars. Auch die Kartieranleitung für Sachsen-Anhalt nimmt für den LRT 91D0* darauf Bezug und folgt dem FFH-Handbuch des BfN und dem Interpretation Manual der EU. Die Äußerungen des Vertreters des Landesamtes für Umweltschutz auf dem Ortstermin am 11. Mai 2017 sowie von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert stehen somit nicht im Widerspruch zu den Aussagen des Bundesamtes für Naturschutz. 7 24. Das Bundesamt für Naturschutz hat auf seiner Homepage außerdem auch Hinweise für die Kartierung vom Moorwald gegeben. Demzufolge sind für eine Zuordnung „oligotrophe Nährstoffverhältnisse und ein hoher Grundwasserspiegel “ vorauszusetzen. Wie hoch ist der Grundwasserspiegel unter der vom Umweltministerium bzw. vom LAU als Moorwald eingestuften Waldfläche am Winterberg? Ist der Grundwasserspiegel unter der vom Umweltministerium bzw. vom LAU als Moorwald eingestuften Waldfläche von der Landesregierung als hoch genug im Sinne der Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz zur Kartierung von Moorwald einzustufen? Für die Erfassung und Kartierung von Pflanzengesellschaften ist es nicht notwendig, vorher hydrologische oder bodenkundliche Untersuchungen durchzuführen. Durch die wissenschaftlich präzisierten und dokumentierten Zeigerwerte der Pflanzenarten werden die entsprechenden Arten vielmehr als Bioindikatoren für die jeweiligen Standortverhältnisse verwendet. Sowohl die Nährstoff- als auch die Feuchtigkeitsverhältnisse werden durch entsprechende Zeigerarten verlässlich angezeigt. Das bestandsprägende Vorkommen von Moorarten auf den entsprechenden Standorten am Winterberg zeigt sowohl die oligotrophen Nährstoffverhältnisse als auch die entsprechende Vernässung an. 25. Laut Volksstimme vom 23. Mai 2017 hat Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert zu Herrn Oberbürgermeister Gaffert in Bezug auf das Seilbahnprojekt gesagt: „Das genehmige ich nie.“ Kann die Landesregierung diese Aussage bestätigen und falls ja, wie passt eine solche Aussage zur grundsätzlichen Ergebnisoffenheit eines laufenden Raumordnungsverfahrens, auch wenn dieses federführend im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr geführt wird? Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert hat Herrn Oberbürgermeister Gaffert gegenüber dargelegt, dass eine Mitzeichnung einer gegebenenfalls positiven landesplanerischen Stellungnahme zum Seilbahnprojekt ohne die vorherige Beteiligung der Europäischen Kommission durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wegen der Verletzung europarechtlicher Vorschriften nicht erfolgen kann. Die zitierte Passage der Volksstimme vom 23. Mai 2017 stellt eine pauschale Verkürzung der Aussage von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert dar. 26. In der Pressemitteilung der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur vom 23. Mai 2017 heißt es: „Ein herausragendes Projekt mit Zugkraft für den gesamten Harz ist die vom Land unterstützte Realisierung eines ganzjährig nutzbaren Erlebnisgebietes im Oberharz. Hier sollen verschiedene Angebote für Wintersport, Wandern und Aktivurlaub entstehen.“ (PM, Nr. 323/2017). Wie passt die Aussage, dass das Land die Realisierung des Projektes unterstützt mit der Aussage von Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert zusammen, die laut Herrn Oberbürgermeister Gaffert in Bezug auf das Seilbahnprojekt gesagt hat: „Das genehmige ich nie.“ (Volksstimme vom 23. Mai 2017) Investitionsvorhaben können nur dann dauerhaft realisiert werden, wenn die entsprechend geltenden Verwaltungsvorschriften in dem jeweiligen Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren beachtet und umgesetzt werden. Hierzu gehören auch die europarechtlichen Umweltvorschriften. Es kann weder im Interesse des Investors noch der Stadt Wernigerode sein, das Seilbahnprojekt in Schierke unter Verletzung gel- 8 tender Vorschriften der FFH-Richtlinie umsetzen zu wollen. Die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie dient dazu, die entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften zu vermitteln und in das Verfahren einzubringen. Damit leistet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie einen Beitrag zur Rechtssicherheit für das Projekt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.