Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1705 28.07.2017 (Ausgegeben am 31.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (fraktionslos) Historische Bedeutung und Förderung Lohelandhaus Kleine Anfrage - KA 7/955 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 25. Mai 2017 über kontroverse Ansichten im Bernburger Stadtrat bezüglich der geschichtlichen Bedeutung des Lohelandhauses und dem damit verbundenen Status als Kulturdenkmal.1 Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Welche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gibt es über Magdalene Trenkel sowie das Lohelandhaus? Die Geschichte der Lohelandbewegung und damit verbunden auch ihrer Protagonisten und baulichen Zeugnisse wird seit Jahren auf wissenschaftlich hohem Niveau von renommierten Institutionen wie dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, der Klassik-Stiftung Weimar oder der Loheland-Stiftung erforscht. Dabei wurde auch die Zeit nach 1933 nicht ausgespart, sondern explizit einer kritischen Betrachtung unterzogen . Die Ergebnisse sind publiziert und wurden auf Fachtagungen diskutiert. Die Loheland-Stiftung unterhält zudem ein umfassendes wissenschaftlich betreutes Archiv , welches die dokumentarischen Zeugnisse der Lebensreformbewegung sammelt , bewahrt und kontinuierlich weiter erschließt. Eine wissenschaftliche Bearbeitung speziell zu M. Trenkels Leben und Wirken in den Jahren 1933 bis 1945 liegt indes nicht vor. Die mit ihrer Biographie wissenschaftlich befassten Institutionen sind aber bisher auf keine über das zur damaligen Zeit nor- 1 Siehe http://www.mz-web.de/bernburg/lohelandhaus-in-der-alten-bibel--streit-um-status-geht-weiter-- 26962616 (abgerufen am 12.06.2017) 2 male Maß hinausgehende NS-Nähe gestoßen. Eine Mitgliedschaft in der NSDAP wurde vom Bundesarchiv nicht ermittelt. Die Auswertung der recherchierten wissenschaftlichen Quellen, aber insbesondere die lückenlose Kontinuität ihres Wirkens in vier verschiedenen politischen Systemen (Wilhelminisches Kaiserreich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus und bis kurz vor ihrem Tod Mitte der 1960er Jahre in Nachkriegsdeutschland und der DDR) lässt allerdings den Schluss zu, dass sie eher eine apolitische Person war. Ergänzend wird hierzu auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt Lohelandhaus/-garten“ verwiesen (KA 7/667, Drucksache 7/1254 vom 18.04.2017). Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung diese wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf die historische Bedeutung des Lohelandhauses? M. Trenkel gilt als für die damalige Zeit ungewöhnlich emanzipierte Frau und wichtige Verbreiterin der Körperkultur der anthroposophischen Lebensreformbewegungen des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts. Sie war in Bernburg, aber auch darüber hinaus, eine bekannte historische Persönlichkeit. Das Lohelandhaus ist als authentisch überlieferte Wirkungsstätte ein seltenes, in Mitteldeutschland möglicherweise sogar einmaliges, Zeugnis reformpädagogischer Ideen. Die Entstehungsgeschichte des Lohelandhauses stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Seine Architektursprache besitzt Seltenheitswert. Im Ergebnis ist das Lohelandhaus aus geschichtlichen und kulturell-künstlerischen Gründen denkmalfähig und denkmalwürdig. Ergänzend wird hierzu auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Erhalt Lohelandhaus/-garten“ verwiesen (KA 7/667, Drucksache 7/1254 vom 18.04.2017). Frage 3: Laut Gutachten eines halleschen Architektenbüros würde die Sanierung des Lohelandhauses ca. 230.000 Euro kosten. Wäre eine Beteiligung seitens der Landesregierung an den Kosten möglich? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie bereits in der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage „Erhalt Lohelandhaus/- garten“ (KA 7/667, Drucksache 7/1254 vom 18.04.2017) ausgeführt, sind Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen grundsätzlich förderfähig. Landesseitig kämen hierfür die allgemeine Denkmalpflegeförderung über die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur sowie das Förderprogramm Stadtumbau Ost über das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in Betracht. Ein Fördermittelantrag wurde bislang nicht gestellt. Insofern ist eine konkrete Aussage zu einer etwaigen Förderung des Lohelandhauses nicht möglich. 3 Neben einem etwaigen Fördermittelantrag müsste die Eigentümerin Stadt allerdings in jedem Fall, also für geplante Sanierungsmaßnahmen wie auch einen Abriss des Lohelandhauses, einen Antrag auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen, was bislang nicht geschehen ist. Die Tatbestandsmerkmale für einen zu genehmigenden Eingriff sind in § 10 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) abschließend definiert. Ist eine der dort aufgeführten Bedingungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung. Soweit der Sachverhalt bisher bekannt ist und die Stadt einen Abriss des Lohelandhauses erwägt, müsste wahrscheinlich die wirtschaftliche Unzumutbarkeit eines Erhalts des Denkmals geltend gemacht und nachvollziehbar belegt werden (§ 10 Abs. 2 Ziff. 3 DenkmSchG LSA). Zuständig für die Entscheidung über eine (vollständige) Zerstörung des Denkmals wäre gem. § 14 Abs. 10 DenkmSchG LSA die obere Denkmalschutzbehörde (Landesverwaltungsamt ). Alternativ könnte die Eigentümerin zunächst aber auch einen Antrag auf Feststellung der Denkmaleigenschaft gem. § 18 Abs. 2 DenkmSchG LSA stellen. Das Denkmalfachamt (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie) würde die Denkmaleigenschaft nochmals prüfen und die untere Denkmalschutzbehörde (Salzlandkreis ) hätte innerhalb eines Monats über die Eigenschaft als Kulturdenkmal durch Verwaltungsakt zu entscheiden.