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kleineAnfragen
Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache
7/1705
28.07.2017
(Ausgegeben am 31.07.2017)
Antwort der Landesregierung auf
eine Kleine Anfrage zur schrift-
lichen Beantwortung
Abgeordnete Sarah Sauerm
ann (fraktionslos)
Historische Bedeutung
und Förderung Lohelandhaus
Kleine Anfrage -
KA 7/955
Vorbemerkung der Fragestellenden:
Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 25.
Mai 2017 über kontroverse Ansichten im
Bernburger Stadtrat bezüglich der ge
schichtlichen Bedeutung des Lohelandhauses
und dem damit verbundenen Status als Kulturdenkmal.
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Antwort der Landesregierung
erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Frage 1:
Welche wissenschaftlich gesicherten
Erkenntnisse gibt es über Magdalene
Trenkel sowie das Lohelandhaus?
Die Geschichte der Lohelan
dbewegung und damit verbunden auch ihrer Protagonis-
ten und baulichen Zeugnisse wird seit Ja
hren auf wissenschaftlich hohem Niveau
von renommierten Institut
ionen wie dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, der
Klassik-Stiftung Weimar oder der Loheland-
Stiftung erforscht. Dabei wurde auch die
Zeit nach 1933 nicht ausgespart, sondern expliz
it einer kritischen Betrachtung unter-
zogen. Die Ergebnisse sind pub
liziert und wurden auf Fach
tagungen diskutiert. Die
Loheland-Stiftung unterhält zudem ein umfass
endes wissenschaftlich betreutes Ar-
chiv, welches die dokumentarischen
Zeugnisse der Lebensreformbewegung sam-
melt, bewahrt und kontinuierlich weiter erschließt.
Eine wissenschaftliche Bearbeitung speziell
zu M. Trenkels Leben und Wirken in den
Jahren 1933 bis 1945 liegt indes
nicht vor. Die mit ihrer
Biographie wissenschaftlich
befassten Institutionen sind aber
bisher auf keine über das zur damaligen Zeit nor-
1
Siehe http://www.mz-web.de/bernburg/lohelandhaus-in-d
er-alten-bibel--streit-u
m-status-geht-weiter--
26962616 (abgerufen am 12.06.2017)
2
male Maß hinausgehende NS-Nähe gestoßen. Eine Mitgliedschaft in der NSDAP
wurde vom Bundesarchiv nicht ermittelt.
Die Auswertung der recherchierten wissens
chaftlichen Quellen, aber insbesondere
die lückenlose Kontinuität ihres Wirkens in
vier verschiedenen po
litischen Systemen
(Wilhelminisches Kaiserreich, Weimarer
Republik, Nationalsozialismus und bis kurz
vor ihrem Tod Mitte der 1960er Jahre in Na
chkriegsdeutschland und der DDR) lässt
allerdings den Schluss zu, dass sie
eher eine apolitische Person war.
Ergänzend wird hierzu auch auf die Antwort
der Landesregierung auf
die Kleine An-
frage „Erhalt Lohelandhaus/-gar
ten“ verwiesen
(KA 7/667, Drucks
ache 7/1254 vom
18.04.2017).
Frage 2:
Wie bewertet die Landesregierung di
ese wissenschaftlichen Erkenntnisse in
Bezug auf die historische
Bedeutung des Lohelandhauses?
M. Trenkel gilt als für di
e damalige Zeit ung
ewöhnlich emanzipierte Frau und wichtige
Verbreiterin der Körperkultur der
anthroposophischen Lebensre
formbewegungen des
ersten Drittels des 20. Jahrhunderts. Sie
war in Bernburg, aber auch darüber hinaus,
eine bekannte historische Persönlichkeit.
Das Lohelandhaus ist als authenti
sch überlieferte Wirkungsst
ätte ein seltenes, in Mit-
teldeutschland möglicherweise sogar einmaliges, Zeugnis reformpädagogischer
Ideen. Die Entstehungsgeschic
hte des Lohelandhauses ste
llt ein Alleinstellungs-
merkmal dar. Seine Architektu
rsprache besitzt Seltenheitswert.
Im Ergebnis ist das Lohelandhaus aus geschic
htlichen und kulture
ll-künstlerischen
Gründen denkmalfähig und denkmalwürdig.
Ergänzend wird hierzu auch auf die Antwort
der Landesregierung auf
die Kleine An-
frage „Erhalt Lohelandhaus/-gar
ten“ verwiesen
(KA 7/667, Drucks
ache 7/1254 vom
18.04.2017).
Frage 3:
Laut Gutachten eines halleschen Arch
itektenbüros würde die Sanierung des
Lohelandhauses ca. 230.000 Euro kosten. Wäre eine Beteiligung seitens der
Landesregierung an den Kosten möglich? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wie bereits in der Antwort auf Frage
2 der Kleinen Anfrage „Erhalt Lohelandhaus/-
garten“ (KA 7/667, Drucksache 7/1254
vom 18.04.2017) ausgeführt, sind Erhal-
tungsmaßnahmen an Kulturden
kmalen grundsätzlich förderfähig. Landesseitig kä-
men hierfür die allgemeine Denkmalpflegef
örderung über die Staa
tskanzlei und Mi-
nisterium für Kultur sowie das Förder
programm Stadtumbau Ost über das Ministeri-
um für Landesentwicklung und Verkehr in Betracht.
Ein Fördermittelantrag wurde bislang nicht ges
tellt. Insofern ist eine konkrete Aussa-
ge zu einer etwaigen Förderung des
Lohelandhauses nicht möglich.
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Neben einem etwaigen Fördermittelantrag mü
sste die Eigentümerin Stadt allerdings
in jedem Fall, also für geplante Sani
erungsmaßnahmen wie auch einen Abriss des
Lohelandhauses, einen Antrag
auf eine denkmalschutzr
echtliche Genehmigung bei
der zuständigen Denkmalschutzbehörde stell
en, was bislang nicht geschehen ist. Die
Tatbestandsmerkmale für einen zu genehm
igenden Eingriff sind in § 10 Abs. 2
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-
Anhalt (DenkmSchG LSA) abschließend
definiert. Ist eine der dort aufgeführten
Bedingungen erfüllt, besteht ein Rechtsan-
spruch auf die Genehmigung.
Soweit der Sachverhalt
bisher bekannt ist und die
Stadt einen Abriss des Lohe
landhauses erwägt, müsste w
ahrscheinlich die wirt-
schaftliche Unzumutbarkeit eines Erhalts
des Denkmals geltend gemacht und nach-
vollziehbar belegt werden (§ 10 Abs. 2 Ziff. 3 DenkmSchG LSA). Zuständig für die
Entscheidung über eine (vollständige) Zers
törung des Denkmals wäre gem. § 14
Abs. 10 DenkmSchG LSA die obere Denk
malschutzbehörde (Landesverwaltungs-
amt). Alternativ könnte die
Eigentümerin zunächst aber
auch einen Antrag auf Fest-
stellung der Denkmaleigenschaft gem. § 18
Abs. 2 DenkmSchG LSA stellen. Das
Denkmalfachamt (Landesamt für Denkmalpfl
ege und Archäologie) würde die Denk-
maleigenschaft nochmals prüfen und die unt
ere Denkmalschutzbehörde (Salzland-
kreis) hätte innerhalb eines Monats über
die Eigenschaft als Kulturdenkmal durch
Verwaltungsakt zu entscheiden.