Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1709 02.08.2017 (Ausgegeben am 03.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Doreen Hildebrandt (DIE LINKE) Berufseinstiegsbegleitung/Bund-Länder-BA-Vereinbarungen Kleine Anfrage - KA 7/888 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das ESF-Bundesprogramm zur Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung läuft mit der Kohorte 2019/2020 aus. Eine verbindliche Festlegung zur Finanzierung in den Folgejahren ist nach Aussage des Bundes (BT-Drs 18/12188) noch nicht getroffen . Derzeit wird aber mit dem Abschluss von Vereinbarungen mit allen interessierten Ländern bis Ende 2017 gerechnet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Wie ist der Verhandlungsstand von Sachsen-Anhalt mit der Bundesregierung? In einem Schreiben der Bundesministerinnen Frau Nahles und Frau Prof. Dr. Wanka vom 14.06.2017 wurde den Ländern mitgeteilt, dass die Kofinanzierung des Bundes (50 %) für die Maßnahme Berufseinstiegsbegleitung im Schuljahr 2018/2019 endet und bis zum Jahr 2022 ausfinanziert wird. Zugleich wurde an die Bundesländer appelliert, ab dem Schuljahr 2019/2020 den bisherigen Bundesanteil mit Landesmitteln weiter zu finanzieren. Das Ministerium für Bildung befindet sich derzeit in ersten Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) sowie der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen (RD), die über eine Koofinanzierung mit 50 % beteiligt ist, um die Weiterführung der Maßnahme aus Landesmitteln abzustimmen und sicher zu stellen. 2 Frage 2: Die Anzahl der Schüler, die die Teilnahme-Voraussetzungen erfüllen, ist oft pro Schule zu hoch angesetzt, andere Schulen dürfen jedoch nicht teilnehmen. Welche Überlegungen gibt es, mehr Schulen und dafür mit weniger Teilnehmerinnen /Teilnehmern pro Schule zu beteiligen? Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt in Abstimmung zwischen Schule und zuständiger Beratungsfachkraft. Die Förderentscheidung trifft die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Die Inanspruchnahme der Berufseinstiegsbegleitung erfolgt freiwillig. Maßgebliches Kriterium für die Teilnehmerauswahl ist der individuelle Förderbedarf . (Siehe auch Antworten zu Fragen 1 und 3.) Frage 3: Wie soll künftig die Auswahl der beteiligten Schulen erfolgen? Mit der Übernahme der Finanzierung der Maßnahme aus Landesmitteln wird auch die künftige Auswahl der Schulen ein Thema der geplanten Gesprächsführung mit den beteiligten Ressorts (MS und RD) sein. (Siehe Antwort Frage 1.) Frage 4: Ist eine flächendeckende Einführung von Berufseinstiegsbegleitung in Sachsen -Anhalt geplant? Die Berufseinstiegsbegleitung stellt kein flächendeckendes Angebot an allen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler dar. Die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung richtet sich nach dem identifizierten Förderbedarf durch die Beratungsfachkraft unter Berücksichtigung der eingebrachten Bedarfe und den vorhandenen Platzkapazitäten . Grundsätzlich bilden die Bedarfe und teilnehmenden Schulen in Verbindung mit den verfügbaren Kofinanzierungsmitteln die Grundlage für die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.