Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1729 09.08.2017 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 09.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Neueinstellungen für politische Führung in der 7. Wahlperiode Kleine Anfrage - KA 7/917 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf Seite 144, unter dem Punkt „Sonstiges“ Folgendes vereinbart: „Für das Jahr 2016 sind durch das Ministerium der Finanzen Anträge auf bis zu sieben befristete externe Neueinstellungen pro Ministerium zu genehmigen. Die externen Neueinstellungen sind durch das Ministerium der Finanzen aus den Personalverstärkungsmitteln zu finanzieren. Im Rahmen der ab dem Jahr 2017 geltenden freien Stellenbewirtschaftung steht den Ressorts eine Weiterbeschäftigung dieser Bediensteten frei.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Bei den erfragten Daten handelt es sich zum Teil um personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Abs. Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA), die Rückschlüsse auf die Eingruppierung und das Entgelt von einzelnen Beschäftigten ermöglichen. Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch Genüge zu tun, werden die erfragten Daten übersandt, zugleich jedoch werden die in der Anlage aufgeführten Angaben als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft. Es wird darum gebeten , diese Anlage in der Geheimschutzstelle des Landtages zu hinterlegen und eine Veröffentlichung insoweit auszuschließen. Die Fragestellerin nimmt Bezug auf den Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode. Die hierin auf Seite 144 unter dem Punkt Sonstiges geregelten Einstellungsoptionen 2 beziehen sich nur auf zusätzliche Einstellungen im Jahr 2016. Ab dem Jahr 2017 können Einstellungen erfolgen, soweit die mit dem Haushalt 2017/2018 verbindlich festgeschriebenen Vollzeitäquivalentziele und die Personalkostenbudgets nach § 8 Abs. 1 Haushaltsgesetz 2017/2018 dies zulassen. Vor diesem Hintergrund erfolgen die Antworten bezogen auf die im Jahr 2016 erfolgten Einstellungen. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. In welchem Umfang haben die Ministerien diese 63 Stellen bisher ausgeschöpft ? Bitte nach Einstellungsmonat, Ressort und Stelle angeben. Es wird davon ausgegangen, dass mit Stelle im Sinne der Fragestellung der Arbeitsplatz gemeint ist. Im Einzelnen siehe Anlage. 2. Wie sind die Stellen vergütet bzw. besoldet? Bitte je Ressort mit Eingruppierung und Erfahrungsstufe angeben. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nach der Vergütung auf die tatsächliche Eingruppierung des jeweiligen Beschäftigten bezieht. Im Einzelnen siehe Anlage. 3. Inwiefern wurden die Stellen mit einem KW-Vermerk versehen? Es wird davon ausgegangen, dass mit Stelle im Sinne der Fragestellung die tatsächliche Umsetzung im Stellenhaushalt gemeint ist. Für eine befristete Einstellung ist das Vorhalten einer Stelle nicht erforderlich. Befristete Beschäftigte können gleichwohl auf einer Stelle im Sinne des Stellenhaushaltes geführt werden. Die Beschäftigten, denen die in der Anlage aufgeführten Arbeitsplätze im Ministerium der Finanzen, im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie im Ministerium für Bildung übertragen wurden, werden auf Stellen geführt, bei denen ein kw-Vermerk ausgebracht ist. 4. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Personalkosten für die bereits besetzten Stellen? Die Personalkosten betrugen seit der Einstellung der entsprechenden Beschäftigten im Jahr 2016 bis Mai 2017 insgesamt 1.120.178 EUR.