Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1735 15.08.2017 (Ausgegeben am 15.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Unterschiede Obdachlosenheim und Notunterkunft Kleine Anfrage - KA 7/965 Vorbemerkung der Fragestellenden: Betroffene haben ein Recht auf Überlassung einer Notunterkunft. Jede Gemeinde ist im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung verpflichtet, die für die Unterbringung von obdachlosen Personen notwendigen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Sie verstößt gegen ihre Amtspflichten, wenn sie nicht rechtzeitig Notunterkünfte bereitstellt oder verschafft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen zu den abgefragten Daten keine Informationen vor. Die Fragen wurden deshalb an die Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt, die wiederum die kreisangehörigen Städte und Gemeinden um Beantwortung baten. Die bei der Landesregierung eingegangenen Antworten wurden den Fragen ohne inhaltliche Veränderungen zugeordnet und nach Landkreisen und kreisfreien Städten in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. 1. Welche Unterschiede in den Standards für Obdachlosenheim und Notunterkunft gibt es? Welche Beratung und Betreuung ist darüber hinaus erforderlich und wird angeboten? 2. In welcher Form werden die Notunterkünfte/Obdachlosenheime in den Kommunen betrieben? Wo gibt es Probleme? Bitten einzeln auflisten. Obdachlosenheim und Notunterkunft müssen den durch die BauO LSA normierten Anforderungen entsprechen. Die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aufgrund 2 der Einordnung der baulichen Anlage in eine Gebäudeklasse entsprechend § 2 Abs. 3 BauO LSA und einer möglichen Zuordnung als Sonderbau gemäß § 2 Abs. 4 BauO LSA. An Sonderbauten können gemäß § 50 Satz 1 BauO LSA im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BauO LSA besondere Anforderungen gestellt werden. Die Anforderungen sind aufgrund des jeweiligen Einzelfalls zu ermitteln. Im Oktober 2015 wurde durch einen länderübergreifenden Arbeitskreis ein Rahmen- Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz erstellt. Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das Gesetz setzt dabei in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Eigenverantwortung der Träger und Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftsunterkünften sowie jedes Einzelnen. Nach § 36 Infektionsschutzgesetz müssen Gemeinschaftsunterkünfte die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festlegen. Für die Erstellung der Pläne enthält das Gesetz keine Vorgaben, sondern überlässt dies weitgehend dem Ermessen der jeweiligen Einrichtung. Insoweit ist der Rahmen-Hygieneplan als Unterstützung und sind die dort aufgeführten Empfehlungen als Beispiele zu verstehen, die den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden müssen. I. Anhalt-Bitterfeld Stadt Bitterfeld-Wolfen In der Stadt Bitterfeld-Wolfen gibt es keine Unterschiede zwischen Obdachlosenheim und Notunterkunft, da die Stadt Bitterfeld-Wolfen nur noch eine Notunterkunft betreibt . Art und Ausstattung der Obdachlosenunterkünfte sind weder vorgeschrieben noch reglementiert. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen stellt Zimmer in der Größenordnung 4 x 3 Personen, 1 x 2 Personen, 1 x 6 Personen zur Übernachtung zur Verfügung, mithin also 20 Schlafplätze. Die einzelnen Zimmer beinhalten zusätzlich zu dem Schlafplatz einen Tisch (je Zimmer), einen Stuhl sowie einen Schrank für jeden Schlafplatz. Dazu werden 2 Küchen (mit Herd, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster und Geschirr) sowie 2 Bäder mit WC, Waschbecken und Duschen angeboten. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen betreibt die Notunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Personen als Nachtasyl in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Zeit von abends 18:00 Uhr bis früh um 08:00 Uhr. Danach müssen die Bewohner die Unterkunft wieder verlassen. Beratung und Betreuung ist erforderlich und wird in der Stadt Bitterfeld-Wolfen von 2 Mitarbeitern des Ordnungsamtes sowie einer Hilfskraft geleistet, die durch das Jobcenter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen eines ESF-Projektes bewilligt wurde. Die Beratung und Betreuung ist erforderlich, um die von Obdachlosigkeit betroffenen oder bedrohten Bürger, langsam, aber stetig, wieder schrittweise in das gesellschaftliche Leben zurückzuführen, um somit einer Ausgrenzung entgegen zu wirken. Folgende Beratung und Betreuung bzw. Hilfestellung wird in der Stadt Bitterfeld- Wolfen angeboten: 3 - Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder deren Ausstattung, - Hilfe bei Ablösung, Stundung oder Reduzierung finanzieller Verpflichtungen, - Betreuung der Bedürftigen durch moralische Unterstützung und als Kontaktperson , - Unterstützung bei Bearbeitung erforderlicher Anträge und Formulare, - Unterstützung bei Behördengängen, - Begleitung zur Kleiderkammer, Tafel und anderen Hilfsanlaufstellen, - Hilfe zur Selbsthilfe. II. Altmarkkreis Salzwedel Im ländlichen Altmarkkreis Salzwedel werden durch die Gemeinden keine klassischen „Obdachlosenheime“ betrieben. So halten die Städte Salzwedel und Arendsee in einem gemeindeeigenen Objekt einzelne Zimmer zur Unterbringung von Obdachlosen vor. Die Stadt Gardelegen hingegen hat im Jugendförderzentrum e. V. eine Unterkunft angemietet. Andere Gemeinden haben Wohnungen angemietet, deren einzelne Zimmer dann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Diese Objekte werden weitgehend sowohl bei drohender Obdachlosigkeit als auch in anderen Notsituationen genutzt. Eine Beratung erfolgt bei Bedarf durch die einzelnen Ämter, wie Sozialamt oder das Jobcenter. Einer drohenden Obdachlosigkeit durch Zwangsräumung wird in den meisten Fällen erfolgreich präventiv entgegengewirkt, in dem nach Bekanntgabe der Zwangsräumung bereits Lösungen der weiteren Unterbringung gesucht werden. Das bedarf natürlich auch der Mitwirkung der Betroffenen. III. Börde Gemeinde Barleben In den letzten 6 Jahren waren in der Gemeinde Barleben keine Obdachlosen unterzubringen , davor gab es 2 oder 3 Fälle. Kinder waren dabei nicht betroffen. Die Unterbringung erfolgte in gemeindeeigenen Wohnungen mit sehr einfachem Standard. Ein Obdachlosenheim ist in der Gemeinde nicht vorhanden, so dass auch keine Aussagen zu den unterschiedlichen Standards von Obdachlosenheimen und Notunterkünften getroffen werden können. Stadt Haldensleben Notunterkünfte sind Wohnplätze, die übergangsweise v. a. von den örtlich zuständigen Kommunen betrieben werden. In der Stadt Haldensleben wird ein Obdachlosenheim betrieben. Obdachlose werden per Bescheid des Ordnungsamtes in dieses eingewiesen. Über die Möglichkeit zur Übernachtung und zur Körperpflege hinaus, wird der Bewohner der Obdachlosenunterkunft unterstützt, ein geregeltes Leben aufzunehmen. Dies beinhaltet , soweit möglich, Unterstützung bei Terminen im Sozialamt oder der Arbeitsagentur , der Wohnungssuche oder dem Vermitteln eines Betreuers über die Betreuungsbehörde des Landkreises. 4 Die Obdachlosenunterkunft wird in Form einer Gemeinschaftseinrichtung betrieben. Probleme sind derzeit keine zu verzeichnen. Verbandsgemeinde Obere Aller Die von der Verbandsgemeinde Obere Aller unterhaltene Obdachlosenunterkunft ist als reine Notunterkunft zu betrachten. Sie ist mit einem Bett, kleineren Möbeln und einem WC ausgestattet. Es handelt es sich um sich um eine angemietete Wohnung, welche im Eigentum einer Mitgliedsgemeinde ist. Bezüglich der Beratung und Betreuung erhält die betroffene Person Unterstützung durch eine Sozialarbeiterin und durch Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung. Dies ist erforderlich, um die Obdachlosigkeit des Betroffenen schnellstmöglich zu beseitigen. Probleme bestehen nicht. Stadt Oebisfelde-Weferlingen Die Stadt hat eine 3-Zimmerwohnung von der Wohnungsbau GmbH angemietet und mit Schlichtmöbeln sowie Bettwäsche und Geschirr ausgestattet. Die Betreuung erfolgt über das Ordnungsamt der Stadt. Verbandsgemeinde Westliche Börde In der Verbandsgemeinde Westliche Börde wird eine Obdachlosenunterkunft vorgehalten . Über ein Obdachlosenheim verfügt die Verbandsgemeinde nicht. Die Unterkunft ist ca. 44 qm groß (3 Zimmer und eine Toilette auf dem Flur). Die Unterkunft ist zweckmäßig ausgestattet. Bei den Obdachlosen handelte es sich bisher um alleinstehende Einwohner von Mitgliedsgemeinden , deren Wohnung z. B. durch einen Brand unbewohnbar geworden war. Die letzte Belegung war 2010, im Jahr 2015 lehnte ein Bürger die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft ab. Den Betroffenen wird bei der Wohnungssuche und der Beschaffung von Bekleidung und Einrichtungsgegenständen geholfen. In der Regel erfolgt die Einweisung mittels Einweisungsverfügung. Probleme gab es bisher nicht. Stadt Wolmirstedt Die Stadt betreibt kein Obdachlosenheim. Dauernd von Obdachlosigkeit bedrohte Personen werden bei entsprechender Mithilfe in angemietete Wohnungen (Schlichtwohnraum ) im Stadtgebiet untergebracht. Die angemieteten Wohnungen werden an die von Obdachlosigkeit bedrohten Personen untervermietet. Die Stadt tritt hier in Vorleistung. Für plötzlich entstandene Obdachlosigkeit stehen zwei Notunterkünfte (2 Räume im DRK-Wolmirstedt) für die kurzzeitige Unterbringung (über Nacht/Wochenende) zur Verfügung. Für die Notunterkunft im DRK wurde eine Vereinbarung für die Vorhaltekosten, Kaltmiete und Rufbereitschaft allein zu Lasten der Stadt getroffen. Die Betriebskosten ca. 3,00 € pro Nacht hat der/die Kurzzeit Eingewiesene selbst zu tragen. 5 IV. Burgenlandkreis Stadt Naumburg Die Stadt Naumburg hat in einem Gebäude, das ein gemeinnütziger Verein führt, zwei Zimmer mit jeweils zwei Betten angemietet. Diese werden bei Obdachlosigkeit an die Betroffenen vermietet. Meistens handelt es sich um Personen, gegen die Räumungsklagen angestrengt wurden. Im Schnitt verweilen ein bis zwei Männer in dieser Unterkunft. Kinder und Frauen sind die Ausnahme. Den Mietern stehen ein Bad und eine Küche zur Verfügung. Soziale Betreuung wird nicht durchgeführt. Stadt Weißenfels Die Stadt Weißenfels verfügt über eine öffentliche Einrichtung Obdachlosenunterkunft . Hierfür hat die Stadt bei einem privaten Unternehmer Räumlichkeiten angemietet und diesen mit der Betreuung der Obdachlosen beauftragt. Zusätzlich erfolgt die Beratung und Koordinierung durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung . Im Jahresdurchschnitt sind maximal 2 Personen in der Unterkunft untergebracht. Dies liegt aber auch daran, dass die Stadt die Unterkunft nur als vorübergehende Lösung betrachtet und versucht schnell wieder die Personen in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Anfang der neunziger Jahre waren die Zahlen hierfür um ein Vielfaches höher. Dennoch ist in den letzten 2 Jahren wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Dies liegt einerseits an EU-Ausländern, welche nach Arbeitsplatzverlust oftmals mittelund wohnungslos sind. Andererseits an Einwohnern, welche nach verhaltensbedingten Kündigungen keinen Wohnraum mehr finden. Kinder sind sehr selten in der Unterkunft untergebracht. Meist gelingt es für Familien in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sozialamt des Landkreises, nahtlos alternativen Wohnraum zu finden. Als besonderes Problem sind drogenabhängige Personen zu nennen. Für einige ist die Obdachlosenunterkunft der letzte Zufluchtsort. Andererseits verstoßen diese Personen ständig gegen die Benutzungsregeln bzw. bedürfen eines hohen Überwachungsaufwandes . Zum Teil ist der Verbleib in der Unterkunft nicht möglich. Es stellt sich dann die Frage, wie mit diesen Personen verfahren werden soll. V. Dessau-Roßlau Die Stadt Dessau-Roßlau betreibt ein Obdachlosenheim mit 47 Plätzen für Einzelpersonen und 20 Schlichtwohnungen für Familien. Dazu werden unter anderem Leistungen nach § 16a SGB II, Schuldnerberatung sowie psychosoziale Beratung und Betreuung angeboten. Der Betrieb des Obdachlosenheimes wurde nach einem VOL-Verfahren ausgeschrieben und an eine Firma durch Betreibervertrag vergeben. 6 VI. Halle Bereitstellen eines Notquartiers: In erster Instanz dient das Notquartier zur Notversorgung als eine menschenwürdige Versorgung von Einzelpersonen und Familien mit einer Unterkunft für 16 Stunden. Die Notversorgung stellt eine kurzfristige Übergangsversorgung dar und ersetzt keine weiterführenden Hilfen. Bereitstellen eines Wohnbereiches: Neben der kurzfristigen Notversorgung in Form der reinen Unterbringung bestehen verbindlich vereinbarte Wohn- und Hilfsangebote, die sich in Methodik und Dauer an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Klienten orientieren. Im Unterschied zu oben zielen die Hilfen darauf ab, die Selbsthilfepotentiale von Betroffenen soweit zu aktivieren, dass diese eigenständig und mietfähig in die Lage versetzt werden, das alltägliche Leben wieder in eigenem Wohnraum zu bewältigen. Hilfen konzentrieren sich auf Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Existenz , bei der Entwicklung von sozialen Kontakten und bei der Einbeziehung anderer sozialer Dienste. Sie sind auf eine mittelfristige Dauer angelegt. Im Regelfall sollte der Aufenthalt nicht länger als ein Jahr dauern. Zu entscheiden ist dabei jedoch immer nach den persönlichen Verhältnissen. Notunterkünfte und Wohnbereich des Hauses der Wohnhilfe werden in kommunaler Trägerschaft betrieben. VII. Harz Stadt Ballenstedt Die Stadt Ballenstedt hält eine Wohnung vor, welche der vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen dient. Seitens der Stadt Ballenstedt wird keine besondere Beratung oder Betreuung angeboten, welche über die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft hinausgeht. Stadt Blankenburg (Harz) Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit wird von der Stadt Blankenburg (Harz) die Obdachlosenunterkunft der Stadt Halberstadt mitbenutzt. Stadt Falkenstein In der Stadt Falkenstein/Harz wird eine kommunale 2 Zimmerwohnung mit Küche und Bad als Notunterkunft vorgehalten. Die Ausstattung ist sehr schlicht. Die Unterbringung von Obdachlosen bzw. in Not geratene Personen ist sichergestellt. Aufgrund der geringen Einwohnerzahl und den Erfahrungen der letzten Jahre wird kein Obdachlosenheim durch die Stadt Falkenstein/Harz betrieben. Die Notunterkunft hat sich bisher als ausreichend erwiesen. Stadt Halberstadt Die Stadt Halberstadt unterhält eine Obdachlosenunterkunft mit ca. 40 Plätzen, darüber hinaus werden derzeit 5 Schlichtwohnungen für obdachlose Familien angemietet . Der Unterschied im Standard besteht darin, dass es in der Obdachlosenunterkunft eine Gemeinschaftsküche und gemeinschaftliche Sanitärräume gibt. 7 Die Obdachlosigkeit in Halberstadt entsteht größtenteils dadurch, dass die entsprechenden Personen zwangsgeräumt werden. Jede Zwangsräumung wird begleitet, weiterhin wissen die zuständigen Ämter und die Polizei, dass durch die Stadt Halberstadt entsprechende Räumlichkeiten vorgehalten werden. Die Stadt Halberstadt, Abteilung Ordnung, betreut mit einer Arbeitskraft ganztägig die Obdachlosenunterkunft und die Mieter der Schlichtwohnungen. Probleme gibt es kaum. Gemeinde Huy In der Gemeinde Huy gibt es kein Obdachlosenheim und somit können Unterschiede in den Standards für Obdachlosenheim und Notunterkunft nicht angegeben werden. Bei Bedarf verfügt die Gemeinde Huy über zwei Notunterkünfte /Obdachlosenwohnungen mit Grundausstattung. Eine Beratung und Betreuung der in Not geratenen Personen bei der Antragstellung von Sozialleistungen und Hilfe bei der Wohnungssuche wäre wünschenswert, wird aber seitens der Gemeinde Huy nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten. Stadt Oberharz am Brocken Die Stadt Oberharz am Brocken selbst unterhält keine Obdachlosenunterkünfte. Es besteht jedoch eine Vereinbarung mit der Stadt Wernigerode, Obdachlose aus dem Gebiet der Stadt Oberharz am Brocken unterzubringen. Gemeinde Nordharz Bei Bedarf wird für Bürger der Gemeinde Nordharz das Übergangswohnheim der Stadt Wernigerode gemäß Vereinbarung mit genutzt. Stadt Quedlinburg Etwaige, mithin aus gesetzlichen Vorschriften (z. B. Baurecht) ergebende Unterschiede zwischen Obdachlosenheim und Notunterkunft sind nicht bekannt. Unterschieden wird insoweit zwischen einer als Gemeinschaftsunterkunft betriebenen Einrichtung , bei der besondere baurechtliche-, brandschutz- und hygienerechtliche Bestimmungen zu beachten sind, und ggf. in Form von (Sozial)Wohnungen, die in ihrer räumlichen Nutzung mithin gesondert beschaffen und ausgestattet sind. Die Gemeinden sind als allgemeine Gefahrenabwehrbehörde gesetzlich verpflichtet, zur Abwehr drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit, die erforderlichen Maßnahmen durch Vorhaltung entsprechender Einrichtungen zu treffen. Eine Beratung der Personen, die in die Unterkunft eingewiesen werden, erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Kapazitäten - mit Ausnahme von Personen , die sich selbständig Rat bei Sozialhilfeträger o. a. Beratungsstellen einholen, bislang vorwiegend durch Mitarbeiter der Ordnungsbehörde. Die soziale Betreuung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Eine Betreuung bestimmter in einer Notunterkunft untergebrachten Personen erfolgt gegenwärtig nach Prüfung im jeweiligen Einzelfall, z. B. bei Alkohol- oder suchtkranken Menschen. Hierzu findet ein entsprechender Kontaktaustausch zwischen den Behörden statt. 8 Die Welterbestadt Quedlinburg hält zur Unterbringung Wohnungsloser bis zum 31.08.2017 Räumlichkeiten in einem Gebäudegrundstück per privatrechtlich geschlossenen Mietvertrag in Form einer Gemeinschaftsunterkunft vor. Ab dem 01.09.2017 erfolgt ein Wechsel des bisherigen Betreibermodells, in dem die Betroffenen zukünftig in eigens hierfür von der städtischen Wohnungsgesellschaft angemieteten Räumlichkeiten untergebracht werden. Das Hauptproblem besteht darin, dass es sich bei den unterzubringenden, zumeist männlichen Personen um Betroffene handelt, die I. d. R. aus sozial schwierigen Verhältnissen stammen oder durch verschiedenste Umstände in diese Lage geraten und deshalb größtenteils hilflos und mit der Bewältigung des Alltages überfordert sind. Dazu kommen zumeist finanzielle - oder Alkohol- und Suchtprobleme, infolge ein geordnetes oder die Rückkehr in ein geordnetes Leben dieser Menschen kaum mehr möglich ist. Aus diesem Grunde ist es unter Zugrundelegung der zurückliegend gesammelten Erfahrungen unerlässlich und deshalb zwingend geboten, dass für diese Personengruppe eine zeitlich vollumfängliche Betreuung eingerichtet wird, die über die notwendige sozialpädagogische Ausbildung, Qualifikation und Fähigkeiten verfügt und gleichwohl für die Betroffenen als Ansprechpartner beratend zur Seite steht. Die diesbezüglich vorliegenden Erfahrungen haben gezeigt, dass die intensive, professionelle Beschäftigung mit Problempersonen oder im Bedarfsfall eine gezielte medizinische , mithin psychische Betreuung der Betroffenen die Erfolgsaussichten, ihr Leben wieder selbstbestimmend und uneingeschränkt in den Griff zu bekommen, erheblich steigen. Stadt Thale Die Obdachlosenunterkunft der Stadt Thale ist eine angemietete Dreizimmerwohnung . Es sind Betten und sanitäre Einrichtung mit Dusche vorhanden. Die Zahl der Obdachlosen in der Stadt Thale hat sich nicht verändert. Durchreisende sind sehr selten, Hauptklientel sind Personen, die zwangsweise durch den Gerichtsvollzieher geräumt werden und demzufolge eine Bleibe bis zur nächsten ordentlich gemieteten Wohnung benötigen. Hier werden Unterstützungen gegeben, bei Bedarf auch Suchtbehandlungen vermittelt. Kinder waren bisher nicht betroffen. Verbandsgemeinde Vorharz In der Verbandsgemeinde Vorharz ist eine Person als obdachlos gemeldet. Diese wurde in einer Notunterkunft in 38828 Wegeleben, Siechenhofsweg 26 untergebracht . Für den Fall der weiteren Meldung einer obdachlosen Person wird die Gemeinde selbstverständlich umgehend im Rahmen Ihres Rechts auf kommunale Selbstbestimmung ihrer Verpflichtung nachkommen und der jeweiligen Person eine notwendige Unterkunft zur Verfügung stellen. VIII. Jerichower Land Hier wird durch die kreisangehörigen Kommunen im Wesentlichen ein Standard vorgehalten , nämlich die sog. Schlichtwohnung/Schlichtunterkunft. In diese werden im 9 Bedarfsfall sowohl obdachlose Personen/Familien eingewiesen, wie auch Personen, die keinen festen Wohnsitz aufweisen (sog. Nichtsesshafte). Für die von Obdachlosigkeit bedrohten oder betroffenen Personen hält der Landkreis eine Beratung und Betreuung i. S. v. §§ 67/68 SGB XII vor. Hierzu hat der Landkreis eine Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk im Jerichower Land geschlossen. Betrieben werden die Obdachlosenunterkünfte in den Städten Burg und Genthin dergestalt , dass zunächst Unterkünfte durch das Diakonische Werk im Jerichower Land vorgehalten werden (z. B. Haus der Wohnhilfe Genthin). Diesbezüglich bestehen vertraglichen Bindungen, deren Details hier nicht bekannt sind. In den übrigen Städten und Gemeinden erfolgen im Bedarfsfall Anmietungen. Systembedingte Probleme bestehen insoweit, dass immer mehr Menschen mit einer Suchterkrankung in solchen Schlichtwohnungen untergebracht sind, die keinen Abstinenzwillen aufzeigen und für die dadurch Hilfen der Eingliederungshilfe nicht in Betracht kommen. Diese Menschen sind kaum aus einer Obdachlosenunterkunft „herausentwickelbar “, denn sie finden auf dem örtlichen Wohnungsmarkt regelmäßig keine Bleibe. Hier wird die Notwendigkeit gesehen, Wohnformen zu etablieren, welche den Lebensumständen dieser Menschen gerecht werden. Andere Bundesländer gehen m. W. solche Wege. IX. Magdeburg Notunterkünfte werden in der Landeshauptstadt Magdeburg nicht vorgehalten. Die Unterbringung von obdachlosen Personen erfolgt in fünf kommunalen Einrichtungen, von denen vier vorwiegend zur Aufnahme von Personen vorgesehen sind, die zuvor als Asylbewerber der Landeshauptstadt Magdeburg zugewiesen wurden und nach Abschluss des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. In diesen Einrichtungen soll die Beratung und Betreuung die Integration in die deutsche Gesellschaft unterstützen, wobei der Schwerpunkt zunächst in der Suche nach passendem Wohnraum und bei der Unterstützung von Anträgen liegt, z. B. für Leistungen nach SGB II, Kindergeld, Kontoeröffnung und der Anmeldung bei Krankenkassen. Die Beratung erfolgt in den Unterkünften und bei Bedarf kann eine Begleitung z. B. zum Arzt erfolgen. Die verbleibende Einrichtung hält vorranging Angebote für den Personenkreis vor, der ohne ein vorangegangenes Asylverfahren von Obdachlosigkeit betroffen ist. Auch hier wird durch Beratungs- und Betreuungsangebote die Wiederversorgung mit Wohnraum angestrebt. Die Unterkünfte für die von Obdachlosigkeit betroffenen Personen werden alle durch die Landeshauptstadt Magdeburg mit eigenem Betreuungspersonal betrieben. Schwerwiegende Probleme gibt es keine. Herausforderungen stellen sich immer wieder in der Unterstützung nach geeignetem Wohnraum, da dieser gerade bei Einzelpersonen und großen Familienverbänden schwer zu finden ist. Bei den Wohnunterkünften für Ausländer werden die Leitlinien des Landes für die Unterbringung und soziale Betreuung von Ausländern (RdErlass des MI-34.11- 12235/2) vom 15.01.2013 berücksichtigt und umgesetzt. 10 X. Mansfeld Südharz Stadt Arnstein Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Arnstein befindet sich keine Unterkunft, die ausdrücklich und ausschließlich für Obdachlose vorgehalten wird oder als Notunterkunft vorgesehen ist. Im Falle von Obdachlosigkeit und anderen Notfällen erfolgt die Unterbringung der betroffenen Personen erforderlichenfalls in leerstehenden, kommunalen Wohnungen, welche die Mindeststandards erfüllen. Eine Differenzierung zwischen Obdachlosenunterkunft und Notunterkunft erfolgt nicht. Im Jahr 2016 gab es zwei thematisch relevante Fälle: Ein Herr wurde zu Beginn des Jahres 2016 in einer kommunalen Wohnung untergebracht , nachdem er sein Haus selbst entzündet hatte. Die kommunale Wohnung wurde ihm von der Stadt Arnstein möbliert zur Verfügung gestellt. Der Herr bewohnt diese Wohnung bis heute, nunmehr jedoch als Mieter. Eine alleinerziehende Dame mit drei minderjährigen Kindern war Ende 2016 durch die angekündigte Zwangsräumung auf Grund von Mietschulden von Obdachlosigkeit bedroht. Es war die Einweisung in das Einfamilienhaus der Mutter der Dame beabsichtigt . Andernfalls stand eine kommunale Wohnung im Ortsteil Arnstedt zur Verfügung . Die Zwangsräumung wurde schließlich doch nicht vollstreckt, sodass eine Unterbringung durch die Stadt Arnstein nicht notwendig wurde. Lutherstadt Eisleben Die Lutherstadt Eisleben hält eine Obdachlosenunterkunft mit folgendem Standard vor: 2 Zimmer mit je 4 Betten (2 x Doppelstockbetten), Tisch und Stühlen und 1 Nasszelle (Toilette, Waschbecken, Dusche). Verbandsgemeinde Goldene Aue Fehlmeldung Stadt Mansfeld Fehlmeldung Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra betreibt eine Obdachlosenunterkunft für 1 - 2 Personen. Eine spezielle Beratung erfolgt nicht. Es werden Hinweise gegeben, an welche Behörden man sich wenden kann oder welche Wohnungsgeber im Bereich bekannt sind. Eine Betreuung im engeren Sinne erfolgt ebenfalls nicht, da die Unterkunft in der Vergangenheit in der Regel für Fälle genutzt wurde, bei denen die eingewiesenen Personen auf Grund von akuten Mängeln am Wohnraum (durch Brand, akute Einsturzgefahr und ähnliches) eine kurzfristige Unterbringung benötigten . Die Unterkunft wird als kommunale Einrichtung betrieben. Stadt Sangerhausen Die Stadt Sangerhausen unterhält ein Obdachlosenheim als Haus der Wohnhilfe. Diese Gemeinschaftsunterkunft hat eine gemeinschaftliche Küche und Waschraum mit Dusche und wird überwiegend für männliche alleinstehende Personen genutzt. 11 Das Objekt setzt sich aus mehreren Wohnungen zusammen, in denen grundsätzlich eine Person einen Raum allein nutzen kann. Zur Verfügung steht ein Gemeinschaftsraum . Das Haus der Wohnhilfe wird durch einen qualifizierten Verein betrieben, der auch die untergebrachten Personen berät und betreut. Die Finanzierung wird durch Nutzungsgebühren und städtische Zuschüsse abgesichert. Geleitet wird die Einrichtung von einer sozialpädagogische Mitarbeiterin, die beim Verein fest angestellt ist. Der Verein ist spezialisiert auf diese Aufgabe sowie auch für die Bereiche Schuldnerberatung , Tafel und Suppenküche sowie weitere soziale Hilfsangebote. Drohende Obdachlosigkeit für Familien verhindert die Stadt Sangerhausen durch das Anmieten von Schlichtwohnungen bei großen Wohnungsunternehmen, die sodann den Familien oder Alleinerziehenden mit Kindern per Nutzungsvertrag in jeweiliger Miethöhe überlassen werden. Die ambulante Betreuung übernimmt der oben benannte Verein, sodass soziale Hilfsangebote, Schuldner- und Insolvenzberatung gesichert sind. Soweit Kinder betroffen sind, sind Hilfsangebote des Jugendamtes integriert . Auftretende Probleme: Im Bedarfsfall kann oftmals kein geeigneter bzw. sofort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Bedingt durch umfangreiche Abrissmaßnahmen der letzten Jahre ist das Angebot an preiswerten Wohnraum beschränkt. Eine Finanzierung der Betreuung auf der Grundlage des SGB XII findet durch den Landkreis als zuständigen Leistungsträger weder für die im Haus der Wohnhilfe noch in den Schlichtwohnungen untergebrachten Personen statt. Für die im Haus der Wohnhilfe untergebrachten Personen wird trotz der dortigen Betreuung kein Wohnraum gefunden, da die Fähigkeit zum selbständigen Wohnen in den meisten Fällen verloren gegangen ist (Suchtkrankheiten). Damit wird die Vermeidung von Obdachlosigkeit des Betroffenen in mehreren Fällen zu einer lebenslänglichen Aufgabe für die Kommune. Der fehlende Mitwirkungswille der Betroffenen befördert diese Situation. Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land hat zur Unterbringung von Obdachlosen eine kommunale Wohnung für zwei Personen hergerichtet. Gemeinde Südharz Die Gemeinde Südharz betreibt keine der genannten Einrichtungen. XI. Saalekreis Zuständig für die Obdachlosenunterbringung sind die Städte und Gemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Im Landkreis Saalekreis hält nur die Stadt Merseburg mit dem Haus der Wohnhilfe ein sog. Obdachlosenheim vor. In den anderen Städten und Gemeinden erfolgt die Unterbringung von obdachlosen Personen jeweils nach Einzelfall entweder im kommunalen Wohnungsbestand oder über das bestehende freie Wohnungsangebot oder in Pensionen. 12 Die Standards für die Notunterkünfte sind dabei in den Gemeinden unterschiedlich geregelt. Die zur Verfügung stehenden Wohnungen sind in der Regel mit Tisch, Stuhl, Bett, Schrank, Koch- und Waschgelegenheit und Toilette ausgestattet. Die Grundversorgung mit Strom, Wasser und Abwasser ist immer gewährleistet. Da es sich bei den Notunterkünften um Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung handelt, werden den betroffenen Personen entsprechende Hilfsangebote unterbreitet, welche sich in der Regel auf die Unterstützung bei der Wohnungssuche richten. Darüber hinaus wird im Haus der Wohnhilfe in Merseburg eine ständige Vorortbetreuung durch den Betreiber, die BIH GmbH, gewährleistet. Gemeinde Kabelsketal 3 Raum Wohnung (möbliert) - kommunaler Wohnraum Gemeinde Petersberg Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. Gemeinde Salzatal 2 Einraumwohnungen (nicht möbliert) - kommunaler Wohnraum Goethestadt Bad Lauchstädt Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. Gemeinde Schkopau Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand und freie Kapazitäten in Pensionen. Gemeinde Teutschenthal 1 Wohnung (möbliert) - kommunaler Wohnraum Stadt Braunsbedra 1 Zimmer (möbliert) – kommunaler Wohnraum Übergangswohnheim für Flüchtlinge Krumpa - Betreiber BIH GmbH (Kreiszuständigkeit ) Stadt Bad Dürrenberg Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. Stadt Landsberg 3-Raum Wohnung (möbliert) - kommunaler Wohnraum Stadt Leuna keine Notunterkünfte Stadt Merseburg Haus der Wohnhilfe - Betreiber BIH GmbH (Träger Stadt Merseburg) Stadt Mücheln 2 Wohnungen (möbliert) - kommunaler Wohnraum 13 Stadt Querfurt Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. Stadt Wettin-Löbejün Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. Verbandsgemeinde Weida-Land Die Unterbringung erfolgt über den freistehenden kommunalen Wohnungsbestand. XII. Salzlandkreis Stadt Aschersleben Die Stadt Aschersleben verfügt über eine Obdachlosenunterkunft mit einer Kapazität von 28 Plätzen. Dadurch wird entsprechend der gesetzlichen Vorgabe die Möglichkeit vorgehalten, Obdachlosigkeit im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr abzuwenden . Eine darüber hinaus gehende Beratung und Betreuung ist nur eingeschränkt möglich. Die Obdachlosenunterkunft ist in kommunaler Trägerschaft, das heißt der Betrieb des Objektes wird durch städtische Angestellte sichergestellt. Stadt Bernburg (Saale) Die Stadt Bernburg (Saale) betreibt im Rahmen der Gefahrenabwehr nach SOG-LSA eine Obdachlosenunterkunft mit 24 Plätzen für alleinstehende Männer und im Ausnahmefall für Frauen. Die Unterbringung erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Obdachlosigkeit z. B. durch die Anmietung einer Wohnung beseitigt werden kann. Durch das Personal der Einrichtung (2 Stellen) wird Beratung bzw. Vermittlung angeboten, um die Bewohner bei der Lösung ihrer vielfältigen Probleme (Sucht, Schulden etc.) zu unterstützen. Die Stadt Bernburg (Saale) bietet damit eine Leistung, die über das Angebot einer Notunterkunft hinausgeht. Die Obdachlosenunterkunft befindet sich in einem vor wenigen Jahren sanierten unter Denkmalschutz stehenden Haus gegenüber dem Bahnhof. Problematisch ist die Finanzierung der Kosten der Einrichtung, da diese durch die Benutzungsgebühr (12,00 EUR/Tag) nicht gedeckt werden. Ein weiteres Problem stellt die Tendenz dar, dass aufgenommene Bewohner zunehmend Drogenprobleme haben, die mitunter zu drogeninduzierten Psychosen führen und infolgedessen zu einem hohen Aggressionspotential. Frauen und Familien werden bei drohender Obdachlosigkeit in Übergangswohnungen (insg. 11 Wohnungseinheiten unterschiedlicher Größe an 2 Standorten) untergebracht , welche durch die Stadt angemietet wurden. Gemeinde Bördeland In der Gemeinde Bördeland gibt es keine spezielle Obdachloseneinrichtung, da der Bedarf nicht vorhanden ist. Für absolute Notfälle stehen vereinzelt leerstehende gemeindeeigene Wohnungen zur Verfügung, ggf. wird auch mit der Nachbarstadt Schönebeck kooperiert, die eine Obdachlosenunterkunft vorhält. 14 Stadt Gerbstedt Notunterkünfte wurden in der Stadt Gerbstedt bisher nur nach Wohnhausbränden oder bei Hochwasserereignissen benötigt. Die Unterbringung erfolgte zumeist in Pensionen. Stadt Hecklingen Aufgrund der geringen Anzahl von Obdachlosen in der Stadt Hecklingen wird durch die Stadt kein Obdachlosenheim vorgehalten. Bei Notwendigkeit stellt die Stadt eine stadteigene Wohnung bereit oder nutzt ein Obdachlosenheim einer benachbarten Gemeinde. Die Stadt Hecklingen ist bemüht, bei der Beschaffung von Ersatzwohnraum Unterstützung zu leisten. Dies betrifft auch die Unterstützung bei Behördengängen. Die Betroffenen werden aufgeklärt über die in Betracht kommenden Hilfemaßnahmen . Besonderes Augenmerk wird auch auf die Förderung der Bereitschaft zur Mitwirkung gerichtet. Stadt Hettstedt Die Stadt Hettstedt hält eine Obdachlosennotunterkunft vor, die Unterkunft befindet sich im 6. Obergeschoss eines Mietshauses. Zur Nutzung wird zur Verfügung gestellt: - 1 Wohn / Aufenthaltsraum ausgestattet mit, 4 Betten (Kopfkissen, Decken und Matratzen mit waschbaren Bezügen), 4 Schränke, 1 Tisch, 4 Stühle und 1 Kühlschrank . - 1 Küche ausgestattet mit, Küchenmöbeln, Herd, Waschmaschine, Küchenutensilien , Putzmittel und Papierhandtücher, Abfallbehälter und Feuerlöschern. - 1 Sanitärzelle ausgestattet mit, 1 WC, 1 Waschbecken, 1 Badewanne, und Papierhandtücher . - 1 Flur ausgestattet; Feuerlöscher und Reinigungsmitteln. Die Kopfkissen, Decken und Matratzenbezüge sowie die Bettwäsche werden in einer Wäscherei gewaschen. Die Unterkunft ist in der Nacht unbesetzt, (weder Personal, noch Wachdienst). Für Kinder und Kleinkinder ist die Notunterkunft aufgrund der geringen Anzahl der Betten und der Beschaffenheit nicht geeignet. Die Stadt Hettstedt hat keine Sozialarbeiter, die sich um die Beschaffung von neuem Wohnraum u. a. Dingen für die Betroffenen kümmern. Es ist ein Anstieg der Zwangsräumungen in der Stadt Hettstedt zu verzeichnen. In diesem Jahr wurde eine Familie mit einem 9-jährigen Jungen geräumt. Der Junge wurde durch das Jugendamt in Obhut genommen . Zwischenzeitlich hat die Familie neuen Wohnraum bezogen. Stadt Könnern Die Stadt Könnern verfügt über kein Obdachlosenheim. Die Notunterkunft der Stadt Könnern besteht aus 5 Zimmern, 1 Gemeinschaftsbad und eine Gemeinschaftsküche . Beratung und Betreuung erfolgt über das Sozialamt des Salzlandkreises. Verbandsgemeinde Saale-Wipper Im Zuständigkeitsbereich befindet sich kein Obdachlosenheim und keine Notunterkunft . Sollten sich Obdachlose melden, dann werden kommunale Wohnungen be- 15 schlagnahmt. Da sich kaum Obdachlose melden, ist die Unterhaltung eines Obdachlosenheimes zu kostenintensiv. Stadt Schönebeck (Elbe) Die Unterbringung Obdachloser gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt Schönebeck (Elbe). Im Rahmen dieser Gefahrenabwehrmaßnahmen wird der hilfesuchenden Person eine menschenwürdige Unterkunft gestellt. Die Unterbringung ist gebührenpflichtig . Einheitliche Standards bezüglich der Einrichtungen existieren nicht und werden lediglich durch das Infektionsschutzgesetz bzw. baurechtlich Vorschriften festgesetzt. Sozialarbeiter werden durch die Stadt Schönebeck (Elbe) nicht vorgehalten. Sofern ein Bürger Hilfe benötigt, werden ihm jedoch Kontakte zu sozialen Einrichtungen vermittelt, die ihn auf Wunsch bei der Wohnraumsuche unterstützen können. Die Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung Obdachloser wird durch die Stadt Schönebeck (Elbe) als kommunale Einrichtung vorgehalten und betrieben. Grundsätzliche Probleme gibt es derzeit nicht. Stadt Seeland Vereinbarung mit Wohnungsgesellschaft, die eine Wohnung zur Verfügung stellt; Wohnung wird von Stadt unterhalten - kostenintensiv Stadt Staßfurt Unterbringung erfolgt befristet im Rahmen der Gefahrenabwehr. Bereitstellung einer Schlafstätte und Nutzung eines Aufenthaltsraumes bei widrigen Witterungsverhältnissen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften durch Beauftragung eines Dritten. Es erfolgt eine Erstberatung und Herausgabe eines Informationsblattes unter Benennung der zuständigen Sozialträger. Probleme: keine XIII. Stendal Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat eine Satzung beschlossen, in der Einrichtung, Benutzung, Unterhaltung und Gebühren der Obdachlosenunterkünfte geregelt sind. Demnach unterhält die Verbandsgemeinde keine dauerhafte Obdachlosenunterkünfte . Bei Bedarf werden geeignete Räume zeitweilig angemietet. Die personelle Absicherung erfolgt durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes und den Bereitschaftsdienst. Stadt Bismark 2 Wohnungen eingerichtet: 1x 4 Raumwohnung 1x 3 Raumwohnung Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land In der Verbandsgemeinde werden keine Obdachlosenunterkünfte vorgehalten. Im Bedarfsfall wird eine kommunale Wohnung zur Verfügung gestellt. 16 Hansestadt Havelberg In der Hansestadt Havelberg wird weder ein Obdachlosenheim noch eine Notunterkunft permanent vorgehalten. In der Hansestadt Havelberg werden Obdachlose bei Erfordernis in Wohnungen der kommunalen Wohnungsgesellschaften untergebracht. Hansestadt Osterburg Ein Unterschied in den Standards für ein Obdachlosenheim und einer Notunterkunft ist innerhalb der örtlichen Zuständigkeit der Hansestadt Osterburg (Altmark) nicht existent, da zurzeit ausschließlich Obdachlosenunterkünfte vorgehalten werden. Derzeit sind 4 Personen „dauerhaft“ (eine dreiköpfige Familie/Wohngemeinschaft, eine Einzelperson) im Rahmen der Gefahrenabwehr untergebracht. Hierzu kommen regelmäßig kurzfristige Unterbringungen. Beratungen und Betreuungen werden von der Hansestadt Osterburg (Altmark) nicht durchgeführt. Es ist mir diesbezüglich keine Zuständigkeit seitens der Hansestadt Osterburg (Altmark) bekannt. Die derzeitigen Obdachlosenunterkünfte werden in Kooperation mit der Wohnungsgesellschaft mbH Osterburg bereitgestellt. Hierbei wird der Leerstand von in der Regel 1-Raum-Wohnungen (Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur; Größe: ca. 30 - 40 m²) für die Unterbringung obdachloser Personen genutzt. Probleme: - Kurzfristige Unterbringungen ohne Vorankündigung - Fehlende Unterstützung bei der Verhinderung bzw. der Beseitigung von Obdachlosigkeit durch mitwirkungspflichtige/zuständige Stellen (beispielsweise: Drohende Obdachlosigkeit durch Zwangsräumung bei Empfänger von Sozialleistungen = Mitwirkungspflicht Sozialamt; Unterbringung von psychisch- und/oder suchtkranken Personen = Mitwirkungspflicht Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst; Betreute Personen = Zuständigkeit des Betreuers) Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Unterschiede in den Standards für Obdachlosenheim und Notunterkunft können nicht beschrieben werden, da Vergleichseinrichtungen in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) nicht betrieben werden. Darüber hinaus sollte Obdachlosen eine Betreuung zur Verfügung gestellt werden, um Leistungen zu beantragen. In Seehausen gibt es einen Anbieter, welcher sozialschwachen Personen Zimmer vermietet. Dieser kümmert sich mit den Betroffenen um die Antragsstellung von Sozialleistungen . Hansestadt Stendal Die Notunterkunft der Hansestadt Stendal ist im Gebäude der Obdachlosenunterkunft untergebracht. Es gibt keine Unterschiede bei den Standards. Die Notunterkunft ist lediglich bezugsfertig (Betten bezogen, Hygieneartikel im Bad, usw.), damit eine schnelle Unterbringung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, also nachts und am Wochenende, stattfinden kann. Eine Beratung oder Betreuung der Obdachlosen erfolgt durch die Hansestadt Stendal nicht, zuständig sind hierfür die Sozialämter der Landkreise. Die Kommune ist lediglich im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Unterbringung der obdachlosen Personen zuständig. Die Hansestadt Stendal ist Betreiber der Obdachlosenunterkunft. Die Unterkunft befindet sich in einem Gebäude, welches der Stadt gehört. Probleme bezüglich der 17 Räumlichkeiten gibt es nicht. Es ist jedoch festzustellen, dass es immer wieder Personen gibt, die „durchs Raster fallen“ und dadurch obdachlos werden, weil sie keine Hilfe annehmen wollen. Ein größeres und besser vernetztes Betreuungs- und Beratungsangebot wäre aus kommunaler Sicht wünschenswert. Stadt Tangerhütte Die Stadt Tangerhütte unterhält keine Obdachlosenheime. Obdachlose werden wenn dann kurzfristig in einer Wohnung der Wohnungsgesellschaft der EG untergebracht. Stadt Tangermünde Der Unterschied zwischen Obdachlosenheim und Notunterkunft kann lediglich so interpretiert werden, dass das Obdachlosenheim eine Einrichtung ist, in der den Menschen ohne Unterkunft übergangsweise Wohnraum und soziale, medizinische und psychotherapeutische Hilfen gewährt werden. Der Heimcharakter und personelle Voraussetzungen bilden den Unterschied zur Notunterkunft, die lediglich den erforderlichen Wohnraum (Obdach) für die „gestrandeten“ Bürger sichert und auf eine kurzzeitige Nutzung ausgelegt ist. Die Stadt Tangermünde stellt dauerhaft eine Notunterkunft für Obdachlose zur Verfügung . Diese von der Kommune gemietete 2-Raumwohnung gibt im Bedarfsfalle maximal 6 Personen ein Bleibe. Die Betreuung der Obdachlosen beschränkt sich lediglich auf die Bereitstellung der notwendigen Utensilien, wie Schlüssel, Bettwäsche usw. sowie auf erforderliche Kontrollen. XIV. Wittenberg Stadt Annaburg Die Stadt Annaburg betreibt eine Obdachlosenwohnung ausgestattet mit: 2 Zimmern (3 Betten) möbliert, 1 Küche (voll ausgestattet), 1 Bad (WC, Badewanne), 1 Flur. Die Wohnung ist ausgestattet mit Warmwasser und wird über eine Kohleheizung beheizt . Die Stadt Annaburg ist unterstützend tätig bei der ersten Kontaktaufnahme der Bedürftigen mit den zuständigen Behörden. Das Gebäude ist Eigentum der Städtischen Betriebe Annaburg (Eigenbetrieb der Stadt Annaburg). Stadt Bad Schmiedeberg Die Stadt Bad Schmiedeberg unterhält ein Objekt als Notunterkunft für Obdachlose im gesamten Stadtgebiet. Dieses umfasst drei Wohnungen, welche jeweils Platz für eine Person bieten und eher spartanisch eingerichtet sind (Bett, Kleiderschrank, Tisch, Stuhl, Dusche und WC). Aufgrund der angespannten Haushaltssituation ist nicht möglich dort bspw. einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine vorzuhalten. Das Mobiliar ist abgewohnt und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. Es ist für die Unterbringung von Kindern ungeeignet. Die bisherigen Unterbringungsgründe von Obdachlosen waren zum einen kurzfristige Kündigungen von Mietverhältnissen und zum anderen Zwangsräumungen durch Gerichtsvollzieher , wobei letzteres der häufigste Grund für eine Unterbringung ist. 18 Im Falle einer Großschadenslage mit mehreren betroffenen Personen zur gleichen Zeit, kann die Stadt Bad Schmiedeberg aus eigenen Mitteln keinen weiteren Wohnraum zur Verfügung stellen. Denkbar wäre in solchen Fällen aber eine zeitlich eng begrenzte Unterbringung bspw. bei der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur- GmbH, sofern es deren Kapazitäten zulassen. Je nach Einzelfall arbeitet das Ordnungsamt der Stadt Bad Schmiedeberg nach erfolgter Unterbringung eines Obdachlosen mit dem Sozialamt, Jugendamt oder anderweitigen Betreuungsstellen zusammen. Stadt Coswig (Anhalt) Die Stadt Coswig (Anhalt) hält keine Obdachlosenheime vor. Es gibt lediglich eine Notunterkunft für den Fall der Obdachlosigkeit. Eine Beratung erfolgt nicht, lediglich eine Vermittlung an die „richtigen Stellen“. Die Notunterkunft wird in Eigenregie betrieben , d. h. die Wohnung wurde durch die Stadt Coswig (Anhalt) bei der Wohnungsbaugesellschaft angemietet und wird durch die Stadt „bewirtschaftet“. Jessen Eine Wohnung wird hierfür vorgehalten. Keine Probleme. Lutherstadt Wittenberg Die Lutherstadt Wittenberg betreibt ein Obdachlosenheim. Es handelt sich hierbei um einen ehemaligen Neubaublock mit 5 Etagen und 4 Eingängen. Somit stehen 40 Wohnungen mit je 3 Zimmern zur Verfügung. Die Zimmer sind teilweise mit Betten, Tischen und Stühlen sowie Schränken ausgestattet, in anderen Teilen wird Mobiliar durch die Nutzer der Unterkünfte eingestellt. Unterschiede werden in der Nutzung folgendermaßen aufgeteilt: • Einzelzimmer zur alleinigen Nutzung, • Bettenplätze, 2-3 Personen teilen sich je nach Größe ein Zimmer, • Nachtasyl von 20:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr Unterkunft in Schlafräumen . Beratung und Betreuung wird durch die dort eingesetzten Mitarbeiter des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Wittenberg e. V. übernommen. Das Obdachlosenheim wird durch das Diakonische Werk im Kirchenkreis Wittenberg e. V. betrieben. Probleme ergeben sich derzeit dadurch, dass vermehrt Bürger mit befristeter Aufenthaltserlaubnis (nach Asylrecht) Anträge auf Unterbringung stellen. Hierbei ergeben sich durch Sprachbarrieren und Nichteinhaltung der Vorgaben Probleme . 3. Wie hat sich die Zahl der Obdachlosen in den letzten 2 Jahren entwickelt? In welcher Höhe sind Kinder von Obdachlosigkeit betroffen? I. Anhalt-Bitterfeld Stadt Bitterfeld-Wolfen In 2015 nutzten 41 Männer und 9 Frauen die Obdachlosenunterkunft für insgesamt 1260 Übernachtungen. 19 In 2016 nutzten 41 Männer und 13 Frauen die Obdachlosenunterkunft für insgesamt 1321 Übernachtungen Im I. Quartal 2017 nutzten bisher 9 Männer und 4 Frauen die Obdachlosenunterkunft für bisher 365 Übernachtungen Kinder sind bisher in der Stadt Bitterfeld-Wolfen nicht betroffen. II. Altmarkkreis Salzwedel Die Zahl der Obdachlosen entwickelt sich in den einzelnen Gemeinden unter schiedlich . Der Trend reicht von Stagnation bis zu einem leichten Anstieg. So berichtet die Stadt Klötze von durchschnittlich einer Person mit einer Übernachtung pro Jahr. In der Stadt Salzwedel hingegen bedürfen unverändert seit Jahren 3-5 Personen im Jahr dieser Hilfe. In der Stadt Kalbe ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Dieser ist auf die Problematik der Suchterkrankung der Betroffenen zurückzuführen. Kinder waren in den vergangenen 2 Jahren im Altmarkkreis Salzwedel nicht von Obdachlosigkeit betroffen. III. Börde Gemeinde Barleben Siehe Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2 Stadt Haldensleben Die Zahlen von Obdachlosen sind in den letzten 2 Jahren konstant zwischen ca. 2 bis 10 Einweisungen in die Unterkunft geschwankt. Kinder sind i. d. R. nicht betroffen . Es ist in den Akten kein Fall ersichtlich. Verbandsgemeinde Obere Aller In den vergangenen zwei Jahren gab es in unserem Zuständigkeitsbereich keine Obdachlosen. Dies hat zur Ursache, dass bei Kenntnis von drohender Obdachlosigkeit zügig gehandelt wurde und die Betroffenen anderweitig untergebracht wurden. Stadt Oebisfelde-Weferlingen In den letzten 2 Jahren wurde ständig 1 Obdachloser untergebracht, seit Mitte 2016 ein 2. Obdachloser. Kinder wurden bisher nicht untergebracht. Verbandsgemeinde Westliche Börde Die letzte Belegung fand im Jahr 2010 statt. Im Jahr 2015 trat ein neuer Fall auf. Der Betroffene lehnte die Einweisung in die Obdachlosenwohnung jedoch ab. Durchreisende Obdachlose sind bisher noch nicht aufgetreten. Kinder waren bisher nicht betroffen . Stadt Wolmirstedt Die Anzahl der Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohten Personen durch Zwangsräumung o. ä. ist in den letzten 5 Jahren unverändert. (2 – 4 Fälle im Jahr). Von Obdachlosigkeit bedrohte Familien mit Kindern waren in den letzten 2 Jahren in Wolmirstedt nicht bekannt geworden. 20 IV. Burgenlandkreis Stadt Weißenfels Siehe Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2. V. Dessau-Roßlau   2014 2015 2016 Personen gesamt 90 94 86 davon Kinder 3 6 8 VI. Halle Entwicklung der aufgenommenen Wohnungslosen seit 2015 (Wohnbereich): Stichtag Anzahl der Personen Davon unter 18 Jahre 30.06.2015 90 12 31.12.2015 85 5 30.06.2016 82 5 31.12.2016 73 0 30.06.2017 96 5 Übernachtungen im Notquartier 2015: 1.985 2016: 3.040 2017: 2.034 (bis 30.06.2017) VII. Harz Stadt Ballenstedt In der Stadt Ballenstedt gab es in den Jahren 2016/2017 jeweils eine obdachlose Person. In beiden Fällen konnte eine zeitnahe Unterbringung in einer neuen Wohnung bzw. einer betreuten Wohneinrichtung sichergestellt werden. Kinder waren nicht von Obdachlosigkeit betroffen. Stadt Blankenburg (Harz) Zur Beseitigung von unfreiwilliger Obdachlosigkeit erfolgten im Kalenderjahr 2016 4 Einweisungen und im laufenden Jahr 1 Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Kinder waren in den vorgenannten Fällen nicht betroffen. Stadt Falkenstein In den letzten 2 Jahren ist nur ein Fall für den Bedarf der Notunterkunft aufgetreten. Hier wurde aufgrund eines Wohnhausbrandes eine Person obdachlos und in der Notunterkunft untergebracht. Kinder waren nicht betroffen. Stadt Halberstadt Die Zahl der Obdachlosen ist in den letzten Jahren leicht rückläufig. Derzeit befinden sich 7 Kinder in den von der Stadt Halberstadt betreuten Schlichtwohnungen . 21 Gemeinde Huy Die Entwicklung der Anzahl der Obdachlosen im Einzugsgebiet der Gemeinde Huy hat sich positiv entwickelt. So wurden im Zeitraum von 2013 - 2015 keine Personen obdachlos. Im Jahr 2016 wurden 2 Personen in einer Wohnung untergebracht. Kinder waren bisher von der Obdachlosigkeit nicht betroffen. Gemeinde Nordharz In den letzten 6 Jahren waren keine Bürger (auch keine Kinder) der Gemeinde von Obdachlosigkeit betroffen. Stadt Oberharz am Brocken Tatsächlich obdachlose Personen können jährlich im Durchschnitt auf etwa 2 beziffert werden, wo auch eine Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft erfolgen muss. Kinder waren von einer Unterbringung bislang noch nicht betroffen. Stadt Quedlinburg Insgesamt ist festzustellen, dass die Anzahl der Personen, die durch gerichtlich erwirkten Räumungstitel von Wohnungslosigkeit betroffen sind, gleichbleibend ist. In diesen Fällen werden i. d. R. mit den Vermietern im Vorfeld Maßnahmen und Verfahren zur Abwendung der drohenden Gefahr durch Verlust der Wohnung abgestimmt. Die Anzahl der Personen, die diese Lebensart freiwillig bestimmt haben (sog. Tippelbrüder ) und lediglich temporär die Unterkunft zumeist für eine oder zwei Nächte am Wochenende in Anspruch nehmen, ist ebenso nahezu gleichbleibend. In der Welterbestadt Quedlinburg werden Frauen mit Kinder grundsätzlich nicht oder nur im äußersten Notfall und nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in der Notunterkunft verbracht. In der Regel werden in diesen besonderen Fällen unverzüglich die notwendigen Abstimmungen mit den beteiligten Behörden (Jugendamt) zur Unterbringung dieser Personen in Frauenhäusern, Kinderheimen o. a. für diese Zwecke bestimmten Einrichtungen vorgenommen. In den zurückliegenden Jahren konnte somit eine Unterbringung von Frauen und Kindern in der Notunterkunft wirksam verhindert werden. Stadt Thale Siehe Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2 VIII. Jerichower Land Einweisungen in Notunterkünfte wurden wie folgt vorgenommen: Burg Biederitz Möser Möckern Elbe-Parey Genthin Jerichow Gommern 2015 30 1 0 17 0 2016 29 0 0 11 0 (Aus den Gemeinden, für die in der Tabelle keine Werte eingetragen sind, sind keine Rückmeldungen erfolgt.) Kinder waren nicht betroffen. 22 IX. Magdeburg Die Zahl der wohnungssuchenden Ausländer hat sich durch den hohen Anstieg in den Zuweisungen von Asylbewerbern in den Jahren 2014 und 2015 stark erhöht. Bereits Ende 2015 zeichnete sich ab, dass Asylbewerber aus bestimmten Ländern, wie Syrien und Iran kurzfristig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und Wohnraum suchen würden. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2016 fort, so dass die Zahl der wohnungssuchenden Ausländer zu Beginn des Jahres 2016 auf bis über 800 Menschen anstieg . Es konnte die Obdachlosigkeit vermieden werden, weil sie übergangsweise in den oben genannten kommunalen Einrichtungen bzw. kommunal angemieteten Wohnungen leben. Der Anteil der Kinder schwankt, da es starke Fluktuationen in der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wie auch im Auszug der Personen aus den Unterkünften gibt. Daher kann der Anteil der Kinder zwischen 30% und 50% liegen. Am 31.05.2017 lebten 641 ausländische Personen in den kommunalen Unterkünften, am 30.06.2017 waren es 632 Personen. Insgesamt zeigte sich die Wohnungssuche im Monat Mai bei 24 Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis erfolgreich, im Juni 2017 sind 30 Personen ausgezogen. Für den verbleibenden Personenkreis Obdachloser kann aufgezeigt werden, dass die Aufnahmezahlen in den Jahren 2015 (176 Personen, davon 14 Personen unter 18 Jahren) und 2016 (158 Personen, davon 11 Personen unter 18 Jahren) nur geringfügige Abweichungen aufzeigen. Für das 1. Halbjahr 2017 zeichnet sich eine andere Entwicklung der Aufnahmezahlen (131 Personen, davon 16 Personen unter 18 Jahren) ab. X. Mansfeld Südharz Stadt Arnstein Siehe Antwort zu Fragen Nr. 1 und 2 Lutherstadt Eisleben Die Zahl der Obdachlosenunterbringungen in den letzten 2 Jahren ist annähernd konstant, wobei eine Vollauslastung der Unterkunft bisher noch nicht eingetreten ist. Bisher wurden in die Obdachlosenunterkunft noch keine Kinder untergebracht. Verwaltungsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra In den letzten 2 Jahren gab es 1 Person, welche auf Grund akuter Einsturzgefahr des eigenen Wohnhauses vorübergehend für einen Monat in der Obdachlosenunterkunft untergebracht wurde. Kinder waren nicht betroffen. Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land In den letzten 2 Jahren musste die Gemeinde keine Obdachlosen unterbringen. Kinder waren und sind nicht von Obdachlosigkeit betroffen. Stadt Sangerhausen Es ist sowohl bei Familien und Alleinerziehenden wie auch Alleinstehenden ein Ansteigen der Anzahl festzustellen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Kapazitäten sind daher zumeist ausgeschöpft. 23 In der Stadt Sangerhausen sind derzeit 9 Kinder mit ihren Eltern in den angemieteten Notunterkünften (Schlichtwohnungen) im Rahmen der Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht. Gemeinde Südharz In den letzten 2 Jahren gab es nur 1 Fall von kurzzeitiger Obdachlosigkeit. (Unterbringung in Pension). XI. Saalekreis Die kurze Übersicht belegt, dass die Zahl der Obdachlosen im Landkreis Saalekreis sehr gering ist und derzeit auch nicht mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen ist. Gemeinde Zahl der Obdachlosen in den letzten beiden Jahren Stadt Braunsbedra Es wird keine Statistik geführt Stadt Bad Lauchstädt 0 Stadt Bad Dürrenberg 3 Gemeinde Kabelsketal 3 davon 1 Kind Stadt Landsberg 0 Stadt Leuna 0 Stadt Merseburg ständige Belegung 20 Stadt Mücheln 0 Gemeinde Petersberg 0 Stadt Querfurt 0 Gemeinde Salzatal 0 Gemeinde Schkopau 0 Gemeinde Teutschenthal 1 Stadt Wettin-Löbejün 2 Verbandsgemeinde Weida-Land 0 Es kann festgestellt werden, dass im Landkreis regulär keine Unterbringung von Familien mit Kindern in Notunterkünfte erfolgt. Bisher konnten durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sozialamt des Landkreises immer eine bessere Lösung geschaffen werden. Lediglich in einem Fall (Gemeinde Kabelsketal) musste die Unterbringung mit einem Kind vorrübergehend erfolgen. XII. Salzlandkreis Stadt Aschersleben Im Vergleich der zurückliegenden 10 Jahre ist die Zahl der Obdachlosen rückläufig. Vor 10 Jahren lag die durchschnittliche Belegung bei ca. 8 Personen während sie im Jahr 2016 bei 3 Personen angekommen ist. Derzeit befindet sich kein Obdachloser in unserer Einrichtung. Sofern Kinder von Obdachlosigkeit betroffen sind, erfolgt die Unterbringung nicht in unserer Unterkunft. In solchen Fällen wird das Jugendamt des Salzlandkreises mit hinzugezogen. Stadt Bernburg (Saale) Die Zahl der Obdachlosen lässt sich am realistischsten anhand der Entwicklung der Belegungstage darstellen: 24 2015: 4.288 Belegungstage 2016: 4.973 Belegungstage. Stadt Hecklingen Die Zahl der Obdachlosen hat sich in den letzten 2 Jahren nicht verändert. Ein Anstieg ist nicht zu verzeichnen. Stadt Könnern Kinder waren bis zum jetzigen Zeitpunkt in unserem Zuständigkeitsbereich noch nicht von Obdachlosigkeit betroffen. Verbandsgemeinde Saale-Wipper Eine Erhöhung der Obdachlosigkeit ist nicht zu verzeichnen. Kinder waren bisher nicht dabei. Stadt Schönebeck (Elbe) Im Durchschnitt halten sich ca. 8 Hilfesuchende in der Einrichtung auf. Diese Zahl blieb in den letzten 2 Jahren unverändert. Kinder werden in die Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Schönebeck (Elbe) nicht eingewiesen. Entsprechendes Zahlenmaterial liegt der Stadt Schönebeck (Elbe) nicht vor und kann ggf. über die Jugendämter erfragt werden. Stadt Seeland Es gibt kaum bis gar keine Obdachlosigkeit. Stadt Staßfurt In der Stadt Staßfurt ist in den letzten 2 Jahren die Zahl der Obdachlosen zurückgegangen , Kinder waren in diesem Zeitraum nicht betroffen. XIII. Stendal Stadt Bismark Fehlmeldung Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land Fehlmeldung Hansestadt Havelberg Die Zahl der Obdachlosen hat sich in den letzten zwei Jahren nicht signifikant verändert . Kinder waren in den letzten zwei Jahren nicht betroffen. Hansestadt Osterburg • 2014 = 1 Obdachloser / Kinder = keine • 2015 = 0 Obdachlose / Kinder = keine • 2016 = 5 Obdachlose / Kinder = keine • 2017 = Jahresanfang 5 Obdachlose, z.Z. 4 Obdachlose / Kinder keine Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) Die Zahl ist in den letzten Jahren konstant niedrig. Obdachlose Kinder sind in der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) nicht bekannt. 25 Hansestadt Stendal Aufstellung Belegung: 2014: gesamt 23, davon männlich 13, davon weiblich 10 2015: gesamt 22 davon männlich 17, davon weiblich 5 2016: gesamt 23, davon männlich 18, davon weiblich 5 Kinder waren in den letzten Jahren nicht in der Obdachlosenunterkunft untergebracht . Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass sich die Zielgruppe geändert hat. Es sind nicht mehr nur die älteren alleinstehenden Herren, die obdachlos sind. Es sind zunehmend auch junge Personen und (junge) Frauen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Stadt Tangerhütte Fehlmeldung Stadt Tangermünde Der Bedarf an Plätzen in der Tangermünder Notunterkunft ist in den letzten Jahren spürbar gesunken. Nach fast zweijähriger 0-Nutzung werden zur Zeit zwei Personen beherbergt, von denen der Aufenthalt eines Mannes relativ kurzfristig sein wird. XIV. Wittenberg Stadt Annaburg Zahl der Obdachlosen in den letzten Jahren: 2016 1 Person 2017 3 Personen (darunter 1 minderjähriges Kind) Stadt Bad Schmiedeberg 2015 - 2 Unterbringungen durch Zwangsräumungen, 2016 - 1 Unterbringung durch kurzfristige Kündigung des Mietverhältnisses, 2017 - 2 Unterbringungen durch Zwangsräumungen, 1 Unterbringung durch kurzfristige Kündigung des Mietverhältnisses. Im Jahr 2017 kam es erstmalig zu einer Zwangsräumung, bei der auch 2 Kinder betroffen waren. Aufgrund der Ungeeignetheit der Notunterkunft für Kinder wurden diese vor Ort durch den Verwaltungsvollzugsbeamten des Ordnungsamtes der Stadt Bad Schmiedeberg in deren eigene Wohnung eingewiesen. Stadt Coswig (Anhalt) In den letzten 2 Jahren sind uns 4 Fälle von Obdachlosigkeit bekannt geworden, welche in die Notunterkunft eingewiesen werden mussten. In einem der Fälle war ein Kind samt Vater betroffen. Jessen Leicht gestiegen (von 0 auf 2 Fälle). Keine Kinder betroffen. Lutherstadt Wittenberg Die Zahl der sich obdachlos gemeldeten Bürger ist in den letzten beiden Jahren annähernd gleich geblieben. 2015 - 46; 2016 - 43. Kinder sind nur kurzfristig im Rahmen von Zwangsräumungen betroffen gewesen welche innerhalb eines Monats die Einrichtung verlassen konnten.