Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1768 21.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.08.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Wasser- und Abwasserentgelte in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion AfD - Drs. 7/1563 Vorbemerkung der Landesregierung: Da es zu den Themenfeldern der Großen Anfrage keine öffentlich geführten Statistiken gibt, mussten alle kommunalen Aufgabenträger in die Beantwortung der Großen Anfrage einbezogen werden. Das vor dem Hintergrund vielfach beschränkter Sachund Personalkapazitäten innerhalb der Frist einholbare Datenmaterial ist in die Beantwortung der einzelnen Fragen eingeflossen. Maßgeblicher Stichtag bei Abgabenerhebungen im Bereich der leitungsgebundenen Einrichtungen ist der 15. Juni 1991, an dem das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten ist. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier in Rede stehenden Aufgabenwahrnehmung um eine im Rahmen der Gesetze zu erfüllende Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt, die eine eingeschränkte kommunalaufsichtliche Kontrolle zur Folge hat. I. Zur aktuellen Lage 1. Welche Zweckverbände der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung - auch Zweckverbände i. A. - gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Eine Auflistung der Wasser- und Abwasserzweckverbände in Sachsen-Anhalt (Stand Juli 2017) ist als Anlage 1.1 für die Trinkwasserversorgung und als Anlage 1.2 für die Abwasserbeseitigung beigefügt. 2 2. Wer nimmt außerhalb der unter Ziffer 1 bezeichneten Zweckverbandsgebiete die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wahr? Die Stadt/Gemeinde selbst, ein kommunaler Eigenbetrieb, eine Gesellschaft in privater Rechtsform, in Public-Private-Partnership? Eine Auflistung der sonstigen Träger der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt (Stand Juli 2017) ist als Anlage 2.1 für die Trinkwasserversorgung und als Anlage 2.2 für die Abwasserbeseitigung beigefügt. 3. Welche Abgaben bzw. privatrechtlichen Entgelte werden derzeit in den einzelnen Abrechnungsgebieten (siehe 1. und 2.) von den Anschlussnehmern erhoben und zwar nach Abgabenart (Beiträge und Gebühren und zwar differenziert nach der jeweiligen Abgaben- und Gebührenart wie: Herstellungsbeiträge , Anschlussbeiträge, Grundgebühren, Verbrauchsgebühren, Abgaben für Niederschlagswasser etc.) bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten, wenn solche anstelle von Abgaben erhoben werden? Entsprechende Tabellen sind als Anlagen 3.1 bis 3.3 beigefügt. 4. Welche Investitionskosten wurden für die Erstellung, Erschließung und Erneuerung der Wasserver- und Entsorgungsanlagen in den einzelnen Verund Entsorgungsgebieten seit 1990 jährlich auf die Anschlussnehmer, aufgegliedert nach Anschlussnehmer vor dem 3. Oktober 1990 und nach dem 3. Oktober 1990 umgelegt? Eine Differenzierung zwischen Anschlussnehmern vor und nach dem 3. Oktober 1990 ist wegen der Jährigkeit der Haushaltwirtschaft bzw. des Jahresabschlusses nicht möglich. Die Investitionskosten nach dem 3. Oktober 1990 können den Anlagen 3.1 bis 3.3 entnommen werden. II. seit 1990 vereinnahmte Gelder 1. Welche Beiträge, Gebühren und Entgelte, wurden in welcher Höhe von den einzelnen Wasserver- und Entsorgungsunternehmen seit 1990 von den Anschlussnehmern , aufgegliedert nach Ver- und Entsorgungsgebieten erhoben ? Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der einzelnen Wasserver- und Entsorgungsunternehmen? Die Angaben können Anlage 4 entnommen werden. 2. Welche Beträge wurden den einzelnen Wasserver- und Entsorgungsunternehmen (siehe Ziffern I. 1. und I. 2.) darüber hinaus vom Land als Entschuldungs - bzw. Teilentschuldungshilfe gezahlt? Die Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung sind in der Zeit von 1995 bis 2006 mit Landeshilfen in Höhe von rund 358 Mio. € unterstützt worden. Die Einzelbeträge sind in Anlage 5 aufgeführt. 3 III. noch zu erwartende bzw. bereits anlaufende Forderungen 1. Welche Erschließungsaufwendungen sind in den einzelnen Ver- und Entsorgungsgebieten (siehe Ziffern I. 1. und 2.) bereits abrechenbar? Welche sind geplant? Welche Kosten sind für die Anschlussnehmer noch zu erwarten ? Die Angaben können Anlage 4 entnommen werden. Bis zum 31. Dezember 2015 waren von den insgesamt geplanten Investitionen bereits 90 % und von den insgesamt veranschlagten Beiträgen/Baukostenzuschüssen bereits 67 % realisiert. 2. Wie hoch sind die Anschlussgrade in den einzelnen Ver- und Entsorgungsgebieten ? Bereits seit dem Jahresende 2000 beträgt der Anschlussgrad an die öffentliche Trinkwasserversorgung in Sachsen-Anhalt 99,9 %. Er unterscheidet sich regional nicht signifikant. Anfang 2016 bezogen insgesamt 1.475 Einwohner ihr Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungen (Hausbrunnen). Die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücke liegen vorwiegend in ländlichen Regionen. Der Anschluss der kleinen Ortsteile, Ansiedlungen, Vorwerke und Einzelgehöfte ist meist wirtschaftlich nicht vertretbar und auch nicht erforderlich. Die Angaben zum Anschlussgrad an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen können Anlage 6 entnommen werden. Sie enthält den Anschlussgrad der jeweiligen Aufgabenträger Ende 2016. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf die Einwohnerzahl im Entsorgungsgebiet des Aufgabenträgers. IV. Rechtsstreitigkeiten 1. Welche Kosten haben die einzelnen Wasserver- und Entsorgungsunternehmen (siehe Ziffern I. 1. und 2.) seit 1990, gestaffelt nach Jahren, für Rechtsstreitigkeiten mit Anschlussnehmer aufgebracht? Die Angaben können Anlage 7 entnommen werden. 2. Welche Gesetzesänderungen hat die Landesregierung dem Landtag als Folge der Rechtsprechung vorgeschlagen? a.) Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 1997 (Az.: LVG 1/97) das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Juli 1996 für Abwasserzweckverbände nicht anwendbar erklärt, die noch unter der Geltung des DDR-Kommunalverfassungsgesetzes gebildet worden waren und bei denen keine rechtswirksame Anpassung an das im Oktober 1992 in Kraft getretene Landesrecht erfolgt ist. 4 Daraufhin wurden mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sowie des Kommunalabgabengesetzes vom 6. Oktober 1997 (GVBl. LSA Nr. 45/1997) die §§ 7, 8 Abs. 5, 8a, 9 Abs. 1, 13 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen- Anhalt (GKG LSA) geändert. b.) Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf eines Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetzes im Jahr 2004 schaffte der Gesetzesgeber mit der Neuregelung des § 5 Abs. 2b und 2c KAG-LSA einen geänderten rechtlichen Rahmen für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen. Hintergrund für die Rechtsänderung war vornehmlich die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 9. März 2004, Az.: 2 L 372/03) zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen in nachfolgenden Kalkulationsperioden . Mit dem Ersten Rechts- und Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 18. November 2005 (GVBl. LSA Nr. 61/2005) wurden mit Artikel 11 der § 5 Abs. 2b KAG-LSA geändert sowie § 5 Abs. 2c KAG-LSA aufgehoben. c.) § 13 GKG LSA i. d. F. v. 14. Februar 2008 erlaubte den Zweckverbänden die Erhebung einer allgemeinen Verbandsumlage, die nur nach Aufgabenbereichen differenziert werden konnte. Die Erhebung weiterer, besonderer Umlagen war unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 11. Juli 2007, Az.: 4 L 107/07, festgestellt, dass die Erhebung einer Verbandsumlage schon nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG LSA nicht durch eine Vorschrift in der Verbandssatzung von vornherein nur auf einzelne Mitglieder des Zweckverbandes beschränkt werden darf. Mit dem Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 26. Mai 2009 (GVBl. LSA Nr. 9/2009) wurde mit Artikel 1 § 13 Abs. 1, 2 und 3 GKG LSA geändert. d.) § 6c Abs. 2 KAG-LSA i. d. F. v. 6. Oktober 1997 sah vor, dass übergroße Grundstücke , die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden, nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen sind, wobei als übergroß mindestens solche Grundstücke gelten, die 30 v. H. oder mehr über der Durchschnittsgröße liegen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber den Besonderheiten der Grundstücksstrukturen im ländlichen Raum Rechnung tragen. Die Auslegung der Vorschrift durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hat allerdings zu den von dem Gesetzgeber in diesem Umfang nicht beabsichtigten Beitragsausfällen geführt, da die Rechtsprechung u. a. entschieden hat, dass der durch die Begrenzung bewirkte Beitragsausfall nicht durch Umverteilung innerhalb der Gruppe der Beitragspflichtigen ausgeglichen werden kann, sondern stets zulasten der Beitragsgläubiger zu gehen hat und dass auch Hausgrundstücke mit mehreren Wohnungen - bis hin zu den sogenannten DDR-Plattenbauten - von der Begrenzungsregelung erfasst werden. 5 Durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA Nr. 28/2008) wurde § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG- LSA mit folgendem Wortlaut geändert: „Übergroße Grundstücke mit nicht mehr als fünf Wohneinheiten, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen oder dienen werden, sind nur begrenzt zu veranlagen oder heranzuziehen.“ e.) Das Landesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16. Februar 2010, Az.: LVG 10/09, § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA in der Fassung von Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2008 mit Artikel 7 Abs. 1 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt für unvereinbar und nichtig erklärt. Unter Berücksichtigung des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2010, Az.: LVG 10/09, wurde mit dem Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA Nr. 24/2014) der Wortlaut des § 6c Abs. 2 Satz 1 KAG-LSA neu gefasst. f.) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 5. März 2013, Az.: 1 BvR 2457/08, eine Vorschrift des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit erklärt, weil diese eine zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme der Beitragsschuldner nach Erlangung des Vorteils ermöglichte. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze waren auch bei der Rechtssetzung im Land Sachsen-Anhalt zu beachten . Eine Regelung, die eine zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Beiträgen nach Erlangung des Vorteils festgelegt, fand sich bisher nicht im Kommunalabgabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA Nr. 24/2014) wurden deshalb mit Artikel 1 Nr. 9 des § 13b und mit Nr. 12 des § 18 Abs. 2 neu in das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt eingeführt. V. Kostendeckung und „Überdimensionierung“ 1. Welche Kostenunterdeckung bleibt bei den einzelnen Wasserver- und Entsorgungsunternehmen (siehe Ziffern I. 1. und I. 2.) auch nach vorgenommener Entschuldung bzw. Teilentschuldung in der Zukunft bestehen (Stichpunkte: „Kosten durch Überdimensionierung von Anlagen“; „fehlerhafte Prognosen zum Bedarf“; „technische Fehlentscheidungen“)? Keine. Zweckverbände decken ihre Kosten vollständig über kommunale Abgaben (Beiträge, Gebühren) oder privatrechtliche Entgelte sowie Umlagen. Bekannt ist hier die Geschäftsübernahme des Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverbandes im Jahr 1993. Innerhalb desselben wurde nach unserer Kenntnis in der Gemeinde Rogätz mit 2.240 Einwohnern eine Kläranlage für 10.000 Einwohnergleichwerte errichtet. 6 Der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband hat die Zuständigkeit für die Abwasserbeseitigung in Rogätz 1994 übernommen. Die Kläranlage Rogätz wurde in zwei Ausbaustufen geplant und 1994 in einer ersten Ausbaustufe für 7.500 Einwohnerwerte (EW)1 in Betrieb genommen. Die erste Ausbaustufe wurde für die zentrale Abwasserentsorgung der Gemeinde Rogätz mit einem damaligen Entsorgungsbedarf von etwa 4.200 EW (etwa 2.200 Einwohner (E) Stand 01.01.1993 und etwa 2.000 Einwohnergleichwerte (EGW) aus gewerblichem Abwasser konzipiert. Dazu kamen 1.500 EGW durch die Fäkalannahme aus dem Einzugsgebiet des Verbandes und eine Zuwachsreserve für Einwohner und Gewerbe , die z. T. bereits durch genehmigten Wohnungsbau und vertraglich gesicherte Gewerbeansiedlung untersetzt war. Einige Anlagenteile, wie Rechen, Sandfang und Nachklärbecken wurden 1994 bereits für die Endausbaustufe für 15.000 EW hergestellt. In den Jahren 2001 bis 2003 wurde die Kläranlage für die Endausbaustufe von 15.000 EW ausgebaut. Im selben Zeitraum wurde die Abwasserüberleitung Zielitz - Loitsche - Rogätz hergestellt und die Gemeinden Zielitz und Loitsche schrittweise an die Kläranlage angeschlossen. Seit dem 21.12.2010 sind auch die nördlichen Verbandsgemeinden Angern, Burgstall , Cröchern, Dolle, Blätz und Wenddorf an die Kläranlage Rogätz angeschlossen. Ende 2016 betrug die Belastung der Kläranlage damit etwa zwischen 10.000 und 14.000 EW, die sich aus etwa 7.300 E der Gemeinden und zwischen 2.700 EGW und 6.700 EGW aus gewerblichen Einleitern zusammensetzen. Die Belastung der Kläranlage aus gewerblichem Abwasser schwankt stark. Eine Kläranlage muss aber jederzeit die ordnungsgemäße Reinigung des zufließenden Abwassers sicherstellen. Bis Ende 2017 ist der Anschluss von Sandbeiendorf (etwa 200 E) geplant. Ferner ist im Zuge der Verlängerung der A 14 der Anschluss der geplanten Raststätte Dolle (1.250 EGW) vorgesehen. Der tatsächliche Abwasseranfall wird sich unter diesen Bedingungen zwischen 11.500 und 15.000 EW einstellen. Die Kläranlage Rogätz ist damit nicht überdimensioniert. Wer trägt die überschüssigen Kosten der Überdimensionierung? Nach der Entscheidung des OVG LSA vom 31.03.2010 (Az.: 4 L 375/08) sind Kosten von Vorhaltekapazitäten auch dann beitragsfähig, wenn die gewählte Anlagengröße auf sachgerechten Grundlagen und vernünftigen plausiblen Annahmen und Prognosen hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Anschlussnahme beruht (OVG LSA, Beschluss vom 19.07.2005, Az.: 4 M 189/05). Dabei ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Planungen abzustellen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 06.03.2003 1 L 318/02). Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob eine Anlage im beitragsrechtlichen Sinne überdimensioniert ist, ist danach nicht die verwirklichte Ausbaustufe, sondern das Abwasserentsorgungskonzept des Aufgabenträgers, dem im Rahmen seines Organisationsermessens ein entsprechender Entscheidungsspielraum eröffnet ist. 1 Die Ausbaugröße einer kommunalen Kläranlage ergibt sich aus den angeschlossenen Einwohnern (E) und angeschlossenen Einwohnergleichwerten (EGW) aus Industrie und Gewerbe, zusammen Einwohnerwerte (EW). 7 In die Gebührenberechnung dürfen nur diejenigen Kosten einbezogen werden, die bei zulässiger Prognostizierung der erforderlichen Kapazitäten zu erwarten waren. Die darüber hinausgehenden Kosten sind zulasten der allgemeinen Deckungsmittel auszugliedern. Eine „echte Überkapazität“ liegt aber nur unter folgenden Voraussetzungen vor: 1. Es muss eine sachlich schlechterdings unvertretbar hohe „auf Vorrat“ geschaffene Kapazität vorliegen. 2. Die Überkapazität muss auf einem eindeutigen, der Kommune zurechenbaren Planungsfehler beruhen. 3. Der Planungsfehler muss im jeweils maßgeblichen Planungsstadium für die Kommune erkennbar gewesen sein. Sofern nicht sämtliche der drei vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, ist ein Abzug von durch Überkapazitäten entstandenen Kosten, die zudem gebührenwirksam geworden sind, grundsätzlich nicht geboten (vgl. Driehaus, a. a. O., § 6, Rd. 740a). Kosten, die nicht unter diesen Voraussetzungen entstanden sind, sind aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Aufgabenträgers zu decken. 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um die Fehlentwicklungen nach Ziffer V. 1. zu beheben? Bzw. welche Maßnahmen will sie noch unternehmen? Gibt es ggf. schon Zahlen zu möglichen finanziellen Erfordernissen? In der 3. Wahlperiode hat der Landtag den Unterausschuss zur Lösung der Abwasserproblematik eingesetzt. Es wird auf den Abschlussbericht des Unterausschusses in der Drucksache 3/70/5315 B verwiesen. Des Weiteren hat die Landesregierung Vorstellungen zu sinnvollen und zukunftsfähigen Ver- und Entsorgungsstrukturen entwickelt. Der Bericht und die Übersichtskarte befinden sich in Drucksache 7/1563. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. 3. Gab es in der Vergangenheit vonseiten dieser Landesregierung oder ihrer Vorgängerregierungen zu den Ursachen und zu den Verantwortlichen für die aufgeführten Fehlentwicklungen und Missstände schon Untersuchungen und Ermittlungen? Wenn ja: Welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht? Ja. Es wird auf den Abschlussbericht des Unterausschusses Drucksache 3/70/5315 B verwiesen. VI. Deckelung der Kostenbelastung Welche Maßnahmen der „Kostendeckelung“ haben diese Landesregierung bzw. ihre Vorgängerregierungen unternommen, um vertretbare und verläss- 8 liche Abgabenbelastungen bzw. Preise zu erreichen? Welche Maßstäbe legt die Landesregierung bei der Ermittlung von Obergrenzen ggf. zugrunde? Es wird auf den Abschlussbericht des Unterausschusses Drucksache 3/70/5315 B sowie auf die Drucksachen 5/1828 und 5/2585, in denen die Landesregierung zur Kostensituation der Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung berichtet hat, verwiesen. VII. Bessere Kontrolle der Wasser- und Abwasserzweckverbände Hat die Landesregierung einen Zusammenschluss aller bestehender Wasserver - und Entsorgungsunternehmen zu einem landesgeführten Wasserver - und Entsorgungsunternehmen zur Gleichbehandlung der Anschlussnehmer in Beiträgen, Gebühren bzw. Entgelten angedacht? Nein. Wenn nicht: Was spricht nach Ansicht der Landesregierung dagegen? Die Bildung eines landesgeführten Unternehmens, Zweckverbands oder dergleichen würde gegen die Regelungen der Landesverfassung Sachsen-Anhalts verstoßen. Gemäß Artikel 87 Absatz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 1992, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 494) verwalten die Kommunen ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Sie sind nach Absatz 2 berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben selbstständig wahrzunehmen, soweit nicht bestimmte Aufgaben im öffentlichen Interesse durch Gesetz anderen Stellen übertragen sind. Die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind hoheitliche Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, die durch die Gemeinden selbstständig wahrgenommen werden. Darüber hinaus würde der Zusammenschluss aller Wasserversorger und aller Entsorger nicht automatisch zu einheitlichen kommunalen Abgaben bzw. privatrechtlichen Entgelten führen. 9 Anlagenverzeichnis Anlage 1.1 Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung Anlage 1.2 Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung Anlage 2.1 Sonstige Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung Anlage 2.2 Sonstige Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung Anlage 3.1 Trinkwasserversorgung - Übersicht Entgelte und Investitionen Anlage 3.2 Schmutzwasserbeseitigung - Entgelte und Investitionen Anlage 3.3 Niederschlagswasserbeseitigung - Entgelte und Investitionen Anlage 4 Entgelte und Investitionen der Schmutzwasserbeseitigung nach Landkreisen Anlage 5 Sanierungshilfe, Umschuldungshilfe, Teilentschuldungshilfe von 1994 – 2006 Anlage 6 Anschlussgrad öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen Anlage 7 Kosten für Rechtsstreitigkeiten Anlage 1.1 Zweckverbände der Trinkwasserversorgung SAW Wasserverband Gardelegen Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (VKWA) Salzwedel Wasserverband (WVK) Klötze ABI Trinkwasserzweckverband Zörbig Wasserverband „Fuhnetal“ Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming BK Trink- und Abwasserverband Börde Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband Wasserverband Haldensleben BLK Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut Harz Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz Wasser- und Abwasserverband „Holtemme-Bode“ Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz JL Trink- und Abwasserverband Genthin Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz-Menz-Gübs Wasserverband Burg Wassersorgungsverband "Im Burger Land" MSH Wasserverband Südharz SK Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg WAZV Saalkreis SLK Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Wasserversorgungs-Zweckverband im Landkreis Schönebeck SDL Wasserverband Stendal-Osterburg Trink- und Abwasserzweckverband Havelberg WB Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen (ZWAG) Trinkwasserverband "Kemberg-Pratau" Wasserverband Heiderand im südlichen Landkreis Wittenberg Wasserzweckverband "Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode" Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" 1 von 1 Anlage 1.2 Zweckverbände der Abwasserbeseitigung SAW Wasserverband Gardelegen Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel Wasserverband Klötze ABI Abwasserzweckverband Aken (Elbe) Abwasserzweckverband Westliche Mulde Abwasserverband Köthen Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming BK Trink- und Abwasserverband Börde Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ Abwasserzweckverband „Aller-Ohre“ BLK Wasser- und Abwasserverband Saale - Unstrut Abwasserzweckverband Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach Abwasserzweckverband Naumburg Abwasserzweckverband Unstrut-Finne Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg HZ Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz JL Trink- und Abwasserverband Genthin Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz-Menz-Gübs Wasserverband Burg Abwasserzweckverband Möckern MSH Abwasserzweckverband "Eisleben-Süßer See" Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze Wasserverband Südharz SK Abwasserzweckverband Merseburg Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal Abwasserzweckverband Queis/Dölbau Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis SLK Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" Abwasserzweckverband „Saalemündung“ Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ SDL Wasserverband Bismark Wasserverband Stendal-Osterburg 1 von 2 Anlage 1.2 Zweckverbände der Abwasserbeseitigung Trink- und Abwasserzweckverband Havelberg WB Abwasserverband Coswig (Anhalt) Abwasserzweckverband "Elbaue/Heiderand" Zweckverband Wasser und Abwasser Gräfenhainichen Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" Wasserzweckverband "Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode" Folgende Zweckverbände existieren, sind aber keine Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung mehr: AZV Ziethetal i. A. AZV Bodeniederung i. A. AZV Elster-Kabelsketal (Aufgabenübertragung an Stadt Halle) 2 von 2 Anlage 2.1 Sonstige Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung ABI Stadt Sandersdorf-Brehna Stadt Aken (Elbe) Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Zerbst/Anhalt Stadt Zörbig Stadt Raguhn-Jeßnitz Stadt Südliches Anhalt Gemeinde Osternienburger Land Gemeinde Muldestausee BK Stadt Oebisfelde-Weferlingen Stadt Haldensleben Verbandsgemeinde Westliche Börde BLK Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst Verbandsgemeinde Wethautal Stadt Zeitz Verbandsgemeinde An der Finne Stadt Teuchern Stadt Weißenfels Kommunale Wasserversorgung Hohenmölsen Verbandsgemeinde Unstruttal Stadt Naumburg Stadt Lützen Harz Stadt Halberstadt Stadt Wernigerode Verbandsgemeinde Vorharz Stadt Ilsenburg Gemeinde Nordharz Stadt Blankenburg Stadt Falkenstein/Harz JL Stadt Gommern MSH Verbandsgemeinde "Goldene Aue" Gemeinde Südharz Stadt Gerbstedt Stadt Hettstedt Lutherstadt Eisleben Stadt Mansfeld Verbandsgemeinde "Mansfelder Grund-Helbra" Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Stadt Arnstein 1 von 2 Anlage 2.1 Sonstige Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung Stadt Sangerhausen SK Stadt Braunsbedra Stadt Querfurt Goethestadt Bad Lauchstädt Stadt Leuna Stadt Merseburg Verbandsgemeinde Weida Land Gemeinde Teutschenthal Trink- und Abwasserbetrieb Weida Land Anstalt öffentlichen Rechts Gemeinde Schkopau Stadt Mücheln Stadt Wettin-Löbejün SLK Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Hecklingen Stadt Nienburg (Saale) Stadt Bernburg (Saale) Stadt Seeland Stadt Aschersleben Verbandsgemeinde Saale-Wipper SDL Hansestadt Stendal Stadt Tangermünde Stadt Bismark WB Lutherstadt Wittenberg Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Bad Schmiedeberg Stadt Zahna-Elster Kreisfreie Städte Stadt Halle (Saale) Stadt Magdeburg Stadt Dessau-Roßlau 2 von 2 Anlage 2.2 Sonstige Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung BK Stadt Oebisfelde-Weferlingen Verbandsgemeinde Elbe-Heide BLK Verbandsgemeinde An der Finne Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts Stadt Zeitz HZ Gemeinde Nordharz Stadt Halberstadt JL Stadt Gommern MSH Gemeinde Südharz SK Trink- und Abwasserbetrieb Weida-Land Anstalt öffentlichen Rechts Stadt Leuna Stadt Querfurt SLK Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Hecklingen Stadt Aschersleben SDL Hansestadt Stendal Stadt Tangermünde WB Lutherstadt Wittenberg Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg Kreisfreie Städte Stadt Halle (Saale) Stadt Magdeburg Stadt Dessau-Roßlau 1 von 1 Trinkwasserversorgung Anlage 3.1 Investitionen Trinkwasserversorgung in Euro Beiträge Trinkwasserversorgung Baukostenzuschüsse Grundstücksanschluss kosten Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Mengengebühr Grundpreis Verbrauchspreis Altmarkkreis Salzwedel Wasserverband Klötze 11.730.446,00 x x x x Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel 40.448.996,01 x x x Wasserverband Gardelegen 34.757.602,12 x x x x - - Landkreis Anhalt- Bitterfeld Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe- Fläming Gesamtsumme Heidewasser GmbH x x x x Stadt Zerbst Gesamtsumme Heidewasser GmbH x x x x Trinkwasserzweckverband Zörbig 11.511.977,00 x x x x Stadt Aken (Elbe) 4.857.189,00 x x Wasserverband Fuhnetal 0,00 x x Stadt Bitterfeld-Wolfen 17.459.101,45 x x x Landkreis Börde Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 48.307.667,00 x x x x Trink- und Abwasserverband Börde 55.539.568,13 x x x x Wasserverband Haldensleben 80.468.859,20 x x x x Burgenlandkreis Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Bad Dürrenberg 20.748.210,00 x x x Entgelte Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Gebühren Trinkwasserversorgung 1 von 4 Trinkwasserversorgung Anlage 3.1 Investitionen Trinkwasserversorgung in Euro Beiträge Trinkwasserversorgung Baukostenzuschüsse Grundstücksanschluss kosten Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Mengengebühr Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Gebühren Trinkwasserversorgung Verbandsgemeinde An der Finne x x Trinkwasserversorgungszweckverband Saale-Unstrut 50.195.567,00 x x x x Landkreis Jerichower Land Trink- und Abwasserverband Genthin 29.338.540,61 x x x Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz- Menz-Gübs 1.758.865,00 x x x x Wasserversorgungsverband "Im Burger Land" Gesamtsumme Heidewasser GmbH x x x x Stadt Gommern Gesamtsumme Heidewasser GmbH x x x x Wasserverband Burg k. A. k. A. k. A. x x Landkreis Harz Wasser-und Abwasserverband Holtemme-Bode k. A. x x x Zweckverband Ostharz 84.713.797,31 x x x x Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz k. A. x x x x Landkreis Mansfeld- Südharz Gemeinde Südharz 45.561,00 x x x Stadt Hettstedt 6.119.432,68 - - x x x Stadt Eisleben 725.822,36 - - x x x Wasserverband "Südharz" 68.219.716,00 x x x x Verbandsgemeinde Goldene Aue 1.089.887,00 x x x Salzlandkreis 2 von 4 Trinkwasserversorgung Anlage 3.1 Investitionen Trinkwasserversorgung in Euro Beiträge Trinkwasserversorgung Baukostenzuschüsse Grundstücksanschluss kosten Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Mengengebühr Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Gebühren Trinkwasserversorgung Stadt Schönebeck 10.401.602,96 x x x x Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck 19.368.870,92 x x x x Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode- Wipper" k. A. x x x x - - Wasserzweckverband "Saale- Fuhne-Ziethe" 43.859.247,73 x x x x Stadt Aschersleben k. A. - - x k. A. x x Landkreis Saalekreis Stadt Leuna 4.737.581,21 - x x x Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal 9.214.908,58 x x x x - - Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR 1.139.022,99 x x x x - - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis 90.765.898,77 x x x Landkreis Stendal Trink- und Abwasserverband Havelberg 10.786.675,74 x x x x Wasserverband Stendal- Osterburg 94.398.941,02 x x x x Stadt Tangermünde 2.068.062,20 k. A. x x x Hansestadt Stendal 25.994.662,83 x x x x Landkreis Wittenberg Wasserzweckverbad Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode 44.409.195,00 x x x 3 von 4 Trinkwasserversorgung Anlage 3.1 Investitionen Trinkwasserversorgung in Euro Beiträge Trinkwasserversorgung Baukostenzuschüsse Grundstücksanschluss kosten Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Mengengebühr Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte Trinkwasserversorgung Trinkwasserversorgung Gebühren Trinkwasserversorgung Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen 14.281.836,08 x x x x Trinkwasserverband Kemberg-Pratau 20.606.319,00 x x x x Wasserverband Heiderand im südlichen Landkreis Wittenberg 12.520.000,00 x x k. A. x Lutherstadt Wittenberg 14.351.242,00 x x x x Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe- Elster-Jessen" 70.948.097,00 x x x x Stadt Coswig 9.477.390,47 x x Bad Schmiedeberg 53.806,00 x x x Stadt Halle (Saale) Stadt Halle (Saale) 165.193.331,00 x x x Landeshauptstadt Magdeburg k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Stadt Dessau-Roßlau Stadt Dessau-Roßlau 120.831.889,09 x x x x k.A. - keine Angaben Gesamtsumme Heidewasser GmbH 80.464.859,00 4 von 4 Schmutzwasserbeseitigung Anlage 3.2 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung in Euro Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchs-gebühr Beiträge I Beiträge II Baukostenzuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Altmarkkreis Salzwedel Wasserverband Gardelegen 80.095.125,59 x x x x x Wasserverband Klötze 43.449.186,00 x x x Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel 61.113.033,64 x x x Landkreis Anhalt- Bitterfeld Abwasserverband Köthen 99.037.155,88 x x x x x Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming 71.497.417,58 x x x x x Abwasserzweckverband Aken (Elbe) 65.681.827,13 x x x x Abwasserzweckverband Raguhn- Zörbig 67.620.413,00 x x x Stadt Zörbig (Regiebetrieb Schortewitz) 2.156.301,00 x x x Abwasserzweckverband Westliche Mulde 105.905.967,13 x x x x Landkreis Börde Abwasserverband Haldensleben "Untere Ohre" 87.264.642,57 x x x x x Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 169.638.565,00 x x x x x Trink- und Abwasserverband Börde 164.312.291,54 x x x x x Abwasserzweckverband "Aller- Ohre" 81.202.979,02 x x x Entgelte SchmutzwasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung Gebühren Grundstücksanschlusskosten Schmutzwasser (§ 8 KAG LSA) 1 von 5 Schmutzwasserbeseitigung Anlage 3.2 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung in Euro Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchs-gebühr Beiträge I Beiträge II Baukostenzuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte SchmutzwasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung Gebühren Grundstücksanschlusskosten Schmutzwasser (§ 8 KAG LSA) Verbandsgemeinde Elbe-Heide 652.795,22 x x Stadt Oebisfelde-Weferlingen 14.646.514,91 Burgenlandkreis Abwasserbeseitigung Weißenfels- AöR 65.115.541,52 x x x x x Abwasserzweckverband Naumburg 117.524.842,73 x x x x x Abwasserzweckverband Unstrut- Finne 70.639.121,80 x x x x x Stadt Zeitz 39.400.480,00 x x x Abwasserzweckverband Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach 31.846.640,52 x x x x x Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Bad Dürrenberg 125.714.738,00 x x x x Verbandsgemeinde An der Finne 5.638.509,00 x x Abwasserzweckverband Untere- Unstrut 33.120.890,36 x x x x x Landkreis Jerichower Land Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Genthin 64.990.976,92 x x x x x Abwasserzweckverband Möckern 20.215.306,00 x x x Stadt Gommern 18.462.913,00 x x x Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz - Menz - Gübs 5.032.977,00 x x x Stadt Möckern (Krüssau, Rietzel) 417.477,00 x 2 von 5 Schmutzwasserbeseitigung Anlage 3.2 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung in Euro Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchs-gebühr Beiträge I Beiträge II Baukostenzuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte SchmutzwasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung Gebühren Grundstücksanschlusskosten Schmutzwasser (§ 8 KAG LSA) Wasserverband Burg 75.361.798,00 x x x x x Landkreis Harz Zweckverband Ostharz 239.028.286,18 x x x x Gemeinde Nordharz 4.633.176,75 x x x x Wasser-und Abwasserverband Holtemme Bode 188.828.021,57 x x x Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 200.318.145,97 x x x x Stadt Halberstadt Landkreis Mansfeld- Südharz Gemeinde Südharz 617.267,00 x x x Abwasserzweckverband "Eisleben - Süßer See" 142.059.196,00 x x x x Abwasserzweckverband Wipper- Schlenze 163.579.915,14 x x x x x Wasserverband "Südharz" 68.789.609,00 x x x x x Landkreis Saalekreis Stadt Leuna 13.153.043,63 x x - x Abwasserzweckverband Merseburg 153.763.913,00 x x x x Zweckverband für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal 50.337.376,00 x x x x Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR 21.434.831,43 x x x x Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis 238.902.235,00 x x x x Stadt Querfurt 32.050.991,24 x x x 3 von 5 Schmutzwasserbeseitigung Anlage 3.2 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung in Euro Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchs-gebühr Beiträge I Beiträge II Baukostenzuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte SchmutzwasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung Gebühren Grundstücksanschlusskosten Schmutzwasser (§ 8 KAG LSA) Abwasserzweckverband Queis/Dölbau, Ortsteil Queis Salzlandkreis Stadt Schönebeck 45.756.882,86 x x x x Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" 75.567.984,90 x x x x Wasserzweckverband "Saale- Fuhne-Ziethe" 139.558.759,99 x x x x Stadt Aschersleben 47.062.878,40 x x x Abwasserzweckverband Saalemündung 96.451.536,41 x x x x x Stadt Hecklingen 4.566.041,81 x x x Landkreis Stendal Trink- und Abwasserverband Havelberg 31.583.442,45 x x x x Wasserverband Stendal-Osterburg 204.733.044,71 x x x x Stadt Tangermünde 5.619.967,26 x x x Hansestadt Stendal 70.000.000,00 x x x Wasserverband Bismark 15.720.561,61 x x x Landkreis Wittenberg Stadt Annaburg 25.549.969,53 x x x Abwasserverband Coswig/Anhalt 39.598.975,00 x x x Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand 78.571.363,00 x x x x x Wasserzweckverbad Oranienbaum- Wörlitz-Vockerode 44.409.195,00 x x x x 4 von 5 Schmutzwasserbeseitigung Anlage 3.2 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung in Euro Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchs-gebühr Beiträge I Beiträge II Baukostenzuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte SchmutzwasserbeseitigungSchmutzwasserbeseitigung Gebühren Grundstücksanschlusskosten Schmutzwasser (§ 8 KAG LSA) Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen 66.794.050,46 x x x x x Lutherstadt Wittenberg 175.901.204,00 x x Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe- Elster-Jessen" 69.501.474,00 x x x x Wasser- und Abwassereigenbetrieb Söllichau 3.065.739,00 x x x x Stadt Halle (Saale) Stadt Halle (Saale) 393.781.146,00 - - - x - x Stadt Halle (Saale) für Abwasserzweckverband Elster- Kabelsketal 66.351.203,00 Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Dessau-Roßlau Stadt Dessau-Roßlau 90.623.916,82 - - x x x x k.A. - keine Angaben 5 von 5 Niederschlagswasserbeseitigung Anlage 3.3 Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchsgebühr Beiträge I Beiträge II Baukosten-zuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Altmarkkreis Salzwedel Wasserverband Klötze k. A. x Landkreis Anhalt- Bitterfeld Abwasserverband Köthen 37.400.000,00 x x x Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig 2.999.052,00 x x Stadt Zörbig k. A. Abwasserzweckverband Westliche Mulde 27.911.528,00 x x Landkreis Börde Abwasserverband Haldensleben "Untere Ohre" 19.556.659,65 x x x Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 13.808.848,00 x x x Trink- und Abwasserverband Börde 2.851.358,71 x Abwasserzweckverband "Aller- Ohre" 3.660.775,00 x Burgenlandkreis Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR 34.535.353,48 x x Abwasserzweckverband Naumburg 8.849.619,42 x x Abwasserzweckverband Unstrut-Finne 19.502.688,60 x x Stadt Zeitz 24.588.241,00 x Abwasserzweckverband Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach 5.295.526,59 x x Entgelte NiederschlagswasserbeseitigungGebühren Investitionen Niederschlagswasserbeseitigung in Euro Grundstücksanschlusskosten Niederschlagswasserbeseitigung 1 von 5 Niederschlagswasserbeseitigung Anlage 3.3 Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchsgebühr Beiträge I Beiträge II Baukosten-zuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte NiederschlagswasserbeseitigungGebühren Investitionen Niederschlagswasserbeseitigung in Euro Grundstücksanschlusskosten Niederschlagswasserbeseitigung Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Bad Dürrenberg 13.335.676,00 x x Verbandsgemeinde An der Finne 4037932,79 4.103.900 (2017) x x Abwasserzweckverband Untere Unstrut 733.190,00 x x x Landkreis Jerichower Land Stadt Genthin 4.323.000,00 Wasserverband Burg x Landkreis Harz Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz k. A. x x x Zeckverband Ostharz k. A. x x Landkreis Mansfeld- Südharz Gemeinde Südharz Kommunaler Eigenbetrieb Südharz 25.186,00 x x Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra 24.032.692,03 Stadt Gerbstedt k. A. Stadt Arnstein 0,00 k. A. k. A. k. A. Stadt Mansfeld k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Stadt Hettstedt k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Abwasserzweckverband "Eisleben - Süßer See" 29.410.361,00 x x x Wasserverband "Südharz" 46.979.692,00 x x 2 von 5 Niederschlagswasserbeseitigung Anlage 3.3 Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchsgebühr Beiträge I Beiträge II Baukosten-zuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte NiederschlagswasserbeseitigungGebühren Investitionen Niederschlagswasserbeseitigung in Euro Grundstücksanschlusskosten Niederschlagswasserbeseitigung Landkreis Saalekreis Stadt Leuna in Investition für Schmutzwasserbeseitigung enthalten x Abwasserzweckverband Merseburg 62.252.750,00 x x x Zweckverband für Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal 9.315.339,00 x x Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis 54.113.149,00 x x x Abwasserzweckverband Elster- Kabelsketal über Stadt Halle (Saale) - x x x Salzlandkreis Verbandsgemeinde Saale- Wipper k. A. x Stadt Schönebeck (Elbe) 0,00 x Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode- Wipper" k. A. x Wasserzweckverband "Saale- Fuhne-Ziethe" 29.287.413,79 x x Stadt Aschersleben 14.814.338,13 x x x Stadt Staßfurt k. A. x x Abwasserzweckverband Saalemündung 15.275.270,00 x x Landkreis Stendal Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) k. A. k. A. k. A. k. A. Hansestadt Seehausen (Altmark) k. A. x k. A. Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg 0,00 x 3 von 5 Niederschlagswasserbeseitigung Anlage 3.3 Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchsgebühr Beiträge I Beiträge II Baukosten-zuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte NiederschlagswasserbeseitigungGebühren Investitionen Niederschlagswasserbeseitigung in Euro Grundstücksanschlusskosten Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Tangerhütte k. A. Stadt Tangermünde* k. A. k. A. k. A. k. A. Verbandsgemeinde Elbe-Havel- Land k. A. k. A. k. A. Verbandsgemeinde Seehausen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Stadt Bismark (Altmark) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Hansestadt Osterburg (Altmark) 8.858.878,75 k. A. Hansestadt Stendal 17.556.053,70 k. A. k. A. k. A. k. A. Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck 7.675.000,00 Landkreis Wittenberg Abwasserverband Coswig/Anhalt 0,00 x Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand 926.710,00 x Wasserzweckverbad Oranienbaum-Wörlitz- Vockerode Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Gräfenhainichen 1.360.218,91 x Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg 68.179.933,00 x x Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe- Elster-Jessen" k. A. x x Stadt Halle (Saale) Stadt Halle (Saale) k. A. x x Stadt Halle (Saale) für Abwasserzweckverband Elster- Kabelsketal k. A. x x x 4 von 5 Niederschlagswasserbeseitigung Anlage 3.3 Landkreis Aufgabenträger Grundgebühr Verbrauchsgebühr Beiträge I Beiträge II Baukosten-zuschüsse Grundpreis Verbrauchspreis Entgelte NiederschlagswasserbeseitigungGebühren Investitionen Niederschlagswasserbeseitigung in Euro Grundstücksanschlusskosten Niederschlagswasserbeseitigung Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Dessau- Roßlau Stadt Dessau-Roßlau 30.207.972,27 x k.A. - keine Angaben 5 von 5 Anlage 4 erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung Gesamte Investition anderes Deckungsmittel insbesondere Gebühr noch zu erhebene Beiträge insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge /Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigun g bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro 80.095.125,59 4.635.000,00 84.730.125,59 36.393.490,30 265.900,00 20.769.582,99 20.503.682,99 411.899.081,72 50.530.132,87 462.429.214,59 264.758.133,55 49.906.728,93 158.219.252,50 108.312.523,57 517.717.788,26 31.699.086,99 549.416.875,25 212.242.822,25 24.415.150,99 223.598.247,34 199.183.096,35 489.000.763,93 92.864.868,49 581.865.632,42 179.373.901,63 88.845.294,09 269.368.652,92 180.523.358,83 184.481.447,92 80.135.600,00 264.617.047,92 173.351.488,61 8.780.485,55 54.312.000,00 45.531.514,45 632.807.630,47 30.808.283,00 663.615.913,47 288.294.871,43 40.940.390,70 197.476.632,56 156.536.241,86 375.041.846,14 122.451.602,00 497.493.448,14 145.458.099,65 85.075.279,00 204.474.160,76 119.398.881,76 509.642.390,30 105.265.449,00 614.907.839,30 78.461.198,66 255.682.552,37 363.537.999,10 107.855.446,73 408.963.384,37 16.883.000,00 425.846.384,37 214.070.890,99 2.935.443,42 88.882.422,66 85.946.979,24 21.340.528,87 2.097.000,00 23.437.528,87 11.759.551,60 238.000,00 3.454.590,59 3.216.590,59 503.391.969,99 29.017.330,00 532.409.299,99 269.313.155,21 30.595.074,13 100.273.862,14 69.678.788,01 66.351.203,05 0,00 66.351.203,05 16.791.217,47 0,00 25.214.365,92 25.214.365,92 4.200.733.160,60 566.387.352,35 4.767.120.512,95 1.890.268.821,35 587.680.299,18 1.709.581.769,48 1.121.901.470,30 Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung ) Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Landkreis ohne privatrechtliche Entgelte HAL, MD, DE Altmarkkreis SAW LK Anhalt-Bitterfeld LK Börde BLK LK JL LK Harz LK Mansfeld SH LK Saalekreis SLK LK SDL LK Wittenberg Investitionstätigkeit erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung Beiträge noch zu erhebene Beiträge erhobene Beiträge /Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum… 1 von 1 Anlage 4 erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung Gesamte Investition anderes Deckungsmittel insbesondere Gebühr noch zu erhebene Beiträge insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge /Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigun g bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro 184.657.345,23 4.785.000,00 189.442.345,23 117.676.236,66 265.900,00 29.126.830,79 28.860.930,79 411.899.081,72 50.530.132,87 462.429.214,59 240.520.977,67 49.906.728,93 158.219.252,50 108.312.523,57 517.717.788,26 31.699.086,99 549.416.875,25 212.242.822,25 24.415.150,99 223.598.247,34 199.183.096,35 489.000.763,93 92.864.868,49 581.865.632,42 179.373.901,63 88.845.294,09 269.368.652,92 180.523.358,83 184.481.447,92 80.135.600,00 264.617.047,92 173.351.488,61 8.780.485,55 54.312.000,00 45.531.514,45 632.807.630,47 30.808.283,00 663.615.913,47 288.294.871,43 40.940.390,70 197.476.632,56 156.536.241,86 375.041.846,14 122.451.602,00 497.493.448,14 145.458.099,65 85.075.279,00 204.474.160,76 119.398.881,76 509.642.390,30 105.265.449,00 614.907.839,30 78.461.198,66 255.682.552,37 363.537.999,10 107.855.446,73 408.963.384,37 16.883.000,00 425.846.384,37 238.308.046,87 2.935.443,42 88.882.422,66 85.946.979,24 327.657.016,03 34.363.500,00 362.020.516,03 188.060.827,08 3.556.610,27 30.392.292,13 26.835.681,86 503.391.969,99 29.017.330,00 532.409.299,99 269.313.155,21 30.595.074,13 100.273.862,14 69.678.788,01 550.756.265,87 0,00 550.756.265,87 443.005.002,17 0,00 52.211.591,92 52.211.591,92 5.096.016.930,22 598.803.852,35 5.694.820.782,57 2.574.066.627,89 590.998.909,45 1.771.873.944,82 1.180.875.035,37 mit privatrechtlichen Entgelten Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung ) Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Landkreis LK Anhalt-Bitterfeld LK Börde BLK Altmarkkreis SAW LK JL HAL, MD, DE LK Harz LK Mansfeld SH LK Saalekreis SLK LK SDL LK Wittenberg Investitionstätigkeit erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung Beiträge noch zu erhebene Beiträge erhobene Beiträge /Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015… 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro Altmarkkreis SAW Wasserverband Gardelegen 80.095.125,59 4.635.000,00 20.769.582,99 20.503.682,99 Wasserverband Klötze 43.449.186,00 150.000,00 6.266.464,00 6.266.464,00 Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel 61.113.033,64 0,00 2.090.783,80 2.090.783,80 184.657.345,23 4.785.000,00 29.126.830,79 28.860.930,79 Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Investitionen SchmutzwasserbeseitigungAngaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK Anhalt- Bitterfeld Abwasserverband Köthen 99.037.155,88 6.000.000,00 24.669.378,22 22.539.288,54 Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming 71.497.417,58 0,00 14.406.874,28 14.113.999,28 AZV Aken (Elbe) 65.681.827,13 420.000,00 34.210.000,00 13.283.814,42 AZV Raguhn-Zörbig 67.620.413,00 1.528.100,00 17.321.000,00 12.819.944,52 Stadt Zörbig (Regiebetrieb Schortewitz) 2.156.301,00 300.000,00 785.000,00 723.294,00 AZV Westliche Mulde 105.905.967,13 42.282.032,87 66.827.000,00 44.832.182,81 411.899.081,72 50.530.132,87 158.219.252,50 108.312.523,57 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK Börde Abwasserverband Haldensleben "Untere Ohre" 87.264.642,57 0,00 34.723.025,62 34.723.025,62 Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 169.638.565,00 25.999.379,00 94.960.613,00 79.367.707,00 Trink- und Abwasserverband Börde 164.312.291,54 3.647.770,00 40.489.300,28 40.489.300,28 Verbandsgemeinde Elbe Heide 652.795,22 0,00 0,00 0,00 Stadt Oebisfelde-Weferlingen 14.646.514,91 952.792,01 5.336.195,90 5.336.195,90 Abwasserzweckverband "Aller- Ohre" 81.202.979,02 1.099.145,98 48.089.112,54 39.266.867,55 517.717.788,26 31.699.086,99 223.598.247,34 199.183.096,35 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro BLK Abwasserbeseitigung Weißenfels-AöR 65.115.541,52 16.300.000,00 19.900.000,00 16.688.000,00 Abwasserzweckverband Naumburg 117.524.842,73 17.375.600,00 48.653.473,81 23.750.923,75 AZV Unstrut-Finne 70.639.121,80 34.330.300,20 71.247.181,00 33.062.645,38 Stadt Zeitz 39.400.480,00 0,00 11.933.980,00 11.933.980,00 AZV Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach 31.846.640,52 12.470.215,29 21.490.928,50 8.585.492,00 ZWA Bad Dürrenberg 125.714.738,00 9.538.000,00 72.823.044,00 71.435.481,00 Verbandsgemeinde An der Finne 5.638.509,00 215.500,00 2.265.660,09 2.265.660,09 AZV Untere Unstrut 33.120.890,36 2.635.253,00 21.054.385,52 12.801.176,61 489.000.763,93 92.864.868,49 269.368.652,92 180.523.358,83 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK Harz ZV Ostharz 239.028.286,18 8.680.000,00 45.219.039,48 35.308.319,83 Gemeinde Nordharz, Stapelburg 2.425.969,13 0,00 1.188.920,13 897.220,84 Gemeinde Nordharz, Abbenrode 2.207.207,62 0,00 997.898,31 839.764,55 WAV Holtemme Bode 188.828.021,57 0 94.284.461,92 63.704.623,92 TAZV Vorharz 200.318.145,97 22.128.283,00 55.786.312,72 55.786.312,72 Stadt Halberstadt 632.807.630,47 30.808.283,00 197.476.632,56 156.536.241,86 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) keine Daten geliefert 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK JL TAV Genthin 64.990.976,92 0,00 20.000.000,00 13.373.810,45 AZV Möckern 20.215.306,00 0,00 4.130.000,00 4.127.437,00 Eigenbetrieb "Wasser und Abwasser" Gommern 18.462.913,00 100.000,00 2.915.000,00 2.913.420,00 TAWZ Wahlitz - Menz - Gübs 5.032.977,00 35.600,00 3.837.000,00 1.918.012,00 Stadt Möckern (Krüssau, Rietzel) 417.477,00 0,00 0,00 0,00 Wasserverband Burg 75.361.798,00 80.000.000,00 23.430.000,00 23.198.835,00 184.481.447,92 80.135.600,00 54.312.000,00 45.531.514,45 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro Mansfeld SH Gemeinde Südharz, Rottleberode 71.872,00 280.000,00 124.800,00 15.618,00 Gemeinde Südharz, Stolberg 541.254,00 16.500,00 4.252,00 4.252,00 AZV "Eisleben - Süßer See" 142.059.196,00 32.150.000,00 97.253.787 45.777.565 AZV Wipper-Schlenze 163.579.915,14 4.518.500,00 46.628.218,76 42.506.818,76 Wasserverband "Südharz" 68.789.609,00 85.486.602,00 60.463.103,00 31.094.628,00 375.041.846,14 122.451.602,00 204.474.160,76 119.398.881,76 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK Saalekreis Stadt Leuna 13.153.043,63 1.500.000,00 0,00 0,00 Abwasserzweckverband Merseburg 153.763.913,00 49.984.479,00 166.515.007,00 21.891.564,36 Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal 50.337.376,00 0,00 8.023.284,00 8.023.284,00 Trinkwasser- und Abwasserbetrieb Weida-Land AöR 21.434.831,43 0,00 2.371.436,70 2.371.436,70 WAZV Saalkreis 238.902.235,00 49.380.970,00 186.628.271,40 75.569.161,67 Stadt Querfurt 32.050.991,24 4.400.000,00 0,00 0,00 AZV Queis-Dölbau, Ortsteil Queis 509.642.390,30 105.265.449,00 363.537.999,10 107.855.446,73 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) keine Daten geliefert 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro SLK Stadt Schönebeck 45.756.182,86 245.000,00 6.400.000,00 3.564.556,58 WAZV "Bode-Wipper" Gebiet Abwasser I 71.000.000,00 8.000.000,00 31.779.969,00 31.779.969,00 Gebiet Abwasser II 4.567.984,90 4.000.000,00 4.966.141,00 4.966.141,00 Wasserzweckverband "Saale- Fuhne-Ziethe" 139.558.759,99 0,00 28.371.660,29 28.371.660,29 Stadt Aschersleben 47.062.878,40 4.253.000,00 828.370,57 828.370,57 AZV Saalemündung 96.451.536,41 385.000,00 15.017.786,20 14.917.786,20 Stadt Hecklingen 4.566.041,81 0,00 1.518.495,60 1.518.495,60 408.963.384,37 16.883.000,00 88.882.422,66 85.946.979,24 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK SDL Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg 31.583.442,45 1.200.000,00 3.955.000,00 3.782.554,67 Wasserverband Stendal- Osterburg 204.733.044,71 24.970.000,00 21.166.791,58 18.116.791,58 Stadt Tangermünde 5.619.967,26 2.097.000,00 238.000,00 Hansestadt Stendal 70.000.000,00 6.096.500,00 1.815.909,96 1.719.745,02 Wasserverband Bismark 15.720.561,61 0,00 3.216.590,59 3.216.590,59 327.657.016,03 34.363.500,00 30.392.292,13 26.835.681,86 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro LK Wittenberg Stadt Annaburg 25.549.969,53 0,00 8.739.574,65 7.146.016,85 AV Coswig/Anhalt 39.598.975,00 1.927.025,00 7.177.500,00 6.333.415,00 Abwasserzweckverband Elbaue/Heiderand 78.571.363,00 6.180.375,00 42.180.882,29 20.413.687,96 Wasserzweckverbad Oranienbaum-Wörlitz- Vockerode 44.409.195,00 2.295.615,00 23.205.440,00 16.820.413,00 ZWAG Gräfenhainichen 66.794.050,46 3.705.000,00 6.079.371,20 6.074.161,20 Lutherstadt Wittenberg 175.901.204,00 0,00 0,00 0,00 WAZV "Elbe-Elster-Jessen" 69.501.474,00 14.909.315,00 12.510.022,00 12.510.022,00 Stadt Bad Schmiedeberg, Söllichau 3.065.739,00 0,00 381.072,00 381.072,00 503.391.969,99 29.017.330,00 100.273.862,14 69.678.788,01 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) 1 von 1 Anlage 4 Landkreis Aufgabenträger erfolgte Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) geplante Investitionen bis zur endgültigen Fertigstellung der öffentlichen Anlage im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung insgesamt geplante Beiträge/Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung erhobene Beiträge / Baukostenzuschüsse Schmutzwasserbeseitigung bis zum 31.12.2015 (insgesamt) in Euro in Euro in Euro in Euro Stadt Halle (Saale) Stadt Halle 393.781.146 0 0,00 0,00 Stadt Halle für AZV Elster- Kabelsketal 66.351.203 0 25.214.365,92 25.214.365,92 Landeshauptstadt Magdeburg Stadt Magdeburg Stadt Magdeburg für Gemeinde Biederitz OT Gerwisch Stadt Dessau- Roßlau Stadt Dessau-Roßlau 90.623.916,82 0,00 26.997.226,00 26.997.226,00 550.756.266 0 52.211.592 52.211.592 Investitionen Schmutzwasserbeseitigung Beiträge Schmutzwasserbeseitigung Angaben zum Aufgabenträger (Bereich Schmutzwasserbeseitigung) keine Daten geliefert 1 von 1 Anlage 6 Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung Anschlussgrad Wasserverband Gardelegen 98,3% Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel 79,0% Wasserverband Klötze 93,7% Abwasserzweckverband Aken (Elbe) 97,9% Abwasserzweckverband Westliche Mulde 97,4% Abwasserverband Köthen 96,6% Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig 98,5% Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming 91,9% Trink- und Abwasserverband Börde 94,0% Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 97,2% Abwasserverband Haldensleben „Untere Ohre“ 98,1% Abwasserzweckverband „Aller-Ohre“ 96,8% Stadt Oebisfelde-Weferlingen 99,1% Verbandsgemeinde Elbe-Heide 93,0% Wasser- und Abwasserverband Saale - Unstrut 89,0% Abwasserzweckverband Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach 56,3% Abwasserzweckverband Naumburg 89,7% Abwasserzweckverband Unstrut-Finne 84,7% Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bad Dürrenberg 94,2% Verbandsgemeinde An der Finne 42,3% Abwasserbeseitigung Weißenfels-Anstalt öffentlichen Rechts 98,6% Stadt Zeitz 99,0% Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode 96,5% Trink- und Abwasserzweckverband Vorharz 97,0% Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz 93,9% Gemeinde Nordharz 100,0% Stadt Halberstadt 98,1% Trink- und Abwasserverband Genthin 94,7% Stadt Gommern 98,0% Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz-Menz-Gübs 100,0% Wasserverband Burg 98,1% Abwasserzweckverband Möckern 98,1% Abwasserzweckverband "Eisleben-Süßer See" 98,2% Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze 96,2% Wasserverband Südharz 72,8% Gemeinde Südharz 86,4% SAW ABI BK BLK HZ JL MSH 1 von 2 Anlage 6 Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung Anschlussgrad Abwasserzweckverband Merseburg 99,6% Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal 99,1% Trink- und Abwasserbetrieb Weida-Land Anstalt öffentlichen Rechts 97,8% Abwasserzweckverband Queis/Dölbau 99,9% Stadt Leuna 99,7% Stadt Querfurt 89,2% Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis 87,8% Wasser- und Abwasserzweckverband "Bode-Wipper" 98,6% Abwasserzweckverband „Saalemündung“ 98,0% Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ 96,2% Stadt Schönebeck (Elbe) 98,7% Stadt Hecklingen 100,0% Stadt Aschersleben 95,2% Wasserverband Bismark 96,1% Hansestadt Stendal 99,2% Stadt Tangermünde 99,2% Wasserverband Stendal-Osterburg 66,9% Trink- und Abwasserzweckverband Havelberg 75,9% Lutherstadt Wittenberg 96,4% Stadt Annaburg 88,6% Stadt Bad Schmiedeberg 96,0% Abwasserverband Coswig (Anhalt) 98,5% Abwasserzweckverband "Elbaue/Heiderand" 82,7% Zweckverband Wasser und Abwasser Gräfenhainichen 97,3% Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" 87,4% Wasserzweckverband "Oranienbaum-Wörlitz-Vockerode" 94,1% Stadt Halle (Saale) 99,6% Stadt Magdeburg 100,0% Stadt Dessau-Roßlau 99,1% Kreisfreie Städte SK SLK SDL WB 2 von 2 Anlage 7 1   LK Anhalt-Bitterfeld: AV Köthen geschätzte jährliche Kosten i. H. v. 1000 € AZV Raguhn-Zörbig in den Jahren von 2003 bis 2005 weniger als 1.500 €; ab dem Jahr 2006 weniger als 1.000,00 € Trinkwasserzweckverband Zörbig seit dem Jahr 2002 weniger als 500 € Wasserverband Fuhnetal keine Kosten Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming 40.023 € LK Börde: TAV Börde im Jahr 2016 2.090 € Der AV Haldensleben „Untere Ohre“ hatte Kosten i. H. v. 457.001 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 2006 42.178 € 2012 23.990 € 2007 21.693 € 2013 20.567 € 2008 21.482 € 2014 40.603 € 2009 109.784 € 2015 10.699 € 2010 107.760 € 2016 7.928 € 2011 50.317 € Der AZV Aller-Ohre hatte Kosten i. H. v. 14.478 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 2003 0 € 2010 2.204 € 20014 656 € 2011 1.642 € Anlage 7 2   Jahr Kosten Jahr Kosten 2005 1.401 € 2012 0 € 2006 1.991 € 2013 3.747 € 2007 661 € 2014 549 € 2008 279 € 2015 628 € 2009 0 € 2016 720 € LK Burgenlandkreis: Der Eigenbetreib Abwasserbeseitigung Zeitz hatte Kosten i. H. v. 120.610 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 2005 20.132 € 2011 2.655 € 2006 19.722 € 2012 848 € 2007 12.652 € 2013 2.022 € 2008 29.596 € 2014 21 € 2009 12.117 € 2015 1.799 € 2010 221 € 2016 18.825 € AZV Unstrut Finne rund 20.000 € LK Mansfeld-Südharz: AVZ Wipper-Schlenze von 2013 bis 2015 Kosten i. H. v. 19.106 € LK Saalekreis: Der AZV Queis/Dölbau hatte Kosten i. H. v. 31.993 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 8400 € 5.128 € 8.711 € 4.195 € 2.100 € 1.548 € 1.792 € 119 € Anlage 7 3   Der AZV „Elster-Kabelsketal“ hatte Kosten i. H. V. 14.985 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 2000 3.060 € 2009 35 € 2001 1.036 € 2010 1.688 € 2002 2.253 € 2011 759 € 2003 1.958 € 2012 19 € 2004 371 € 2013 90 € 2005 359 € 2014 0 € 2006 473 € 2015 78 € 2007 2.500 € 2016 48 € 2008 258 € Der WAZV Saalkreis hatte Kosten i. H. v. 31.990 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: 2013 2014 2015 10.400 € 1.990 € 19.600 € LK Salzlandkreis: Der Wasserversorgungszweckverband im Landkreis Schönebeck hatte Kosten i. H. v. 3.000 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1.200 € 1.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300 € 0 € Der Abwasserzweckverband Saalemündung hatte Kosten i. H. v. 173.010 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 2004 32.185 € 2010 899 € 2005 13.834 € 2011 8.081€ 2006 71.937 € 2012 5.474 € 2007 13.462 € 2013 0 € Anlage 7 4   Jahr Kosten Jahr Kosten 2008 16.917 € 2014 83 € 2009 9.888 € 2015 250 € LK Wittenberg: Abwasserverband Coswig/Anhalt 100.579 € Lutherstadt Wittenberg (Eigenbetrieb- Entwässerungsbetrieb) 6.775 € Der Abwasserverband Coswig (Anhalt) hatte Kosten i. H. v. 209.530 €, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre aufgliedern: Jahr Kosten Jahr Kosten 1992 2.045 € 2005 397 € 1993 17.200 € 2006 2.278 € 1994 4.053 € 2007 11.281 € 1995 10.799 € 2008 5.104 € 1996 3.680 € 2009 13.351 € 1997 7.612 € 2010 1.852 € 1998 12.782 € 2011 148 € 1999 14.887 € 2012 223 € 2000 7.305 € 2013 1.465 € 2001 75.912 € 2014 0 € 2002 1.416 € 2015 916 € 2003 13.245 € 2016 446 € 2004 1.133 € Anlage 7 5   Die Heidewasser GmbH, mit den Versorgungsgebieten: Wasserversorgungsverband „Im Burger Land“ Wasserverband Haldensleben Einheitsgemeinde Stadt Gommern Stadt Zerbst (Anhalt) Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe- Fläming Wasserzweckverband Oranienbaum-Wörlitz- Vockerode in den Jahren von 2006 bis 2015 41.537 € d1768anlage.pdf 7-1563 Anlage 1 1 7-1563 Anlage 1 2 7-1563 Anlage 2 1 7-1563_Anlage_3.1 7-1563_Anlage_3.2 7-1563_Anlage_3.3 7_1563Anlage_4.1 7_1563Anlage_4.2 7_1563Anlage_4.3 7_1563Anlage_4.4 7_1563Anlage_4.5 7_1563Anlage_4.6 7_1563Anlage_4.7 7_1563Anlage_4.8 7_1563Anlage_4.9 7_1563Anlage_4.10 7_1563Anlage_4.11 7_1563Anlage_4.12 7_1563Anlage_4.13 7_1563Anlage_4.14 7-1563 Anlage 5 7-1563 Anlage 6 7-1563 Anlage 7