Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1769 21.08.2017 *https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Mies_van_der_Rohe (Ausgegeben am 22.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Stadtrat Dessau: TOP 7.3. „Benennung des Platzes vor dem Bauhaus Museum Dessau“, Beschlussvorlage BV/015/2017/III-61 Kleine Anfrage - KA 7/984 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nachdem unser Land, durch die Umbenennungsbegehren unserer Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hinsichtlich unsere Kasernen, durcheinander gerüttelt wird, stellt sich die Frage, wie mit der Benennung des Platzes an dem neu errichteten Bauhausmuseum in Dessau umgegangen werden soll. Dort steht das Mahnmal „Opfer des Faschismus“, das traditionell seit rund 60 Jahren auch für Gedenkveranstaltungen genutzt wird. Nun soll der Platz in „Mies-van-der- Rohe-Platz“ umbenannt werden. Beschäftigt man sich mit seinem Leben, stellt man schnell fest, dass er ein opportunistischer Mitläufer in der Zeit des 3. Reiches war. Er unterschrieb den Aufruf der Kulturschaffenden, ein von Goebbels formuliertes Manifest: „Der Führer hat uns wiederum aufgefordert, in Vertrauen und Treue zu ihm zu stehen. Niemand von uns wird fehlen, wenn es gilt, das zu bekunden.“* Er war Mitglied in der Reichskulturkammer und unterschrieb selbst seine von den Nationalsozialisten geforderte Austrittserklärung aus der Akademie der Künste mit „Heil Hitler“. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Ist es vereinbar, dass ein Platz mit dem Namen eines Opportunisten geschmückt wird und darauf ein Mahnmal für die „Opfer des Faschismus“ steht? Wie steht die Landesregierung dazu? Die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Zur Entscheidung berufen ist nach § 45 Abs. 3 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ausschließlich der Gemeinderat . Die Namensgebung für gemeindliche Straßen und Plätze ist eine weisungsfreie Angelegenheit der Gemeinden nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA, auf welche die Landesregierung keinen Einfluss nimmt. Bei der Entscheidung über das Ob und Wie einer Straßenbenennung steht der Gemeinde eine weitreichende, auf dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht beruhende Gestaltungsfreiheit zu. Die Straßenbenennung dient in erster Linie einer Ordnungs- und Erschließungsfunktion. Daneben können auch die Pflege örtlicher Traditionen und die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger legitime Zwecke der Straßenbenennung sein. Bei der Verfolgung dieser Zwecke hat die Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe mit dem Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen Straßennamens abzuwägen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. Mai 1980, I 3964/78; OVG Münster, Beschl. v. 29. Oktober 2007, 15 B 1517/07; VGH München, Urt. v. 2. März 2010, 8 BV 08.3320). Von einer Umbenennung sind damit die Anwohnerinnen und Anwohner wesentlich stärker betroffen als die Allgemeinheit. Im Rahmen des ansonsten weitgehenden Gestaltungsspielraums ist dies bei der Entscheidung des Gemeinderates über eine Umbenennung zu berücksichtigen. Der Stiftungsrat der Stiftung Bauhaus Dessau, die Bauherrin des Bauhaus Museums Dessau ist, hat in seiner Sitzung am 26. April 2017 das Vorgehen der Stadt Dessau- Roßlau zur Benennung des Platzes vor dem künftigen Museum im Rahmen der Würdigung von Angehörigen des Bauhauses zur Kenntnis genommen. Zur Frage des künftigen Standorts des Mahnmals für die Opfer des Faschismus wurde als Ergebnis einer am 25. Januar 2017 u. a. mit Opferverbänden und Interessengruppen geführten offenen Debatte seitens der Stadt Dessau-Roßlau - insbesondere auch durch die Betroffenenvertreter - festgestellt, dass der derzeitige Standort nicht geeignet sei, um Inhalt, Anlass und Gedenken einen angemessenen Raum bieten zu können. Das Mahnmal soll zwar weiterhin in der Kavalierstraße verbleiben, jedoch an eine geeignete Stelle im Stadtpark nach Süden verlegt werden.