Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1771 21.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 7/986 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesregierung liegen statistische Daten im Sinne der Kleinen Anfrage nicht vor. Über die Tätigkeit der nach § 78 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) bestellten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten bzw. der mit der Aufgabe betrauten Bediensteten unterliegen die Kommunen auch keiner allgemeinen Erfassungs- und Berichtspflicht. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage waren daher umfangreiche Datenerhebungen bei den Kommunen des Landes erforderlich. Verschiedene Kommunen haben innerhalb der gesetzten Frist nicht, bzw. nicht vollständig geantwortet; dies wurde in den jeweiligen Anlagen zu den nachfolgenden Antworten entsprechend vermerkt. 1. In § 78 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes ist bestimmt, dass in Kommunen mit mindestens 25.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. In welchen dieser Kommunen Sachsen-Anhalts nahmen hauptamtliche Bedienstete zum 31. Dezember 2016 mit welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? In welcher dieser Kommunen waren hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte in jeweils welchem Zeitumfang mit jeweils welchen anderen /weiteren Aufgaben betraut? In welcher dieser Kommunen gab es zum 2 31. Dezember 2016 keine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte ? In sämtlichen 29 Kommunen (Landkreise und Gemeinden) mit mindestens 25.000 Einwohnern gab es zum 31. Dezember 2016 eine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte. Im Übrigen wird auf die Zusammenstellung in den Anlagen 1 und 2 verwiesen. 2. In § 78 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes ist bestimmt, dass in Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige mit der Gleichstellungsarbeit betraut wird, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben entsprechend zu entlasten ist. Welcher Dienstposten nahm zum 31. Dezember 2016 in welcher dieser Kommunen Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Für welche Aufgabenfelder war jeweils die in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in der Kommune zu diesem Zeitpunkt verantwortlich ? In welcher dieser Kommunen gab es zum 31. Dezember 2016 keine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige, die mit der Gleichstellungsarbeit betraut war? Es wird auf die Zusammenstellung in den Anlagen 3 und 4 verwiesen. 3. In § 78 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes ist bestimmt, dass in Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden. In jeder Verbandsgemeinde ist somit eine hauptberuflich Tätige mit der Gleichstellungsarbeit zu betrauen . In welchen Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts nahmen Bedienstete zum 31. Dezember 2016 mit jeweils welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? In welcher dieser Verbandsgemeinden gab es zum 31. Dezember 2016 keine Gleichstellungsbeauftragte? In sämtlichen 18 Verbandsgemeinden ist eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige mit der Gleichstellungsarbeit betraut. Im Übrigen wird auf die Zusammenstellung in der Anlage 5 verwiesen. Anlage 1 Kommunen Sachsen-Anhalts mit mindestens 25.000 Einwohnern, in denen hauptamtliche Bedienstete zum 31. Dezember 2016 die Aufgabe „Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahmen (einschl. Wochenarbeitszeit, die auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe entfällt): Name der jeweiligen Kommune: Wochenarbeitszeit, die auf die Wahrnehmung der Aufgabe „Gleichstellungsbeauftragte“ entfällt Dessau-Roßlau 40 Stunden/Woche Halle (Saale) 40 Stunden/Woche Landeshauptstadt Magdeburg 40 Stunden/Woche Altmarkkreis Salzwedel 30 Stunden/Woche Landkreis Anhalt-Bitterfeld 40 Stunden/Woche Bitterfeld-Wolfen 20 Stunden/Woche Köthen (Anhalt) 20 Stunden/Woche Landkreis Börde 40 Stunden/Woche Burgenlandkreis 40 Stunden/Woche Naumburg (Saale) 40 Stunden/Woche Weißenfels 22 Stunden/Woche Zeitz 18 Stunden/Woche Landkreis Harz 40 Stunden/Woche Halberstadt Keine Angabe Wernigerode 25 Stunden/Woche Landkreis Jerichower Land 30 Stunden/Woche Landkreis Mansfeld-Südharz 40 Stunden/Woche Sangerhausen 32 Stunden/Woche Landkreis Saalekreis 20 Stunden/Woche Merseburg 32 Stunden/Woche Salzlandkreis 40 Stunden/Woche Aschersleben 25 Stunden/Woche Bernburg (Saale) 30 Stunden/Woche Schönebeck (Elbe) 20 Stunden/Woche Staßfurt 15 Stunden/Woche Landkreis Stendal 25 Stunden/Woche Hansestadt Stendal 20 Stunden/Woche Landkreis Wittenberg 30 Stunden/Woche Lutherstadt Wittenberg 40 Stunden/Woche Anlage 2 Übersicht zur Frage, ob und in welchem Zeitumfang mit jeweils welchen anderen/weiteren Aufgaben hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte in Kommunen Sachsen-Anhalts mit mindestens 25.000 Einwohnern betraut waren: Name der jeweiligen Kommune Nein Ja Bezeichnung der anderen/weiteren Aufgaben: Jeweiliger Zeitumfang: Dessau-Roßlau X entfällt entfällt Halle (Saale) X entfällt entfällt Landeshauptstadt Magdeburg X entfällt entfällt Altmarkkreis Salzwedel X Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Stunden/Woche Landkreis Anhalt-Bitterfeld X entfällt entfällt Bitterfeld-Wolfen X Horterzieherin 20 Stunden/Woche Köthen (Anhalt) X Leiterin Ratsbüro 20 Stunden/Woche Landkreis Börde X entfällt entfällt Burgenlandkreis X entfällt entfällt Naumburg (Saale) X entfällt entfällt Weißenfels X - Integrationsbeauftragte - Senioren-/Behindertenbeirat 8 Stunden/Woche 6 Stunden/Woche Zeitz X SGL Soziales und Wohngeld 18 Stunden/Woche Landkreis Harz X entfällt entfällt Halberstadt keine Angabe keine Angabe Wernigerode X Interne Antidiskriminierungs- beauftragte keine Angabe Landkreis Jerichower Land X - Behindertenbeauftragte - Ausländerbeauftragte - Kontaktperson der Kreisseniorenvertretung 4 Stunden/Woche 2 Stunden/Woche 4 Stunden/Woche Landkreis Mansfeld- Südharz X entfällt entfällt Sangerhausen X -Zusammenarbeit mit Senioren- und Behindertenverbänden -Betreuung von Beschäftigten Im Bundesfreiwilligendienst 8 Stunden/Woche Landkreis Saalekreis X Seniorenbeauftragte 20 Stunden/Woche Merseburg X Personalrat 8 Stunden/Woche Landkreis Salzlandkreis X entfällt entfällt Aschersleben X Sachbearbeitung Personal 15 Stunden/Woche Bernburg (Saale) X entfällt entfällt Schönebeck (Elbe) X Brand- und Zivilschutz 20 Stunden/Woche Staßfurt X - Inklusionsbeauftragte - Seniorenbeauftrage 15 Stunden/Woche 5 Stunden/Woche Landkreis Stendal X Behindertenbeauftragte 15 Stunden/Woche Hansestadt Stendal X SGL Wohnen und Soziales 20 Stunden/Woche Landkreis Wittenberg X Betriebliches Eingliederungsmanagement 10 Stunden/Woche Lutherst. Wittenberg X entfällt Seite 1 von 3 Anlage 3 Übersicht über den jeweiligen Dienstposten, der zum 31. Dezember 2016 die Aufgabe „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ in Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern wahrnahm: Legende: SB = Sachbearbeiterin MA = Mitarbeiterin SGL = Sachgebietsleiterin Name der jeweiligen Gemeinde/Stadt: Dienstposten Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt SB Hansestadt Gardelegen SB Kalbe (Milde), Stadt SB Klötze, Stadt SB Hansestadt Salzwedel keine Angabe Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt SB Muldestausee SB Osternienburger Land Bibliothekarin/Archivarin Raguhn-Jeßnitz, Stadt SB Sandersdorf-Brehna, Stadt SB Südliches Anhalt, Stadt SB Zerbst/Anhalt, Stadt SB Zörbig, Stadt SB Landkreis Börde Barleben SB Haldensleben, Stadt MA Hohe Börde SB Niedere Börde Amtsleiterin Oebisfelde-Weferlingen, Stadt SB Oschersleben (Bode), Stadt Fachbereichsleiterin Sülzetal SB Wanzleben-Börde, Stadt SB Wolmirstedt, Stadt SB Burgenlandkreis Elsteraue SB Hohenmölsen, Stadt SB Lützen, Stadt SB Seite 2 von 3 Teuchern SB Landkreis Harz Ballenstedt, Stadt keine Angabe Blankenburg (Harz), Stadt SB Falkenstein (Harz), Stadt keine Angabe Harzgerode, Stadt SB Huy SB Ilsenburg (Harz), Stadt keine Angabe Nordharz keine Angabe Oberharz am Brocken, Stadt SGL Osterwieck, Stadt keine Angabe Quedlinburg, Stadt MA Thale, Stadt SB Landkreis Jerichower Land Biederitz SB Burg, Stadt SB Elbe-Parey SB Genthin, Stadt SGL (Fachbereichsleiterin) Gommern, Stadt SB Jerichow, Stadt SB Möckern, Stadt Leiterin Kindertagesstätte Möser SGL Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt SB Arnstein, Stadt SGL Lutherstadt Eisleben MA Gerbstedt, Stadt MA Hettstedt, Stadt SGL Mansfeld, Stadt SB Seegebiet Mansfelder Land MA Südharz SB Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt SB Goethestadt Bad Lauchstädt SB Braunsbedra, Stadt SB Kabelsketal MA Landsberg, Stadt SB Leuna, Stadt MA Mücheln (Geiseltal), Stadt SB Petersberg SB Seite 3 von 3 Querfurt, Stadt MA Salzatal SB Schkopau SB Teutschenthal Die Aufgabe der Gleichstellung wird durch den Personalrat übernommen. Wettin-Löbejün, Stadt SB Landkreis Salzlandkreis Barby, Stadt SB Bördeland SB Calbe (Saale), Stadt Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte ist aus dem Dienst ausgeschieden. Das Verfahren zur Bestellung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten läuft. Hecklingen, Stadt SB Könnern, Stadt SB Nienburg, Stadt SB Seeland, Stadt SB Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt SGL Hansestadt Havelberg SB Hansestadt Osterburg (Altmark) SB Tangerhütte, Stadt SGL Tangermünde, Stadt Leiterin Stadtbibliothek Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt MA Bad Schmiedeberg, Stadt MA Coswig (Anhalt), Stadt Amtsleiterin Gräfenhainichen, Stadt SB Jessen (Elster), Stadt Referentin des Bürgermeisters Kemberg, Stadt SB Oranienbaum-Wörlitz, Stadt SB Zahna-Elster, Stadt Amtsleiterin Seite 1 von 3 Anlage 4 Aufgabenfelder, für die jeweils die in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in der Kommune mit weniger als 25.000 Einwohnern zum 31. Dezember 2016 verantwortlich war: Name der jeweiligen Gemeinde/Stadt: Aufgabenfelder LK Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt Allgemeine Bauverwaltung Hansestadt Gardelegen FB Sicherheit und Ordnung (Bußgeldstelle/Wahlen) Kalbe (Milde), Stadt Personalwesen Klötze, Stadt Kindertagesstätten/Spielplätze Hansestadt Salzwedel keine Angabe Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt Vollstreckung Außendienst Muldestausee Kämmerei (Haushaltsplanung, Jahresabschluss) Osternienburger Land Bibliothek, Archiv Raguhn-Jeßnitz, Stadt Wahlen, Sitzungsdienst, Friedhofsangelegenheiten Sandersdorf-Brehna, Stadt Liegenschaften Südliches Anhalt, Stadt Haushalt, Steuern Zerbst/Anhalt, Stadt Personalsachbearbeitung, Bezügeberechnung Zörbig, Stadt Bauaufsicht, Städtebau, Gebäudemanagement Landkreis Börde Barleben Sekretariat/Büro des Bürgermeisters Haldensleben, Stadt Sekretariat Personalservice Hohe Börde Sekretariat der Bürgermeisterin/Sitzungsdienst Niedere Börde Leitung des Hauptamtes Oebisfelde-Weferlingen, Stadt Personalwesen Oschersleben (Bode), Stadt Fachbereich Finanzen Sülzetal Sekretariat des Bürgermeisters Wanzleben-Börde, Stadt Sitzungsdienst Wolmirstedt, Stadt Einwohnermeldewesen Burgenlandkreis Elsteraue Finazverwaltung/Buchhaltung Hohenmölsen, Stadt Allg. Verwaltung/Archiv, Aus- und Weiterbildung Lützen, Stadt Einwohnermelde- und Standesamt Teuchern Standesamt, Personalwesen, Arbeitssicherheit Landkreis Harz Ballenstedt, Stadt keine Angabe Blankenburg (Harz), Stadt Tourismus und Kultur Falkenstein (Harz), Stadt keine Angabe Seite 2 von 3 Harzgerode, Stadt Zentrale Vergabestelle, Hochbau, Dorferneuerung Huy Personal, Bezügeberechnung Ilsenburg (Harz), Stadt keine Angabe Nordharz keine Angabe Oberharz am Brocken, Stadt Sachgebietsleitung Soziales (Kita, Schule, Hort) Osterwieck, Stadt keine Angabe Quedlinburg, Stadt Gleichstellung, Datenschutz, Flüchtlingsbetreuung Thale, Stadt Lohnbuchhaltung Landkreis Jerichower Land Biederitz All. Verwaltung, Sitzungsdienst, Wahlen, Archiv Burg, Stadt Bereich Kultur Elbe-Parey Standesbeamtin Genthin, Stadt Kämmerin Gommern, Stadt Stellv. Amtsleiterin Haupt- und Ordnungsamt Jerichow, Stadt Geschäftsbuchhaltung Möckern, Stadt Leitung einer Kindertagesstätte Möser Allgemeine Verwaltung Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt Personalsachbearbeitung Arnstein, Stadt Leitung Sachgebiet Kasse/Vollstreckung Lutherstadt Eisleben Sädtepartnerschaften/Lokales Bündnis Gerbstedt, Stadt Büroleiterin BM, Kultur und Tourismus Hettstedt, Stadt Leitung Sachgebiet Interne Dienste Mansfeld, Stadt Sachbearbeitung im Kultur- und Sozialamt Seegebiet Mansfelder Land Sekretärin des Bürgermeisters Südharz Sachbearbeitung Liegenschaften Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt GG Kindertagesstätten und Grundschulen Goethestadt Bad Lauchstädt SG Soziales/Kindereinrichtungen Braunsbedra, Stadt Bauamt/Gebäudemanagement Kabelsketal Sekretariat Landsberg, Stadt SG Bürgerservice Leuna, Stadt Bibliothek Mücheln (Geiseltal), Stadt Standesamt/Einwohnermeldeamt Petersberg Allgemeine Ordnungswidrigkeiten Querfurt, Stadt Allg. Verwaltung, Soziales, Bildung und Kultur Salzatal Kasse (Buchführung, Zahlungsverkehr, Mahnwesen) Schkopau Sekretariat, Sitzungsdienst, Beschwerdemanagement Teutschenthal Die Aufgabe der Gleichstellung wird durch den Personalrat übernommen. Wettin-Löbejün, Stadt Einwohnermeldeamt Seite 3 von 3 Salzlandkreis Barby, Stadt Haupt- und Ordnungsamt Bördeland Finanzverwaltung, Steuerveranlagung Calbe (Saale), Stadt Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte ist aus dem Dienst ausgeschieden. Das Verfahren zur Bestellung einer neuen Gleichstellungsbeauftragten läuft. Hecklingen, Stadt Bauamt Könnern, Stadt Personalamt/Standesamt Nienburg (Saale), Stadt Bürgerbüro Seeland, Stadt Bauamt Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt Personal- und Kommunalangelegenheitem Hansestadt Havelberg KiTa, Schwerbehindertenbeauftragte Hansestadt Osterburg (Altmark) Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser Tangerhütte, Stadt Teilnahme an Personalratssitzungen, Durchführung oder Teilnahme an Personal-gesprächen, zusammen mit anderen Netzwerkpartnern Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Frauen im Allgemeinen oder in besonderen Lebenslagen, Teilnahme an Treffen der Gleichstellungsbeauftragten des LK SDL Tangermünde, Stadt Alle bibliotheksspezifischen Aufgaben Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt Sekretariatsaufgaben, Sitzungsdienst Bad Schmiedeberg, Stadt Sekretariatsaufgaben Coswig (Anhalt), Stadt Leitung der Finanzverwaltung Gräfenhainichen, Stadt Allg. Organisation, Beschaffung, Wahlen Jessen (Elster), Stadt Referentin des Bürgermeisters, Öffentlichkeitsarbeit Kemberg, Stadt Komm. Angelegenheiten, Sitzungsdienst, Wahlen Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Organisation, Sitzungsdienst Zahna-Elster, Stadt Leiterin Hauptamt Anlage 5 Übersicht der Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts, in denen Bedienstete zum 31. Dezember 2016 die Aufgabe „Kommunale Gleichstellungsbeauftragte“ wahrnahmen (einschl. Wochenarbeitszeit, die auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe entfällt): Name der jeweiligen Verbandsgemeinde: Wochenarbeitszeit, die auf die Wahrnehmung der Aufgabe entfällt: LK Altmarkkreis Salzwedel Beetzendorf-Diesdorf keine Angabe möglich, da jeweils nach Bedarf LK Börde Elbe-Heide 1 Stunde/Woche Flechtingen jeweils nach Bedarf Obere Aller 0,5 Stunden/Woche Westliche Börde 0,5 Stunden/Woche LK Burgenlandkreis An der Finne 1 Stunde/Woche Droyßiger-Zeitzer Forst bis 1 Stunde/Woche Unstruttal 0,5 Stunden/Woche Wethautal keine Angabe möglich, da jeweils nach Bedarf LK Harz Vorharz keine Angabe LK Mansfeld-Südharz Goldene Aue 1 Stunde/Woche Mansfelder Grund-Helbra keine feste Regelung, sondern nach Bedarf LK Saalekreis Weida-Land 1,5 Stunden/Woche LK Salzlandkreis Egelner Mulde 1 Stunde/Woche Saale-Wipper 2 Stunden/Woche LK Stendal Arneburg-Goldbeck 2 Stunden/Woche Elbe-Havel-Land 1 Stunde/Woche Seehausen (Altmark) 2 Stunden/Woche d1771_Anlage.pdf Antwort_KA7_986_Frage 1 Satz 2 Anlage 1 Antwort_KA7_986_Frage 1 Satz 3 Anlage 2 Antwort_KA7_986_Frage 2 Satz 2 Anlage 3 Antwort_KA7_986_Frage 2 Satz 3 Anlage 4 Antwort_KA7_986_Frage 3 Satz 3 Anlage 5