Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1772 21.08.2017 (Ausgegeben am 22.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Finanzierung des internationalen Schüleraustauschs in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 Kleine Anfrage - KA 7/990 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antwort des Ministers für Bildung auf meine Anfrage in der Fragestunde am 22. Juni 2017 frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Punkten ist die Förderrichtlinie zum internationalen Schüleraustausch infolge der Beschlüsse des Landtages zum Doppelhaushalt 2017/2018 überarbeitet worden? Wo ist die überarbeitete Fassung veröffentlicht? Falls die überarbeitete Förderrichtlinie nicht veröffentlicht ist, fügen Sie den Text bitte der Antwort bei. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustauschs im Rahmen von Schulpartnerschaften wurde im Schulverwaltungsblatt vom 21. Februar 2011 veröffentlicht. Seitdem wurde die Richtlinie nicht geändert. Insofern entsprach die Antwort auf die Frage 16 des Abg. Thomas Lippmann (DIE LINKE) in der Fragestunde (Kleine Anfragen) zur 14. Sitzungsperiode des Landestages am 22. Juni 2017 in Bezug auf die Überarbeitung dieser Förderrichtlinie (Nr. 1.) nicht dem aktuellen Arbeitsstand. 2 Frage 2: Wann und weshalb kam das Bildungsministerium entgegen der in den Haushaltsberatungen getroffenen Aussagen, aufgrund der nicht mehr eingeplanten Mittel auch keine Fremdsprachenassistenten mehr einzusetzen, nunmehr zu der gegenteiligen Auffassung, nämlich sich in der Pflicht zu sehen, die internationalen Vereinbarungen der KMK zum Austausch und zum Einsatz von Fremdsprachenassistenten einzuhalten? Wurde der Ausstieg aus diesem traditionsreichen Programm der KMK vor den Haushaltsberatungen geprüft und als Option überhaupt ernsthaft erwogen? Da der Regierungsentwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 keine Veranschlagung von Aufwendungen für Fremdsprachenassistenten vorsah, stand der Ausstieg aus dem Programm im Raum. Durch Umschichtungen im Rahmen der Haushaltsführung 2017 ist es gelungen, Mittel für die Programmfortführung verfügbar zu machen. Frage 3: Welche konkreten Umschichtungen im Deckungskreis der Titelgruppe 70 im Kapitel 07 07 Internationale Beziehungen im Bildungsbereich - Internationaler Schüler- und Lehreraustausch - Regionalpartnerschaften wurden vorgenommen , um weiterhin Mittel für Fremdsprachenassistenten einsetzen zu können? Mittel in welcher Höhe sollen für die Aufwendungen für Fremdsprachenassistenten in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils nach diesen Umschichtungen zur Verfügung stehen? Bitte geben Sie für alle Titel im Deckungskreis der Titelgruppe 70 jeweils für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 die Summen an, die der Landtag mit dem Doppelhaushalt beschlossen hat, und jene, die nach der Umschichtung durch das Ministerium für Bildung in diesen Haushaltsjahren tatsächlich zur Verfügung stehen. Die titelkonkreten Umschichtungen im Deckungskreis der Titelgruppe 70 sind in nachfolgender Tabelle ausgewiesen. 2017 Titel Zweckbestimmung Ansatz 2017 Verfügungsrahmen nach Umschichtung Aufwendungen für Fremdsprachenassistenten 429 70 0 € 140.000 € Reisekosten für Fahrten begleitende Lehrkräfte 527 70 175.500 € 70.500 € Fortbildung und Studienaufenthalte 534 70 65.000 € 46.500 € Zuschüsse für internation. Schulaustauschprojekte 633 70 215.500 € 215.500 € 3 681 70 Zuschüsse für die Entsendung von Lehrern nach Mittel -, Ost- und Südosteuropa 9.800 € 1.300 € Förderung von Projekten im Bereich des interkulturellen Lernens 685 70 50.000 € 42.000 € Summen 515.800 € 515.800 € 2018 Titel Zweckbestimmung Ansatz 2018 Verfügungsrahmen nach Umschichtung Aufwendungen für Fremdsprachenassistenten 429 70 0 € 133.500 € Reisekosten für Fahrten begleitende Lehrkräfte 527 70 175.500 € 70.000 € Fortbildung und Studienaufenthalte 534 70 65.000 € 40.000 € Zuschüsse für internationale Schulaustauschprojekte 633 70 215.500 € 215.500 € Zuschüsse für die Entsendung von Lehrern nach Mittel -, Ost- und Südosteuropa 681 70 9.800 € 9.800 € Förderung von Projekten im Bereich des interkulturellen Lernens 685 70 50.000 € 47.000 € Summen 515.800 € 515.800 € Die geplanten Umschichtungen 2018 stehen unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit .