Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1773 22.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 23.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) Gesamtausgaben für KiFöG in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/891 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen zu den Aufwendungen der Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie der Eltern der betreuten Kinder bezogen auf die genannten Jahre keine Daten vor. Auf die Statistiken des Statistischen Landesamtes konnte nicht zurückgegriffen werden . Die Statistik „Jugendhilfe - Erzieherische Hilfen - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen - Hilfe für junge Volljährige - Auszahlungen und Einzahlungen“ erfasst die Betreuung im Rahmen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege im Sinne der §§ 22 - 26 SGB VIII nicht. Die Statistik „Gemeindefinanzen Jahresrechnung“ liegt für das Jahr 2016 noch nicht vor. Darüber hinaus lässt sich nicht ohne Weiteres erkennen, ob mit dieser Statistik tatsächlich nur die Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung oder alle Ausgaben abgebildet werden. Auch die laufende Evaluierung zum KiFöG sieht eine Vollerhebung der Aufwendungen der Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie der Kostenbeiträge der Eltern nicht vor. Im Übrigen ist der Abschlussbericht noch nicht abgenommen. Deshalb wurden die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Schreiben vom 04.07.2017 gebeten, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration die Daten über das Landesverwaltungsamt zuzuarbeiten. 2 Der Städte- und Gemeindebund hat in Kenntnis der Sachlage in Abstimmung mit dem Landkreistag mit Schreiben vom 06.07.2017 seinen Mitgliedern geraten, mit Verweis auf die Evaluation des KiFöG LSA von einer Beantwortung der Fragen abzusehen . Dieser Empfehlung ist die Mehrzahl der Mitglieder gefolgt. 1. Wie hoch waren im Jahre 2016 die Aufwendungen hinsichtlich des KiFöG in Sachsen-Anhalt insgesamt sowie aufgeschlüsselt gem. § 11 Abs. 1 KiFöG (Grundsätze der Finanzierung) für das Land Sachsen-Anhalt, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften und die Eltern der betreuten Kinder? Der Landesregierung liegen Daten zu den Aufwendungen des Landes hinsichtlich des KiFöG sowie die Berechnung der Aufwendungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor, die aus eigenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 53 % der auf sie entfallenden Zuweisungen des Landes (gem. § 12 a und § 12 Abs. 2 KiFöG) gewähren, vor. Sie sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Aufwendungen des Landes und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß KiFöG LSA im Jahr 2016 : Zahlungspflichtiger Betrag 2016 in € Land Sachsen-Anhalt 300.431.062 örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe „53%“ 113.593.307 Im Übrigen wird verwiesen auf die Vorbemerkung. Auf die Abfrage vom 04.07.2017 haben neun Landkreise, eine kreisfreie Stadt und 28 kreisangehörige Städte und Gemeinden geantwortet. Insoweit ist die für die Ermittlung der Gesamtaufwendungen der Gemeinden, Verbandsgemeinden und der Eltern notwendige Vollständigkeit der Daten nicht gegeben. Eine Überprüfung der gemeldeten Daten auf Plausibilität oder rechnerische Richtigkeit erfolgte nicht. Die Angaben der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden wurden in einer Übersicht zusammengefasst und sind der Anlage zu entnehmen. 2. Wie hoch werden die Aufwendungen hinsichtlich des KiFöG in Sachsen- Anhalt insgesamt und aufgeschlüsselt gem. § 11 Abs. 1 KiFöG für das Land Sachsen-Anhalt, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie die Eltern der betreuten Kinder voraussichtlich in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 ausfallen? Auf die Vorbemerkung, die Antwort zu Frage 1 und die Anlage wird verwiesen. Für das laufende Haushaltsjahr 2017 wird bezogen auf die Landesausgaben sowie die 3 anteiligen Ausgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe das Soll 2017 angegeben. Aufwendungen des Landes sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß KiFöG für das Jahr 2017: Zahlungspflichtiger Soll 2017, Betrag in € Land Sachsen-Anhalt 286.984.200 örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe „53%“ 118.811.761 Auf Grund der geplanten Novelle des KiFöG LSA ist es derzeit nicht möglich, eine Prognose oder gar Kalkulation für die Jahre ab 2018 abzugeben. 4 Aufwendungen der Eltern und Städte und Gemeinden für das KiFöG LSA in 2016 Anlage Landkreise und kreisfreie Städte Kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde Aufwendungen der Städte und Gemeinden 2016 Aufwendungen der Eltern der betreuten Kinder 2016 Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld    2.848.770,00 € Köthen 8.581.371,00 € 2.394.620,00 € Sandersdorf-Brehna 1.107.100,00 € 1.046.100,00 € Raguhn-Jeßnitz 2.825.527,44 € 621.000,00 € Südliches Anhalt 4.232.641,91 € 1.048.073,97 € Landkreis Burgenlandkreis Hohenmölsen 3.584.341,00 € 709.144,00 € Zeitz 4.358.126,57 € 1.576.304,05 € Elsteraue 1.044.900,00 € 508.823,82 € Naumburg 4.107.566,60 € 2.938.002,18 € Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau 7.901.837,00 € 3.432.144,00 € Kreisfreie Stadt Halle (Saale) 78.114.036,00 € 21.603.276,00 € Landkreis Harz 17.117,08 € Stadt Oberharz am Brocken 1.353.550,60 € 586.997,68 € Verbandsgemeinde Vorharz 2.406.468,10 € 1.028.305,58 € Stadt Wernigerode 5.572.400,00 € 2.163.400,00 € Stadt Thale 5.991.371,64 € 1.446.474,67 € Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Landkreis Saalekreis    Bad Lauchstädt 768.872,77 € 779.653,85 € Leuna 2.322.473,00 € 774.825,00 € Braunsbedra 1.158.958,68 € 668.962,60 € Schkopau 3.269.062,14 € 940.105,88 € Quelle: Abfrage des MS unter den Landkreisen vom 04.07.2017 5 Landkreise und kreisfreie Städte Kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde Aufwendungen der Städte und Gemeinden 2016 Aufwendungen der Eltern der betreuten Kinder 2016 Landkreis Salzlandkreis 5.200.000,00 € Barby 2.529.777,81 € 756.781,20 € Staßfurt 5.995.033,07 € 2.015.250,33 € Könnern 1.526.279,00 € 650.282,00 € Landkreis Wittenberg 17.827.310,77 € 8.947.785,97 € Annaburg Bad Schmiedeberg Coswig (Anhalt) Gräfenhainichen Jessen (Elster) Kemberg Oranienbaum-Wörlitz Lutherstadt Wittenberg Zahna-Elster 6 Aufwendungen der Eltern und Städte und Gemeinden für das KiFöG LSA in 2017 Anlage Landkreise und kreisfreie Städte Kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde Aufwendungen der Städte und Gemeinden 2017 Aufwendungen der Eltern der betreuten Kinder 2017 Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld    2.500.000,00 € Köthen 9.157.148,00 € 2.581.500,00 € Sandersdorf-Brehna 1.467.300,00 € 1.118.100,00 € Raguhn-Jeßnitz 2.860.000,00 € 636.000,00 € Südliches Anhalt 4.398.400,00 € 1.007.300,00 € Landkreis Burgenlandkreis Hohenmölsen 3.906.400,00 € 766.000,00 € Zeitz 4.358.050,00 € 1.655.200,00 € Elsteraue 1.008.700,00 € 535.800,00 € Naumburg 4.487.422,30 € 3.209.700,00 € Kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau 7.863.400,00 € 3.181.972,00 € Kreisfreie Stadt Halle (Saale) 90.742.419,00 € 22.418.088,00 € Landkreis Harz 400.000,00 € Stadt Oberharz am Brocken 1.213.600,00 € 595.600,00 € Verbandsgemeinde Vorharz 2.646.009,03 € 1.061.277,50 € Stadt Wernigerode 6.165.300,00 € 2.734.800,00 € Stadt Thale 5.180.000,00 € 1.552.000,00 € Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Landkreis Saalekreis    Bad Lauchstädt 721.200,00 € 820.460,00 € Leuna 2.360.000,00 € 790.000,00 € Braunsbedra 1.265.600,00 € 803.000,00 € Schkopau 3.107.870,00 € 1.000.000,00 € 7 Landkreise und kreisfreie Städte Kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde Aufwendungen der Städte und Gemeinden 2017 Aufwendungen der Eltern der betreuten Kinder 2017 Landkreis Salzlandkreis 5.000.000,00 € Barby 2.600.000,00 € 775.000,00 € Staßfurt 5.801.682,02 € 2.041.563,46 € Könnern 1.400.400,00 € 755.900,00 € Landkreis Wittenberg 17.550.644,05 € 8.792.944,88 € Annaburg Bad Schmiedeberg Coswig (Anhalt) Gräfenhainichen Jessen (Elster) Kemberg Oranienbaum-Wörlitz Lutherstadt Wittenberg Zahna-Elster