Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1777 22.08.2017 (Ausgegeben am 23.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Präventionsmaßnahmen gegen politische Gewalttäter Kleine Anfrage - KA 7/993 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die schweren Ausschreitungen vor und während des G-20-Gipfels in Hamburg haben die Bedrohung der Inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch linksextreme Gewalttäter einmal mehr - diesmal auch vor der Weltöffentlichkeit - eindrucksvoll sichtbar werden lassen. Bei der Prävention gegen die Hooliganszene z. B. in Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg oder Niedersachsen, werden Gefährder im Vorfeld von Beamten angeschrieben oder angesprochen. Ihnen werden Meldeauflagen erteilt und Betretungsverbote für die Dauer von Sportveranstaltungen verhängt. Diese Maßnahmen lassen sich für Sachsen-Anhalt aus der polizeilichen Generalklausel des § 2 Abs. 1 SOG LSA, wie aus § 36 Abs. 2 (Platzverweisung/Erweiterte Platzverweisung) SOG LSA ableiten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurden vor dem G-20-Gipfel in Hamburg Gefährder mit Wohnsitz in Sachsen -Anhalt identifiziert? Der Begriff „Gefährder“ wurde von der Landesregierung dahingehend ausgelegt , dass es sich hierbei um eine Person handelt, bei der die erhebliche Gefahr bestand, dass sie sich als Störer an Aktionen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg beteiligt oder in diesem Sachzusammenhang Straftaten begehen wird. 2 Im länderübergreifenden Kooperationsrahmen des Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) stellten in der Arbeitsgruppe Personenpotential im Kontext „Störerpotential im Hinblick auf den G20-Gipfel“ alle Bundesländer mögliche Störer vor, die nach Hamburg reisen könnten. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt wurden sechs Personen aufgezeigt, zu denen Erkenntnisse vorlagen, dass diese sich mit hoher Wahrscheinlichkeit an militanten Protestaktionen beteiligen könnten. 2. Wurden Präventionsmaßnahmen gegen Gefährder in Form von Ansprachen , Meldeauflagen, erweiterten Platzverweisen durchgeführt bzw. erteilt? Ja, in drei Fällen erfolgte eine Gefährderansprache. Darüber hinaus wurden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten personenbezogene Daten an die zuständige Polizeibehörde übermittelt. 3. Wenn nein: Warum wurde von solchen Präventionsmaßnahmen abgesehen ? Die Voraussetzungen für Meldeauflagen und Platzverweise lagen nicht vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit von Ansprachen, Meldeauflagen und vorbeugenden Betretungsverboten zur Bekämpfung bzw. Vorbeugung gegen politische Gewalt? Die Befugnisgeneralklausel des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (§ 13) sowie die im Zweiten Teil dieses Gesetzes besonders geregelten Befugnisse reichen für eine wirksame vorbeugende Bekämpfung politischer Gewalt grundsätzlich aus. Dies schließt nicht aus, dass die Landesregierung aufgrund ständiger Überprüfung der Wirksamkeit der polizeilichen Befugnisse anstrebt, dieses Gesetz fortzuentwickeln.