Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1779 22.08.2017 (Ausgegeben am 23.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Zukunft der öffentlichen Telefonzellen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/987 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Bestand an allgemein und jederzeit zugänglichen Telefonzellen scheint sich in Sachsen-Anhalt stetig zu vermindern. Viele Stellen sind heute verwaist, wo früher die Möglichkeit bestand, mit Bargeld oder einer Telefonkarte zu telefonieren. Nicht nur mit Blick auf mögliche Notfälle erscheint diese Entwicklung bedenklich. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welche rechtlichen Vorschriften regeln mit welchem Inhalt das Vorhalten öffentlicher Telefonzellen? Antwort zu Frage 1: Im Landesrecht Sachsen-Anhalts gibt es keine Regelung für öffentliche Telefonzellen . Daher ist Bundesrecht anzuwenden. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 24. Mai 2016 findet sich der Begriff „öffentliche Telefonzelle“ nicht. In § 3 TKG wird stattdessen der Begriff „öffentliches Münz- und Kartentelefon“ verwendet. Dies ist ein der Allgemeinheit zur Verfügung stehendes Telefon, für dessen Nutzung als Zahlungsmittel unter anderem Münzen, Kredit- und Abbuchungskarten oder Guthaben, auch solche mit Einwahlcode, verwendet werden können. In § 78 TKG ist als „Universaldienstleistung“ die „flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen oder anderer Zugangspunkte für den öffentlichen Sprachtelefondienst an allgemeinen und jederzeit für jedermann zugänglichen Standorten entsprechend dem allgemeinen Bedarf“ definiert. 2 Frage 2: Ab welcher Größe und unter welchen Bedingungen muss in einer Gemeinde bzw. andernorts eine öffentliche Telefonzelle vorhanden sein? Antwort zu Frage 2: Mindesteinwohnerzahlen, Maximalabstände zu Wohnbebauung oder ähnliche Vorgaben gibt es nicht. Daraus folgt, dass gesetzlich nicht geregelt ist, wie viele öffentliche Telefonzellen in einer Stadt oder einer Gemeinde vorgehalten werden müssen. Andererseits bedeutet die Universaldienstleistungsregelung in § 78 TKG, dass dort ein öffentliches Münz- oder Kartentelefon vorhanden sein muss, wo kein Mobilfunknetz verfügbar ist. In Folge der Vollversorgung mit privaten Telefonanschlüssen und der weit verbreiteten Handy-Nutzung ist die Nutzung von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen. Das hat zur Folge, dass der Betrieb öffentlicher Münz- und Kartentelefone für die Betreiber extrem unwirtschaftlich geworden ist. In der Regel wurden daher in der Vergangenheit und werden in der Gegenwart extrem unwirtschaftliche Standorte abgebaut. Frage 3: Wie hoch darf die maximale Entfernung zu einer öffentlichen Telefonzelle sein und wie hoch ist die maximale Entfernung zu einer öffentlichen Telefonzelle in Sachsen-Anhalt? Antwort zu Frage 3: Eine gesetzliche Vorgabe zur maximalen Entfernung existiert nicht. Sie würde in einem Flächenland auch wenig Sinn machen. Der zweite Teil der Frage kann nicht beantwortet werden, weil entsprechende Messungen nicht existieren. Frage 4: Wie viele öffentliche Telefonzellen gibt es in Sachsen-Anhalt insgesamt, wie viele in jeweils welcher Gemeinde und wie viele in jeweils welcher Ortschaft? Antwort zu Frage 4: Darüber liegen der Landesregierung keine Statistiken vor. Auch beim Städte- und Gemeindebund sowie bei der Deutschen Telekom werden die aktuelle Anzahl öffentlicher Telefonzellen und ihre Verteilung im Land nicht erfasst. Allgemein lässt sich sagen, dass bundesweit und auch in Sachsen-Anhalt unwirtschaftliche Standorte tendenziell abgebaut werden und sich die Zahl öffentlicher Telefonzellen somit kontinuierlich verkleinert (bundesweit zwischen 2008 und 2015 von 102.000 Zellen auf 29.000 Zellen). Die Deutsche Telekom hat mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart, dass sie die Städte und Gemeinden dann kontaktiert und mit einem Wunsch nach Standortabbau konfrontiert, wenn der Umsatz in der betreffenden Telefonzelle weniger als 50 Euro/Monat beträgt. 3 Frage 5: Wie hoch sind in jeweils welcher Gemeinde die Aufwendungen für das Vorhalten öffentlicher Telefonzellen? Antwort zu Frage 5: Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Welche Möglichkeiten gibt es für das Land und die Kommunen Einfluss auf die Vorhaltung öffentlicher Telefonzellen zu nehmen? Antwort zu Frage 6: Die Landesregierung und die Kommunen könnten dazu das Gespräch mit der Deutschen Telekom suchen. Da aus der Bevölkerung aber keine Initiativen zur „Rettung“ von Telefonzellen bekannt sind, sieht die Landesregierung für ein derartiges Gespräch derzeit keinen Anlass. Wichtiger erscheint der Landesregierung im Interesse der Bevölkerung, auf Verbesserung der Mobilfunkversorgung zu dringen. Dazu ist sie mit den Mobilfunkbetreibern im Gespräch.