Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1788 25.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.08.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Entwicklung der Bienen und der Imkerei in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion SPD - Drs. 7/1609 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt mit seiner vielfältigen Kulturlandschaft bietet in weiten Teilen des Landes gute Standortbedingungen für die Bienenzucht und ist deshalb traditionell ein Land der Imker. Die Bestäubungsleistung der Bienen bei Kultur- und Wildpflanzen ist unverzichtbar, der dabei erzeugte Honig stellt ein wertvolles, naturbelassenes Lebensmittel dar. Durch ihre Bestäubungsleistung tragen die Bienen zum Erhalt der Artenvielfalt in der Natur bei. Der Strukturwandel mit der politischen Wende im Jahr 1990 brachte einen dramatischen Rückgang der Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt mit sich. Seit 2008 steigen die Imkerzahlen und seit 2012 auch die Anzahl der gehaltenen Bienenvölker in Sachsen-Anhalt durch zielgerichtete Maßnahmen des Landes und des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. wieder an. Dieser positive Trend ist sehr erfreulich und muss fortgesetzt werden. Die jetzt erreichten Zahlen liegen immer noch hinter denen anderer vergleichbarer Bundesländer zurück. Auch die Bienenvölkerverluste (sogenannte Bienensterben) sind in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren leider angestiegen . Nur mit großer Mühe gelingt es, die Verluste auszugleichen. Auch deshalb stellen sich Fragen, wie die Rahmenbedingungen zur Imkerei in Sachsen-Anhalt weiter verbessert werden können, damit die Bestäubungsleistungen durch Bienen dauerhaft gesichert werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung stellt fest, dass die Zahl der Imkerinnen und Imker einerseits sowie der Bienenvölker andererseits in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Dies ist nicht zuletzt auf die Förderung nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495) zurückzuführen, deren Mittel (50 % EU, 50 % Land) 2 durch die Imker jedes Jahr vollständig abgerufen werden. Insofern hat sich die Imkerei in Sachsen-Anhalt seit der letzten Großen Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2012 (Drs. 6/1729) erheblich weiter zum Positiven entwickelt. Trotzdem kann bei vielen Fragen auf die damalige Antwort der Landesregierung vom 24.04.2013 (Drs. 6/2030) ergänzend Bezug genommen werden. Ein großes Problem stellen nach wie vor die teilweise erheblichen Winterverluste, vor allem durch die Varroa- Milbe dar. Es ist jedoch nicht richtig, dass die Winterverluste ständig ansteigen; vielmehr schwankt diese Zahl über die Jahre aufgrund mehrerer Ursachen. Neben den verschiedenen seit Jahren laufenden Anstrengungen der Landesregierung, die nachfolgend noch im Einzelnen dargestellt werden, gibt es zahlreiche wissenschaftliche Projekte und Bienen bewahrende Anwendungsverfahren, die in den nächsten Jahren voraussichtlich Marktreife erlangen werden. Wenn es hier letztlich auch von der einzelnen Imkerin und dem einzelnen Imker abhängt, wie konsequent der Bienenstock überwacht und die Varroa-Milbe bekämpft wird, wird die Landesregierung auch weiterhin alle Maßnahmen unterstützen, um diese Problematik auf das geringstmögliche Maß reduzieren zu können. Fragen zur Bestandsentwicklung der Bienen 1. Wie hat sich in den zurückliegenden 5 Jahren die Anzahl der Bienenvölker und der Imker in Sachsen-Anhalt entwickelt und wie hoch ist derzeit die Bienenvölkerdichte je km2 in Sachsen-Anhalt und in den anderen Bundesländern ? Die Zahl der beim Deutschen Imkerbund e. V. (D.I.B.) gemeldeten Bienenvölker sowie Imkerinnen und Imker aus Sachsen-Anhalt ist folgender Tabelle zu entnehmen. Diese Zahlen sind auch Grundlage der Meldungen an das BMEL und die EU zur Verteilung der Mittel im Rahmen der Imkerförderung. Tabelle 1: Zahl der Imkerinnen und Imker und Bienenvölker nach Angaben des Imkerverbands Sachsen -Anhalt e. V. Bienenvölker Imkerinnen und Imker 31.12.2012 9.920 1.454 31.12.2013 10.232 1.535 31.12.2014 11.412 1.604 31.12.2015 11.782 1.667 31.12.2016 13.681 1.851 Dem gegenüber waren in der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt zum Stichtag 31.12.2016 2.177 Imker/innen mit 17.641 Bienen- und Hummelvölkern gemeldet. Nicht alle Imkerinnen und Imker sind in Imkervereinen organisiert. 3 Die Bienenvölkerdichte je km² in Sachsen-Anhalt und in den anderen Bundesländern mit Stand vom 31.12.2016 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 2: Bienenvölkerdichte je km² in den einzelnen Bundesländern nach Angaben des Deutschen Imkerbundes e. V. Bundesland Bienenvölkerdichte je km2 Baden- Württemberg 4,54 Bayern 2,50 Berlin 7,12 Brandenburg 0,82 Hamburg 6,11 Niedersachsen und Bremen 1,62 Hessen 2,55 Mecklenburg- Vorpommern 0,73 Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz 2,28 Saarland 3,61 Sachsen 1,86 Sachsen-Anhalt 0,67 Schleswig- Holstein 1,52 Thüringen 1,52 Gesamt D.I.B. 2,09 Weiterhin ist zu beachten, dass in Sachsen-Anhalt zahlreiche Wanderimkerinnen und Wanderimker aus anderen Bundesländern aktiv sind, so dass die geringe Bienenvölkerdichte nicht mit einer geringen Bestäubungsleistung gleichgesetzt werden kann. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich der Verteilung der Bienenvölker und Imker auf der Ebene der Landkreise vor? Wenn ja, bitte ausführen. Die Verteilung der Bienenvölker sowie der Imkerinnen und Imker auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise zum Stichtag 31.12.2016 ist auf der Grundlage der Zahlen der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt ermittelt worden und nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 4 Tabelle 3: Anzahl der Imkerinnen und Imker und Zahl der Bienen- und Hummelvölker nach Angaben der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt zum Stichtag 31.12.2016 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Anzahl der Imker/innen Bienen- und Hummelvölker Dessau-Roßlau, Stadt 74 616 Halle (Saale), Stadt 68 422 Magdeburg, Stadt 90 498 Altmarkkreis Salzwedel 160 1.366 Anhalt-Bitterfeld 149 1.212 Börde 201 1.657 Burgenlandkreis 241 1.587 Harz 204 2.107 Jerichower Land 120 1.251 Mansfeld-Südharz 144 1.434 Saalekreis 191 1.459 Salzlandkreis 148 980 Stendal 186 1.609 Wittenberg 201 1.443 Sachsen-Anhalt gesamt 2.177 17.641 3. Liegen der Landesregierung gegenüber 2012 neue Erkenntnisse über den Bestand an Wildbienen in Sachsen-Anhalt vor? Wenn ja, bitte ausführen. Eine spezifische landesweite Erfassung von Wildbienen wurde seitens des Landes Sachsen-Anhalt nicht durchgeführt. Die vorliegenden Erhebungen erfolgten, wie bereits 2012, im Rahmen der allgemeinen Umsetzung des Natur- und Artenschutzes. Danach sind für Sachsen-Anhalt 418 Wildbienenarten nachgewiesen. Davon sind 57 Arten ausgestorben oder verschollen, 208 unterliegen einer der eingestuften Gefährdungskategorien der Roten Liste (1 vom Aussterben bedroht, 3 gefährdet). 25 Arten stehen auf der Vorwarnliste der zunehmenden Gefährdung. Für 9 Arten ist eine Gefährdung anzunehmen aber keine Kategorisierung möglich. 6 Arten sind von Natur aus sehr selten und restriktiv auf bestimmte Vorkommen beschränkt, damit stetig bedroht, aber keiner Gefährdungskategorie sinnhaft zuzuordnen. Damit unterliegen ca. 73 % der Wildbienenarten definierten oder anzunehmenden Gefährdungen oder sind ausgestorben bzw. verschollen. Die aktuell verfügbaren Daten zur Situation der Wildbienen im Bundesland sind der Publikation „Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt“ zu entnehmen, hier: Saure C. & E. Stolle (2016) Bienen (Hymenoptera: Aculeata: Apiformes) Bestandsentwicklung , 2. Fassung, Stand: Mai 2014.- In: Frank, D. & P. Schnitter (2016): Pflanzen und Tiere in Sachsen-Anhalt. Ein Kompendium der Biodiversität.- Natur+Text, Rangsdorf, S. 930-949. 5 Fragen zur Bienengesundheit Vorbemerkung der Fragestellenden: Bienenkrankheiten und -seuchen haben die Veterinärämter der Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises besonders zu überwachen. 4. Welche Maßnahmen wurden durch diese Behörden konkret in den letzten 5 Jahren zur Verbesserung der Bienengesundheit u. a. in Verbindung mit dem Bienensterben umgesetzt? Die Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für die Durchführung der Bienenseuchen -Verordnung, das heißt, sie überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften der Verordnung durch die Imkerinnen und Imker. Staatliche Maßnahmen sind nur für die drei anzeigepflichtigen Bienenseuchen (Amerikanische Faulbrut, Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer, Befall mit der Tropilaelapsmilbe) vorgesehen. Sofern im Rahmen der Anzeigepflicht den zuständigen Behörden Hinweise auf das eventuelle Vorliegen einer Bienenseuche bekannt sind, treffen diese die notwendigen Anordnungen zur amtlichen Feststellung der Bienenseuche, Probenentnahme, Untersuchung sowie ggf. Tilgung. Seit 2013 war das in Sachsen-Anhalt bis zum Stichtag 29.06.2017 zwölfmal der Fall. Es handelte sich dabei immer um Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut (AFB). Des Weiteren sind die Landkreise und kreisfreien Städte in das AFB-Monitoring (siehe Antwort zu Frage 9) eingebunden. 5. Das Land hat gemeinsam mit dem Imkerverband Bienensachverständige ausgebildet, um insbesondere die Veterinärämter bei der Seuchenprophylaxe und -bekämpfung zu unterstützen. Welche Initiativen unternimmt das Land zur Weiterbildung der Bienensachverständigen? Die Bienensachverständigen (BSV) wurden insbesondere zur Unterstützung der eigenen Imkerkolleginnen und -kollegen in den Imkervereinen ausgebildet. Eine Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte kann bei Bedarf auf deren Anforderung hin erfolgen. Die Heranziehung und Vergütung regeln in diesem Fall die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit. Bei der Vergütung sollen die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesreisekostengesetz herangezogen werden. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden seitens des Landes die Kontaktdaten der Bienensachverständigen zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf organisiert der Imkerverband Weiterbildungsveranstaltungen für die Bienensachverständigen in eigener Verantwortung. Dafür können Fördermittel des Landes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der 6 Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (Richtlinie Bienenzuchtsektor) vom 28.10.2015 (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495) in Anspruch genommen werden. Des Weiteren unterstützt das Land diese Veranstaltungen mit Fachreferentinnen und Fachreferenten bzw. mit Vorschlägen für Themen und Fachreferentinnen und Fachreferenten. 6. Für welche Maßnahmen, auf welcher Rechtsgrundlage und wie oft erfolgte die Einbindung der Bienensachverständigen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Dazu liegen dem Land keine Informationen vor. Wie in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt , erfolgt die Heranziehung der Bienensachverständigen auf Anforderung der Landkreise und kreisfreien Städte. Nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) ist es zulässig, dass andere Personen als amtliche Tierärzte Überwachungsmaßnahmen nach dem TierGesG durchführen können, sofern diese unter der Aufsicht von amtlichen Tierärzten stehen. Ob und wie die Landkreise/kreisfreien Städte die Bienensachverständigen für bestimmte Maßnahmen temporär an sich binden, liegt in deren Ermessen auf der Grundlage privatrechtlicher Dienst- oder Werkverträge. 7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Anweisung an die Kreisveterinärämter, den Informationsfluss zwischen den örtlichen Imkervereinen und den Wanderimkern zu verbessern? Es besteht für das Land keine rechtliche Ermächtigung, einen Informationsaustausch zwischen Vereinen und Privatpersonen über eine an die Landkreise und kreisfreien Städte gerichtete Vorschrift zu regeln. 8. Wie hoch waren die Herbst-/Winterbienenverluste in den letzten 5 Jahren in Sachsen-Anhalt? Die Verluste bewegen sich nach Angaben des Imkerverbandes in den einzelnen Jahren in einem Bereich von durchschnittlich 7,15 bis 23,20 %. Tabelle 4: Bienenvölker-Winterverluste nach Angaben des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Bienenvölker- Winterverluste Verlustrate in % 2012/2013 11,82 2013/2014 8,60 2014/2015 15,40 2015/2016 7,15 2016/2017 23,20 7 An der letzten Umfrage des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. haben sich von den am 31.12.2016 im Verband organisierten 1.851 Imkerinnen und Imkern 512 Imkerinnen und Imker (27,66 %) aus 36 Vereinen beteiligt. Von der Erhebung wurden 6.333 (46,29 %) der im Verband gehaltenen Bienenvölker (Gesamtzahl Bienenvölker : 13.681) erfasst. Die Verluste in den einzelnen Vereinen lagen 2016/2017 zwischen null und 44,10 %. In neun Vereinen lagen die Verluste unter 10 %. 9. Welche Möglichkeiten werden vom Land Sachsen-Anhalt konkret umgesetzt , um die Bienenvölkerverluste zu reduzieren? Das Land unterstützt seit 2013 die Planung und Durchführung eines Monitorings zur Amerikanischen Faulbrut. Ziel des Monitorings ist die Erhebung von Daten zur Amerikanischen Faulbrut-Situation im Land und die Früherkennung dieser Bienenseuche, um die Weiterverbreitung zügig eindämmen zu können. Darüber hinaus beteiligt sich das Land seit 2013 finanziell an den Kosten des Monitorings. Des Weiteren hält das Land mit dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) eine staatliche Untersuchungseinrichtung vor, die bei Bedarf im Rahmen der Abklärung von gesundheitlichen Problemen bei Bienen verschiedene infektionsdiagnostische Möglichkeiten anbietet. Am LAV ist auch seit vielen Jahren ein Bienenseuchenbekämpfungsdienst etabliert. Dieser unterstützt die zuständigen Behörden und im Bedarfsfall auch Imkerinnen und Imker in fachlichen Fragen zur Bienengesundheit und zur Bienenseuchenprophylaxe und -bekämpfung. Einen weiteren wichtigen Baustein bildet die Arbeit des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. (LIB), das durch das Land Sachsen-Anhalt mitfinanziert wird. Das LIB betreibt Forschung zur Bekämpfung der Völkerverluste vor allem in Folge der Varroa-Milbe und bildet die hiesigen Imkerinnen und Imker zur Vorbeugung und Behandlung fort. Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Fragen zur Personalausstattung des Landes für den Bereich Imkerei 10. Wie sieht die personelle Ausstattung in der Landesverwaltung im Bereich „Imkerei“ aus bzw. wie werden die aktuellen Aufgaben u. a. im Ministerium, dem ALFF Mitte (Förderangelegenheiten) und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau termin- und fachgerecht erfüllt? In der Landesverwaltung werden insgesamt 2,66 VZÄ zurechenbar für den Bereich „Bienen und Imkerei“ vorgehalten. Diese verteilen sich wie folgt auf einzelne Einrichtungen : Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie: 0,60 VZÄ Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte: 1,85 VZÄ Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau: 0,20 VZÄ Landesverwaltungsamt: 0,01 VZÄ 8 Zudem tangiert der Bereich „Bienen und Imkerei“ viele andere Aufgaben, ohne dass hierfür der Personaleinsatz konkret benannt werden kann. Hierzu zählen beispielhaft: die Förderung von und die Versuche mit Blühstreifen im Rahmen der Agrarumwelt - und Klimamaßnahmen (AUKM), welche zwar überwiegend von Landwirtinnen und Landwirten oder landwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden, aber auch den Bienen und Imkerinnen und Imkern zu Gute kommen, die Pflanzenschutzberatung durch die ÄLFF und die LLG, der Bereich der Tierseuchen, welche durch den Veterinärbereich bedient wird, die Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP-Richtlinie). 11. Welche Einrichtungen beraten die Behörden bei praktischen Fragen zur Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt? Die Beratung zu praktischen Fragen der Bienenhaltung findet in Sachsen-Anhalt durch das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. statt. Dieses Mehrländerinstitut wird durch die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin finanziert. Für die Beratung der Imkerinnen und Imker steht dort ein Referent zur Verfügung, der zu den praktischen Themen vor allem auf den Veranstaltungen der Imkervereine referiert, teilweise aber auch vor Ort Hilfestellungen bietet . Daneben stehen auch die anderen Referentinnen und Referenten des Institutes für Vorträge zur Verfügung. So hielt der Institutsleiter am 01.07.2017 einen viel beachteten Vortrag über die neuesten Forschungsergebnisse des Instituts in Klötze auf Einladung des dortigen Imkervereins (Altmark Zeitung, Klötzer und Gardelegener Volksstimme vom 03., 04. bzw. 05.07.2017). Eine Beratung zu Blühstreifen und Fragen des Pflanzenschutzes findet durch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau statt. Ansonsten findet ein laufender Austausch des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zu allen wesentlichen Fragen mit dem Imkerverband Sachsen- Anhalt e. V. statt sowie mit dem Bund und den anderen Ländern im Rahmen von Bund-Länder-Besprechungen. 12. Sieht die Landesregierung den Einsatz eines Bienenfachberaters, wie in anderen Bundesländern üblich, für notwendig an? Wenn nicht, bitte die Gründe dazu benennen. Der Einsatz einer Bienenfachberaterin oder eines Bienenfachberaters wäre aus fachlicher Sicht zu unterstützen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Pflichtaufgabe des Landes Sachsen-Anhalt. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanz- und Personalsituation ist eine solche Fachberatung aufgrund der prioritär abzusichernden Aufgabenerledigung nicht realisierbar. 9 Fragen zu Bienenweidepflanzen Vorbemerkung der Fragestellenden: Blühstreifen und -flächen der Landwirte, aber auch kommunale Flächen, sollen u. a. die Nahrungsgrundlage von Insekten und Bienen insbesondere im Sommer verbessern . 13. Wie viele Hektar an Blühstreifen und -flächen wurden in den letzten 5 Jahren jährlich in Sachsen-Anhalt gefördert? Im Rahmen der Förderperiode 2007 bis 2013 fanden zwei Antragsverfahren statt. Dabei konnten ausschließlich mehrjährige Blühstreifen beantragt werden. Die Maßnahmen liefen am 30.06.2015 bzw. am 30.06.2016 aus. Tabelle 5: mehrjährige Blühstreifen, Antragstellung 2011, 2012 und Flächen Anlage von Blühstreifen Antragstellung Fläche Jahr 2011 2012 Gesamt 2011 2012 Gesamt Mehrjährige Blühstreifen (750 €/ha) 110 79 189 1.123 ha 625 ha 1.748 ha Mit Beginn der neuen Förderperiode konnten die Maßnahme „Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur“, die Förderung der Anlage von mehrjährigen Blühstreifen und -flächen, (einjährigen) Blühstreifen sowie Schonstreifen beantragt werden , ggf. auch als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) mit geringerem Fördersatz. Tabelle 6: einjährige und mehrjährige Blühstreifen, Schonstreifen (auch auf ÖVF), Antragstellung 2015, 2016, 2017 und Flächen Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur Antragstellung Fläche Jahr 2015 2016 2017 Gesamt 2015 2016 2017 Gesamt Mehrjährige Blühstreifen (auch auf ÖVF) und Blühflächen 40 21 16 77 303 ha 100 ha 253 ha 656 ha Einjährige Blühstreifen (auch auf ÖVF) und Blühflächen 5 15 5 25 18 ha 97 ha 33 ha 148 ha Schonstreifen (auch auf ÖVF) 13 14 30 57 56 ha 187 ha 404 ha 647 ha GESAMT 58 50 51 159 377 ha 384 ha 690 ha 1.451 ha 10 14. Wie wurde bisher das Förderprogramm des Landes für Feldgehölze und Heckenbepflanzung durch die Landwirte genutzt bzw. ausgeschöpft? Im Jahr 2016 erfolgte der erste Aufruf im ELAISA - elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt - für den Antrag auf Förderung im Rahmen der Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze (MBl. LSA 2016 S. 310). Im Auswahlverfahren konnte kein Antrag die Bewilligungsreife erlangen. Infolgedessen konnten keine Vorhaben bewilligt und umgesetzt werden. Das Antragsverfahren wurde nun vereinfacht, um die Attraktivität des Förderprogramms zu verbessern. Im August 2017 soll der nächste Aufruf in ELAISA erfolgen. Eine Modifizierung der Richtlinien ist nicht vorgesehen. 15. In welchem Flächenumfang wurden im Jahr 2016 bienenbesuchende Zwischenfrüchte angebaut und wie wird die Entwicklung der Anbaufläche diesbezüglich eingeschätzt? Im Rahmen des Greenings wurden von den landwirtschaftlichen Betrieben 2016 auf etwa 47.300 ha und 2017 auf 48.700 ha Zwischenfrüchte angebaut bzw. angemeldet . Inwieweit diese für die Bienen relevant sind, hängt von der gewählten Kulturpflanzenmischung und vom Aussaatzeitpunkt (zulässig vom 16. Juli bis 30. September des jeweiligen Antragsjahres) ab. Es wird eine Zunahme des Zwischenfruchtanbaus im Rahmen des Greenings erwartet. Der sonstige Zwischenfruchtanbau wird vom Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) nicht erfasst. 16. Gibt es ein (wissenschaftliches) Monitoring, dass die Wirkung der Greeningmaßnahmen bezüglich einer dauerhaften Erhöhung der Biodiversität protokolliert und auf dessen Grundlage das Greeningprogramm weiterentwickelt wird? Der Europäische Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL), zu dem das Greening gehört, wird vollständig aus Mitteln der EU finanziert. Daher obliegt der EU das Erlassen der betreffenden Rechtsnormen und die Evaluierung des EGFL. Ob hierzu ein wissenschaftliches Monitoring in der oben beschriebenen Weise durchgeführt wird, ist nicht bekannt. Unabhängig davon findet im nationalen Rahmen eine begleitende Forschung unter anderem auch zur Wirkung des Greenings statt. Beispielhaft sei die Forschung des Thünen-Institutes genannt, die die Gemeinsame Agrarpolitik und dabei auch das Greening aus Sicht des Umweltschutzes untersucht, so z. B. in den Forschungsprojekten „Evaluierung der GAP aus Sicht des Umweltschutzes“ (https://www.thuenen.de/index.php?id=6406&L=0) und „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von ökologischen Vorrangflächen“ (http://www.thuenen.de/de/lr/projekte/naturschutz-auf-oekologischen-vorrangflaechen/). 11 17. Wie oft und mit welchen konkreten Ergebnissen wurde der Dialog zwischen Imkerverband, Landwirten, Landwirtschaftsministerium, Naturschutzverbänden und Wissenschaft gesucht, um das Greeningprogramm zu optimieren und vor allem attraktiver für die Landwirtschaft zu gestalten? Die im Rahmen des Greenings zu erbringenden Leistungen werden in Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festgelegt, in Deutschland ergänzt durch das Direktzahlungen -Durchführungsgesetz sowie die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung . Eine Beteiligung der oben genannten Einrichtungen und Verbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf EU- und Bundesebene ist erfolgt, allerdings lassen sich Aussagen zum Umfang der Beteiligung nicht treffen. Zur Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hat die EU- Kommission im Frühjahr 2017 eine öffentliche Anhörung für alle EU-Bürgerinnen und Bürger, auch Verbände und sonstige Institutionen, durchgeführt, um ihnen die Möglichkeit einer aktiven Mitbestimmung zur Ausgestaltung der zukünftigen GAP einzuräumen . 18. Wie werden die Kommunen zu Fragen der Bienenweide beraten? Das Kompetenzzentrum Garten- und Landschaftsbau der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Quedlinburg hat bereits in der Vergangenheit Anfragen von Kommunen bezüglich der Anlage und praktischen Umsetzung von Wiesensaatmischungen u. a. als Bienenweide beantwortet. Im Rahmen des Versuchswesens werden am Standort Quedlinburg seit 2015 Demonstrationsflächen mit Wiesensaatmischungen als Alternative zur Wechselbepflanzung und Rasenflächen im kommunalen Grün untersucht. 19. Warum werden kaum mehrjährige Blühflächen, die nahezu keine Pflege benötigen , somit finanzielle Einsparungen für die Kommunen bedeuten und zugleich eine enorme Verbesserung der Bienenweide bedeuten, angelegt? Die Entscheidung über die kommunale Grünflächengestaltung fällt im Rahmen des ihnen verfassungsrechtlich zukommenden Selbstverwaltungsrechts in die eigenverantwortliche Zuständigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, die für diese Aufgabe überwiegend kommunale Eigenbetriebe vorhalten. Zwischen den Imkerinnen und Imkern und den Kommunen gibt es vielfach einen regen Austausch. So steht etwa der Imkerverein Magdeburg e. V. schon länger mit dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg im Austausch zur Anlage von Blühstreifen. Dies hat bereits zur Anlage von Blühwiesen an insgesamt fünf Standorten in Magdeburg geführt (Magdeburger Volksstimme vom 29.06.2017). Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat dem Imkerverband Sachsen- Anhalt e. V. empfohlen, sich hinsichtlich solcher Fragen insbesondere mit dem Städte - und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) in Verbindung zu setzen. Das Minis- 12 terium hat den SGSA zusätzlich direkt angeschrieben und entsprechend sensibilisiert . 20. Wie schätzt die Landesregierung die Überwachung und den Vollzug der kommunalen Baumschutzsatzungen ein? Sind der Landesregierung diesbezüglich Defizite bekannt? Wenn ja, bitte ausführen. Die Gemeinden können auf der Grundlage der §§ 22 und 29 des Bundesnaturschutzgesetzes i. V. mit § 15 Abs. 1 Nr. 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Bestand an Bäumen durch Satzung zum geschützten Landschaftsbestandteil erklären. Über den Erlass solcher Baumschutzsatzungen entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Damit obliegt auch der Vollzug der Baumschutzsatzungen den Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Über Vollzugsdefizite liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Fragen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Vorbemerkung der Fragestellenden: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf der Basis der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide sowie clothianidinhaltigen PSM haben negative Auswirkungen auf Bienenvölker und viele andere Tiere. 21. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landeregierung bisher auf Bundesund EU-Ebene unternommen bzw. geplant, um den Einsatz dieser PSM zu verbieten bzw. einzuschränken? Sachsen-Anhalt hat sich im Rahmen der Abstimmungen auf Bundesebene (Bundesrat , Agrar- bzw. Umweltministerkonferenzen) für einen umfassenden Schutz von Bienen und anderen Insekten eingesetzt und entsprechende Anträge unterstützt. Im September 2012 brachte Sachsen-Anhalt zur Amtschefkonferenz/ Agrarministerkonferenz in Schöntal einen Antrag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich auf europäischer Ebene für einheitliche Lösungen in Bezug auf Maßnahmen im Rahmen der Neubewertung von Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide einzusetzen und über die Reevaluierung der Neonikotinoid- Wirkstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu berichten . Damit wurde eine intensive Befassung zum Bienenschutz auf Bundesebene angestoßen. 22. Ist eine gemeinsame Schulung der Bienensachverständigen und Pflanzenproduktionsberater durch das Land geplant? Eine gemeinsame Schulungsveranstaltung seitens der Landesregierung ist derzeit nicht geplant. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 13 Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat u. a. eine Broschüre über die Imkerei in Sachsen-Anhalt angekündigt, um die Bedeutung der Bienenhaltung einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. 23. Wie ist der gegenwärtige Bearbeitungsstand und wie wurde bisher der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. in die Erstellung der Broschüre eingebunden ? Eine Ankündigung des Ministeriums gegenüber der Öffentlichkeit oder der SPD- Fraktion zur Erstellung einer Broschüre über die Imkerei hat es entgegen der Fragestellung nicht gegeben. Es fanden lediglich Gespräche auf Arbeitsebene zwischen dem Ministerium und dem Vorsitzenden des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zu den Möglichkeiten der Erstellung und Finanzierung einer solchen Broschüre statt. Letztlich wurde der Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit in das erkennbar erfolgreiche Projekt „Schulimkern“ investiert, das aus Sicht der Landesregierung einen höheren Nutzen bietet als eine Broschüre. Das Projekt Schulimkern wird mit 10 % durch den Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. kofinanziert . Soweit das Thema „Broschüre“ im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten in Zukunft wieder aufgegriffen werden sollte, werden alle dafür erforderlichen Institutionen und Verbände einbezogen. 24. Welche weiteren Initiativen sind von Seiten des Landes im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Klarstellung der Bedeutung der Bienenhaltung geplant ? Die Landesregierung unterstützt die Erhöhung der Akzeptanz und Bedeutung der Bienenhaltung durch vielfältige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie Faltblätter, Beteiligung von Imkerinnen und Imkern an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen sowie der Förderung eines Bienen-Infomobils des Imkerverbandes Sachsen- Anhalt e. V. nebst Wetterschutz. Letzteres kann sowohl durch den Verband als auch einzelne Imkervereine bei ihren öffentlichen Veranstaltungen oder beim Besuch z. B. von Schulklassen zur Verdeutlichung der Bedeutung der Bienenhaltung genutzt werden . Die Darstellung der Imkerei im Internetauftritt des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie erfolgt u. a. über verschiedene Link-Verbindungen, wie zu Pflanzenkatalogen und Bienenweidepflanzenlisten, die interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Pflanzenauswahl für Neuanpflanzungen heranziehen können. Die Landesregierung unterstützt zudem einen positiven Imagetransfer durch öffentlichkeitswirksame Projekte mit Modellcharakter wie z. B. das „Schulimkern in Sachsen -Anhalt“ mit einer Förderquote von 90 %. Der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. beteiligt sich mit 10 %; die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt führt das Projekt durch. Im Jahr 2016 hatten sich rund 50 Schulen beworben und fünf Schulen haben eine Erstausstattung für die Bienenhaltung erhalten. Wegen der guten Reso- 14 nanz wurde das Schulimkerprojekt im Jahr 2017 fortgeführt. Gut 30 Schulen haben sich beworben und acht Schulen haben eine Erstausstattung erhalten. Der Aufruf für die Bewerbungen erfolgte öffentlichkeitswirksam über den Rundfunk. Die Betreuung der Schulen wird durch erfahrene Imker vor Ort sichergestellt. Nach jetzigem Stand soll das Projekt auch im Jahr 2018 wieder angeboten werden. Eine weitere Möglichkeit zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der Bedeutung der Bienenhaltung bietet die Landesgartenschau 2018 in Burg. Zwischen dem örtlichen Imkerverein, der sich und die Imkerei dort darstellen will, und dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ist bereits für August ein Gespräch zu den Möglichkeiten der Präsentation und der Landesförderung vereinbart worden. 25. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Kommunikation zwischen Behörden, Landwirten, Kommunen und Imkern zu verbessern? Aus Sicht der Landesregierung kann die Kommunikation nur Erfolg haben, wenn sie direkt zwischen den Beteiligten stattfindet. So hat etwa der Hauptgeschäftsführer des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e. V. auf der Vertreterversammlung des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V. am 18.03.2017 nicht nur ein Grußwort gehalten, sondern den Imkerinnen und Imkern auch die konkrete Zusammenarbeit in allen wichtigen Fragen angeboten. So wurde etwa die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Stendal e. V. für die „Zusammenarbeit mit dem Imkerverband“ benannt. Eine wichtige Zielgruppe, die in der Fragestellung nicht berücksichtigt ist, sind die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Für diese besteht z. B. die Möglichkeit, leer stehende Parzellen als Ausgleichs- und Ersatzflächen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzubieten. Auf diese Weise hat etwa der Kleingartenverein Salzwerke Staßfurt kürzlich in einer bislang brach liegenden Parzelle eine Bienenweide angelegt (Staßfurter Volksstimme vom 29.06.2017). Es wäre zu begrüßen, wenn der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. und die Imkervereine den Kontakt zu den Kleingartenvertreterinnen und -vertretern suchen, damit solche Maßnahmen noch weiter umgesetzt werden können. Zur Zusammenarbeit mit den Kommunen wird ergänzend auf die Antwort zu Frage 19 hingewiesen. Fragen zur Weiterbildung der Imker Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Landesregierung unterstützt das Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. (LIB). Das LIB soll unter anderem über die Fortbildung Forschungsergebnisse des Instituts in die Praxis vermitteln. 15 26. Wie schätzt die Landesregierung die Imkerweiterbildung und den Wissenstransfer durch das LIB in die sachsen-anhaltische Imkerschaft ein? Das LIB ist eine national und international anerkannte Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Bienen und der Imkerei, die von mehreren Bundesländern gemeinsam getragen wird. Die Zusammenarbeit mit diesem Institut ist sehr positiv zu bewerten . Hinsichtlich des Wissenstransfers in die sachsen-anhaltische Imkerschaft zeigen die Antworten zu den Fragen 27 und 28, wie gut die Angebote des LIB in Sachsen- Anhalt wahrgenommen werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen . 27. Wie oft haben in den vergangenen 5 Jahren Fortbildungsmaßnahmen der Imker und Bienensachverständigen durch das LIB stattgefunden und welche Inhalte wurden vermittelt? Im Zeitraum 2012 bis 2016 wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Länderinstituts für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. (LIB) allein in Sachsen- Anhalt 53 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus wurden 146 überregionale Veranstaltungen unter Einschluss der Imkerinnen und Imker Sachsen-Anhalts realisiert. In den Vorträgen, Lehrgängen und Präsentationen wurde Grundwissen der Bienenhaltung ebenso vermittelt wie aufbauendes Fachwissen zur Bienengesundheit einschließlich Pflanzenschutz, zur Gewinnung, Bearbeitung und Vermarktung hochwertigen Honigs sowie zur Bienenzucht. Vier weitere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden von Januar bis Juli 2017 in Sachsen-Anhalt durchgeführt und 28 überregional. Nur in insgesamt 18 Fällen erfolgten die Schulungsmaßnahmen auf Einladung des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt e. V., dem die aktuelle Liste der vom Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. angebotenen Vortragsthemen übersandt wurde. Somit hat der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. die Möglichkeit, das Schulungsangebot unmittelbar zu nutzen und in seinen Vereinen bekannt zu machen. Tabelle 7: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des LIB 2012 bis 2016 für Sachsen-Anhalt Schulungen in Sachsen- Anhalt darunter auf Einladung des Imkerverbandes Sachsen-Anhalt abgelehnte Einladungen Schulungen überregional (Beteiligung Sachsen- Anhalt) 53 18 0 146 16 28. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Bienenvölkerverluste (Bienensterben) werden durch das LIB in Sachsen-Anhalt durchgeführt? Die Aktivitäten des LIB werden aufgrund Ihrer Vielfalt und Komplexität gesondert in der Anlage zur Beantwortung der Großen Anfrage aufgeführt. Auf den dortigen Bericht des LIB wird verwiesen. Fragen zur Förderung der Bienenhaltung Vorbemerkung der Fragestellenden: Im Rahmen der „Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse“, die von der EU mitfinanziert werden , stellt der Landeshaushalt den Imker(inne)n, Imkervereinen und dem Imkerverband jährlich 176.000 € zur Verfügung. 29. Wie und in welcher Höhe wurden die Fördermittel in den letzten 5 Förderjahren bisher und für welche konkreten Maßnahmen bewilligt? 30. Für welche Maßnahmen nach der Bienenzuchtförder-Richtlinie wurden die Mittel beantragt und an welche Antragsteller- bzw. Zuwendungsempfängergruppen gewährt? Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Imkerjahr 2012/2013 (1.9.2012-31.8.2013) hat der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. als alleiniger Antragsteller insgesamt 35.908,10 € Fördermittel erhalten. Die Projekte waren folgenden Maßnahmen zuzuordnen: 25.133,54 € für Maßnahmen der Technischen Hilfe, z. B. Schulungsmaterial, Imkererstausstattungen (bestehend aus Honigschleuder, Beuten), 10.309,65 € für Zuchtmaßnahmen, wie Aufbau der Varroa-Toleranz-Belegstelle in Hundeluft, 465,00 € für Honiguntersuchungen. Ab dem Imkerjahr 2013/2014 können der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker aus Sachsen-Anhalt durch das Land Sachsen -Anhalt über die Richtlinie Bienenzuchtsektor vom 28.10.2015 (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495) gefördert werden. Für die Imkerjahre 2013/2014 bis 2016/2017 sind die jeweiligen Beträge nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Die Auszahlungen für das aktuelle Imkerjahr (01.08.2016 - 31.07.2017) sind noch nicht abgeschlossen. 17 Tabelle 7: Ausgezahlte Zuwendungen in den Imkerjahren 2013/2014 – 2016/2017 Imkerjahr Ausgezahlte Zuwendung 2013/2014 142.479,34 € 2014/2015 125.836,61 € 2015/2016 197.196,70 € 2016/2017 214.179,02 € bewilligt, davon 142.380,97 € ausgezahlt (Stand 07.07.2017) Zu den geförderten Maßnahmen nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor gehören: Schulungen oder Lehrgänge für Neuimkerinnen und -imker sowie Bestandsimkerinnen und -imker, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zum und für Bienensachverständige, Materiell technische Ausstattung zur Gewährleistung des Wissenstransfers und Maßnahmen zum Informationsaustausch im Imkerverband, Lehrbienenstände, Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen durch Neuimkerinnen und - imker sowie Bestandsimkerinnen und -imker, Bekämpfung der Varroose durch Zuchtmaßnahmen, wie Beschickung von Bienenbelegstellen , Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllen des Bienenbestandes o Neuimkerinnen und -imker können Zuwendungen für den Erwerb von insgesamt fünf Bienenvölkern und den Kauf von Königinnen erhalten, o Bestandsimkerinnen und -imker können für den Kauf von Königinnen und Drohnenvölkern Zuwendungen erhalten. Zuwendungsempfangende nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor waren bisher: der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., Imkervereine, die in Sachsen-Anhalt ihren Sitz haben, für deren Mitglieder mit Wohnsitz und Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt für Veranstaltungen in Sachsen- Anhalt, Neuimkerinnen und -imker, als natürliche und juristische Person des Privatrechts, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, Bestandsimkerinnen und -imker, als natürliche und juristische Person des Privatrechts , die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen- Anhalt betreuen. 31. Welche Gründe für Ablehnungen bzw. für Ablehnungsbescheide lagen vor? Welche Mängel wurden bei der Antragstellung festgestellt? Folgende Mängel bei der Antragstellung wurden durch die Bewilligungsbehörde festgestellt : unvollständige Stammdaten/Anträge, 18 fehlende Unterschriften, unzureichende Kostenangebote, Fördergegenstände, die nicht der Richtlinie entsprechen. Ablehnungsgründe in den vier Imkerjahren 2013/2014 bis 2016/2017 waren: kein Neuimkerkurs, Haushaltsmittel waren ausgeschöpft, die begrenzte maximale Zuwendungshöhe für Zuchtmaßnahmen, Unterschreitung der Mindestförderhöhe, Antragstellung entsprach nicht den Fördergegenständen der Richtlinie, Abgabefrist überschritten, unvollständige Antragsunterlagen. Insgesamt wurden in den letzten vier Jahren von 806 Anträgen 32 Förderanträge abgelehnt . 32. Im Jahr 2016 sollen zusätzlich 80.000 € zur Förderung der Bienenhaltung eingesetzt worden sein. Für welche Maßnahmen wurden die Mittel ausgegeben ? Da die zur Verfügung stehenden Mittel frühzeitig durch die zahlreichen Anträge der Imkerinnen und Imker gebunden waren, hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie im Herbst 2016 zusätzlich 80.000 € für die Förderung der Imkerei zur Verfügung gestellt. Davon konnten im Jahr 2016 in der Kürze der Zeit aber nur noch ca. 30.000 € gebunden werden, der Rest wurde in das Jahr 2017 übertragen und ist bereits wieder durch vorliegende Anträge gebunden. Inhaltlich wurden alle Mittel für Maßnahmen nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor entsprechend der Antragstellung der Imkerinnen und Imker verwendet. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 29 und 30 verwiesen. 19 Anlage Antworten zu Frage 28 Bericht des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. zur Beantwortung der Frage 28 der Großen Anfrage Fraktion SPD - Drs. 7/1609: In verschiedenen Forschungsprojekten am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. werden Ursachen für Bienenvölkerverluste und Strategien zu deren Vermeidung untersucht. Die Projekte werden teils durch mehrere Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt, kofinanziert, überwiegend jedoch über Drittmittel finanziert. a) DeBiMo - Deutsches Bienenmonitoring Im Winter 2002/2003 waren in Deutschland außergewöhnlich hohe Winterverluste aufgetreten, die im deutschlandweiten Mittel ca. 30 % betrugen. Da die Imkerinnen und Imker berichteten, dass derart hohe Verluste seit Jahren aufträten und seit Jahren kontinuierlich steigen würden, wurde im Jahr 2005 das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo) gestartet, um das tatsächliche Ausmaß und die Ursachen von Winterverlusten zu ergründen. Das DeBiMo daher ist ein Kooperationsprojekt, an dem die sieben bienenwissenschaftlichen Einrichtungen und Institute in Stuttgart-Hohenheim (Dr. Annette Schroeder), Celle (Dr. Werner von der Ohe), Greifswald (FLI, NRL Bienenkrankheiten ; Dr. Marc-Oliver Schäfer), Hohen Neuendorf (Prof. Dr. Elke Genersch ), Kirchhain (Dr. Martina Meixner), Veitshöchheim (Dr. Stefan Berg) und Mayen (Dr. Christoph Otten) beteiligt sind. Es wird unter der Federführung der Landesanstalt für Bienenkunde (Universität Hohenheim) und mit langjähriger und zuverlässiger Unterstützung von mehr als 100 Imkerinnen und Imkern (zurzeit sind es 105) aus Deutschland durchgeführt. Die Verteilung der beteiligten Bienenstände ist aus der Abb. 1 ersichtlich. Seit 2010 wird das DeBiMo ausschließlich vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Als Teil der Verwendungsnachweise werden jährlich offizielle Berichte über die Ergebnisse erstellt, die jede Imkerin und jeder Imker und jede /r Interessierte von der Webseite www.bienenmonitoring.org herunterladen kann. Darüber hinaus gibt es regelmäßige Berichte zu den aktuellen Ergebnissen in den einschlägigen Imkerzeitschriften. Die Ergebnisse werden zudem jedes Jahr auf der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung („AG-Tagung“), die auch von Imker besucht wird, vorgestellt. Auf der Grundlage der in den letzten 12 Jahren gesammelten Daten können belastbare Aussagen zum Gesundheitszustand und zur Vitalität der Bienenvölker Deutschlands getroffen werden. Diese Erkenntnisse fließen in bundesweite Anstrengungen der Bieneninstitute (darunter LIB) zur Reduzierung der Bienenvölkerverluste ein. Innerhalb des DeBiMo betreut das LIB seit 2004/2005 durchgehend 25 Bienenstände in den Förderländern des LIB, von denen fünf in Sachsen-Anhalt liegen (Abb. 1). Die Fluktuation der beteiligten Imkerinnen und Imker ist erfreulich niedrig, was auf eine hohe Akzeptanz der Studie zumindest bei den teilnehmenden Imkerinnen und Imkern hindeutet. Insgesamt sechs Imkerinnen und Imker beteiligen sich nun seit 12 Jahren am DeBiMo. Einer dieser langjährigen Imker stammt aus Sachsen-Anhalt. Zwei Imkerinnen und Imker aus Sachsen-Anhalt waren zwischen 9 und 11 Jahren dabei, sind dann aber aus Altersgründen ausgeschieden. Das wichtigste Ergebnis des DeBiMo ist, dass es seit 2002/2003 keinen Katastrophenwinter mit auch nur annähernd 30 % Verlusten mehr gegeben hat. Vielmehr la- 20 gen die Winterverluste in den letzten zwölf Jahren deutschlandweit im Mittel lediglich zwischen 5 % und 15 % (Abb. 3). Es zeichnet sich auch kein Trend zu stetig steigenden Winterverlusten ab (Abb. 3). Das Problem der Bienenvölkerverluste stellt sich also nicht ganz so dramatisch dar, obwohl es jedes Jahr Imkerinnen und Imker gibt, die 80-100 % ihrer Völker verlieren. Aber auch hier liefert das DeBiMo Antworten. Ebenso wichtig wie die Höhe der tatsächlichen Winterverluste ist nämlich das Ergebnis , dass die Varroamilbe nach wie vor die Hauptursache für Winterverluste ist. Eine Reduzierung der Bienenvölkerverluste kann daher bei jedem Imker durch eine wirksame Varroabehandlung erreicht werden. Deshalb ist auch im Land Sachsen-Anhalt die Varroabekämpfung einer der Schwerpunkte der Schulungstätigkeiten des LIB, um dadurch eine Reduzierung der Bienenvölkerverluste zu erreichen. Abbildung 1: Lage der Bienenstände im Jahr 2016 [aus: Schroeder et al., Offizieller DeBiMo- Bericht für das Jahr 2016] 21 Abbildung 2: Lage der Bienenstände in Nordost-Deutschland. Größe und Farbe der Kreise gibt an, für welchen Zeitraum sich der jeweilige Bienenstand/Imker am DeBiMo beteiligt hat (gelb, 12 Jahre; grün, 9-11 Jahre; lila, 5-8 Jahre; blau, 1-4 Jahre). [aus: Gisder et al., Front. Cell. Infect. Microbiol. 2017] Abbildung 3: Durchschnittliche Winterverluste in Deutschland von 2004 bis 2016. Die Verluste wurden ermittelt auf der Grundlage der ca. 6.000 – 7.000 Völker, die insgesamt von den am De- BiMo beteiligten Imkerinnen und Imkern gehalten werden. b) Klassische und molekulare Krankheitsdiagnostik und Faulbrutmonitoring Das Routinelabor der Abteilung für Molekulare Mikrobiologie und Bienenkrankheiten bietet den Imkerinnen und Imkern als kostenpflichtige Dienstleistung die Diagnostik von Infektionskrankheiten der Honigbiene an. Verschiedene Virusinfektionen der adulten Bienen können mittels molekularer Methoden diagnostiziert werden. Der Nachweis von Infektionen erwachsener Bienen mit Nosema spp. erfolgt klassisch mikroskopisch, allerdings schließt sich bei positiven Proben eine molekulare Differenzierung in die beiden Spezies N. apis und N. ceranae an. Die Diagnostik der beiden bakteriellen Brutkrankheiten Europäische Faulbrut (EFB) und Amerikanische Faulbrut (AFB) wird ebenfalls angeboten. Der AFB-Erreger Paenibacillus larvae kann 22 am LIB außerdem noch molekular genotypisiert werden, um die beiden praxisrelevanten Genotypen ERIC I und ERIC II zu unterscheiden. Speziell für die anzeigepflichtige Tierseuche AFB bietet das LIB außerdem ein Monitoring an, bei dem Imkerinnen und Imker freiwillig eingeschickte Futterkranzproben auf Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut (AFB) untersuchen lassen können. Im Rahmen dieses AFB-Monitoringprogramms werden jedes Jahr mehrere Hundert Futterkranzproben sowohl klassisch mikrobiologisch als auch molekularbiologisch untersucht. Im Jahr 2016 kostete für Imkerinnen und Imker aus den Förderländern Brandenburg, Sachsen -Anhalt und Berlin die Untersuchung einer Sammelprobe aus maximal 6 Völkern innerhalb eines festgelegten Kontingents 9,00 €. Für Proben außerhalb des Kontingents wurde ein Kostenbeitrag von 18,00 € berechnet. Die Kontingente für Brandenburg , Sachsen-Anhalt und Berlin umfassen jeweils 150, 100 und 50 Proben. Für die Untersuchung von Proben aus Bundesländern, die nicht zu den Förderländern des LIB gehören, wurde ein Kostenbeitrag von 35,00 € in Rechnung gestellt. Die seit Jahren konstant hohe Zahl der eingeschickten Futterkranzproben belegt, dass das AFB-Monitoring des LIB von den Imkerinnen und Imkern sehr gut angenommen wird. Im Durchschnitt enthalten zwischen 80 % und 90 % der Proben keine nachweisbaren Sporen des AFB-Erregers. Die Häufigkeit P. larvae-positiver Befunde schwankte in dem Zeitraum zwischen 0,9 % (2015) und 18,6 % (2012), wobei das Jahr 2012 mit über 10 % positiven Befunden eine Ausnahme darstellt. Auch die angebotenen und kostenpflichtigen Diagnostikleistungen zum Nachweis und zur Differenzierung von Nosema spp. und zum Nachweis von Viren werden sehr gut nachgefragt. c) Epidemiologie von Bienenkrankheiten Die Epidemiologie ist eine Disziplin der Infektions- und Seuchenkunde, mit der die Häufigkeit sowie die räumliche und zeitliche Verteilung von Krankheiten und Krankheitserregern untersucht werden. Von ein und demselben Erreger gibt es oft verschiedene Stämme, bei denen die Gefährlichkeit verschieden stark ausgeprägt sein kann. Diese Informationen können als rationale Basis bei Entscheidungen zur Prophylaxe und Behandlung genutzt werden und verbessern so die Bekämpfung einer Seuche. Für Paenebacillus larvae, den Erreger der Amerikanischen Faulbrut, sind in den letzten Jahren mehrere Verfahren zur molekularen Typisierung entwickelt worden, die entweder vollständig am LIB oder unter entscheidender Mitarbeit des LIB erarbeitet wurden. Die Unterscheidung der Genotypen in der Praxis ist sinnvoll und notwendig, da sie sich in ihrer Virulenz sowohl für die Larven als auch für das Volk erheblich unterscheiden . Da die Diagnose eines AFB-Ausbruchs am Volk anhand der klinischen Symptome erfolgt, hängt es vom verursachenden P. larvae Genotyp ab, wie offensichtlich sich die „typische Klinik“ dem Praktiker (Imker, BSV, Veterinär) präsentiert. Nosema ceranae, ein sog. “emerging parasite”, der als tödliche Bedrohung sowohl für Honigbienen als auch für Hummeln gilt. Die beobachteten Folgen einer N. ceranae-Infektion reichen vom Tod ganzer Völker über den Tod vieler Einzelbienen, Durchfall bei Einzelbienen bis zu symptomlosen Verläufen, die weder bei infizierten Bienen noch bei infizierten Völkern zu irgendwelchen Schädigungen führen. Die Häufigkeit der Infektion mit N. ceranae nahm im Untersuchungszeitraum 2005 bis 2016 B 23 signifikant zu. Die Ursachen werden erforscht, um den Imkerinnen und Imkern helfen zu können. d) Nachhaltige Strategien gegen die AFB (naStrAF) Ziel dieses interdisziplinären Innovationsprojektes naStrAF ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. Hierzu werden fortschrittliche imkerliche Verfahren (Betriebsweisen) erarbeitet, die geeignet sind, Bienenvölker auf praktikable Weise dauerhaft gesund zu erhalten bzw. im Infektions- und vor allem im akuten Krankheitsfall einfach und nachhaltig zu sanieren. Die Besonderheit des Vorhabens besteht in der direkten Einbindung und der intensiven Zusammenarbeit aller mit Bienengesundheit befasster Ebenen und Akteure (Bieneninstitute, Veterinärbehörden , Imkerschaft). Dieses Vorgehen garantiert zum einen die Praktikabilität und Praxisrelevanz. So leistet die Wissenschaft einen wertvollen Beitrag zur Problemlösung für Imkerei und Bienen. e) Bekämpfung der Varroose: Untersuchungen zur Entstehung der Schädigung von Einzelbienen unter besonderer Berücksichtigung der (negativen) Auswirkungen verschiedener Varroazide Internationale Studien und Monitoringprogramme in Europa und anderen Ländern zeigen immer wieder, dass das weltweit größte Problem in der Bienenhaltung die durch die ektoparasitische Milbe Varroa destructor verursachte Varroose ist. Im vorliegenden Projekt wird der Einfluss von Varroaziden auf die Entstehung dieser Schäden analysieren. Neuere Studien hatten gezeigt, dass auch die Varroazide, die zur Bekämpfung der Varroamilbe in den Völkern eingesetzt werden, die Bienen subletal schädigen. Untersuchungen am LIB zeigen jedoch, dass Anwendung von Ameisensäure zur Varroabekämpfung zwar unmittelbar zu einer erhöhten Mortalität der Einzelbienen führt, aber nur einen geringen Einfluss auf die Lern- und Gedächtnisleistung der Bienen ausübt, welcher nur bei unmittelbarer Einwirkung der Ameisensäure (AS) zum Tragen kommt. Bereits kurze Zeit nach Beendigung der AS-Behandlung konnte keine kognitive Beeinträchtigung mehr nachgewiesen werden. Ziel des Projekts ist es, zu einer gezielten und optimierten Varroabekämpfung und so zum Erhalt der Bienenpopulation beizutragen. Durch züchterische Maßnahmen können Winterverluste der Bienen am nachhaltigsten und ökonomischsten reduziert werden. In dem von Sachsen-Anhalt kofinanzierten Projekt „Entwicklung von quantitativ genetischen und molekulargenetischen Methoden zum Erhalt der genetischen Vielfalt und Verbesserung der Krankheitsresistenz und Leistungsfähigkeit von Honigbienenpopulationen“ wird dieser Ansatz auf mehrfache Weise befördert: a) Zuchtwertschätzung Durch die Zuchtwertschätzung werden die Züchter in die Lage versetzt werden, gezielt imkerlich relevante Merkmale zu verbessern. In den letzten Jahren fanden Merkmale der Varroa-Resistenz (der Parasit Varroa destructor ist Hauptursache der Winterverluste) eine zunehmende Beachtung bei der Selektionsentscheidung, was zu einen signifikanten genetischen Fortschritt führte (Bee World 93:40 - 44, 2016). In Sachsen-Anhalt werden auf zwei Bienenbelegstellen und einer speziellen Toleranz- 24 belegstelle überlegene Drohnenvölker aufgestellt, was die effiziente Weitergabe des genetischen Fortschritts bezüglich der Varroa-Resistenzmerkmale an die Imkerliche Praxis ermöglicht. b) Entwicklung einer Varroa-resistenten Institutslinie durch Berücksichtigung spezieller Abwehrmechanismen In diesem Projekt werden Daten von individuell markierten Arbeitsbienen, die sich im Verlauf von Videobeobachtungen als sehr effektiv im Erkennen und Ausräumen von Varroa-parasitierter Brut dargestellt haben, für die Auswahl von Zuchtköniginnen genutzt . Die Bienen dieser Linie zeigen schon jetzt eine signifikant erhöhte Resistenz und werden für verschiedene molekulargenetische Drittmittelprojekte zur Klärung der verantwortlichen Gene verwendet. Selbstverständlich werden nach Abschluss der Selektionsversuche auch Zuchtköniginnen dieser Line an die Züchterinnen und Züchter abgegeben. c) Verschiedene Drittmittelprojekte zur Erkennung der molekulargenetischen Grundlagen der Varroa-Resistenz In verschiedenen vom BMVEL kofinanzierten Projekten und unter Verwendung der im Institut etablierten Varroa-Resistenzlinie konnten bisher schon einige, für das Geruchsvermögen der Bienen verantwortliche, Varroaresistenz Gene in Erfahrung gebracht werden. Zurzeit wird in einem aktuellen Drittmittelprojekt an der genomischen Selektion der Honigbiene gearbeitet, bei der DNA-Daten von Königinnen in die Zuchtwertschätzung für Varroa-Resistenz einbezogen werden. Die am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. erarbeiteten Forschungsergebnisse wurden im Zeitraum 2012 bis 2016 in 53 Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen allein in Sachsen-Anhalt sowie 146 überregionale Veranstaltungen unter Einschluss der Imkerinnen und Imker Sachsen-Anhalts vermittelt (s. Frage 27). Darüber hinaus wurden die Ergebnisse in 281 Publikationen sowohl wissenschaftlicher als auch populärwissenschaftlicher Art veröffentlicht. Der jährlich im Deutschen Bienen-Journal erscheinende Tätigkeitsbericht gibt einen Überblick über die Arbeit des Instituts und die Veröffentlichungen. So besteht für alle Imkerinnen und Imker die Möglichkeit, gezielt nachzulesen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen abzustimmen, Probenuntersuchungen in Auftrag zu geben oder individuelle Beratungen nachzufragen. Letztere wird mit dem gemeinsamen Info-Brief der Bieneninstitute „biene@imkerei“ effektiv unterstützt. Derzeit beziehen bundesweit über 25.000 Abonnentinnen und Abonnenten die wöchentlich erscheinenden Informationen kostenlos. Alle diese Möglichkeiten gemeinsam bieten eine reale Chance, Problemen vorzubeugen oder diese aufzuklären. So wurden in diesem Zeitraum allein aus Sachsen-Anhalt 655 Proben auf verschiedene Bienenkrankheiten untersucht.