Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/179 20.07.2016 (Ausgegeben am 20.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Kostenerstattung für die Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern Kleine Anfrage - KA 7/61 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung hat den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2015 eine Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 8600 Euro je Asylbewerber und Jahr zugesagt. Mit dem Geld sollen die Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern ausgeglichen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein? Für die Jahre 2012 bis 2015 bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen. Die nachstehend dargestellten Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 basieren auf einer Sondererhebung durch das Ministerium für Inneres und Sport zur Ermittlung der angemessenen Fallpauschale im Sinne von § 2 Abs. 2 Aufnahmegesetz (AufnG). Wegen des Betriebs der Zentralen Aufnahmestelle (ZASt) war der Landkreis Harz von der Unterbringung und somit von der Fallpauschalenermittlung ausgenommen. Für die Jahre 2012 und 2013 liegt eine derartige detaillierte Kostenerhebung nicht vor. Insoweit wurde aufgrund fehlender Datenerhebungen auf die amtliche Statistik zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zurückgegriffen; gleiches gilt für den Landkreis Harz für das Jahr 2014. Diese bildet den ganz überwiegenden Teil der Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ab. Umfasst sind hier insbesondere die Grundleistungen (Geldleistungen entsprechend der Regelsätze), die Unterbringungskosten sowie die Krankenkosten . Nicht abgebildet werden hierbei die Kosten für die soziale Betreuung von 2 Asylbewerbern. Diese Kosten werden im Rahmen der Haushaltsrechnung zusammen mit anderen Kosten sozialer Einrichtungen (z. B. Kosten für Spätaussiedler, Pflegeeinrichtungen) erfasst. Den Landkreisen und kreisfreien Städten war eine nachträgliche Separierung dieser verschiedenen Kostenfaktoren und damit eine Erfassung der Kosten für die Betreuung nicht möglich. Für die in der ZASt untergebrachten Personen entstanden dem Landkreis Harz 2015 für Leistungen nach §§ 3 bis 6 des AsylbLG Kosten in Höhe von 5.073.571 Euro, die im Rahmen der Kostenerstattung gemäß § 17 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2015/2016 (HG 2015/2016) durch das Land ausgeglichen wurden. Weiterhin waren 2015 im Landkreis Harz wenige aufgenommene Geduldete aufhältig. Die geltend gemachten Aufwendungen in Höhe von 274.433 Euro gem. § 17 Abs. 1 HG 2015/2016 sind in den Kosten für 2015 enthalten. Beginnend ab Ende des dritten Quartals 2015 richtete das Land Sachsen-Anhalt neben der ZASt weitere Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 des Asylgesetzes in anderen Aufnahmekommunen ein. Die in diesem Zusammenhang entstandenen und derzeit gemeldeten Aufwendungen der Landkreise Burgenlandkreis, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis und Stendal sowie der kreisfreien Stadt Halle (Saale) nach §§ 3 bis 6 AsylbLG für das Jahr 2015 sind in den tatsächlichen Kosten enthalten. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt 2012 2013 2014 2015 Altmarkkreis Salzwedel 564.489 € 952.890 € 2.353.006 € 6.214.295 € Anhalt-Bitterfeld 2.544014 € 3.303.934 € 5.437.739 € 10.281.599 € Börde 2.019.310 € 2.682.997 € 4.592.432 € 12.501.625 € Burgenlandkreis 1.883.514 € 2.680.563 € 5.133.614 € 15.757.688 € Dessau-Roßlau 896.992 € 1.291.601 € 2.295.162 € 5.940.438 € Halle (Saale) 5.034.097 € 6.269.348 € 10.154.308 € 17.069.275 € Harz 3.608.666 € 4.694.518 € 5.831.732 € 5.348.004 € Jerichower Land 815.667 € 1.257.643 € 2.414.589 € 5.481.736 € Magdeburg 3.821.133 € 5.321.944 € 8.820.201 € 17.661.444 € Mansfeld-Südharz 2.362.191 € 2.760.903 € 4.521.694 € 9.703.150 € Saalekreis 2.101.130 € 2.908.374 € 5.581.674 € 15.700.263 € Salzlandkreis 2.107.003 € 2.911.291 € 5.373.704 € 13.087.493 € Stendal 1.605.931 € 2.090.174 € 3.788.618 € 9.171.723 € Wittenberg 1.485.562 € 2.292.122 € 3.310.320 € 8.177.790 € Eine Prognose der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2016 ist aufgrund der kaum einzuschätzenden Zahl der nach Deutschland kommenden Schutzsuchenden nicht verlässlich möglich. Aufgrund der Vielzahl von außen- und sicherheitspolitischen Einflüssen und Unsicherheiten sieht sich auch der Bund außerstande eine entsprechende Prognose abzugeben. 2. Wie hoch waren die Erstattungen seitens des Landes für die Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und wie hoch werden sie voraussichtlich in 2016 sein? Bis zum Jahr 2014 erfolgte die Kostenerstattung grundsätzlich über die Auftragskostenpauschale gem. § 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG). Aufgrund der steigenden Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte wurde für die Haushaltsjahre 2013 und 3 2014 eine zusätzliche Kostenerstattung des Landes über den Ausgleichsstock nach § 17 Abs. 1 Satz 5 FAG, soweit die Nettoausgaben nach dem AsylbLG in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 die des Haushaltsjahres 2011 jeweils überstiegen, vorgenommen . Dabei resultiert die Erstattung für 2015 in Höhe von 15.552.256 Euro aus einer Restzahlung auf die Spitzabrechnung für das Jahr 2014. Für das Jahr 2015 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte eine Sonderzuweisung für die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem AufnG gem. § 4a FAG. Zudem reichte das Land Bundesmittel in Höhe von 13.500.000 Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter. Ab dem Jahr 2015 erfolgt die Kostenerstattung im Rahmen einer Fallpauschale gem. § 17 Abs. 1 HG 2015/2016 bzw. ab 2016 gem. § 2 Abs. 2 AufnG. Die derzeitigen Erstattungen im Rahmen der Fallpauschale gem. § 2 Abs. 2 AufnG für 2016 schließen die Restzahlung für das Jahr 2015 sowie die Abschlagszahlung für das I. Quartal 2016 ein. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstandenen Kosten für Leistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wurden im Jahr 2015 über § 17 Abs. 2 HG 2015/2016 erstattet und werden im Jahr 2016 über § 2 Abs. 3 AufnG ausgeglichen . Die Zahlungen für das Jahr 2016 schließen die Abrechnungen für 2015 sowie die derzeitigen Erstattungen für 2016 ein. Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, ist eine verlässliche Prognose der Kosten für das Jahr 2016 und dementsprechend auch über die möglichen Erstattungen durch das Land nicht möglich. Zweckbestim - stimmung / Rechtsgrund - lage Ausgleichsstock nach FAG 2013/ 2014 § 17 Abs. 1 Satz 5 Auftragskostenpauschale (anteilig) FAG 2012-2015 § 4 Besondere Zuweisungen zur Milderung der finanziellen Mehrbelastung bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz FAG 2015 § 4a Bundesmittel an Kommunen zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Kostenerstattung gem. § 17 Abs. 2 HG 2015/2016 bzw. § 2 Abs. 3 AufnG Erstattung im Rahmen der Fallpauschale gem. § 17 Abs. 1 HG 2015/2016 bzw. § 2 Abs. 2 AufnG 2012 0 € 25.000.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2013 9.474.049 € 25.000.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2014 21.818.535 € 25.000.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 2015 15.552.256 € 25.000.000 € 23.000.000 € 13.500.000 € 4.620.489 € 50.365.408 € 2016 0 € 0 € 0 € 0 € 1.083.669 € 99.695.962 € Die Summe der Erstattungen für Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Betrag 25.000.000 € 34.474.049 € 46.818.535 € 132.038.153 € 100.779.631 € 3. Sind in der Pro-Kopf-Pauschale Investitionskosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern entstanden sind, enthalten? Nein. 4 4. Wie hoch waren die Investitionskosten der Landkreise und kreisfreien Städte zum Zweck der Unterbringung bzw. der Betreuung der Asylbewerber in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und wie hoch werden diese voraussichtlich 2016 sein? Die nachstehenden Daten wurden von den Landkreisen und kreisfreien Städten übermittelt. Die mit * markierten Investitionskosten für das Jahr 2015 beruhen auf Haushaltsmittelzuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt auf Grundlage von § 5 des Entflechtungsgesetzes. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Salzlandkreis, der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Wittenberg gaben darüber hinaus Kosten für Investitionen zum Zweck der Unterbringung bzw. der Betreuung an. Landkreis bzw. kreisfreie Stadt 2012 2013 2014 2015 2016 Altmarkkreis Salzwedel 0 € 74.218 € 573.302 € 526.657 € 400.000 € Anhalt-Bitterfeld 0 € 6.022 € 14.123 € 379.258 € 962.635 € Börde 0 € 0 € 0 € 86.000 €* 50.000 - 80.000 € Burgenlandkreis 0 € 0 € 0 € 91.000 €* 834.540 € Dessau-Roßlau 0 € 0 € 0 € 41.000 €* 0 € Halle (Saale) 0 € 0 € 0 € 0 €* 0 € Harz 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Jerichower Land 0 € 0 € 0 € 45.000 €* 0 € Magdeburg 0 € 0 € 0 € 114.000 €* 0 € Mansfeld-Südharz 0 € 0 € 0 € 37.785 €* 78.000 € Saalekreis 0 € 0 € 0 € 93.000 €* 0 € Salzlandkreis 90.649 € 31.349 € 0 € 1.622.007 € 3.500.000 € Stendal k. A. k. A. k. A. 57.000 €* k. A. Wittenberg 0 € 0 € 33.894 € 1.700.000 € 5. In welcher Höhe werden Investitionskosten der Landkreise und kreisfreien Städte, die beispielsweise für den Kauf von Immobilien für Unterkünfte oder für die Beschaffung von Transportmitteln anfallen, vom Land übernommen? Wie hoch war diese Summe in 2015? Für investive Zwecke unterstützte das Land Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Unterbringung von Asylbegehrenden auf Grundlage von § 5 des Entflechtungsgesetzes. Dazu standen im Jahr 2015 1.000.000 Euro im Hinblick auf bauliche Anlagen, die als Unterkünfte im Sinne des AufnG für Flüchtlinge und nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer dienen, zur Verfügung. Von diesen Mitteln wurden 822.679,69 Euro ausgezahlt. Im Jahr 2016 stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten 10.177.320,30 Euro an entsprechenden Investitionsmitteln zur Verfügung. 6. Wie ist die Verfahrensweise hinsichtlich der Kostenübernahme zu Punkt 5.? Es besteht die Möglichkeit, beim Landesverwaltungsamt einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden informiert. 5 7. Werden Personalkosten, die für die Betreuung der Asylbewerber für die Landkreise und kreisfreien Städte anfallen, vollständig durch das Land erstattet oder werden diese nicht durch die Pro-Kopf-Pauschale abgedeckt? Personalkosten für die soziale Betreuung (z. B. Sozialarbeiter in Gemeinschaftsunterkünften ) fließen in die Fallpauschale ein. Gesondert erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Personalkosten und personalbezogenen Sachkosten gemäß § 2 Abs. 4 AufnG für die gesonderte Beratung und Betreuung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften. 8. War die Pro-Kopf-Pauschale je Asylbewerber ausreichend, um den Landkreisen und kreisfreien Städten die angefallenen Kosten in 2015 vollständig zu erstatten? Die Pauschale wurde zum 31. März diesen Jahres nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch das Ministerium für Inneres und Sport und auf der Grundlage einheitlicher Kriterien sowie der tatsächlichen Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte aus dem Jahr 2015 neu festgesetzt und beträgt 10.470 Euro pro Jahr und Person. Gemäß § 2 Abs. 6 AufnG ist die Differenz zwischen dem in § 17 Abs. 1 HG 2015/2016 festgelegten Erstattungsbetrag und den bis zum 31. März 2016 gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 AufnG ermittelten Kosten in Bezug auf die Neufestsetzung der Fallpauschale auszugleichen. Dieser Ausgleich erfolgte zwischenzeitlich durch das Landesverwaltungsamt. 9. In welcher Höhe werden Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (UMAs) erstattet? Wie hoch waren diese Gesamtkosten in 2015 und welche Summe hat das Land für 2016 eingeplant? Die Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern sind nach Maßgabe des § 89d Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch vom Land in voller Höhe zu erstatten. Bis zum 30. Oktober 2015 wurde das jeweils erstattungspflichtige Land vom Bundesverwaltungsamt bestimmt, so dass kein geografischer Zusammenhang zwischen Landkreis oder kreisfreier Stadt und dem für den einzelnen unbegleiteten, minderjährigen Ausländer erstattungspflichtigen Land gegeben ist. Über die Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt liegen daher keine Daten vor. 6 10. Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich Asylbewerber und UMAs zusammen? In welcher Höhe hat der Bund diese Kosten jeweils erstattet. Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015. Welche Zahlen sind aktuell für 2016 und 2017 eingeplant ? Nach Mitteilung des Ministeriums der Finanzen ergibt sich folgende Übersicht: Jahr Ist 2012 Ist 2013 Ist 2014 Ist 2015 Haushaltsplan 2015/2016, HHJ 2016 (inkl. Nachtragshaushalt ) Gesamtausgaben des Landes Sachsen -Anhalt für den Asylbereich inklusive UMA 37.147.107 € 54.285.837 € 73.867.490 € 205.442.744 € 454.694.540 € Gesamteinnahmen / Erstattungen des Bundes 0 € 0 € 0 € 55.069.820 € 113.100.000 € Für das Jahr 2017 können die Angaben aufgrund des laufenden Aufstellungsverfahrens zum Haushaltsplan 2017/2018 noch nicht erbracht werden.