Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1790 25.08.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 28.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Institutionelle Förderung Kleine Anfrage - KA 7/916 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zahlreiche Vereine, Verbände und weitere Träger erhalten eine institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt, welche ihnen als Planungsgrundlage für den jährlichen Wirtschaftsplan dient. Der Haushaltsführungserlass der Landesregierung sperrt Ausgabetitel in Höhe von 10 Prozent. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Namens und im Auftrag der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Welchen Empfängern von institutioneller Förderung wurde abweichend vom Ansatz im Haushaltsplan eine geringere Zuwendungshöhe bewilligt? Bitte nach Trägern und Einzelplan aufschlüsseln. In der beigefügten Anlage wurde tabellarisch dargestellt, welchem institutionell geförderten Empfänger eine vom Ansatz im Haushaltsplan abweichende geringere Zuwendungshöhe bewilligt wurde, die auf die Bewirtschaftungsbeschränkungen nach dem Haushaltsführungserlass zurückzuführen waren. Die Bewirtschaftungsbeschränkungen wurden durch den RdErl. des MF vom 11. Juli 2017, MBl. LSA 2017 S. 371 aufgehoben. MF/Referat 21 An lage Kleine Anfrage 7/916 -Institutionelle Förderung 2017 Empfänger Fördersumme Bemerkungen Epl. Kap. Titel (Verein / Verband) It. Haushaltsplan bewilligt 03 0302 68404 Bürgerkomitee Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburg 159.000 143.100 Nach Aufhebung der Bewirtschaftungsbeschränkungen durch den RdErl. des MF vom 11 .07.2017 wurden den fördermittelgewährenden Stellen die bisher 68404 Zeit-Geschichte(n) e. V. Halle 57.000 51.300 zurückbehaltenden Haushaltsmittel i. H. v. 10 v. H. des Ansatzes zugewiesen, so dass in allen Fällen von einer 68463 Historische Kommission für Sachsen-Anhalt e. V. 75.000 67.500 zeitnahen Bewilligung i. H. v. nunmehr 100 v. H. des Haushaltsansatzes 2017 ausgegangen wird. 0331 68551 Landesfeuerwehrverband 50.000 34.700 bisher beantragte Förderung; 100 v. H. möglich. 0346 68404 Landessportbund (LSB) incl. Trainerpool und 6.221 .300 5.599.170 Abschläge auf Grundlage der vorliegenden Landessportschule Osterburg (LSSO) Wirtschaftsplanungen (Zahlungen i. H. v. 3.310.000 Euro incl. 07/2017); 100 v. H. möglich. 0363 68503 Landesverband des Bundes der Vertriebenen 6.100 o Für die Antragsbearbeitung waren ergänzende Unterlagen Sachsen-Anhalt nachzufordern; 100 v. H. möglich. 06 0602 68526 Sekretariat der Ständigen Konferenz der 666.000 664.994 Aufgrund der Berechnung der Länderanteile nach Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Königsteiner Schlüssel ergeben sich Abweichungen bei der Deutschland (KMK) bewilligten Fördersumme. 0602 68529 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS- 44.200 43.671 Aufgrund der bestehenden Rechtsverpflichtung gem. HE) Beschluss der Mitgliederversammlung ergeben sich minimale Abweichungen zum Planansatz für 2017. Der Minderbedarf wird für den Mehrbedarf des DZHW eingesetzt. 0603 68526 acatech- Deutsche Akademie der 35.000 34.993 Die Bewilligung entspricht der bestehenden Technikwissenschaften e.v Rechtsverpflichtung gem. GWK-Beschluss für 2017. MF/Referat 21 Anlage Empfänger Fördersumme Bemerkunaen Epl. Kap. Titel (Verein 1 Verband) 11. Haushaltsplan bewilligt 06 0603 TGr.61 Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) 16.537.000 16.186.100 Die Bewilligung für den Betrieb des IPB wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 350,9 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterunq zu 0603/685 22. Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und 31.519.000 30.794.400 Die Bewilligung für den Betrieb des IPK wurde um den Kulturpflanzenforschung (IPK) Antei l der DFG-Abgabe in Höhe von 724,6 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in 5.072.000 4.949.600 Die Bewilligung für den Betrieb des IAMO wurde um den Transformationsökonomien (IAMO) Antei l der DFG-Abgabe in Höhe von 122,4 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt di rekt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. Leibniz-Institut für Neurobiologie (L1N) 14.992.000 14.629.500 Die Bewilligung für den Betrieb des L1N wurde um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 362,5 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterunq zu 0603/685 22. 0603 TGr. 62 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - 3.767.000 3.517.500 Das UFZ wird gemeinsam vom Bund (90 v. H.) und den UFZ beiden Ländern Sachsen (5 v. H.) und Sachsen-Anhalt (5. v. H) im Rahmen des GWK-Abkomens finanziert. Der vom Aufsichtsrat des UFZ beschlossene Wirtschafts plan sieht geringere Zuschüsse der Zuwendungsgeber für das UFZ für das HHJ 2017 vor. Entsprechend des geltenden Finanzierungsschlüssels ergibt sich somit gegenüber den veranschlagten Mitteln bei 0603/TGr. 62 ein Minderbedarf in Höhe von 249,5 TEUR für den Finanzierungsanteil des Landes Sachsen-Anhalt für das UFZ. Deutsches Zentrum für Neurodegenerative 470.300 458.300 Das DZNE wird entsprechend dem GWK-Abkommen vom Erkrankungen (DZNE) 19.09.2007 gemeinsam von Bund (90 v.H.), den beteiligten Ländern BW, BY, MV, NI , NRW und ST (10 v. H.) finanziert. Entsprechend der Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2017 ergibt sich gegenüber den veranschlagten Haushaltsmitteln im Kap. 0603/TGr. 62 insgesamt ein Minderbedarf von insgesamt 12,0 TEUR für den aufzubringenden Finanzierungsanteil des Landes Sachsen-Anhalt am DZNE. 2 MF/Referat 21 Anlage Empfänger Fördersumme Bemerkungen Epl. Kap. Titel (Verein I Verband) It. Haushaltsplan bewilligt 08 0802 68565 Deutsches Handwerksinstitut eV (DHI) 37.000 33.300 Die bisher gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 geringeren Bewilligungen sind noch auf die haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen gem. HFE-MF 0802 68571 Tourismusverband Sachsen-Anhalt eV 220.000 200.000 vom 21.03.2017 (10 %-Sperre) zurückzuführen. Mit RdErl. des MF vom 11 . Juli 2017 wurde die 10-Prozent Sperre aufgehoben. Die restlichen Haushaltsmittel werden den Förderempfängern in den nächsten Wochen zugewiesen, 0802 68501 Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen- 6.000.000 5.744.480 so dass damit in 2017 der volle Haushaltsansatz für die Anhalt GmbH institutionelle Förderung zur Verfügung steht. 09 0902 68610 Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 90.000 81 .000 0902 68665 Landfrauenverband Sachsen-Anhalt eV 60.000 54.000 0902 68665 Landjugendverband Sachsen-Anhalt eV 42.000 37.800 15 1502 68556 Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (SU NK) 500.000 450.000 1506 68503 Landesenergieagentur (LENA) 1.200.000 1.080.000 3