Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1791 25.08.2017 Hinweis: Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader . Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Vergabe von Investitionsfördermitteln für Sportstätten, Feuerwehren und kommunale Krankenhäuser Kleine Anfrage - KA 7/977 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach § 16 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten die Gemeinden und Landkreise in diesem Haushaltsjahr investive Zuweisungen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Höhe von 150 Millionen Euro. Diesen Zuweisungen werden jedoch 20 Millionen Euro vorab entnommen. Über das zuständige Ministerium sollen davon 10 Millionen Euro zur Förderung der kommunalen Investitionen in Sportstätten und in Feuerwehren ausgereicht werden. Die verbleibenden 10 Millionen Euro sind für die Förderung der Investitionen in kommunale Krankenhäuser vorgesehen und sollen über das für Krankenhausplanung und -finanzierung zuständige Ministerium ausgereicht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Entsprechend jeweils welcher Vorschriften und nach jeweils welchen Kriterien sollen die im FAG zur Verfügung gestellten Investitionsfördermittel für Sportstätten, Feuerwehren sowie kommunale Krankenhäuser vergeben werden? Es wird jeweils um eine systematische Darstellung der jeweiligen Investitionsfördermittelvergabe und um die Übermittlung der Rechtsgrundlagen gebeten. 2 a.) Sportstätten Die Bewilligung der im FAG zur Verfügung gestellten Investitionsfördermittel im Sportstättenbau erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus (RdErl. des MI vom 5. Juli 2013 - MBl. LSA S. 335 -, geändert durch RdErl. des MI vom 24. September 2013 - MBl. LSA S. 508 -). Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zuwendungsempfänger können Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden sowie rechtsfähige und als gemeinnützig anerkannte Sportorganisationen gemäß § 3 Abs. 1 Sportfördergesetz (SportFG) sein. Künftig sollen auch kommunale Unternehmen Empfänger von Zuwendungen sein können. Gefördert werden insbesondere die Sanierung und Modernisierung, die Erweiterung, der Umbau sowie der Neubau von Sportstätten. Antragsteller können bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Anträge sind jeweils bis zum 30. September für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt (LVwA), zu stellen. Eine AG „Prioritätensetzung Sportstättenbau“, bestehend aus Vertretern des MI, des LVwA, des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (LSB) und künftig auch der kommunalen Spitzenverbände entscheidet über die Festlegung von Prioritäten der Sportstättenbauförderung (Prioritätenliste). Dabei werden die vom LSB vorgelegten Ranglisten einbezogen. b.) Förderung des kommunalen Brandschutzes Der Entwurf einer neuen Richtlinie, die die Förderung der Beschaffung von Fahrzeugen und die Förderung von Baumaßnahmen im Brandschutz regeln wird, wird zurzeit zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium der Finanzen abgestimmt. Bis zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie werden für vorliegende Anträge Einzelfallentscheidungen gemäß § 23 und § 44 LHO getroffen. Der Landesrechnungshof hat bereits mitgeteilt, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf der Richtlinie bestehen. c.) Kommunale Krankenhäuser Die Fördermittel für die Krankenhausförderung werden gemäß § 6 Abs. 1 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt gewährt. Die Höhe der Förderung wird anhand der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser berechnet. 2. An wen wurden bis zum 31. Mai 2017 aufgrund jeweils welcher Rechtsgrundlage in jeweils welcher Höhe Investitionsfördermittel nach § 16 Abs. 2 FAG für Sportstätten, Feuerwehren und kommunale Krankenhäuser vergeben? Es wird um eine nach Landkreisen geordnete Antwort gebeten. a.) Sportstätten Bis zum 31. Mai 2017 wurden die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Vorhaben von Kommunen und Sportvereinen aus Mitteln des FAG bewilligt. Sportvereine können ebenfalls FAG-Mittel erhalten, wenn es sich um Sportstätten handelt, die im kommunalen Eigentum stehen und die Kommune mit dem jeweiligen Verein einen entsprechenden Nutzungs-/Betreibervertrag abge- 3 schlossen hat. Die Bewilligungen erfolgten auf Basis der unter Punkt 1 genannten Richtlinie. b.) Förderung des kommunalen Brandschutzes Bis zum 31. Mai 2017 wurden die in der beigefügten Anlage 2 aufgeführten Vorhaben aus Mitteln des FAG bewilligt. c.) Kommunale Krankenhäuser Bis zum 31. Mai 2017 wurden keine Investitionsfördermittel ausgezahlt. Antragsteller/Maßnahme Landkreis SV Heide Jävenitz e. V. Altma rkkreis Innenraumsanierung des Sportlerheims Sa lzwedel Boxclub Görzig Fuhneland e. V. Sanierung der Sportstätte, Erweiterung der Anhalt-Bitterfeld Trainingsfläche und der San itäranlagen SV Rot-Weiß Wackersieben 1924 e. V. Neubau Geräteraum und Materiallager am Sportplatz Börde Traktor 06 Hohenwarsieben e. V. Sa nierung des Sportplatzes (Natu rrasenspielfeld) Börde TC Halle 94 e. V. San ierung der Tennisplätze, Errichtung einer Halle Beregnungsanlage und Umzäunung SV Blau-Weiß Loburg e. V. Jerichower Land Sanierung der Kegelbahn Landeshauptst adt M agdeburg Magdeburg Einbau Lüftungsanlage in Kraftraum BSP Rudern SV Fortuna Magdeburg e. V. Magdeburg Energetische Sanierung der Flutlichtan lage (LED) SV Allstedt e. V. Mansfeld- Errichtung einer Beregnungsa nlage mit Zisterne Südharz Segelsportgemeinschaft Seeburg e. V. Mansfeld- Sa nierung der Umzäunung des Hafengeländes 5üdharz VSG Oppin e. V. San ierung der Barriere und Bande, Errichtung der Saalekreis Seiten begrenzung und Anschaffung von Toren GRB Staßfurt e. V. Erneuerung der Heizungs- und Beleuchtungsanlage Salzlandkreis Tennisverein Osterburg 1905 e. V. Sanierung von drei Tennisplätzen Stendal Stadt Gräfenhainichen Wittenberg Sanierung Schwimmhalle in Gräfenhainichen FSV Rot-Weiß Bad Schmiedeberg e. V. Sanierung Sanitärcontainer und Errichtung Wittenberg Kleinfeldplatz SV Einheit Wittenberg e. V. Errichtung eines behindertengerechten Unterstandes Wittenberg und Freifläche Summe: Antwort zu KA 7/977 Anlage 1 Gesamt- Finanzierung kosten in ( beantragte Landesmittel in { gesamt dav. 2017 82.092,46 43.155,73 43.155,73 89.396,00 42.294,80 42.294,80 59.089,35 27.000,00 27.000,00 34.034,38 16.130,38 16.130,38 61.612,43 30.000,00 30.000,00 83.778,36 23.534,69 23.534,69 42.000,00 13.160,00 13.160,00 13.923,00 6.265,00 6.265,00 32.903,50 16.413,15 16.413, 15 16.476,14 7.000,00 7.000,00 18.431,18 9.215,59 9.215,59 24.741,25 12.370,63 12.370,63 35.313,85 17.656,92 17.656,92 121.900,00 60.950,00 60.950,00 36.123,57 20.282,79 20.282,79 14.212,97 5.208,48 5.208,48 766.028,44 350.638,16 350.638,16 Förderung des Brandschutzes 2017 bis 31.05.2017 Feuerwehrhäuser I allgemeine Angaben Lfd.-Nr.lAz. Antragsteller Gemeindei Dfw Landkreis 1 Verbandsgemeinde An der Finne BLK 2 Gemeinde Elbe-Parey JL 3 Stadt Könnern SLK 4 Stadt Nienburg SLK 5 Stadt Bernburg SLK 6 Stadt Schönebeck SLK 7 Stadt WerniQerode HZ 8 Stadt Coswig WB 9 Verbandsgemeinde Mansfelder MSH Grund-Helbra 10 Verbandsgemeinde Elbe-Havel- SOL Land 11 Gemeinde Salzatal SK 12 Gemeinde Petersberg SK 13 Stadt Braunsbedra SK Antwort zur kleinen Anfrage 7/977 Anlage 2 I Maßnahme/Projektort Gesamtkosten in € Zuwendung Zuwendung 2017 in € 2018 in € Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Dfw Bad Bibra 105.000,00 - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw Parey 165.000,00 - Neubau eines FeuerwehrQerätehauses für die Ofw Könnern 130.000,00 260.000,00 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw Nienburg 60.450,00 . 404.550,00 Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die 80.000,00 160.000,00 Ofw BiendorflWohlsdorf/Crüchern Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Ofw Ranies 70.000,00 - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw Schierke 225.000,00 15.000,00 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw CoswiQ 85.000,00 455.000,00 Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw 20.000,00 220.000,00 Ahlsdorf/Ziegelrode Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw Wust 125.000,00 - Neubau eines FeuerwehrQerätehauses für die Ofw Fienstedt 75.000,00 - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ofw Wallwitz 70.000,00 140.000,00 Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ofw Braunsbedra 65.000,00 - Seite 1 von 1