Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1792 25.08.2017 (Ausgegeben am 28.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Wo sind unsere sogenannten Flüchtlinge? Kleine Anfrage - KA 7/994 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den Jahren 2013 bis 2016 fanden insgesamt 53.479 sogenannte Flüchtlinge ihren Weg nach Sachsen-Anhalt. Mit Stichtag 15. Juni 2017 kamen in diesem Jahr bisher 1.746 weitere hinzu. Laut dieser Auskunft der Landesregierung beläuft sich der aktuelle Bestand im Asylbereich auf 12.495 Personen. Aus diesen Zahlen ergibt sich ein Defizit von 42.730 Menschen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den vom Anfragesteller als sogenannte Flüchtlinge bezeichneten Personen um Asylbegehrende handelt, also Ausländerinnen und Ausländer, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl im Sinne des Asylgesetzes (AsylG) nachsuchen. 1. Was weiß die Landesregierung über den Verbleib dieser 42.730 sogenannten Flüchtlinge? 2. Welchen Aufenthaltsstatus genießen diese Personen aktuell? Bitte aufschlüsseln nach „Asylbewerber“, „Geduldete“, „Dublin-Fälle“, „in Erstaufnahmeeinrichtungen “ und alle sonstigen infrage kommenden Fälle. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. 2 Zur Beantwortung der Fragen bedürfte es einer fallbezogenen Einzelauswertung , die innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht durchführbar war. Die Landesregierung kann daher nur auf vorliegende stichtagsbezogene statistische Erhebungen des Ausländerzentralregisters, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie des Landesverwaltungsamtes zurückgreifen, soweit diese Auskunft über den Verbleib des in Rede stehenden Personenkreises geben. Zunächst weist die Landesregierung darauf hin, dass es sich bei den vom Anfragesteller genannten 12.495 Personen ausschließlich um Asylbewerber, Geduldete , Dublin-Fälle und in Erstaufnahmeeinrichtungen aufhältige Asylbegehrende handelt. Nicht enthalten sind die zu diesem Zeitpunkt im Land aufhältigen 745 unbegleiteten minderjährigen Ausländer, die unter den zuvor genannten Personenkreis fallen. Die Gesamtzahl der im Land Sachsen-Anhalt aufhältigen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis erhöhte sich von 15.989 am 31. Dezember 2013 auf 38.724 am 30. Juni 2017 (+ 22.735 Personen). Die Gesamtzahl der hierin enthaltenen Inhaber von aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilten Aufenthaltserlaubnissen erhöhte sich von 3.327 am 31. Dezember 2013 auf 21.610 am 30. Juni 2017 (+ 18.283 Personen). Im Erhebungszeitraum erhielten 27.888 Antragsteller asylrechtlichen Schutz (Anerkennung als Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, subsidiärer Schutz gewährt, Feststellung von Abschiebungshindernissen), von denen am 30. Juni 2017 noch 18.923 Personen im Land aufhältig waren. Somit verließen 8.965 Personen nach positiver Asylentscheidung das Land Sachsen- Anhalt. In diesem Zusammenhang weist die Landesregierung darauf hin, dass seit 1. Januar 2016 asylrechtlich anerkannte Schutzberechtigte sowie Personen, denen seit diesem Zeitpunkt erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23 und 25 Abs. 3 AufenthG erteilt worden ist, grundsätzlich kraft Gesetzes verpflichtet sind, für einen Zeitraum von 3 Jahren ihren Wohnsitz in dem Land beizubehalten , dem sie im Rahmen ihres Asyl- oder Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen, die als Asylberechtigte anerkannt sind oder denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, ist bei Vorliegen der entsprechenden (z. B. zeitlichen) Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Zahl der Inhaber einer solchen Niederlassungserlaubnis stieg von 1.064 am 31. Dezember 2013 auf 1.301 am 30. Juni 2017 (+ 237 Personen ). In den Jahren 2013 bis einschließlich 30. Juni 2017 wurden darüber hinaus 3.046 abgelehnte Asylantragsteller abgeschoben und 5.340 reisten registriert freiwillig aus (gesamt 8.386).