Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1800 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis I Kleine Anfrage - KA 7/997 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . 2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 3 1. Wie viele Brücken in der Stadt Teuchern wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Stadt Teuchern wurde in Zuständigkeit der SBV LSA und der Stadt Teuchern im Jahr 2017 bereits eine geplante Hauptprüfung durchgeführt. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Teuchern? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben. Auf dem Gebiet der Stadt Teuchern sind 94 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Nessa, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wegbrücke 25 Nessa, RFB München Bundesautobahn A 9 Wegbrücke 21 Nessa, RFB Berlin, Brücke über die DB AG und einen Weg Bundesautobahn A 9 25 Nessa, RFB München, Brücke über die DB AG und einen Weg Bundesautobahn A 9 21 Nessa, OVW Prittitz-Nessa über A 9/Bw 84ü1 Bundesautobahn A 9 9 Krauschwitz, RFB Berlin, Brücke über einen Wirtschaftsweg Bundesautobahn A 9 24 Krauschwitz, RFB München, Brücke über einen Wirtschaftsweg Bundesautobahn A 9 21 Krauschwitz, RFB Berlin, Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 24 Krauschwitz, RFB München, Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 25 Reußen, RFB Berlin, Brücke über die DB AG Bundesautobahn A 9 25 Reußen, RFB München, Brücke über die DB AG Bundesautobahn A 9 25 Reußen, RFB Berlin, Brücke über die K 2203 Bundesautobahn A 9 24 Reußen, RFB München, Brücke über die K 2203 Bundesautobahn A 9 24 Teuchern, Rippachbrücke an der Kirche Landesstraße L 190 153 Kössuln, Brücke über einen Wirtschaftsweg , Bw 3 Bundesstraße B 91 8 Wernsdorf, Brücke über die Nessa Bundesstraße B 91 8 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Wernsdorf, Radwegbrücke über die Nessa Bundesstraße B 91 Radwegbrücke 8 Naundorf, Brücke über die Kohlebahn Bundesstraße B 91 5 Teuchern, Brücke über den Schellbach Landesstraße L 190 97 Brücke Nessa, Bw 1 Kreisstraße K 2202 97 Brücke Krauschwitz, Bw 1 Kreisstraße K 2203 115 Brücke Deuben, Bw 1 Kreisstraße K 2207 118/55* Brücke Wildschütz, Bw 2 Kreisstraße K 2207 127 Brücke Kistritz Gemeindestraße 115 Brücke ü. OT Reußen Gemeindestraße 35 Kistritz-Reußen, Brücke ü. d. Rippach Landwirtschaftlicher Weg 97 Kostplatz, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße 112 OT Zaschendorf, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße k. A. OT Krauschwitz, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße k. A. OT Krauschwitz, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Kistritz, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Kistritz, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Kostplatz, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Fußweg „Im Grunde“,Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Krössuln, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße k. A. OT Krössuln, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. OT Krössuln, Brücke ü. d. Rippach Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Bonau, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A OT Bonau, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A OT Bonau, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A OT Schelkau, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße 137 OT Schelkau, Brücke ü. d. Schellbach Gehweg k. A OT Schelkau, Brücke ü. d. Schellbach Gehweg k. A OT Lagnitz, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße 137 OT Lagnitz, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A Brücke Graben zw. Bonau - Schelkau Gemeindestraße k. A Teuchern, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A Teuchern, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße 102 Teuchern, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße k. A. Brücke ü. d. Rippach, Gehweg E.-Th.- Park Gehweg k. A. Brücke ü. d. Rippach, Gehweg E.-Th.- Park Gehweg 67 Brücke ü. d. Rippach, Gehweg E.-Th.- Park Gemeindestraße 127 Teuchern, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße 1 Teuchern, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße k. A. Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. a. Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße 1 Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße 44 Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße 102 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A. Teuchern, Brücke ü. d. Schellbach Gemeindestraße k. A. OT Obernessa, Brücke ü. d. Nessa Gehweg 47 OT Obernessa, Brücke ü. d. Nessa Gehweg k. A. OT Obernessa, Brücke ü. d. Nessa Gemeindestraße k. A. OT Dippelsdorf, Brücke ü. d. Nessa Gemeindestraße 42 OT Wernsdorf, Brücke ü. d. Nessa Gehweg k. A. OT Wernsdorf, Brücke ü. d. Nessa Gemeindestraße k. A. Brücke ü. d. Nessa Feldweg zur Klettmühle Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Obernessa, Brücke ü. d. Nessa Gemeindestraße k. A. OT Runthal, Brücke ü. d. Rippach Gehweg k. A. Gröben, Brücke ü. d. Rippach Gemeindestraße 42 OT Kuhndorf, Brücke ü. d. Rippach Landwirtschaftlicher Weg k. A. Kuhndorf B 91, Brücke ü. d. Rippach Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Runthal Bachweg 5, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Runthal Bachweg 6, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Runthal Bachweg 29, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Runthal Bachweg 25a, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Runthal Bachweg 21, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Runthal Bachweg 19 (w), Brücke Graben Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Runthal Bachweg 19 (o), Brücke Graben Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Runthal Bachweg 17, Brücke Graben Landwirtschaftlicher Weg k. A. OT Runthal Bachweg 15, Brücke Graben Gemeindestraße k. A. OT Verbindungsstraße, Brücke ü. d. Maibach Gemeindestraße k. A Oberschödwitz, Brücke ü. d. Maibach Gemeindestraße k. A Oberschödwitz, Brücke ü. d. Maibach Gemeindestraße k. A Oberschödwitz, Brücke ü. d. Maibach Gemeindestraße k. A Oberschödwitz, Brücke ü. d. Maibach Landwirtschaftlicher Weg k. A OT Wildschütz, Brücke ü. d. Nödlitz Gemeindestraße k. A OT Wildschütz, Brücke ü. d. Nödlitz Gehweg k. A Brücke ü. d. Nautschke a. d. Lohmühle Gemeindestraße 57 Gröbitz, Brücke „Nautzschketal“ Gemeindestraße k. A OT Gröbitz, Brücke a. d. Lorenzmühle Gehweg k. A Plennschütz, Brücke ü. d. Kötschbach Gemeindestraße k. A Brücke ü. d. Kötschbach Plennschütz Gehweg k. A 6 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN im Park Prittitz, Brücke ü. d. Kötschbach Gemeindestraße k. A *Modernisierung erfolgt 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Stadt Teuchern erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Stadt Teuchern ist bei 11 Brücken eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit gibt es keine überfällige Hauptprüfung. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Stadt Teuchern zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Stadt Teuchern? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Stadt Teuchern betragen für Bundesfern-, Landes- sowie Kreisstraßen 1,380 Mio. €. Hinsichtlich der Kosten für die Modernisierung für Brücken in Baulast der Stadt Teuchern liegen keine Angaben vor. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? 7 Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Seitens der Stadt Teuchern liegen keine Angaben vor.