Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1801 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis II Kleine Anfrage - KA 7/998 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . 2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 3 1. Wie viele Brücken in der Stadt Lützen wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Stadt Lützen wurde in Zuständigkeit der SBV LSA und der Verbandsgemeinde Elsteraue im Jahr 2017 noch keine Hauptprüfung durchgeführt und 18 sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Lützen? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben. Auf dem Gebiet der Stadt Lützen sind 81 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Rippach, Brücke über die BAB A 9 Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 20 Pörsten, RFB Berlin, Pörstentalbrücke Bundesautobahn A 9 23 Pörsten, RFB München, Pörstentalbrücke Bundesautobahn A 9 18 Rippach, RFB Berlin, Brücke über die ex B 87 Bundesautobahn A 9 23 Rippach, RFB München, Brücke über die ex B 87 Bundesautobahn A 9 23 Pörsten, RFB Berlin, Brücke über die DB AG und WW Bundesautobahn A 9 24 Pörsten, RFB München, Brücke über die DB AG und WW, 79Ü1 neu, Brücke i.Z.d. Verb.-Weges Lösau Bundesautobahn A 9 24 Lösau, Nellschüt/Wegbrücke über die BAB A 9 Bundesautobahn A 9 Wegbrücke 9 Rippach, Brücke über die Rippach / Saalebrücke Schkortleben Landesstraße L 188 19 Oeglitzsch, RFB Göttingen, Saalebrücke Schkortleben Bundesautobahn A 38 18 Oeglitzsch, RFB Leipzig Bundesautobahn A 38 18 Oeglitzsch, Überführung eines Wirtschaftsweges , Überflieger A 38, AK Rippachtal, Abbieger München Bundesautobahn A 38 20 Rippach, Göttingen Bundesautobahn A 38 20 Großgöhren, Überführung eines Wirtschaftsweges Bundesautobahn A 38 20 Röcken, RFB Göttingen, A 38 über die L 188 und Radweg Bundesautobahn A 38 17 Röcken, RFB Halle, A 38 über die L Bundesautobahn A 38 17 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN 188 und Radweg Röcken, Überführung eines HWW über die A 38 Bundesautobahn A 38 18 Lützen, Brücke über die BAB A 38, AS Lützen Bundesautobahn A 38 18 Lützen, L 184 über die BAB A 38, Bw 32.2A, Brücke über den Flossgraben, Bw 32.2.1 Bundesautobahn A 38 18 Meuchen, Bw 32.2A –Brücke über den Flossgraben, Bw 32.2.2 Bundesautobahn A 38 17 Meuchen, Brücke über die A 9, AK Rippachtal/Hauptbauwerk, RFB Göttingen Bundesautobahn A 38 17 Rippach, Brücke über die A 9, AK Rippachtal, Hauptbauwerk, RFB Leipzig Bundesautobahn A 38 20 Rippach, Brücke über die A 9, AK Rippachtal Bundesautobahn A 38/ A 9 20 Rippach, RFB Göttingen, Brücke über die A 9, AK Rippachtal Bundesautobahn A 9 20 Rippach, RFB Leipzig, Überflieger A 9, AK Rippachtal Bundesautobahn A 9 20 Rippach, Göttingen Bundesautobahn A 9 20 Meuchen, Bw 33.1Ü, über die BAB A 38/Bw 33.1 Bundesautobahn A 38 Wirtschaftswegebrücke 17 Muschwitz, Brücke über den Grunaubach Landesstraße L 189 167 Zorbau, 79Ü3 – Überführung der L 189 Bundesautobahn A 9 14 Zorbau, RFB Berlin, Brücke über einen Wirtschaftsweg Bundesautobahn A 9 25 Zorbau, RFB München, Brücke über einen Wirtschaftsweg Bundesautobahn A 9 24 Zorbau, RFB Berlin, Brücke über die B 91, AS Weißenfels Bundesautobahn A 9 10 Zorbau, RFB München Bundesautobahn A 9 11 Brücke über die B 91, AS Weißenfels, östl. Ein- u. Ausfädelspuren Bundesautobahn A 9 12 Brücke über die B 91, AS Weißenfels, westl. Ein- u. Ausfädelspuren Bundesautobahn A 9 11 Muschwitz, Brücke über einen Flutgraben Landesstraße L 189 124 Brücke Dehlitz, Bw 1 Kreisstraße K 2182 117 Brücke Dehlitz, Bw 2 Kreisstraße K 2182 97 Brücke Meuchen, Bw 1 Kreisstraße K 2189 20 Brücke Schweßwitz, Bw 2 Kreisstraße K 2189 9 Brücke Poserna, Bw 1 Kreisstraße K 2196 20 Brücke Wuschlaub/Deumen Kreisstraße K 2196 58 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Lützen, Brücke B0102 Gehweg Güntherstraße 50-80 Lützen, Brücke B0103 Feldweg nach Meuchen 50-80 Lützen, Brücke B0104-1 Feldweg nach Meuchen 50-80 Lützen, Brücke B0104-2 Feldweg nach Meuchen 50-80 Lützen, Brücke B0105 Gemeindestraße 50-80 Lützen, Brücke B0106 Gemeindestraße 50-80 Großgörschen, Brücke B0201 Gemeindestraße 50-80 Großgörschen, Brücke B0202 Gemeindestraße 50-80 Großgörschen, Brücke B0203 Gemeindestraße 50-80 Großgörschen, Brücke B0204 Südl. Brücke ü. d. Floßgraben bei Kaja 50-80 Großgörschen, Brücke B0205 Gemeindestraße 50-80 Starsiedel, Brücke B0301 Fußgängerbrücke 50-80 Starsiedel, Brücke B0302 Fußgängerbrücke 50-80 Sössen, Brücke B0401 Gemeindestraße 50-80 Sössen, Brücke B0402 Gemeindestraße 50-80 Röcken, Brücke B0601 Gemeindestraße 50-80 Röcken, Brücke B0602 Gemeindestraße 50-80 Röcken, Brücke B0603 Gehweg 50-80 Rippach, Brücke B0501 Gemeindestraße 50-80 Rippach, Brücke B0502 Feldweg nach Meuchen 50-80 Lützen, Brücke B0503 Gemeindestraße 50-80 Lützen, Brücke B0504 Feldweg zu den Weinbergen 50-80 Rippach, Brücke B0505 k. A. 50-80 Poserna, Brücke B0701 Gemeindestraße 50-80 Poserna, Brücke B0702 Gemeindestraße 50-80 Poserna, Brücke B0703 Feldweg 50-80 Dehnitz, Brücke B0801 Gemeindestraße 50-80 Dehnitz, Brücke B0802 Gemeindestraße 50-80 Muschwitz, Brücke B1001 Fußwegbrücke am Kindergarten 50-80 Muschwitz, Brücke B1002 Fußwegbrücke am Sportplatz 50-80 Muschwitz, Brücke B1003-1 Gemeindestraße 50-80 Muschwitz, Brücke B1003-2 Gemeindestraße 50-80 Muschwitz, Brücke B1004 Fußwegbrücke Wuschlaub 50-80 Muschwitz, Brücke B1005 Fußwegbrücke OT Pobles 50-80 Muschwitz, Brücke B1006 Kreischau Fußgängerbrücke 50-80 Muschwitz, Brücke B1007 Wirtschaftsweg 50-80 Lützen, Brücke B0130 Friedhof Lützen Wirtschaftsweg 50-80 Lützen, Brücke B0131 Friedhof Lützen Wirtschaftsweg 50-80 6 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Stadt Lützen erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Stadt Lützen ist bei 6 Brücken eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit gibt es keine überfällige Hauptprüfung. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Stadt Lützen zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Stadt Lützen? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Stadt Lützen betragen 3,700 Mio. €. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis und die Stadt Lützen verfügen ebenfalls über entsprechende Konzepte.