Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1803 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis IV Kleine Anfrage - KA 7/1000 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. 2 Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 1. Wie viele Brücken in der Verbandsgemeinde Elsteraue wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? 3 Auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Elsteraue wurde in Zuständigkeit der SBV LSA und der Einheitsgemeinde Elsteraue im Jahr 2017 bereits eine Hauptprüfung durchgeführt und 10 sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Elsteraue? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben. Auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Elsteraue sind 54 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Profen Bundesstraße B 2 Schwelereiableiter 82 Reuden, Brücke über die Elsterflut Landesstraße L 192 9 Bornitz, Brücke über den Maibach Bundesstraße B 2 18 Döbitzschen, Bachbrücke Landesstraße L 2 43 Könderitz, Brücke über Flutrinne Landesstraße L 192 20 Ostrau, Flutrinnenbrücke Landesstraße L 192 20 Ostrau, Brücke über den Saubach Landesstraße L 192 109 Traupitz, Brücke über einen Bach Landesstraße L 193 53 Maßnitz, Elsterbrücke Hyzetstraße Landesstraße L 193 18 Brücke Tröglitz, Bw 2 Kreisstraße K 2213 5 Brücke Tröglitz, Bw 3 Kreisstraße K 2213 45 Brücke Nißma, Bw 1 Kreisstraße K 2216 107 Brücke Elsteraue-Oelsen, Bw 1 Kreisstraße K 2602 37 Brücke Göbitz, Bw 1 Kreisstraße K 2607 97 Bornitz, Floßgrabenbrücke Döbriser Weg Wirtschaftsweg 14 Bornitz, Floßgrabenbrücke Bahnhofstr . Gemeindestraße 18 Bornitz, Elsterbrücke Elsterradweg Gemeindestraße Radwegebrücke 13 Bornitz, Maibachbrücke Göbitzer Str. Gemeindestraße 117 Draschwitz, Elsterbrücke Elsterradweg/Gemeindestraße 117 Draschwitz, Brücke über DB AG Gemeindestraße 15 Draschwitz, Floßgrabenbrücke Bahnstr. Gemeindestraße 84 Drasch, Floßgrabenbrücke Schwerzauer Str. Gemeindestraße 117 Göbitz, Mühlgrabenbrücke Gemeindestraße 117 Maßnitz, Mühlgrabenbrücke Wirtschaftsweg 1 Göbitz, Brücke Vorflut Gemeindestraße 43 Göbitz, Brücke ü. d. Schwennigke Gemeindestraße 43 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Göbitz, Brücke ü. d. Schwennigke Wirtschaftsweg 63 Göbitz, Brücke Schwennigke Ostr. Str. Wirtschaftsweg 63 Göbitz, Brücke ü. d. Vorflut Torna Wirtschaftsweg k. A. Könderitz, Brücke ü. d. Ritzschke Geh-/Radweg 63 Könderitz, Brücke ü. d. Schwennigke Wirtschaftsweg k. A. Profen, Mühlgrabenbrücke Lützkewitz Elsterradweg 24 Profen, Mühlgrabenbrücke Beersdorf Wirtschaftsweg 25 Profen, Elsterbrücke Beersdorf Wirtschaftsweg 18 Profen, Schilkebachbrücke Beersdorf Wirtschaftsweg 9 Profen, Schilkebachbrücke, Feldweg Landwirtschaftlicher Weg 62 Brücke ü. d. Schwelereigraben Elsterradweg 3 Rehmsdorf, Ochsenbrücke ü. d. DB AG Wirtschaftsweg 97 Reuden, Predel, Brücke ü. d. DB AG Wirtschaftsweg 117 Reuden, Eisackbrücke Predel Wirtschaftsweg 12 Reuden, Brücke ü. d. DB AG Feldstr. Wirtschaftsweg 117 Reuden, Flutgrabenbrücke Ostrau Gemeindestraße 2 Spora, Klutzschbachbrücke Nißma Gemeindestraße 10 Spora, Klutzschbachbrücke Penkwitz Gemeindestraße 32 Spora, Schnauderbrücke Oelsen Gemeindestraße 11 Spora, Schnauderbrücke Wirtschaftsweg k. A. Alttröglitz, Brücke Rehmsdorfer Str. Gemeindestraße 14 Alttröglitz, Brücke Rehmsdorfer Str. Gemeindestraße 14 Alttröglitz, Brücke Rehmsdorfer Str. Gemeindestraße 14 Tröglitz, Erschließungsstraße zur B 180 Gemeindestraße 10 Tröglitz, Brücke ü. d. Schwennigke Schießstand Wirtschaftsweg 117 Alttröglitz, Brücke ü. d. Schwennigke Gemeindestraße 43 Techwitz, Brücke ü. d. Schwennigke Gemeindestraße 2 Langendorf, Brücke ü. d. Ritzschke Wirtschaftsweg 67 5 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Elsteraue erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Elsteraue ist bei einer Brücke eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit sind fünf Hauptprüfungen überfällig. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Elsteraue zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Verbandsgemeinde Elsteraue? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Einheitsgemeinde Elsteraue betragen 5,315 Mio. €. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Seitens der Einheitsgemeinde Elsteraue liegen keine Angaben vor.