Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1805 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis VI Kleine Anfrage - KA 7/1002 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . 2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 3 1. Wie viele Brücken in der Verbandsgemeinde Unstruttal wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal wurden in Zuständigkeit der SBV LSA und der Verbandsgemeinde Unstruttal im Jahr 2017 bereits vier Hauptprüfungen durchgeführt und acht sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben . Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal sind 72 Brückenbauwerke bekannt . Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Reinsdorf, Brücke über den Schmoner Bach Landesstraße L 213 5 Nebra (Unstrut) Brücke über den Flutgraben Landesstraße L 212 Flutgrabenbrücke 13 Wangen Landesstraße L 212 Flutgrabenbrücke 13 Tröbsdorf Flutgrabenbrücke zum „Grünen Tal“ Landesstraße L 212 Flutgrabenbrücke 18 Tröbsdorf Biberbachbrücke Landesstraße L 212 144 Tröbsdorf, Brücke über einen Flutgraben Landesstraße L 212 16 Karsdorf, Brücke über die Unstrut Landesstraße L 177 117 Nebra (Unstrut), Unstrutbrücke Bundesstraße B 250 26 Nebra (Unstrut) Bundesstraße B 250 Unstrut- Flutgeländebrücke 79 Laucha an der Unstrut, Brücke über einen Flutgraben Landesstraße L 212 164 Freyburg (Unstrut) Bundesstraße B 180 Fußgängerunterführung 21 Laucha an der Unstrut Landesstraße L 209 Unstrutflutbrücke 12 Laucha an der Unstrut, Brücke über den Unstrutkanal Landesstraße L 209 6 Laucha an der Unstrut, Unstrutbrücke Landesstraße L 209 5 Balgstädt, Brücke über den Hasselbach mit 2 langen Flügeln Bundesstraße B 176 6 Balgstädt, Brücke über den Steingraben Bundesstraße B 176 11 Laucha an der Unstrut, Brücke über den Landesstraße L 209 14 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Flutgraben Laucha an der Unstrut, Brücke am Glockenmuseum Bundesstraße B 176 Flutgrabenbrücke 18 Freyburg (Unstrut), Brücke über die Zufahrt zum Schloß Neuenburg Bundesstraße B 176 19 Freyburg (Unstrut), Brücke über die B 176 Bundesstraße B 176 Wirtschaftswegebrücke 19 Nißmitz Bundesstraße B 176 Unstruttalbrücke 16 Brücke Goseck, Bw 2 Kreisstraße K 2233 127 Brücke Tröbsdorf, Bw 5 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Tröbsdorf, Bw 6 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Größnitz, Bw 1 Kreisstraße K 2639 127 Brücke Burgscheidungen, Bw 1 Kreisstraße K 2643 117 Brücke am Bahnhof Gemeindestraße 28 Brücke Laucha 2 Gehweg 47 Brücke Laucha 3 Gehweg 47 Gehwegbrücke ü. d. Biberbach Gehweg 47 Brücke ü. d. Mühlbach Gemeindestraße 67 Brücke ü. d. Große Blinde 2 Landwirtschaftliche Weg 109 Brücke an der Großen Blinde Landwirtschaftlicher Weg 67 Brücke ü. d. Biberbach Gemeindestraße 57 Gehwegbrücke ü. d. Biberbach Gehweg 127 Brücke ü. d. Biberbach Gehweg 127 Brücke ü. d. Kleine Blinde Landwirtschaftlicher Weg 127 Weischütz, Brücke ü. d. Unstrut Gehweg 57 Unstrutbrücke (ehemals B 176) Gemeindestraße 11 Brücke ü. ehemaligen Flutgraben Gemeindestraße 137 Brücke ü. d. Flutgraben Gemeindestraße k. A. Brücke ü. Unstrut bei Freyburg Gehweg 1 Brücke ü. d. Hasselbach 1 Gehweg 19 Brücke ü. d. Hasselbach 2 Gehweg 47 Brücke ü. d. Graben Gehweg 19 Brücke ü. d. Walgraben 3 Gehweg 26 Brücke ü. d. Walgraben 2 Gehweg 19 Brücke ü. d. Walgraben 1 Landwirtschaftlicher Weg 47 Brücke ü. d. Schlossteichgraben Gehweg 19 Brücke ü. d. Schlossteichgraben Gemeindestraße 102 Brücke ü. d. Hasselbach Gemeindestraße 46 Brücke ü. d. Steingraben Landwirtschaftlicher Weg 37 Brücke Größnitzer Str. Landwirtschaftlicher Weg 37 Reinsdorf, Holzbrücke Gehweg 14 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Reinsdorf, Betonbrücke Oberdorf Gehweg 37 Reinsdorf, Brücke am Kindergarten Gemeindestraße 42 Reinsdorf, Zufahrt Bachgasse Gemeindestraße 32 Reinsdorf, Brücke Bachgasse Gehweg 52 Brücke Bach- Steingasse Gemeindestraße 22 Kreuzung Lange Gasse Gemeindestraße 57 Brücke hinter dem Gasthof Gemeindestraße 52 Brücke ü. d. Unstrut, Wanderweg Nebra Gehweg 24 Brücke „An der Buschmühle“ Gemeindestraße k. A. Kleinwangen Gemeindestraße Fußgängerbrücke 37 Großwangen, Brücke a. d. Kirche Gemeindestraße k. A. Brücke am Friedhof Landwirtschaftlicher Weg k. A. Brücke Richtung Karsdorf Gemeindestraße 77 Brücke a. d. Schule Gehweg 47 Brücke am Kindergarten Gehweg 47 Brücke am Friedhof Gehweg 37 Brücke Wetzendorf Richtung Karsdorf Landwirtschaftlicher Weg k. A. 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal ist bei 16 Brücken eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit sind 28 Hauptprüfungen überfällig. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Verbandsgemeinde Unstruttal? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal betragen 19,110 Mio. €. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. 6 Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Die Verbandsgemeinde Unstruttal verfügt über kein entsprechendes Konzept.