Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1806 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis VII Kleine Anfrage - KA 7/1003 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . 2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 3 1. Wie viele Brücken in der Verbandsgemeinde Wethautal wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal wurde in Zuständigkeit der SBV LSA und der Verbandsgemeinde Wethautal im Jahr 2017 bereits eine Hauptprüfung durchgeführt und sechs sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben . Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal sind 89 Brückenbauwerke bekannt . Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Wethau, Neue Wethau-Brücke Bundesstraße B 87 14 Stößen, Brücke über die Nautschke Landesstraße L 199 19 Mertendorf, Brücke über das Flutgelände der Wethau Landesstraße L 200 91 Mertendorf, Brücke über die Wethau Landesstraße L 200 91 Wetterscheidt, 2. Brücke über Neidschützer Bach Landesstraße L 200 9 Schönburg, Flutrinnenbrücke Landesstraße L 204 3 Naumburg (Saale) Landesstraße L 204 Feldwegbrücke 4 Schönburg, Brücke über die Wethau Landesstraße L 204 3 Görschen, Brücke über die Bahn Bundesstraße B 180 12 Aue, Brücke über einen Flutgraben Landesstraße L 201 137 Osterfeld, Moschelbachbrücke Landesstraße L 190 7 Pretzsch Kauflandbrücke Nr. 1 Landesstraße L 190 8 Pretzsch Kauflandbrücke Nr. 2 Landesstraße L 190 Fußgängerdurchlass 8 Osterfeld, Brücke über den Steinbach Landesstraße L 190 12 Pretzsch,RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 24 Pretzsch, RFB München Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 23 Pretzsch, 89Ü1 – AS Naumburg – B 180 über BAB A 9 Bundesautobahn A 9 15 Schleinitz, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 26 Schleinitz, RFB München Bundesautobahn A 9 24 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Wirtschaftswegebrücke Schleinitz, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 26 Schleinitz, RFB München Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 24 Schleinitz, RFB Berlin Brücke über einen Graben und Weg Bundesautobahn A 9 26 Schleinitz, RFB München Brücke über einen Graben und Weg Bundesautobahn A 9 24 Waldau, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 26 Waldau, RFB München Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 24 Weickelsdorf, RFB Berlin Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 24 Weickelsdorf, RFB München Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 26 Weickelsdorf, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 24 Weickelsdorf, RFB München Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 26 Roda, RFB Berlin, BA 2 Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 16 Roda, RFB München, BA 1 Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 17 Roda, Brücke über die A 9 Bundesautobahn A 9 15 Roda, RFB Berlin, BA 2, AS Droyßig – BAB A 9 über die L 198 Bundesautobahn A 9 16 Roda, RFB München, BA 1, AS Droyßig –BAB A 9 über die L 198 Bundesautobahn A 9 18 Kleinhelmsdorf, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 18 Kleinhelmsdorf, RFB München Bundesautobahn A 9 Wirtschaftswegebrücke 17 Goldschau, Brücke über den Leinewehbach Landesstraße L 190 91 Osterfeld, Brücke über den Moschelbach Landesstraße L 200 36 Osterfeld, Brücke über den Steinbach Landesstraße L 200 65 Pauscha, Brücke über die Flutrinne Landesstraße L 200 61 Pauscha, Brücke über den Steinbach Landesstraße L 200 61 Osterfeld, Brücke über den Moschelbach Landesstraße L 200 11 Roda, RFB Berlin, Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 81 Roda, RFB München, Brücke über einen Graben Bundesautobahn A 9 18 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Brücke Utenbach, Bw 1 Kreisstraße K 2231 18 Brücke Utenbach, Bw 1 Kreisstraße K 2630 16 Brücke 1 Waldau, Bw 1 Kreisstraße K 2647 5 Meineweh, Brücke ü. Maibach Gemeindestraße 47 Priesen, Brücke über Maibach Gemeindestraße 47 Droitzen, Brücke 38 Gemeindestraße 37 Wetterscheidt, Brücke 11 Gemeindestraße 0 Utenbach, Brücke 10 Landwirtschaftlicher Weg 87 Löbitz, Brücke 08 Landwirtschaftlicher Weg 57 Seiselitz, Brücke 09 Landwirtschaftlicher Weg 47 Brücke Seiselitz Landwirtschaftlicher Weg 0 Großgestewitz, Brücke 06 Landwirtschaftlicher Weg 57 Cauerwitz, Brücke über Wethau Gemeindestraße 216 Großgestewitz, Brücke über Steinbach Gemeindestraße 57 Großgestewitz Brücke über Wethau Gemeindestraße 87 Großgestewitz, Brücke Schäferwiese Landwirtschaftlicher Weg 0 Löbitz, Brücke über Steinbach Gemeindestraße 0 Pauscha, Brücke über Steinbach Gemeindestraße 93 Weickelsdorf, Brücke 55 Gemeindestraße 22 Goldschau, Brücke13 Landwirtschaftlicher Weg 57 Osterfeld, Brücke 18 Gemeindestraße 97 Roda, Brücke 20 Landwirtschaftlicher Weg 22 Waldau, Brücke 22 Landwirtschaftlicher Weg 17 Waldau, Brücke 364 Landwirtschaftlicher Weg neu Goldschau, Brücke über Leinewehbach Gemeindestraße 107 Goldschau, Brücke 333 Landwirtschaftlicher Weg neu Kroppental, Brücke 57 Gemeindestraße 87 Kroppental, Brücke über Wethau Gemeindestraße 22 Wethau, Brücke 27 Landwirtschaftlicher Weg 157 Utenbach, Brücke Am Bahndamm Radweg 117 Cauerwitz, Brücke 01 Radweg 157 Cauerwitz, Brücke 02 Radweg 157 Roda, Brücke 03 Radweg 87 Waldau, Brücke 04 Radweg 87 6 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Osterfeld, Brücke 450 Gemeindestraße 13 Brücke Priestädt Gemeindestraße 4 Brücke Nöbeditz Gemeindestraße 1 Kroppental, Brücke 055 Gemeindestraße 4 Wethau, Brücke 049 über Mühlgraben Gemeindestraße 20 Gieckau, Brücke 038 über Nautzschke Gemeindestraße 18 Wethau, Brücke 041 über Mühlgraben Gemeindestraße 20 Schönburg, Brücke 211 über Wethau Radweg 17 Crauschwitz, Brücke 156 Gemeindestraße 6 Brücke 305 Talbrücke Stieglitz Landwirtschaftlicher Weg 150 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal ist bei 13 Brücken eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Derzeit sind fünf Hauptprüfungen überfällig. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Verbandsgemeinde Wethautal? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Verbandsgemeinde Wethautal betragen 8,420 Mio. €. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 7 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Die Verbandsgemeinde Wethautal verfügt über kein entsprechendes Konzept.