Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1807 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Brücken im Burgenlandkreis VIII Kleine Anfrage - KA 7/1004 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Frühjahr dieses Jahres fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels statt, diese ist eine von vielen Brücken im Burgenlandkreis, die der Prüfungspflicht unterliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . 2 Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmängel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 3 1. Wie viele Brücken in der Verbandsgemeinde An der Finne wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne wurden in Zuständigkeit der SBV LSA im Jahr 2017 bereits drei Hauptprüfungen durchgeführt und drei sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). Über die Hauptprüfungen der Brücken in Baulast der Verbandsgemeinde An der Finne liegen keine Informationen vor. 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücke angeben. Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne sind 104 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Verbandsgemeinde An der Finne hat zum Alter und der Nutzungsart der Brücken keine Angaben gemacht. Da es sich um Brücken in Baulast der Gemeinde handelt, wurde als Nutzungsart grundsätzlich „kommunal “ angegeben. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Memleben, Brücke über einen Flutgraben Landesstraße L 214 117 Lossa, Brücke über die Lossa Landesstraße L 217 37 Wendelstein, Unstrutbrücke Landesstraße L 214 16 Memleben, Röstbachbrücke Landesstraße L 214 8 Memleben, Unstrutkanalbrücke Landesstraße L 214 8 Bucha, Brücke über den Eichelbach Landesstraße L 215 17 Billroda, Brücke über den Königsbach Landesstraße L 21 14 Kahlwinkel, Brücke über den Herrengraben Bundesstraße B 176 23 Billroda, Lossabrücke Bundesstraße B 176 24 Bad Bibra, Brücke über den Biberbach Bundesstraße B 176 19 Bad Bibra, Brücke über den Saubach Bundesstraße B 176 48 Bad Bibra, Brücke über den Saubach Bundesstraße B 176 Fußgängerbrücke 57 Bad Bibra, Brücke über den Saubach Bundesstraße B 176 Straßenbrücke 141 Bad Bibra, Neue Saubachbrücke Bundesstraße B 176 13 Saubach, Neue Saubachbrücke Bundesstraße B 176 13 Bucha, Bachbrücke Landesstraße 214 55 Bucha, Brücke über einen Bach Landesstraße 215 59 Bad Bibra, Bunzelgrabenbrücke Bundesstraße B 176 20 Bad Bibra, Brücke über den Steinbach Bundesstraße B 176 6 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Bad Bibra, Brücke über den Flutgraben Bundesstraße B 250 25 Wippach, Brücke über einen Flutgraben Bundesstraße B 250 23 Birkigt, Brücke über den Wiesengraben Bundesstraße B 250 7 Herengosserstedt, Bachbrücke Landesstraße L 210 2 Klosterhäseler, Brücke über einen Bach Landesstraße L 208 25 Klosterhäseler, Brücke über einen Bach Landesstraße L 208 37 Taugwitz, Kochelbachbrücke Poppel /Taugwitz Bundesstraße B 87 11 Steinbach, Brücke über den Gutschbach Bundesstraße B 250 10 Brücke Niedermoellern, Bw 2 Kreisstraße K 2234 83 Brücke Pomnitz, Bw 3 Kreisstraße K 2234 137 Brücke Obermoellern, Bw 4 Kreisstraße K 2234 11 Brücke Burgheßler, Bw 5 Kreisstraße K 2234 127 Brücke Burgheßler, Bw 1 Kreisstraße K 2236 127 Brücke Burgheßler, Bw 2 Kreisstraße K 2236 11 Brücke Klosterhäseler, Bw 3 Kreisstraße K 2236 4 Brücke Klosterhäseler, Bw 4 Kreisstraße K 2236 19 Brücke Eckartsberga, Bw 1 Kreisstraße K 2239 17 Brücke Tromsdorf, Bw 1 Kreisstraße K 2241 117 Brücke Wischroda, Bw 1 Kreisstraße K 2243 37 Brücke Braunsroda, Bw 2 Kreisstraße K 2243 67 Brücke Krawinke,l Bw 1 Kreisstraße K 2252 14 Brücke Thalwinkel, Bw 1 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Thalwinkel, Bw 2 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Thalwinkel, Bw 3 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Thalwinkel, Bw 4 Kreisstraße K 2253 137 Brücke Saubach, Bw 1 Kreisstraße K 2256 87 Brücke Saubach, Bw 2 Kreisstraße K 2256 12 Brücke Wohlmirstedt, Bw 1 Kreisstraße K 2259 20 Brücke Birkigit Kreisstraße K 2645 14 Brücke Wohlmirstedt, Bw 1 Kreisstraße K 2661 137 Altenroda, Brücke an der Kita Kommunal k. A. Altenroda, OT Wippach Brücke am Feuerlöschteich Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Einfahrt Schmiedeweg Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Einfahrt Herrenstraße Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Angerstraße Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Badeplatz Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Dr. Stockmann Str. Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke Bärenpark Kommunal k. A Bad Bibra, Brücke am Herztor Kommunal k. A 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Bad Bibra, Brücke am Puls Kommunal k. A Billroda, Brücke an der Hassel Kommunal k. A Billroda, Brücke an der Mühle Kommunal k. A Billroda, Brücke an der Mühle Kommunal k. A Bucha, Brücke Kommunal k. A Bucha, Brücke Kommunal k. A Burgholzhausen, Brücke Borngasse Kommunal k. A Herrengosserstedt, Brücke Gemeindeverwaltung Kommunal k. A Herrengosserstedt, Brücke an der Feuerwehr Kommunal k. A Herrengosserstedt, Brücke am Spielplatz Kommunal k. A Herrengosserstedt, Brücke am Sportplatz Kommunal k. A Kahlwinkel, Brücke Zufahrt zur Kita Kommunal k. A Klosterhäseler, Brücke gegenüber Sportplatz Kommunal k. A Klosterhäseler, OT Burgheßler, Brücke am Vereinshaus Kommunal k. A Klosterhäseler, OT Pleismar, Brücke am Friedhof Kommunal k. A Lossa, Brücke gegenüber der Schule Kommunal k. A Lossa, Brücke gegenüber Zahnarzt Kommunal k. A Lossa, Brücke Schafgasse Kommunal k. A Memmleben, Schöpfwerkbrücke Kommunal k. A Saubach, Brücke am Ortseingang Kommunal k. A Saubach, Brücke Neue Straße Kommunal k. A Saubach, Brücke Wilhelm-Pieck-Straße Kommunal k. A Thalwinkel, Brücke Unterdorfstraße Kommunal k. A Tromsdorf, Brücke OA Richtung Burgholzhausen Kommunal k. A Wohlmirstedt, Brücke Memmlebener Str. 74 Kommunal k. A Wohlmirstedt, Brücke am Bauergarten Kommunal k. A Wohlmirstedt, Brücke am Bauergarten 8 Kommunal k. A Wohlmirstedt, Brücke an der Ölmühle Kommunal k. A Wohlmirstedt, Brücke an der Ölmühle Kommunal k. A. Wohlmirsted, Brücke Neuer Weg Kommunal k. A Wohlmirstedt, OT Zeisdorf Brücke Mühlenweg Kommunal k. A Wohlmirstedt, OT Allerstedt Brücke Gartenweg Kommunal k. A Wohlmirstedt, OT Allerstedt Brücke Gartenweg Kommunal k. A Wohlmirstedt, OT Allerstedt Brücke Kommunal k. A 6 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Steinweg Möllern, OT Obermöllern Brücke Spielplatz Kommunal k. A Möllern, OT Obermöllern Brücke Bushaltestelle Kommunal k. A Möllern, OT Niedermöllern Brücke am Spielplatz Kommunal k. A Taugwitz, Brücke Sportplatz Kommunal k. A Taugwitz, OT Rehehausen Brücke Feuerwehr Kommunal k. A Taugwitz, OT Rehehausen Brücke Nägeler Nr. 4 Kommunal k. A Taugwitz, OT Rehehausen Brücke Straße am Friedhof Kommunal k. A Taugwitz, OT Benndorf Brücke Dorfteich Kommunal k. A Verbandsgemeinde An der Finne, Brücke Burg Eckartsberga Kommunal k. A Verbandsgemeinde An der Finne, Brücke Essleben/Teudeleben Kommunal k. A Verbandsgemeinde An der Finne, Heubrücke Klosterruine Kommunal k. A 3. Wie viele Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne ist in Zuständigkeit der SBV LSA bei keiner Brücke eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt und derzeit ist keine Hauptprüfung überfällig. Über Brücken in Baulast des Burgenlandkreises sowie der Verbandsgemeinde An der Finne liegen hierzu keine Angaben vor. 4. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Verbandsgemeinde An der Finne? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne betragen für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 2,326 Mio. €. Hinsichtlich der Kosten für die Modernisierung für Brücken in Baulast der Verbandsgemeinde An der Finne liegen keine Angaben vor. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. 7 Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 5. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Seitens der Verbandsgemeinde An der Finne liegen keine Angaben vor.