Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1810 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Zustand der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels Kleine Anfrage - KA 7/1007 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor kurzer Zeit fand eine Hauptprüfung von Fachleuten an der Großen Brücke am Niemöllerplatz statt, diese ist eine von etwa 55 Brücken, die der Prüfungspflicht unterliegen , im Kernstadtgebiet von Weißenfels. Leichte Risse im Beton, erste Spuren von Rost und Stahl - das ist das Ergebnis der Prüfung der Fachleute unter Matthias Werner an der knapp 120 Meter langen Brücke über die Saale. Zwölf bis fünfzehn Jahre, dann müsste wahrscheinlich eine neue Brücke her, so der Experte. Der Grund liegt aber nicht darin, dass das 1952 erbaute Konstrukt dann sofort zusammenfallen würde, sondern vielmehr eine Instandhaltung aufgrund des hohen Alters einfach nicht mehr zu empfehlen sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Straßen sind klassifiziert in Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Straßen in Baulast der Gemeinde. Daneben gibt es weitere Straßen , die keiner Klassifizierung unterliegen, z. B. private Straßen. Die Baulast und somit Zuständigkeit für die jeweilige Brücke richtet sich nach der Klassifizierung der jeweiligen Straße. Für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßen) wurde die Verwaltung vom Bund auf die Länder übertragen (Bundesauftragsverwaltung). Somit 2 werden vom Land Sachsen-Anhalt die Bundesautobahnen, Bundesstraßen sowie Landesstraßen verwaltet. Die Zuständigkeit der Kreisstraßen liegt beim jeweiligen Landkreis und die der Gemeindestraßen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden . Die Kreise und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten eigenverantwortlich in kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurden um Stellungnahme zu dieser Kleinen Anfrage gebeten. Diese Stellungnahmen sind in die Antwort eingeflossen. Die durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (SBV LSA) zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf einer Auswertung mit dem Stand 08.08.2017. Grundlage der Zustandsnote für Brückenbauwerke sind die Ergebnisse der nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“ regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen unter Berücksichtigung der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung , Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Diese Regelwerke wurden für Bundesfern- und Landesstraßen verbindlich eingeführt, den kommunalen Baulastträgern wurden sie zur Anwendung empfohlen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszustand sind die für die einzelnen Teilbauwerke1 (TBW) vom Bauwerksprüfer im Rahmen der Prüfung festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet und unter Nutzung moderner DV- Systeme automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden : 1,0 – 1,4 sehr guter Zustand 1,5 – 1,9 guter Zustand 2,0 – 2,4 befriedigender Zustand 2,5 – 2,9 ausreichender Zustand 3,0 – 3,4 nicht ausreichender Zustand 3,5 – 4,0 ungenügender Zustand. In DIN 1076 ist festgelegt, dass die erste Hauptprüfung vor der Abnahme der Bauleistung und die zweite Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung durchzuführen ist. Danach sind die Ingenieurbauwerke jedes sechste Jahr einer Hauptprüfung zu unterziehen. Das bedeutet, dass gemäß DIN 1076 jede Brücke , bevor sie unter Verkehr geht, bereits mindestens einmal einer Hauptprüfung unterzogen worden sein sollte und im weiteren zeitlichen Verlauf einer ständigen Kontrolle unterliegt. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung und lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen. Sie erlaubt jedoch keinen Rückschluss auf Art und Umfang der Schäden oder auf die Kosten der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist u. a., dass Verkehrssicherheitsmän- 1 Bei Brücken mit getrennten Überbauten je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet. 3 gel berechtigterweise überproportional in die Bewertung einfließen, wie z. B. fehlende Gitterstäbe im Geländer. Brückensanierungen und Ersatzneubauten stellen eine dauerhafte Aufgabe dar, da Brücken selbst bei ständiger Wartung und Pflege altern und vor allem ältere Brücken den heutigen, deutlich gestiegenen Ansprüchen nicht mehr vollumfänglich genügen. 1. Wie ist das genaue Ergebnis der oben genannten Hauptprüfung an der Großen Brücke am Niemöllerplatz in Weißenfels, welche Note erhielt diese Brücke über die Saale? Die Prüfung der Alten Saalebrücke im Zuge der L 206 in Weißenfels erfolgte vor Ort am 26.04.2017. Das Ingenieurbüro hat die Hauptprüfung noch nicht abgeschlossen. Derzeit liegt nur ein Vorabbericht vor. Darin wird das Bauwerk zukünftig mit der Zustandsnote von 3,2 bewertet. Die vorrangigen Schäden sind abgeplatzter Beton und freiliegende Bewehrung. Unter diesen Umständen wird die Bewehrung rosten. Da die maßgebenden Stellen aber trocken sind, ist in den nächsten Jahren nur sehr geringer Materialabtrag zu erwarten. Um die Sicherheit auch weiterhin zu gewährleisten, werden die Schäden auch zukünftig im Rahmen der Hauptprüfung genau untersucht. 2. Wie viele Brücken befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Weißenfels? Bitte auch Nutzungsart, Standort und Alter der Brücken angeben. Auf dem Gebiet der Stadt Weißenfels sind 71 Brückenbauwerke bekannt. Diese sind unter Angabe des Standortes, der Nutzungsart und des Alters in nachfolgender Tabelle aufgeführt. STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Weißenfels, Alte Saalebrücke Landesstraße L 206 65 Burgwerben, OU Weißenfels 1, RFB Zeitz Bundesstraße B 91, Brücke über Zufahrt Gewerbegebiet 21 Burgwerben, OU Weißenfels 1, RFB Halle Bundesstraße B 91, Brücke über Zufahrt Gewerbegebiet 21 Weißenfels, Burgwerbener-Straße über B 91 Bundesstraße B 91 Überführung 20 Weißenfels, Saaletalbrücke und über DB AG/RFB Zeitz Bundesstraße B 91 20 Weißenfels, Saaletalbrücke und über DB AG/RFB Halle Bundesstraße B 91 20 Weißenfels, OU Weißenfels 4, Anbindung an B 91 Bundesstraße B 91 22 Weißenfels, Brücke über die B 91 Bundesstraße B 91 24 Weißenfels, OU Weißenfels 2.2, Röntgenweg Bundesstraße B 91 21 Weißenfels, OU Weißenfels Bundesstraße B 91 Wirtschaftswegebrücke über die B 91 22 4 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Reichardtswerben, Brücke über die A 38 Bundesautobahn A 38 Wirtschaftswegebrücke 15 Reichardtswerben, 88Ü0 – AS Leuna – B 91 über BAB A 38 / RFB Weißenfels Bundesautobahn A 38 20 Reichardtswerben, 88Ü0 – AS Leuna – B 91 über BAB A 38 / RFB Merseburg Bundesautobahn A 38 20 Schkortleben, RFB Göttingen Bundesautobahn A 38 Wirtschaftswegebrücke 20 Schkortleben, RFB Leipzig Bundesautobahn A 38 Wirtschaftswegebrücke 20 Oebles-Schlechtewitz, 76Ü3, Brücke über die BAB A 9 Bundesautobahn A 9 18 Tschirnhügel, Seitentalbrücke Landesstraße L 188 21 Kriechau, Brücke über die DB AG Landesstraße L 182 39 Großkorbetha, Brücke über einen Bach Landesstraße L 182 97 Schkortleben, Brücke über einen Bach Landesstraße L 182 25 Großkorbetha Bundesautobahn A 38 Überführung eines Wirtschaftsweges 20 Kleben, Wegbrücke über die BAB A 9 Bundesautobahn A 9 80 Weißenfels, Brücke über die Bahnanlagen in Weißenfels Bundesstraße B 87 137 Weißenfels Bundesstraße B 87 Brauereizufluss 6 Klößnitz-Wiedebach, RFB Berlin Bundesautobahn A 9 Feldwegbrücke Langendorf -Nessa 25 Klößnitz-Wiedebach, RFB München Bundesautobahn A 9 Feldwegbrücke Langendorf -Nessa 21 Zorbau, OU Weißenfels, W3 Bundesstraße B 91 Brücke über einen Radweg 22 Zorbau, OU Weißenfels, Bw 6 Bundesstraße B 91 Überführungsbauwerk i. Z. der Anbindung B 87/B 91 23 Weißenfels, OU Weißenfels, Bw W2 Bundesstraße B 91 Überführung Wirtschaftsweg 23 Brücke Uichteritz, Bw 1 Kreisstraße K 2578 43 Brücke Greißlaubach Parkanlagen Gehweg gesperrt 13 Brücke Greißlaubach Langendorfer Str. Gehweg gesperrt k. A. Brücke Große Deichstraße Gemeindestraße 2 Beuditzbrücke ü. Gleise DB AG Gemeindestraße k. A. Pfennigbrücke Gehweg k. A. Rampe Pfennigbrücke Gehweg k. A. 5 STANDORT NUTZUNGSART ALTER IN JAHREN Brücke am Schwimmbad Weg k. A. Brücke Weg nach der Marienmühle Gemeindestraße k. A. Tunnel Georgenberg Gemeindestraße 1 Langendorf, Brücke Brückenweg Gehweg 13 Langendorf, Brücke Mühlberg Gemeindestraße 17 Brücke Chr.-Buchen Str. Gemeindestraße 17 3-Bogen-Brücke ü. DB AG Gemeindestraße k. A. Findberg, Brücke Röhlitzbach Gemeindestraße k. A. Uichteritz, Brücke Röhlitzbach, Gemeindestraße k. A. Uichteritz, Brücke Röhlitzbach Gemeindestraße k. A. Lobitzsch, Fährbrücke ü. Saale Gehweg 1 Brücke Jahnstraße ü. d. Gleise DB AG Gemeindestraße 2 Schulstraße über Schkortelbach Gemeindestraße 2 Brücke Graben Weißenfelser Str. Radweg 1 Schkortleben, Brücke Thälmannstr. Gehweg k. A. Gartenanlage Haupteingang Gehweg k. A. Gartenanlage Richtung Ried Gemeindestraße k. A. Ländlicher Weg L 188/Windpark Gemeindestraße 18 Zugang Anger zur Kirche Gehweg k. A. Ländlicher Weg zw. Kriechau und B 91 Gemeindestraße k. A. Kleinkorbetha, Saalebrücke Gemeindestraße k. A. Großkorbetha, Brücke Bahnhofstr. Gehweg k. A. Großkorbetha (Teich), Brücke Bahnhofstr . Gehweg k. A. Flutgraben an DB Anlage, West Gemeindestraße k. A. Flutgraben an DB AG Anlage, Ost Gemeindestraße k. A. Radweg Richtung Dürrenberg Radweg k. A. Radweg Obles - Schlechtewitz Radweg k. A. Abflussgraben zur Saale Gehweg K. A. Ländlicher Weg nach Wengelsdorf Gemeindestraße k. A. Wengelsdorf – Krasslau Gemeindestraße k. A. Krasslau – Leina Gemeindestraße k. A. Wengelsdorf, Brücke über die DB AG Gemeindestraße k. A. Reichardtswerben, Ernst Thälmann Str., Gemeindestraße k. A. Teichstraße/Steinbergsanger Gemeindestraße k. A. Tagewerben, Zufahrt Betonwerk Gemeindestraße k. A. 3. Wann wurden die letzten Hauptuntersuchungen an der Brücke der B91 über die Saale sowie an der Pfennigbrücke durchgeführt, wie lautet das genaue Ergebnis, welche Note erhielten die Brücken? Die letzte Hauptprüfung der Brücke über die Saale im Zuge der B 91 wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Die Brücke besteht aus zwei Teilbauwerken. Das Bauwerk in der Richtungsfahrbahn Zeitz erhielt die Zustandsnote 2,9 und das Bauwerk in der Richtungsfahrbahn Halle erhielt die Zustandsnote 3,0. 6 Primäre Schäden, die zu dieser Zustandsnote beigetragen haben, sind Risse im Bauwerk und ein veraltetes Fahrzeugrückhaltesystem. Die Pfennigbrücke in Weißenfels ist eine Fußgängerbrücke in der Baulast der Stadt Weißenfels. Diese teilte mit, dass die letzte Hauptprüfung planmäßig im Jahr 2016 erfolgte, wobei das Bauwerk die Zustandsnote 3,0 erhielt. 4. Wie viele Brücken in der Stadt Weißenfels wurden seit diesem Jahr schon einer Hauptprüfung unterzogen und bei wie vielen ist diese noch geplant? Auf dem Gebiet der Stadt Weißenfels wurden in Zuständigkeit der SBV LSA im Jahr 2017 bereits zwei Hauptprüfungen durchgeführt und zwei sind noch geplant. Bei den Kreisstraßen in Baulast des Burgenlandkreises wurden 2017 insgesamt sechs Brückenhauptprüfungen durchgeführt und eine ist noch geplant (gesamter Burgenlandkreis). Über die Hauptprüfungen der Brücken in Baulast der Stadt Weißenfels liegen keine Informationen vor. 5. Wie viele der etwa 90 Brücken im Gebiet der Stadt Weißenfels erhielten bei der letzten Hauptüberprüfung die Note 3,5 und schlechter? Bei wie vielen Brücken ist die Hauptüberprüfung überfällig? In Zuständigkeit der SBV LSA und des Burgenlandkreises ist bei einer Brücke, die sich im Gebiet der Stadt Weißenfels befindet, eine Zustandsnote von 3,5 oder schlechter bekannt. Für die Brücken in Baulast der Stadt Weißenfels liegen hierüber keine Informationen vor. Im Gebiet der Stadt Weißenfels gibt es derzeit keine überfälligen Hauptprüfungen. 6. Wie hoch sind die geschätzten Kosten, um alle Brücken im Gebiet der Stadt Weißenfels zu modernisieren? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dabei die Stadt Weißenfels? Die geschätzten Kosten für die Brückenmodernisierung im Gebiet der Stadt Weißenfels betragen für Bundesfern-, Landes- sowie Kreisstraßen 8,267 Mio. €. Hinsichtlich der Kosten für die Modernisierung für Brücken in Baulast der Stadt Weißenfels liegen keine Angaben vor. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Bundes stehen dem Land als Auftragsverwaltung Haushaltsmittel aus dem Kapitel 1201 des Bundeshaushalts zur Verfügung. Für Sanierungs- u. a. Maßnahmen an Brücken in Baulast des Landes stehen im Einzelplan 14 des Landeshaushalts bei Kapitel 1409, Titelgruppe 65, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Burgenlandkreis erhält pauschale Zahlungen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus (KStBFinG), im Zeit- 7 raum 2015 bis 2019 insgesamt rd. 10,4 Mio. €. Weiterhin erhält der Burgenlandkreis Kreisstraßenbaulastzuweisungen nach § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (FAG), in diesem Jahr rd. 2,75 Mio. €. Für die Sanierung von Brücken im Zuge verkehrswichtiger Straßen von kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden können beim Landkreis Mittel nach § 1 Abs. 1 KStBFinG beantragt werden. In geeigneten Einzelfällen sind Einnahmen nach Satzungen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (Erschließungsbeiträge , Straßenausbaubeiträge) zu erheben. Darüber hinaus stehen die nach dem FAG zufließenden Mittel, insbesondere die Investitionspauschale, zur Verfügung. 7. Ist derzeit ein Konzept vorhanden, um die Mängel an allen Brücken mit der Benotung 3,5 und schlechter sicherheitstechnisch und ordnungsgemäß sanieren zu können? Im Bereich der Landesstraßenbauverwaltung (Bundesfern- und Landesstraßen) wurde ein Programm erarbeitet, welches die ordnungsgemäße Sanierung bzw. Erneuerung der entsprechenden Brücken sicherstellt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Der Burgenlandkreis verfügt über ein entsprechendes Konzept. Die Stadt Weißenfels verfügt über kein entsprechendes Konzept.