Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1812 30.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen und Bienenprodukte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/995 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß Magdeburger Volksstimme vom 24. März 2017 hat es im Februar 2017 eine landesweite Umfrage unter Imkerinnen und Imkern gegeben. Das Ergebnis sei laut Auskunft von Tom Förster, dem Vorsitzenden des Magdeburger Imkervereins niederschmetternd gewesen. In Sachsen-Anhalt sei der Bestand der Bienenvölker um 23,2 % eingebrochen - um fast ein Viertel. Die Dunkelziffer werde von Imkerinnen und Imkern höher vermutet. Andere Quellen bezeichnen Verluste zwischen 10 und 15 % als normal, ein Bienensterben in diesem Ausmaß sei aber extrem. Es werden vielfältige Ursachen angegeben - u. a.: Schwächung der Bienenvölker durch Pflanzenschutzmittel und Nahrungsmangel , sodass Schädlingen wie der Varroamilbe nichts entgegengesetzt werden kann. Bei den Pflanzenschutzmitteln steht besonders die Gruppe der Neonicotinoide im Verdacht für Bienen gefährlich zu sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung stellt fest, dass die Zahl der Imkerinnen und Imker einerseits sowie der Bienenvölker andererseits in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Dies ist nicht zuletzt auf die Förderung nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495) zurückzuführen, deren Mittel (50 % EU, 50 % Land) durch die Imkerinnen und Imker jedes Jahr vollständig abgerufen werden. Insofern 2 hat sich die Imkerei in Sachsen-Anhalt erheblich weiter zum Positiven entwickelt. Ein großes Problem stellen nach wie vor die teilweise erheblichen Winterverluste, vor allem durch die Varroa-Milbe dar. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Winterverluste nicht kontinuierlich ansteigen; vielmehr schwankt diese Zahl über die Jahre aufgrund mehrerer Ursachen. Neben den verschiedenen seit Jahren laufenden Anstrengungen der Landesregierung in diesem Bereich gibt es zahlreiche wissenschaftliche Projekte und Bienen bewahrende Anwendungsverfahren, die in den nächsten Jahren voraussichtlich Marktreife erlangen werden. Wenn es hier letztlich auch von der einzelnen Imkerin und dem einzelnen Imker abhängt, wie konsequent der Bienenstock überwacht und die Varroa-Milbe bekämpft wird, wird die Landesregierung auch weiterhin alle Maßnahmen unterstützen, um diese Problematik auf das geringstmögliche Maß reduzieren zu können. 1. Werden ähnlich wie im Bundesland Bayern in Sachsen-Anhalt Honigproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln mit einem mehr als 500 Stoffe umfassenden Spektrum durch das Landesamt für Verbraucherschutz untersucht, um die Belastungssituation in Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände bei Honig zu prüfen? Wenn nein, auf wie viele Parameter wird standardmäßig der Honig bezüglich der Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht? Wie viele Proben von aus Sachsen-Anhalt stammenden Honigen wurden pro Jahr seit 2007 untersucht? In wie vielen Fällen wurden Höchstgehaltsüberschreitungen an Pflanzenschutzmittelrückständen festgestellt? Falls einfach möglich, bitte den jeweiligen Stoff und die jeweilige Höhe der Höchstgehaltsüberschreitung benennen. Die Untersuchung von Honig auf Pflanzenschutzmittelrückstände im Rahmen der Lebensmittelüberwachung umfasst derzeit bis zu ca. 430 Wirkstoffe, darunter seit 2013 auch die Neonicotinoide Thiamethoxam und Clothianidin. Aufgrund einer Software-Umstellung im Jahr 2012 können für die Jahre 2007 bis 2011 nur Gesamtprobenzahlen aufgeführt werden, die auch Honige umfassen können, die nicht aus Imkereien Sachsen-Anhalts stammen. Für die Jahre 2012 bis 2017 sind die Probenzahlen für aus Sachsen-Anhalt stammende Honige angegeben. Jahr Probenanzahl 2007 20 2008 11 2009 18 2010 8 2011 14 2012 3 2013 9 2014 13 2015 5 2016 11 2017 geplant: 12 Summe 124 3 2016 war ein Honig mit überhöhtem Gehalt an Chlorat (0,03 mg/kg) auffällig. Für die Beurteilung von Chlorat in Lebensmitteln ist die Ausschöpfung der akuten Referenzdosis heranzuziehen. Da diese nicht ausgeschöpft wurde, war die Probe als sicheres Lebensmittel zu beurteilen und deswegen nicht zu beanstanden . Bei den bisher in 2017 untersuchten Proben wurden in zwei Proben Glyphosat (0,074 mg/kg; 0,064 mg/kg) über dem Höchstgehalt für Honige von 0,05 mg/kg festgestellt. Da in diesem Fall die Messunsicherheit zu berücksichtigen war, lag hier keine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung vor. Die beiden Proben waren daher ebenfalls nicht zu beanstanden. 2. Wird inzwischen bei aus Sachsen-Anhalt stammenden Honigen auch auf Pyrrolizidin-Alkaloide (PA), einem aus Wildpflanzen wie dem Jakobskreuzkraut stammenden Gift, untersucht? Wenn ja, bei wie vielen Proben war das der Fall und mit welchem Ergebnis? Durch das Landesamt für Verbraucherschutz wurden Honige bislang nicht auf Pyrrolizidin-Alkaloide (PA) untersucht. 3. Wie wird das aus Sachsen-Anhalt stammende Qualitätsprodukt Honig geschützt und dessen Vermarktung gefördert? Gibt es entsprechende Fördermaßnahmen durch das Land? Wenn ja, welche? Honig unterliegt als Lebensmittel den allgemeinen Anforderungen des Lebensmittelrechts . Spezielle Vorgaben, beispielsweise zu Beschaffenheit und Kennzeichnung von Honig, sind in der deutschen Honigverordnung aus dem Jahr 2004 festgehalten. Die Verordnung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/110/EG in nationales Recht. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert . Die Honigvermarktung wird im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen gefördert : - Unterstützung von Forschungsprojekten im Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. (LIB) im Bereich der Honiganalytik, - Probenkontingent zur kostenfreien Untersuchung von Honigen beim LIB für den Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V. im Rahmen der jährlichen Honigprämierung , - Förderung von Direktvermarktern einschließlich Imkerinnen und Imkern durch Agrarmarketingmaßnahmen, die vom Land gefördert und durch die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH durchgeführt werden (u. a. Auflage eines Direktvermarkterführers, ein Projekt zur Erleichterung des Zugangs von Direktvermarktern zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH), Öffentlichkeitsarbeit für die Land- und Ernährungswirtschaft im Rahmen zentraler Veranstaltungen wie etwa dem Landeserntedankfest in Magdeburg oder dem Erntedank-Bauernmarkt), 4 - Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs - und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (Richtlinie Bienenzuchtsektor) vom 28. Oktober 2015 (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495); darunter auch Förderung von Weiterbildungsveranstaltungen. 4. Welche Maßnahmen mit welchen Ergebnissen und Auswirkungen wurden in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt durchgeführt, um Bienen und Bienenprodukte vor Pflanzenschutzmitteln bzw. Pflanzenschutzmittelrückständen zu schützen? Die Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln ist in der Bienenschutzverordnung geregelt. Die Einstufung der Mittel hinsichtlich ihrer Bienengefährlichkeit erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nach standardisierten Tests, die in der EU-Zulassungsverordnung VO (EG) Nr. 1107/2009 und den zugehörigen Durchführungsverordnungen geregelt sind. Über das Pflanzenschutzgesetz ist zudem vorgeschrieben, dass Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis unter Einhaltung des integrierten Pflanzenschutzes durchgeführt werden darf. Die Pflanzenschutzdienste der Länder sind verpflichtet, den integrierten Pflanzenschutz voranzutreiben, diesbezüglich zu beraten und zu schulen. Der integrierte Pflanzenschutz hat zum Ziel, unter Ausnutzung von Bekämpfungsschwellen die Behandlungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Beratung durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst erfolgt in Sachsen- Anhalt durch die Herausgabe von Pflanzenschutz-Warndiensthinweisen in den Kategorien Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Zierpflanzenbau , Baumschulen sowie Haus- und Kleingarten. Weiterhin werden in den Wintermonaten diverse Fachseminare Pflanzenschutz sowie während der Vegetationszeit Feld- und Praxistage zu verschiedenen Kulturen und Themenschwerpunkten durchgeführt. Jährlich werden zwischen 3 bis 6 Bienenschadensfälle registriert und in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn-Institutes in Braunschweig geprüft und aufgeklärt. Nur wenige Fälle konnten tatsächlich auf einen unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zurückgeführt werden . 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Zusammenhang zwischen der Schwächung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel vor? Die Risikobewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln, die Untersuchung von Bienenvergiftungen und die Forschung zum Bienenschutz gehören zu den Aufgaben des Instituts für Bienenschutz (Fachinstitut des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen/Julius-Kühn-Institut als eine Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft). Die Erkenntnisse zur Entstehung von Bienenvergiftungsschäden fließen u. a. in die Risikobewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen 5 ein, die das Institut im Rahmen der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln im Zulassungsverfahren durchführt. Die Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel darf von der zuständigen Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel (in Deutschland ist das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL) nur erteilt werden, wenn in einer geeigneten Risikobewertung festgestellt wird, dass unter Praxisbedingungen keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Larven, auf das Verhalten der Honigbienen und auf das Überleben sowie die Entwicklung von Bienenvölkern eintreten. Bei unerwarteten Auswirkungen kann das BVL Zulassungen ändern oder, wenn nötig, widerrufen oder ruhen lassen, so wie im Jahr 2008 bei Maissaatgutbehandlungsmitteln mit Wirkstoffen aus der chemischen Gruppe der Neonicotinoide. Neben den Arbeiten des JKI für den Bienenschutz gibt es vielfältige internationale Forschungsanstrengungen zur Frage einer Schwächung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel. Solche hat auch das LIB durchgeführt oder war an diesen beteiligt. 6. Gibt es eine für alle Imkerinnen und Imker verpflichtende Wanderordnung im Land Sachsen-Anhalt, die die zeitweilige Verlegung von Bienenvölkern zur Blütenbestäubung von Obst-, Ölfrucht- und Vermehrungskulturen sowie zur Nutzung sonstiger Kultur- und Naturtrachten regelt? Wenn nein, hält die Landesregierung eine verpflichtende Wanderordnung für notwendig ? Bitte begründen. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es keine allgemein verbindliche Bienenwanderordnung . Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Schaffung einer solchen Verordnung ist im Landesrecht nicht vorhanden. Auch besteht kein Bedürfnis nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Die Verbringung von Bienenvölkern ist bereits in §§ 5 ff. Bienenseuchen-Verordnung aus veterinärmedizinischer Sicht ausreichend geregelt. So ist das Verlegen von Bienenvölkern meldepflichtig. Eine weitere Schutzvorschrift enthält § 19 des Landwirtschaftsgesetzes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Verbringung von Bienenvölkern oder Drohnen in den Schutzbezirk einer Bienenbelegstelle. 7. Wie viele Belegstellen (Aufstellungsorte für junge, unbegattete Bienenköniginnen und Drohnen derselben Bienenrasse zur gezielten Zucht von Honigbienen) gibt es in Sachsen-Anhalt? Welche Maßnahmen werden in Sachsen-Anhalt zum Schutz der jeweiligen Belegstelle vor unerwünschten Bienenrassen getroffen? In Sachsen-Anhalt existieren derzeit zwei geschützte Bienenbelegstellen: die Belegstelle „Kaiserstein-Theerhütte“ und die Belegstelle „Hundeluft“. Eine dritte Bienenbelegstelle, die so genannte Buckfast Belegstelle Südharz, befindet sich derzeit im imkerlichen Anerkennungsverfahren. Bei einer brandenburgischen („Hohenheide“) und einer thüringischen („Birkenmoor“) Bienenbelegstelle reichen die jeweiligen Schutzbezirke nach Sachsen-Anhalt hinein. Zur Sicherung der Reinzucht durch Königinnen mit ausgewählten Drohnen an anerkannten Paarungsplätzen werden in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der 6 Verordnung zur Ausweisung von Schutzbezirken für Bienenbelegstellen (Bienenbelegstellenschutzverordnung - BBSVO) vom 16. Januar 2012 (GVBl. LSA S. 12) Schutzbezirke ausgewiesen. Im Schutzbezirk einer Bienenbelegstelle ist es verboten, Bienenvölker oder Drohnen anderer Zuchtlinien als die von der Belegstelle gehaltenen Bienenvölker zu halten oder dorthin zu verbringen. Widerrechtlich in Schutzbezirken aufgestellte Bienenvölker sind unverzüglich zu entfernen . Kommt ein Bienenhalter dieser Pflicht trotz Aufforderung durch die zuständige Behörde nicht nach, so kann diese Zwangsmittel einsetzen und insbesondere die Rückführung der Bienenvölker zum Heimatstandort auf Kosten und Gefahr des Eigentümers durchführen. Die Überwachung einschließlich der Erteilung von Genehmigungen zur vorübergehenden Aufstellung von Bienenvölkern in den Schutzbezirken nach § 4 der BBSVO obliegt dem Amt für Landwirtschaft , Flurneuordnung und Forsten Mitte in Halberstadt. 8. Imkerinnen und Imker schätzen die spät blühende Tracht, denn sie liefert den Bienen Nahrung in einer trachtarmen Zeit. Auf welche Maßnahmen zur Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben und Imkereien setzt die Landesregierung , um Bienen und andere blütenbesuchende Insekten in der trachtenarmen Zeit nach der Lindenblüte mit einem ausreichenden Nahrungsangebot vor dem Verhungern zu bewahren? Für die sachgerechte Bienenhaltung und Führung der Bienenbestände durch das Jahr, einschließlich der Ernährung der Bienenbestände ist in erste Linie der Bienenhaltende verantwortlich. Zu Fragen der sachgerechten Führung der Bienenbestände können der Imkerverband oder die Imkervereine bei entsprechendem Bedarf Fortbildungsveranstaltungen organisieren, die der Imkerschaft Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bienenhaltung, zu einer sachgerechten Standortwahl und Völkerführung vermitteln. Solche Veranstaltungen sind förderfähig nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor (siehe auch Antwort zu Frage 3). Die Schaffung eines ausreichenden Nahrungsangebotes für Bienen wird durch das Land aber auch über die EU-Programme zur Förderung von Blühstreifen und -flächen, von Hecken- und Feldgehölzen sowie über das sogenannte Greening unterstützt. Diese Programme sollen auch sicherstellen, dass insbesondere in der trachtarmen Zeit ein zusätzliches Nahrungsangebot für die Bienen zur Verfügung steht. Im Übrigen ist die Behauptung, dass Imkerinnen und Imker generell spät blühende Trachten schätzen, fachlich zu bezweifeln. Nach Mitteilung des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e. V. gibt es vielmehr Bienenvölker , die durch die Blüte später Zwischenfrüchte leiden, was durch eine gegenläufige Entwicklung erklärbar ist: Die Völker brüten verstärkt, was sich auf die Erzeugung von Winterbienen positiv auswirkt. Andererseits bietet der Bruteinschlag auch den Varroa-Milben gute Chancen, sich zu vermehren. Zudem kann starker Nektareintrag dazu führen, dass kaum ausreichend freie Wabenbereiche verbleiben, um eine Wintertraube zu bilden. 9. Gibt es schon Evaluationsergebnisse, wie sich bspw. Blühstreifen und Blühflächen auf Bienenpopulationen auswirken? Wenn ja, was sind die zentralen Aussagen dieser Evaluation? 7 Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Energie fördert 2016 bis 2018 ein Forschungsprojekt der Hochschule Anhalt mit dem Titel: „Untersuchungen zur Optimierung der Anlage von Blühstreifen zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft unter besonderer Beachtung des Wiesenbrüterschutzes in Sachsen-Anhalt“. In diesem Projekt sollen die Auswirkungen der Anlage mehrjähriger Blühstreifen auf verschiedene Tierarten untersucht werden, u. a. auch der Einsatz blütenreicher Wildpflanzen auf Wildbienen/Honigbienen und andere Insekten. Ziel des Projektes ist außerdem, die Akzeptanz von Blühstreifen bei den Landwirten erhöhen. Evaluationsergebnisse zur Auswirkung von Blühstreifen auf Bienenpopulationen aus diesem Forschungsprojekt liegen noch nicht vor. Im Ergebnis sonstiger Forschungsarbeiten deutet sich an, dass Blühstreifen und –flächen Wild- und Honigbienen fördern. Insbesondere die mehrjährigen Blühstreifen mit gebietseigenen Wildarten fördern danach ein deutlich breiteres Spektrum an Wildbienenarten und zahlreichen weiteren Tiergruppen. Einjährige Blühstreifen scheinen gut geeignet, Honigbienen zu fördern, jedoch nur eingeschränkt zur Förderung der Wildbienen nutzbar zu sein. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der 1. Internationalen Bienenkonferenz, die am 28. und 29. März 2017 auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Deutschen Imkerbundes mit Expertinnen und Experten aus Politik , Wissenschaft und Landwirtschaft sowie Imkerinnen und Imkern und Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen in Berlin stattfand, um darüber zu diskutieren, wie man Bienen wirksam schützen kann? Wurden bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen? Es bedarf einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung, durch ein bienenfreundliches Umfeld eine Verbesserung des Bienenschutzes und den Schutz der Bienen als Bestäuber zu erreichen. Auf der mit 500 Personen sehr gut besuchten 1. Internationalen Bienenkonferenz trugen 36 Wissenschaftler aus 13 Ländern aus den Themenbereichen „Pathogene und Klima“, „Biodiversität und Ernährung“ sowie „Pflanzenschutzmittel und Umweltschutz“ vor. Die Auswertung der vorgetragenen Ergebnisse durch den Bund als Veranstalter sowie die Wissenschaft ist noch nicht abgeschlossen . Demzufolge hat die Landesregierung auch keine Maßnahmen unmittelbar aus dieser Konferenz ableiten können. 11. Hat die Landesregierung vor, Maßnahmen zur Unterstützung der wesensgemäßen Bienenhaltung in Sachsen-Anhalt zu ergreifen? Wenn ja, welche ? Zur Unterstützung der Imkerei und damit auch der wesensgemäßen Bienenhaltung können Fördermittel des Landes nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (Richtlinie Bienenzuchtsektor ) vom 28. Oktober 2015 (MBl. LSA 2015 S. 180; 2016 S. 495) in Anspruch 8 genommen werden. Es findet dabei keine Unterscheidung nach der Art der Bienenhaltung statt. Zudem ist der Standort Zörbig/Schortewitz, an dem wesensgemäße Bienenhaltung betrieben wird, durch Erlass des MULE vom 20. Dezember 2016 als Lehrbienenstand zugelassen worden. Damit kann der Standort nach der Richtlinie Bienenzuchtsektor als einer von derzeit sechs Standorten von Lehrbienenständen in Sachsen-Anhalt gefördert werden. 12. Hat die Landesregierung vor, eine Studie zum Insektensterben in Sachsen -Anhalt zu initiieren? Gegenwärtig beabsichtigt die Landesregierung nicht, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Die Erkenntnisse des Rückganges der Insekten-Biomasse der Fluginsekten beruhen vor allem auf Langzeitbeobachtungen über 24 Jahre an über 200 Standorten. Für die Ursachen gibt es bereits zahlreiche Anhaltspunkte und Untersuchungen. Eine Studie über einen längeren Zeitraum zur Bestätigung oder genaueren Analyse der Rückgänge von Arten oder Insektenbiomasse speziell in Sachsen-Anhalt wäre in Anbetracht der bereits vorliegenden Erkenntnisse nicht verhältnismäßig.