Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1814 31.08.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.09.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Schulsozialarbeit Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1467 I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt Frage Nr. I.1. An wie vielen Schulen in Sachsen-Anhalt wurden in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ Projekte der Schulsozialarbeit im Sinne Ziffer 4 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“, RdErl. des MK vom 15. Dezember 2014 - 24-51967, geändert durch RdErl. des MK vom 6. April 2016 - 24-51967, gefördert? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden im Rahmen des ESF- Programms „Schulerfolg sichern“ an insgesamt 356 bzw. 369 Schulen Projekte zur Schulsozialarbeit gefördert. Hinsichtlich der erbetenen Aufschlüsselung nach Schuljahren , Schulformen1 und Landkreisen/kreisfreien Städten wird auf die als Anlagen a und b zu I.1 beigefügten Tabellen verwiesen. Frage Nr. I.2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Schulen und Projektträger sich erfolgreich um Fördermittel des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ bewarben, die Projekte aber nicht oder erst mit zeitlicher Verzögerung umsetzen konnten, weil sie zum Beispiel durch Mangel an sozialpädagogischem Fachpersonal daran gehindert waren? Wenn es solche Fälle gibt, um wie viele 1 Die Aufschlüsselung nach Schulformen basiert im Interesse der Vergleichbarkeit in beiden Schuljahren auf den  Angaben im Bildungsserver Sachsen‐Anhalt, Stand 30.06.2017 (insbesondere hinsichtlich der Gemeinschafts‐ schulen)  2 handelt es sich? Bei wie vielen sind die Projekte mittlerweile angelaufen? Bei wie vielen Projekten ist immer noch kein Mittelabfluss gesichert? Bitte geben Sie die Projekte einzeln an und die jeweiligen Gründe für deren Probleme. Antwort: Der spätere Beginn von insgesamt 31 Projekten an 32 Schulen war im Wesentlichen dadurch begründet, dass diese zum 01.08.2015 noch über andere Programme (z. B. aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes) finanziert wurden und deshalb erst sukzessive in das Programm „Schulerfolg sichern“ übergeleitet wurden. Frage Nr. I.3. An wie vielen Schulen in Sachsen-Anhalt wurden in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 durch Fachkräfte Aufgaben der Schulsozialarbeit wahrgenommen , die nicht im Rahmen des oben genannten ESF-Programms gefördert werden ? Wer ist in diesen Fällen Träger dieser Arbeit und mit welcher sozialpädagogischen Zielstellung erfolgt sie? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren und nennen Sie die Schulen im Einzelnen und vermerken Sie die Schulform sowie den Landkreis/die kreisfreie Stadt. Antwort: Daten zur Schulsozialarbeit in den Landkreisen/kreisfreien Städten liegen der Landesregierung nicht vor. Die Jugendämter wurden daher durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration um Übermittlung der notwendigen Angaben gebeten. Zehn Landkreise und drei kreisfeie Städte beteiligten sich an der Erhebung der abgefragten Daten, von denen zwei Landkreise (Landkreis Jerichower Land und Landkreis Harz) mitteilten, dass keine Fachkräfte der Schulsozialarbeit eingesetzt werden, die nicht im Rahmen des ESF–Programms „Schulerfolg sichern“ gefördert werden. Seitens des Altmarkkreises Salzwedel sind keine Angaben erfolgt. Der Landkreis Wittenberg hat keine schlüssigen Daten zu den Schülerzahlen angeben können, so dass für diesen Landkreis entsprechende Aussagen nicht möglich sind. Da keine Weisungsbefugnis zur Berichtspflicht gegenüber den Jugendämtern bzw. Landkreisen/kreisfreien Städten besteht, basiert die nachfolgende Antwort auf freiwillig übermittelten Informationen. Freiwillige auswertbare Daten wurden von den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenland, Mansfeld -Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal und Wittenberg übermittelt. Im Schuljahr 2015/2016 wurden durch Fachkräfte der Schulsozialarbeit Aufgaben an 89 Grundschulen, acht Sekundar-, Gemeinschafts- und Ganztagsschulen, fünf Gymnasien , neun Förderschulen sowie einem Berufsschulzentrum und einer Berufsschule wahrgenommen, die nicht im Rahmen des oben genannten ESF-Programms gefördert werden. Darüber hinaus war jeweils in der Stadt Magdeburg eine Fachkraft in der schulübergreifenden Seminar- und Projektarbeit sowie im Landkreis Mansfeld- Südharz eine Fachkraft in der mobilen Schulsozialarbeit tätig. Im Schuljahr 2016/2017 wurden durch Fachkräfte der Schulsozialarbeit Aufgaben an 76 Grundschulen, acht Sekundar-, Gemeinschafts- und Ganztagsschulen, fünf Gym- 3 nasien, neun Förderschulen sowie einem Berufsschulzentrum und einer Berufsschule wahrgenommen, die nicht im Rahmen des oben genannten ESF-Programms gefördert werden. Darüber hinaus war im Landkreis Mansfeld-Südharz eine Fachkraft in der mobilen Schulsozialarbeit tätig. Die Träger dieser Arbeit sowie die sozialpädagogischen Zielstellungen sind in der Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7, gegliedert nach Schuljahren, Schulen im Einzelnen sowie der Schulform in den Landkreisen/kreisfreien Städten, aufgeführt. Frage Nr. I.4. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 die Schulen, an denen Projekte der Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ stattfanden? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, den Schulformen und Landkreisen /kreisfreien Städten und geben Sie jeweils den Vom-Hundert-Satz zur Gesamtschülerzahl in der Schulform und dem Landkreis/der kreisfreien Stadt an. Antwort: Die Informationen zur Beantwortung der Frage entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen a und b zu I.4, wobei darauf hingewiesen wird, dass neben den Schulformen die Sportschule Halle sowie die freien Waldorfschulen gesondert aufgeführt wurden. Frage Nr. I.5. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 die Schulen, an denen Projekte der Schulsozialarbeit außerhalb des oben genannten ESF-Programms stattfinden? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, den Schulformen und Landkreisen /kreisfreien Städten und geben Sie jeweils den Vom-Hundert-Satz zur Gesamtschülerzahl in der Schulform und dem Landkreis/der kreisfreien Stadt an. Antwort: Nach den Angaben der Landkreise (siehe Antwort zu Frage I.3) besuchten im Schuljahr 2015/16 18.677 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2016/2017 20.656 Schülerinnen und Schüler Schulen, an denen Projekte der Schulsozialarbeit außerhalb des oben genannten ESF-Programms stattfanden. Weitere Angaben sind der Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 zu entnehmen. Der jeweilige Vom-Hundert-Satz wird für das Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017, soweit Schülerzahlen durch die Landkreise angegeben wurden, ausgewiesen. Frage Nr. I.6. Welche weiteren Kooperationspartner aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und aus anderen Bereichen wurden über die unmittelbaren Projektträger hinaus an den Schulen, an denen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 Projekte der Schulsozialarbeit innerhalb und außerhalb des ESF- Programms durchgeführt wurden, in die sozialpädagogische Arbeit einbezogen ? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, den Schulformen und Landkreisen /kreisfreien Städten. 4 Antwort: Unabhängig von der Schulform „arbeiten Schulen im Rahmen ihrer Aufgaben mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe …“ gemäß § 1 Abs. 4a SchulG LSA zusammen. Darüber hinaus sind alle Schulen entsprechend der „Vereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zwischen dem Kultusministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt. e. V.“ vom 08.05.2014 zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese Zusammenarbeit bzw. diese Kooperationen unterliegen gem. § 24 SchulG LSA der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Schule, weshalb durch die Landesverwaltung weder eine Datenerhebung noch die statistische Erfassung erfolgen . II. Ergebnisse der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt Frage Nr. II.1. Welche hauptsächlichen Aufgaben verbindet die Landesregierung mit der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in der laufenden Förderperiode? Unterscheiden sie sich von der vorangegangenen Förderperiode und wenn ja, worin ? Welche Gründe bestehen für vorgenommene Veränderungen? Falls erforderlich, gliedern Sie die Antwort bitte nach Schulformen. Antwort: Das Aufgabenspektrum für die geförderten Projekte der Schulsozialarbeit für die Förderperioden 2007 bis 20132 und 2014 bis 20203 sind den jeweils geltenden Förderrichtlinien (Ziffer 4.1) zu entnehmen. In der aktuellen Förderperiode wurde aufgrund der Ergebnisse und Empfehlungen einer wissenschaftlichen Begleitung (Olk/Speck/Stimpel) aus dem Jahr 2013 das geförderte Aufgabenspektrum hinsichtlich intervenierender und präventiver Aufgaben erweitert4. Frage Nr. II.2. Welche Kriterien - neben der Senkung der Quote der Schülerinnen und Schüler , die keinen Sekundarstufen-I-Abschluss erreichen - zieht die Landesregierung bei der Bewertung des Erfolgs der Projekte der Schulsozialarbeit noch heran? Falls erforderlich, gliedern Sie die Antwort bitte nach Schulformen. Antwort: In der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 war die Senkung der Quote von Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss Förderziel und wesentliches Kriterium. In der laufenden Förderperiode ist das Förderprogramm „Schulerfolg sichern“ aufgrund der Ergebnisse und Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Begleitung (vgl. auch II.1. und II.5.) inhaltlich breiter ausgerichtet worden. Deshalb wird die Landesregierung 2 RdErl. des MS und des MK vom 070.7.2008 (MBl. LSA S. 480, 495), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom  24.01.2012 (MBl. LSA S. 132)  3 RdErl. des MK vom 15.12.2014 (MBl. LSA 2015 S. 179) (einschließlich der Änderung vom 6.4.2016 (MBl. LSA.  S. 300))  4 Die Ergebnisse können dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum ESF‐Programm „Projekte  zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ entnommen worden (vgl.  Olk,  T./Speck,  K./Stimpel,  T.  (2013): Abschlussbericht  der wissenschaftlichen  Begleitung  zum  ESF‐Programm  „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“, Halle  (Saale),  Oldenburg, S. 62ff.).  5 künftig neben der Senkung der Quote der Schülerinnen und Schüler, die an den Sekundarschulen keinen Sekundarstufen-I-Abschluss erreichen, bei der Bewertung des Erfolgs der Projekte der Schulsozialarbeit - unabhängig von der Schulform - u.a. noch folgende Kriterien heranziehen: quantitative Annahme von Beratungsangeboten durch Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern, Ausbau der Zusammenarbeit mit den Elternhäusern, Stand der Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit, Schulleitung und den Lehrkräften, Stand des umzusetzenden Schulkonzepts, Akzeptanz der Projekte der Schulsozialarbeit bei den Zielgruppen und Qualität der Netzwerkarbeit. Frage Nr. II.3. Wie hoch war die Quote der Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2011/2012, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 keinen Sekundarstufen-I- Abschluss erreichten? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, den Schulformen (außer Grundschulen und berufsbildenden Schulen) und weisen Sie die Förderschulen nach Förderschularten gemäß § 8 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) aus. Bitte gliedern Sie darüber hinaus nach Landkreisen /kreisfreien Städten. Antwort: Die beigefügten Anlagen a, b, c und d zu II.3 stellen die erfragten Quoten dar, wobei freie Waldorfschulen und Sportschulen gesondert ausgewiesen werden. Frage Nr. II.4. Wie hoch war die Quote der Schülerinnen und Schüler, die in den Schuljahren 2011/2012, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 an berufsbildenden Schulen in entsprechenden Bildungsmaßnahmen keinen Sekundarstufen-I-Abschluss erwerben konnten bzw. die nicht eine zu einem Berufsabschluss führende Ausbildung aufnahmen? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren und den Landkreisen/kreisfreien Städten . Antwort: Die beigefügten Anlagen a, b, c und d zu II.4 stellen die erfragten Quoten dar. Frage Nr. II.5. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Schulsozialarbeit hinsichtlich der unter II.2. erfragten Kriterien? Antwort: Die unter II.2. erfragten Kriterien wurden im Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitforschung aus dem Jahr 2013 entwickelt. Für die vorhergehende EU-Förderperiode wurden erkennbare quantitative und qualitative Erfolge bei Schulen mit Projekten der Schulsozialarbeit bestätigt. Gleichzeitig machte der Bericht aber auch deutlich, dass sich die Projektarbeit sehr stark auf den Themenbereich „Schulerfolg“ fokussierte und empfahl eine breitere Ausrichtung hin zu intervenierenden und präventiven Aufgaben . 6 In der laufenden EU-Förderperiode wurden diese Empfehlungen umgesetzt (siehe Antwort zu Nr. II.1.). Frage Nr. II.6. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung an den Schulen hinsichtlich der Einordnung und Wahrnahme sozialpädagogischer Aufgaben durch das gesamte Schulkollegium in den letzten Jahren ein? Auf welche Kriterien stützt sich diese Einschätzung? Falls erforderlich, gliedern Sie die Antwort bitte nach Schulformen. Antwort: In allen Schulformen und Schulen hat die Heterogenität der Schülerschaft in den letzten Jahren stark zugenommen. Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern in den Grund- und Sekundarschulklassen hat sich etabliert, in vielen Klassen sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund integriert worden. Das Aufgabenspektrum ist vielfältiger geworden und stellt erhöhte Anforderungen an die Lehrerschaft. All diese Faktoren bewirken bei der Lehrerschaft eine geänderte Sicht auf sozialpädagogische Projekte in Schulen. Anfängliche Berührungsängste zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern sind weitgehend überwunden. Die Zusammenarbeit Lehrerkollegium - Schulsozialarbeiter - Landesschulamt ist als sehr eng und konstruktiv zu bewerten. Sachlagen werden auf direktem Wege erörtert, und in den Fallkonferenzen werden schülerbezogene Lösungen gesucht. Bei Elterngesprächen ist die Sicht des nicht unmittelbar am Konflikt beteiligten Sozialarbeiters sehr hilfreich. Im Rahmen der Schulbesuche durch die Evaluationsteams des LISA in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden auch Schulen evaluiert, die Projekte zur Schulsozialarbeit anbieten. Es konnte festgestellt werden, dass der Stellenwert der Projekte der Schulsozialarbeit sehr hoch ist und sie eine erhebliche Tiefe und Breite erreicht hat. Kennzeichnend ist, dass diese Projekte konzeptionell in das Gesamtsystem Schule eingebunden sind. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten erfolgt auf verbindlich vereinbarter und gleichberechtigter Basis. Bewertungskriterien im Rahmen der Fokusevaluation waren dabei insbesondere die konzeptionelle Einbindung der Projekte der Schulsozialarbeit auch in die Schulprogrammarbeit , die Abstimmung und intensive Kooperation zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeitern/Sozialpädagogen, der Ansatz, alle Schülerinnen und Schüler als Zielgruppe zu betrachten und die gemeinsame Arbeit auf verbindlich vereinbarter gleichberechtigter Grundlage. Frage Nr. II.7. Wie bewertet die Landesregierung die Einbeziehung der Elternhäuser bei der Umsetzung der Zielstellungen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“? Auf welche Kriterien stützt sich diese Einschätzung? Falls erforderlich, gliedern Sie die Antwort bitte nach Schulformen. Antwort: Die Einbeziehung der Elternhäuser, ihre Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihres Erziehungsrechts bzw. ihrer Erziehungspflicht entspricht einer basalen Querschnittsaufgabe im Programm. Vor allem durch die Projekte der Schulsozialar- 7 beit gelingt es, einen Zugang zu Eltern zu schaffen, bei denen dies ansonsten nur schwer gelingen würde bzw. wo es bisher überhaupt keinen persönlichen Kontakt zwischen Schule und Elternhaus gegeben hat. In allen drei Fördermodulen (regionale Netzwerkstellen, Projekte der bedarfsorientierten Schulsozialarbeit und landesweite Koordinierung) wird die Einbeziehung der Elternhäuser hoch gewichtet. Dabei ergänzen sich die unterschiedlichen Ansatzpunkte jeweils wechselseitig. Kriterien für die Bewertung sind: die Qualität der eingereichten Konzepte, bei denen Elternarbeit eine verpflichtende Leistung für die Schulsozialarbeitsprojekte und entsprechend zu begründen war, die konzeptionelle Reflexion und Fortschreibung der jeweiligen Angebote mindestens 1x pro Schuljahr, die Vielfältigkeit und Vielzahl der angebotenen Leistungen im bisherigen Umsetzungszeitraum durch alle drei Fördermodule, die intensive Zusammenarbeit mit anderen Partnerinnen und Partnern auf schulischer, kommunaler und auf Landesebene zum Zwecke der Einbeziehung von Elternhäusern und die beständige Weiterqualifizierung von sozialpädagogischen Fach- und Lehrkräften im Rahmen der Fortbildungs-, Vernetzungs-, Austauschformate zu verschiedenen Aspekten des Themenkomplexes. Alle regionalen Netzwerkstellen und die Landesweite Koordinierungsstelle befördern die systematische Einbeziehung der Elternhäuser bei der Umsetzung des Programms . III. Fortbildung Frage Nr. III.1. Welche Fortbildungen für Lehrkräfte zu sozialpädagogischen Themen wurden in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 angeboten? An Lehrkräfte welcher Schulformen richteten sie sich jeweils? Antwort: Es wurden folgende Fortbildungen für Lehrkräfte der aufgeführten Schulformen zu sozialpädagogischen Themen durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) im Rahmen der staatlichen Fortbildung in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 angeboten: Schuljahr 2015/2016 Fortbildungen zum Thema (Nr.) Adressatenkreis „Schule gestaltet Gemeinwesen - Lernen durch Engagement“ (15L341003) Lehrkräfte aller Schulformen „Stärken stärken – Sozialkompetenzentwicklung durch Kooperation. Teil 4: Planung von Vorhaben zur Umsetzung in der eigenen Schule“ (15F144003-04, 15F144002-04*, 15F144001-04) Lehrkräfte Grund-, Sekundar-, Gemeinschafts - und Gesamtschulen 8 Schuljahr 2016/2017 Fortbildungen zum Thema (Nr.) Adressatenkreis „Die Trainingsraummethode – ein Programm zur Stärkung der Eigenverantwortung an der Ganztagsschule“ (16F021308*) Lehrkräfte Grund-, Förder-, Sekundar -, Gemeinschafts- und Gesamtschulen „Psychische Gesundheit an Ganztagsschulen stärken. Teil 1: Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung (16F021302-01*) Lehrkräfte Förder- und Sekundarschulen „Psychische Gesundheit an Ganztagsschulen stärken; Teil 2: Suchtpräventiv mit Schülerinnen und Schülern ins Gespräch kommen“ (16F021302-02*) Lehrkräfte Förder- und Sekundarschulen „Carrotmob macht Schule – Ideen für den Ganztag“ (16F021202-03*) Lehrkräfte aller Schulformen mit Ausnahme BbS „Gemeinsam Lernen in der Ganztagsschule – wie kann es leichter sein?“ (16F021306*) Lehrkräfte aller Schulformen mit Ausnahme BbS *ausgefallen wegen ungenügender Teilnehmerzahl Durch die regionalen Netzwerkstellen des Programms „Schulerfolg sichern“ wurden in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 54 Fortbildungen (22/32) zu sozialpädagogischen Themen angeboten. Sie richteten sich an Lehrkräfte aller Schulformen . Die Einzelheiten sind der Anlage a zu III.1 zu entnehmen. Die durch die landesweite Koordinierungsstelle in Trägerschaft der DKJS angebotenen Fortbildungen sind der Anlage b zu III.1 zu entnehmen. Den Rahmen der Angebote des Landesjugendamtes an die Fachkräfte der Jugendhilfe bilden die Aufgaben der Jugendhilfe nach § 2 SGB VIII. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgte mit Schwerpunkten in den Bereichen Jugendarbeit, Diversität , Kinder- und Jugendschutz, wirtschaftliche Jugendhilfe und in der Arbeit mit (unbegleiteten) geflüchteten Kindern und Jugendlichen. Zudem wurden Fortbildungsangebote u.a. in den Themenbereichen der Leistungskompetenzen, des Qualitätsmanagements, der Hilfen zur Erziehung und der Familienarbeit unterbreitet . Die Fortbildungsveranstaltungen richten sich nicht explizit an die Lehrkräfte . Dennoch können die Fortbildungen von Lehrkräften, unabhängig von der Schulform, genutzt werden. Frage Nr. III.2. Wie viele Lehrkräfte nahmen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 an Fortbildungen zu sozialpädagogischen Themen teil? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren, den Schulformen, Landkreisen/kreisfreien Städten sowie nach männlichen und weiblichen Lehrkräften. Antwort: An den im Schuljahr 2015/2016 angebotenen Fortbildungsveranstaltungen des LISA zu sozialpädagogischen Themen nahmen insgesamt 26 Lehrkräfte, davon 25 weibliche und 1 männliche, teil. Bezogen auf die einzelnen Schulformen und Landkreise /kreisfreien Städte ergibt sich folgendes differenziertes Bild: 9   Schulform FöS GS SkS Gym BbS GeS GmS Anzahl Lehrkräfte 5 7 6 2 2 1 3 LK/kreisfreie Stadt SAW SLK ABI SK WB HAL MD Anzahl Lehrkräfte 3 12 4 2 1 3 1 Die Teilnehmerzahlen der Fortbildungen der regionalen Netzwerkstellen sind der Anlage a zu III.2 und 6 und die der landesweiten Koordinierungsstelle der Anlage b zu III.2 zu entnehmen. Das Landesjugendamt führt keine Statistik über die jeweiligen Arbeitsfelder der Teilnehmenden , daher kann keine Aussage getroffen werden, wie viele der Teilnehmenden Lehrkräfte waren. Frage Nr. III.3. Wie viele Fortbildungen zu sozialpädagogischen Themen fanden in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 vor Ort an Schulen statt? Antwort: Zur Anzahl der Fortbildungen zu sozialpädagogischen Themen in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 vor Ort an Schulen können keine Angaben gemacht werden , da Daten über systembezogene Fortbildungen auf Schulebene in der Eigenverantwortung der Schulen liegen und durch die Landesverwaltung nicht erhoben bzw. dokumentiert werden. In den erfragten Schuljahren fanden nach unvollständiger Rückmeldung der Träger der Schulsozialarbeit insgesamt 23 Fortbildungen (9/14) zu sozialpädagogischen Themen vor Ort in Schulen statt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu III. 3. zu entnehmen . Frage Nr. III.4. Wie viele Fortbildungen richteten sich in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 gemeinsam an Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit? Antwort: In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 gab es keine expliziten Fortbildungsangebote des LISA, die gemeinsam an Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit gerichtet waren. Derartige Angebote werden durch die landesweite Koordinierungsstelle angeboten. Wie in der untenstehenden Tabelle dargestellt, sind die Angebote mit Beginn der neuen Förderperiode seit 2015 sukzessive gestiegen. Das fachliche Interesse an der jeweils anderen Profession mit ihren Perspektiven, anderen methodischen Zugängen zu Kindern, Jugendlichen und Eltern bzw. ihrer Lebensweltorientierung wird weiterhin sowohl von Lehrkräften und Schulleitungen als auch von Sozialpädagogen und Trägern nachgefragt. 10 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 48 (von 74 Fortbildungen): 35,52% 84 (von 111 Fortbildungen): 93,24% Frage Nr. III.5. Wie bewertet die Landesregierung hinsichtlich der Fortbildung die Zusammenarbeit zwischen den Netzwerkstellen des ESF-Programms, den Schulbehörden und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt sowie anderen Trägern, Verbänden und Institutionen? Antwort: Im Programm „Schulerfolg sichern“ wurden auf Landes- und regionaler Ebene Strukturen und Prozesse der Zusammenarbeit etabliert, die ein kontinuierliches und gegenseitiges Informieren, Abstimmen und Planen von Veranstaltungen und Fortbildungen ermöglichen. Hervorzuheben sind hier die zweimal jährlich stattfindende landesweite Programmklausur und die regelmäßigen Jour-Fixe Sitzungen der landesweiten Koordinierungsstelle mit Landesinstitutionen, Trägervertretern und Verbänden auf Landesebene. Im Rahmen der Steuerungsgruppen der regionalen Netzwerkstellen, in denen u. a. Vertreterinnen und Vertreter der staatlichen Schulaufsicht, der Schulträger, der öffentlichen Jugendhilfe und weiterer Netzwerke (z. B. RÜMSA) vertreten sind, finden ein enger und fachlich-strategischer Austausch, konstruktive Abstimmungen und eine multiperspektivische Zusammenarbeit mit Blick auf Entwicklungserfordernisse der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten statt. Hierdurch können bedarfsgerechte Fortbildungen fach- und ressortübergreifend entwickelt und in die Schulen multipliziert werden. Das Landesschulamt arbeitet dabei sehr eng mit den im Lande etablierten Netzwerkstellen zusammen. Dies beinhaltet oft auch die Beteiligung an der Fortbildungsplanung , mindestens aber die regelmäßige Information zu geplanten Fortbildungsangeboten . Die enge Zusammenarbeit steht besonders im Fokus, wenn Fortbildungen kooperativ angelegt sind, also neben den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern auch Lehrerinnen und Lehrer Adressaten der Fortbildungen sind. Die regionalen Netzwerkstellen bieten meist monatlich Fortbildungen an. Diese werden vorrangig für Sozialpädagogen gestaltet, werden aber auch für Schulleitungen und Lehrkräfte geöffnet. Die Schulbehörde ist in die inhaltliche Vorbereitung nicht involviert , jedoch findet eine enge und produktive Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Verbänden statt. In den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 fanden gemeinsam durchgeführte Veranstaltungen u. a. mit folgenden Partnerinnen und Partnern statt (Auswahl): 11 Landesschulamt Stadtverwaltungen Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Kreisverwaltungen/Bildungsbüros Landesjugendamt Örtliches Jugendamt IHK Kreiselternrat HWK Ordnungsamt Landesschülerrat Sachsen-Anhalt Kompetenzagentur Kompetenzzentrum Frühe Bildung der Hochschule Magdeburg-Stendal fjp>media. Verband junger Medienmacher Sachsen-Anhalt Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Transferagentur Mitteldeutschland Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Kinder- und Jugendring Sachsen- Anhalt e.V. LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V. Multikulturelles Zentrum Dessau e.V. bund evangelischer jugend in mitteldeutschland freistil - Jugend engagiert in Sachsen -Anhalt BARMER GEK Landesnetzwerkstelle RÜMSA verschiedene Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit Freiwilligenagenturen Frage Nr. III.6. Wie viele Fortbildungen wurden in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 von den Netzwerkstellen des ESF-Programms angeboten? Bitte gliedern Sie nach den Schuljahren und den Landkreisen/kreisfreien Städten . Antwort: In den nachgefragten Schuljahren wurden 161 Fortbildungen (66/95) von den regionalen Netzwerkstellen angeboten. Die Einzelheiten sind der Anlage a zu III. 2 und 6 zu entnehmen. IV. Anträge und Bewilligungsverfahren Frage Nr. IV.1.a. Wie viele Anträge zur Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit im Sinne von Ziffer 4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF- Programm „Schulerfolg sichern“ wurden seit dem ersten Antragstermin der Förderperiode (15. Januar 2015) bisher gestellt? Antwort: Zum Antragstermin 15.01.2015 wurden 530 Anträge zur Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ gestellt. Frage Nr. IV.1.b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte gliedern Sie die Antworten nach den förderwürdigen Schwerpunkten im Sinne von 4.1.1. bis 4.1.3. der oben genannten Richtlinie sowie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. 12 Antwort: Bewilligt wurden 353 Anträge. Bezüglich der Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Schulformen wird auf die Anlage b zu I.1 und IV.1b verwiesen . Eine Aufgliederung nach den förderwürdigen Schwerpunkten im Sinne von 4.1.1. bis 4.1.3 der Richtlinie ist nicht möglich, da bedarfsorientierte Schulsozialarbeit immer Maßnahmen aus allen drei Tätigkeitsbereichen beinhaltet und diese in Abhängigkeit von den zu lösenden Problemen regelmäßig auch eng miteinander verzahnt sind. Frage Nr. IV.2.a. In wie vielen Anträgen/Projektkonzepten zur Schulsozialarbeit wurden die geschlechtsspezifischen Besonderheiten von Jungen und Mädchen explizit berücksichtigt ? Antwort: Bei der Entwicklung und Durchführung der Projekte der Schulsozialarbeit mussten entsprechend der Förderrichtlinie die Diversität, insbesondere die geschlechtsspezifischen Besonderheiten von Mädchen und Jungen (Gender Mainstreaming) als Voraussetzung der Förderung beachtet werden und in die jeweiligen Konzeptionen einfließen . Aufgrund dieser Anforderung enthielten alle 530 Anträge zur Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit entsprechende Aussagen. Frage Nr. IV.2.b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage IV.1b und die Anlage b zu I.1 und IV.1b verwiesen. Frage Nr. IV.3.a. In wie vielen Anträgen/Projektkonzepten zur Schulsozialarbeit wurden die Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund explizit berücksichtigt? Antwort: Bei der Entwicklung und Durchführung der Projekte der Schulsozialarbeit mussten entsprechend der Förderrichtlinie die Diversität, insbesondere die Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund (Cultural Mainstreaming) beachtet werden und in die jeweiligen Konzeptionen einfließen. Aufgrund dieser Anforderung enthielten alle 530 Anträge zur Förderung von Projekten der Schulsozialarbeit entsprechende Ausführungen. Frage Nr. IV.3.b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Es wird auf die Antwort zu Frage IV.1b und die Anlage b zu I.1 und IV.1b verwiesen. 13 Frage Nr. IV.4.a. In wie vielen Anträgen/Projektkonzepten zur Schulsozialarbeit wurden die Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen explizit berücksichtigt? Frage Nr. IV.4.b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Im Zuge eines umfassenden und ganzheitlichen Bewertungsverfahrens der eingereichten Projektkonzepte durch die zentrale Koordinierungsstelle und die Auswahljury wurden Quantität und Qualität zielgruppenspezifischer Darstellungen der schulischen Situation der Antragsteller geprüft. Eine quantitative Erfassung der Daten der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen erfolgte nicht. Frage Nr. IV.5.a. In wie vielen Anträgen/Projektkonzepten zur Schulsozialarbeit wurde die Zusammenarbeit mit den Eltern explizit berücksichtigt? Antwort: Von 530 eingegangenen Anträgen berücksichtigten insgesamt 525 Anträge explizit die Zusammenarbeit mit Eltern. Auf die Anlage zu IV.5a wird verwiesen. Frage IV.5.b. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Es wird auf die Antwort zur Frage IV.1b und die Anlage b zu I.1 und IV.1b verwiesen. Frage Nr. IV.6. Wie viele bewilligte Projekte der Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Programms haben a) eine Laufzeit von 36 Monaten b) eine Laufzeit von unter 36 Monaten, c) Wie viele bewilligte Projekte schließen unmittelbar an Projekte aus der vergangenen Förderperiode an, so dass sozialpädagogische Angebote im Rahmen des ESF-Programms über mehrere Jahre an den jeweiligen Schulen vorgehalten werden können? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Von den 353 bewilligten Projekten haben 31 Projekte eine Laufzeit von unter 36 Monaten sowie 322 Projekte eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Einzelheiten, insbesondere zum Anschluss an die vergangene Förderperiode, sind der Anlage zu IV. 6 zu entnehmen. 14 V. Personalausstattung Frage Nr. V.1. Wie viele Personen waren in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 in den Netzwerkstellen und in den Projekten der Schulsozialarbeit des ESF- Programms „Schulerfolg sichern“ jeweils eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach zentraler Netzwerkstelle und regionalen Netzwerkstellen , nach Projekten der Schulsozialarbeit, nach den Schuljahren, den Schulformen , Landkreisen/kreisfreien Städten und geben Sie die Personalzahlen differenziert nach männlichen und weiblichen Fachkräften an. Antwort: In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 wurden in der Landeskoordinierungsstelle und den Netzwerkstellen 68 bzw. 67 Personen eingesetzt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu V.1 zu entnehmen. Bezüglich des in den Projekten zur Schulsozialarbeit in den Jahren 2015/16 und 2016/2017 jeweils eingesetzten Fachpersonals wird auf die Anlagen a und b zu V.2 verwiesen. Frage Nr. V.2. Über welche Qualifikationen verfügen die in den Projekten der Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 eingesetzten Fachkräfte? Wie viele von Ihnen haben eine abgeschlossene Hochschulausbildung in Erziehungswissenschaften, wie viele eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einer pädagogischen Fachrichtung der Sozialwissenschaften, in Sozialarbeit, in Sozialpädagogik, eine abgeschlossene Hochschulausbildung in einem anderen Fach mit einer Bescheinigung einer für Gesundheit und Soziales zuständigen obersten Landesbehörde über die Gleichwertigkeit von Fähigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit und Sozialpädagogik, wie viele verfügen über eine sozialpädagogische Ausbildung unterhalb des Hochschulniveaus, wie viele haben Zertifikatskurse oder ähnliche Qualifikationen für die Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin /Schulsozialarbeiter absolviert? Bitte geben Sie die Personalzahlen differenziert nach männlichen und weiblichen Fachkräften an, gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen /kreisfreien Städten. Antwort: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern” legt unter Nr. 4.3 fest, dass die notwendige Qualifikation für die sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schulsozialarbeit bei einem Hochschulabschluss (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss, hierzu zählen auch Studienabschlüsse einer Berufsakademie, Fachhochschule oder Dualen Hochschule) in Sozialarbeit , Sozialpädagogik oder vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens gegeben ist. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die für das Schulwesen zuständige oberste Landesbehörde, sofern der Projektträger nachweisen kann, dass der Mitarbeiter über die notwendige Qualifikation verfügt. Für eine bereits vor dem 01.08.2015 seit mehr als zwei Jahren im Tätigkeitsfeld „Schulsozialarbeit“ beschäftigte erfahrene Fachkraft gilt der Nachweis der Qualifikation als erbracht. 15 Die in den beigefügten Anlagen a und b zu V.2 enthaltenen Angaben zur Qualifikation der sozialpädagogischen Fachkräfte beziehen sich auf die Anforderungen der aktuell geltenden Richtlinie - bei der Erfassung der Qualifikationen durch die Bewilligungsbehörde wurde ausschließlich nach vorliegenden Hochschulabschlüssen (in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder vergleichbaren Studiengängen im Bereich des Sozialwesens), nach einer vor dem 01.08.2015 seit mehr als zwei Jahren im Tätigkeitsfeld erfolgten Beschäftigung sowie nach erteilten Ausnahmegenehmigungen durch das Ministerium für Bildung unterschieden. Frage Nr. V.3. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ bestimmt bei den förderfähigen Personalkosten die jeweilige Entgeltgruppe des TV-L, die nicht unterschritten werden darf. Wurden diese Regelungen verletzt oder unterlaufen? Wenn ja, an welchen Stellen ? Wie hat die Landesregierung auf solche Verletzungen der Richtlinie reagiert ? Welche Gründe bestanden für Träger, die Richtlinie in diesem Punkt zu verletzen oder zu unterlaufen? Sollten Verletzungen der Richtlinie in dieser Hinsicht festgestellt worden sein, wie viele Personen wurden oder werden nicht richtliniengemäß vergütet? Bitte geben sie die Personalzahlen differenziert nach männlichen und weiblichen Fachkräften an. Antwort: Hierzu wird auf die Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Birke Bull-Bischoff (DIE LINKE) und Kristin Heiß (DIE LINKE) vom 09.03.2017, LT-Drs. 7/1123, und hier insbesondere auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen . Das damalige Kultusministerium ist als Richtliniengeber aufgrund der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 davon ausgegangen, dass die Antragsteller (freie Träger der Jugendhilfe) für die Schulsozialarbeiter/-innen eine Vergütung beantragen, die mit der Entgeltgruppe 10 Stufe 1 TV-L vergleichbar ist. Gleichzeitig hat sich das Ministerium dazu bekannt, eine Förderung nicht auszuschließen, wenn die Projektträger aufgrund langjähriger Tätigkeit der Schulsozialarbeiter/-innen für diese eine höhere Erfahrungsstufe beantragten. Aus diesem Grund waren folgende Varianten der Beantragung von Personalausgaben festzustellen: Beantragung von Personalausgaben unter Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen des/der einzelnen Beschäftigten. Hierbei sind die Personalausgaben zwischen E 10 Stufe 1 und E 10 Stufe 3 als förderfähig anzuerkennen gewesen. Die E 10 Stufe 3 wurde vom Richtliniengeber als Förderobergrenze (in der Planung) vorgesehen. Ausnahmen über die E 10 Stufe 3 hinaus wurden anerkannt, wenn die Projektträger im Einzelfall entsprechende Nachweise zu den dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlegen konnten. Das Besserstellungsverbot war in jedem Fall einzuhalten. Beantragung von Personalausgaben in Höhe der Vergütungsgruppe E 10 Stufe 1 ohne Berücksichtigung der individuellen Erfahrungen des/der einzelnen Beschäftigten. Hierbei ist der Richtliniengeber den tarifvertraglich „sehr eng gebundenen“ Trägern insoweit entgegengekommen, dass hinsichtlich der Förderfähigkeit eine Untergrenze für ein Jahresbruttogehalt von 35.000 Euro nicht unterschritten werden durfte. Jahressonderzahlungen, Kinderzuschläge, Versicherungen zur Altersvorsorge und Ähnliches als Lohnbestandteile sind im o. g. ESF-Programm förderfähig und werden 16 auf Antrag der Träger unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes berücksichtigt . Die Projektträger wurden zu den förderfähigen Personalausgaben über die antragsbearbeitenden Sachbearbeiter/-innen der Bewilligungsbehörde sowohl schriftlich informiert als auch telefonisch oder persönlich nach Bedarf beraten. Sofern die Projektträger die Erhöhungen der Tabellenentgelte in den Antragskalkulationen berücksichtigt haben, ist dies im Projektzeitraum der Bewilligung auch berücksichtigt und bewilligt worden. Eine Erstattung der Personalkosten erfolgt im Rahmen der unter Frage 1 erläuterten Varianten. Diese berücksichtigen auch die Stufenerhöhungen im Projektzeitraum. Begründende Unterlagen zu den persönlichen Voraussetzungen der Schulsozialarbeiter/-innen (z. B. Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise u. a.) sind nach Ziffer 4.3 und 4.4.4.a der Richtlinie vorzulegen. Eine Statistik zu den Fragestellungen wurde im Rahmen des Zuwendungsverfahrens nicht geführt. Die Fragen bezogen sich zumeist auf Sachverhalte der Ausgestaltung der Personalausgabenkalkulation im Einzelnen. Verschiedene Projektträger stellten auch Fragen zu ihren eigenen Tarifverträgen (arbeitsvertragliche Regelungen zur tariflichen , tarifähnlichen bzw. haustariflichen Vergütung) und der internen Situation zur Gleichbehandlung mit Projektpersonal in anderen Projekten sowie eigenem Stammpersonal . Die Antworten der Bewilligungsbehörde orientierten auf eine vergleichbare Einordnung analog TV-L Stufe E 10 und zielten auf die personengerechte Eingruppierung ab. Richtliniengeber und Bewilligungsbehörde gehen davon aus, dass die Bestimmungen der Förderrichtlinie, „eine geringere Vergütung der sozialpädagogischen Fachkräfte als in vergleichbarer Höhe der Entgeltgruppe 10 entsprechend der Entgeltordnung zum TV-L ist nicht förderfähig“, eingehalten werden. Verstöße dagegen sind hier nicht bekannt. Frage Nr. V.4. Wie viele der im Schuljahr 2016/2017 in den Projekten der Schulsozialarbeit im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ tätigen Fachkräfte sind an der jeweiligen Schule bisher unter einem Schuljahr, wie viele ein Schuljahr, wie viele über ein bis zwei Schuljahre, wie viele bereits in der vorangegangenen Förderperiode an der gleichen Schule also über drei und über mehr Schuljahre eingesetzt? Bitte geben Sie die Personalzahlen differenziert nach männlichen und weiblichen Fachkräften an und gliedern Sie nach Schulformen sowie Landkreisen /kreisfreien Städten. Antwort: Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der Anlage zu V.4. Frage Nr. V.5. An wie vielen Schulen sind im Rahmen von Projekten der Schulsozialarbeit derzeit zwei Fachkräfte eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten; bitte geben Sie darüber hinaus an, an wie vielen Schulen die Orientierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF Programm „Schulerfolg sichern“ zur Geschlechterparität eingehalten wurde. 17 Antwort: Die Anzahl der Schulen, in denen zwei Fachkräfte eingesetzt sind sowie die Angaben zur Geschlechterparität sind der Anlage zu V.5 zu entnehmen. Zur Umsetzung der in Nr. 4.4.4. a) der Richtlinie getroffenen Regelung zur Geschlechterparität bei mehr als 1,0 VbE hatten sich die potentiellen Zuwendungsempfänger bereits bei Antragstellung verpflichtet, bei der Auswahl der Bewerber auf eine geschlechterparitätische Besetzung zu achten. Wenn eine paritätische Besetzung nicht möglich war, hatte dies der Zuwendungsempfänger nachvollziehbar zu begründen . Wesentliche Ursache dafür, dass eine Umsetzung der in Nr. 4.4.4. a) der Richtlinie getroffenen Regelung zur Geschlechterparität in einer maßgeblichen Anzahl von Fällen im Ergebnis nicht möglich war, ist die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt für sozialpädagogische Fachkräfte. Frage Nr. V.6. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind über das ESF- Programm hinaus an den Schulen in Sachsen-Anhalt derzeit tätig, wer ist Träger dieser Projekte? Bitte gliedern Sie nach Schulformen, Landkreisen/kreisfreien Städten und geben Sie die Personalzahlen differenziert nach männlichen und weiblichen Fachkräften an. Antwort: Im Schuljahr 2016/2017 waren 94 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, einschl. mobiler Schulsozialarbeit, über das ESF-Programm hinaus an den Schulen in Sachsen-Anhalt tätig. Die Träger sowie die Differenzierung nach männlichen und weiblichen Fachkräften gehen aus der Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 hervor. Frage Nr. V.7. An wie vielen Schulen sind derzeit gemeinsam Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus dem ESF-Programm und solche, die auf anderer Grundlage finanziert bzw. gefördert werden, tätig? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und Landkreisen/kreisfreien Städten. Antwort: Im Schuljahr 2016/2017 waren an vier Schulen gemeinsam Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter aus dem ESF-Programm und solche, die auf anderer Grundlage finanziert bzw. gefördert werden, tätig. Die Schulformen und Landkreise/kreisfreien Städte gehen aus den Anlagen zu I.3, I.5, V.6 und V.7 hervor. VI. Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger im Rahmen des ESF-Programms Frage Nr. VI.1. Welche Maßnahmen wurden zur Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger im Rahmen des ESF-Programms (Ziffer 5 der Richtlinie) gefördert ? Fördermittel in welcher Höhe wurden insgesamt seit Beginn der Förderperiode bis zum 31. Dezember 2016 dafür eingesetzt? Bitte gliedern Sie nach Landesmitteln und EU-Mitteln. 18 Antwort: Gemäß Nr. 5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESF- Programm „Schulerfolg sichern“ erfolgt die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger durch die landesweite Koordinierungsstelle. Im aktuellen Operationellen Programm des Landes Sachsen-Anhalt sind der landesweiten Koordinierungsstelle durch Bescheid des Landesverwaltungssamts für den Zeitraum vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2018 bis zu 1.473.984,41 EUR an Fördermitteln des ESF zur Verfügung gestellt worden. Davon wurden bis zum 31.12.2016 636.682,42 EUR an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Frage Nr. VI.2. Welche Institutionen und Träger sind mit den oben genannten Maßnahmen im Einzelnen betraut? Antwort: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Schulerfolgs. Um präventiv und intervenierend alle Zielgruppen der Kinder und Jugendlichen zu erreichen, sollen regionale Unterstützungsangebote zielgerichtet mit den Schulen vernetzt werden sowie die Kooperation zwischen öffentlicher bzw. freier Jugendhilfe und Schule zur Sicherung des Schulerfolgs bedarfsgerecht auf- und ausgebaut werden. Gefördert wird neben Netzwerkstellen und Schulsozialarbeit auf Landesebene die fachliche Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger durch eine landesweite Koordinierungsstelle (Deutschen Kinder- und Jugendstiftung). Frage Nr. VI.3. Verfügt die Landesregierung über eine Einschätzung zur Wirksamkeit der geförderten Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger? Wenn ja, wie wird die Wirksamkeit bewertet? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung bis zum Abschluss der Förderperiode diese Tätigkeit zu bewerten? Antwort: Die Landesregierung verfügt über keine Einschätzung zur Wirksamkeit der Arbeit der geförderten Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger im Sinne einer Evaluierung. Die Bewilligungsbehörde hat eingeschätzt, dass der Zuwendungszweck gemäß Zuwendungsbescheid erfüllt bzw. umgesetzt wird. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid vom 07.09.2015 realisiert sie damit folgende sieben Aufgabenfelder: a) Programmentwicklung und -steuerung auf Landesebene und ressortübergreifende Moderation von Entwicklungsprozessen für die bildungspolitische Steuerungsebene, b) Sicherung der inhaltlich-fachlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie des fachlichen Austauschs zur Förderung von Schulerfolg landes - und bundesweit, c) fachliche Bewertung der eingegangenen förderfähigen Anträge für die einzelnen Projektmodule und Vorbereitung eines Vorschlags für das Empfehlungsgremium, d) prozesshafte Begleitung und Unterstützung der Netzwerkstellen, der Schulsozialarbeit und der am Programm beteiligten Schulen, 19 e) partizipative Qualitätsentwicklung mit den beteiligten Trägern oder der Wissenschaft und Multiplikation guter Praxis (siehe o. g. Richtlinie), f) Einrichtung und Pflege einer sogenannten Homepage zur Information der Öffentlichkeit und g) fachliche Unterstützung der Projektträger bei der Datenzusammenstellung . Aus den monatlich vorzulegenden Sachberichten lässt sich ableiten, dass die landesweite Koordinierungsstelle ihre Aufgaben nach dem o. a. Zuwendungszweck quantitativ bisher stets erfüllt hat. Demzufolge sind aus den vorgelegten zweimonatlichen Mittelanforderungen bisher keine finanziellen Beanstandungen hinsichtlich der Umsetzung des Projekts aufgetreten. Aus den vorliegenden Sachberichten geht insbesondere hervor, dass die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren der Richtlinie auf Grundlage der Koordinierung strukturiert stattfindet und geordnet abläuft . Die Auszahlung der Sachkostenpauschale ist an die quantitative Erfüllung des Zuwendungszwecks gebunden. Beispielhaft zu nennen sind hier: Vorbereitung der jährlichen Programmklausuren mit den Landesinstitutionen ; Entwicklung eines neuen Corporate-Designs und einer Wort-Bild-Marke (Logo); Mitwirkung an der AG „Schulsozialarbeit“ der LIGA der freien Wohlfahrtpflege ; Entwicklung und Vertrieb eines Programmflyers; Bundesweite Fachbeiträge zur Schulsozialarbeit; Fachtag Lehr- und Lernkultur mit Schulleitungen, Lehrkräften, Schulsozialarbeitern ; Netzwerkstellen; Vor-Ort-Beratungen der Kommunen und Netzwerkstellen sowie Coachings für Träger der Schulsozialarbeit; Tandemfortbildungen für Schulsozialarbeit und Fachpraxislehrkräfte; Erstellung eines Handbuchs für alle Programmakteure. Die Landesregierung hat eine erste Bewertung der geförderten Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger im Zusammenhang mit der Erstellung des Durchführungsberichtes 2016 zum ESF durch den vom Land beauftragten Evaluator vornehmen lassen. Hierbei ging es allerdings weniger um eine Einschätzung der Wirksamkeit, sondern vielmehr um eine Analyse des Mittelabflusses und eventueller Umsetzungsprobleme. VII. Schlussfragen Frage Nr. VII.1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Erfüllung sozialpädagogischer Aufgaben im Sinne der Schulsozialarbeit im Kontext des gesamten Erziehungs - und Bildungsauftrages der Schule bei? Antwort: Die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen sind in der heutigen Zeit durch Pluralisierung und Individualisierung der Lebens- und Familienformen verbunden mit einer immer stärker werdenden Ausrichtung auf die Kompatibilität mit einer 20 differenzierten Arbeitswelt geprägt. Dies stellt Schulen als Orte der öffentlich verantworteten Erziehung und Bildung vor große Herausforderungen. In Sachsen-Anhalt haben Kinder und Jugendliche gemäß den §§ 1 und 33 des Schulgesetzes (SchulG LSA) ein Recht auf eine ihren Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen fördernde Erziehung und Bildung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Schule ist insbesondere gehalten, die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zur Achtung religiöser Überzeugungen, zu verantwortlichem Gebrauch der Freiheit und zu friedlicher Gesinnung zu erziehen. Die Schwerpunkte von Schulsozialarbeit werden abhängig von der jeweiligen Situation in der Schule und ihrem Umfeld, den vorhandenen Bedingungen und Ressourcen sowie den Zielen und Erwartungen der jeweiligen Kooperationspartner mit der Schule vereinbart. Ergänzend zu diesem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule sind die im SGB VIII festgelegten Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe zu sehen. In Teilen spiegeln sich diese Aufgaben im ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ wider . Dazu gehören u.a.: Beratung Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bieten sowohl informellen Rat als auch formelle Beratung zu fest vereinbarten Terminen an. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag, gegebenenfalls in Kooperation mit externen Beratungsstellen, entwickeln. Individuelle Förderung Für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist die Einzelfallhilfe eine zentrale pädagogische Aufgabe im Bemühen, Benachteiligungen abzubauen, Stigmatisierungen entgegenzuwirken und präventive individuelle Hilfestellungen zu leisten. Sie entwickeln in einem individuellen Förderprozess mit Schülerinnen und Schülern differenzierte Unterstützungsinstrumentarien, um zielgerichtete, individuelle Hilfen anbieten zu können. Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften ist wegen des häufigen Zusammenhangs von Hilfebedarf und schulbezogenen Leistungen, Problemsituationen oder Konflikten unerlässlich. Konfliktbewältigung Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter verfügen über vielfältige Handlungsstrategien zur Bewältigung von Konflikten im Schulalltag: Sie bieten sozialpädagogische Gruppenarbeit an, bei der Kinder und Jugendliche Kompetenzen zur Bewältigung von Konflikten erwerben können; sie bauen Mediationsgruppen auf und koordinieren deren Tätigkeit; sie unterstützen Lehrkräfte dabei, Klassenkonflikte oder akute Krisensituationen in Schulklassen zu bearbeiten; sie vermitteln bei Konflikten, sie initiieren Projekte zur Gewaltprävention; sie organisieren Ausbildungen für Streitschlichtende und Trainings für Mediatorinnen und Mediatoren. Schulbezogene Hilfen Schulbezogene Hilfen sind individuelle Angebote, Gruppenangebote und offene Förderangebote , die gezielt Kinder und Jugendliche unterstützen, Schule und ihre An- 21 forderungen zu bewältigen. Die Aufgabe von Schulsozialarbeit besteht darin, Kindern und Jugendlichen in enger Kooperation mit den Lehrerkräften bei der Bewältigung ihrer Lernprobleme und/oder ihrer Lebensprobleme zu helfen, ihre Persönlichkeit zu stärken und im sozialen Umfeld Ressourcen zu erschließen. Die schulbezogenen Hilfen sollen Schulverweigerung und Schulabsentismus vorbeugen . Darüber hinaus können Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im schulischen Kontext gezielte Unterstützung erhalten. Berufsorientierung und Übergang von der Schule in die Berufswelt Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen Schülerinnen und Schüler in der Gestaltung des Übergangs von der Schule in Ausbildung oder weiterführendes Lernen. Sie helfen ihnen dabei, Berufswahl und Lebensplanung zu verbinden , rechtzeitig die relevanten Informationen zu bekommen, die richtigen Schritte zur Qualifizierung zu gehen (z. B. durch Berufspraktika, Bewerbungstrainings) und geben emotionalen Rückhalt. Dabei kooperieren sie mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern , den kommunalen Servicestellen (Jugendberufsagenturen) und weiteren Akteuren und Projekten des Übergangsmanagements. Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unterstützen Eltern u. a. durch Beratung , thematische Elterngesprächsrunden, Vernetzung unter Eltern, Hausbesuche, Teilnahme an Elternversammlungen und Vermittlungshilfen. Die Angebote dienen der Stärkung der Erziehungskompetenz sowie der Unterstützung bei Problem- und Krisensituationen in den Familien. Die Unterstützungsleistung der Schulsozialarbeit zielt auf eine Vermittlung und Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und anderer Unterstützungsangebote. Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten in schulischen Gremien am Schulprogramm mit und beteiligen sich aktiv an der Schulentwicklung. Sie tragen dazu bei, ein gemeinsames, ganzheitliches Bildungsverständnis zu entwickeln, die speziellen Beiträge der Schulsozialarbeit in der Konzeption der Schule (Schulprogramm ) zu verankern und in der praktischen Weiterentwicklung des pädagogischen Profils der Schule umzusetzen. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bringen ihre Kompetenzen bei der Entwicklung der Umsetzungsstrategien ein und beteiligen sich aktiv bei der Realisierung neuer Lern- und Arbeitsformen. Darüber hinaus bringen sie sich in die Gremien von Schule und Jugendhilfe ein und beraten Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen. Frage Nr. VII.2. In welcher Form und bis wann wird die Landesregierung eine umfassende Auswertung der derzeit laufenden Förderperiode des ESF-Programms „Schulerfolg sichern“ vornehmen? Antwort: Die LR ist mit LT-Beschluss 7/432 vom 30.09.20116 unter Ziffer 1 aufgefordert, die Voraussetzungen und den Umfang der Arbeit von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern als Bestandteil multiprofessioneller Teams an Schulen des Landes nach Auslaufen der aktuellen Förderperiode zu prüfen und konzeptionelle Vorstellungen zu entwickeln. Das Konzept ist bis Mitte 2018 zu erstellen. Die Eckpunkte 22 der Konzeptvorstellungen liegen mit Schreiben vom 11.07.2017 im Ausschuss für Bildung und Kultur sowie im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vor. In die konzeptionellen Überlegungen werden Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem o. a. Programm einfließen. Frage Nr. VII.3. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Sicherstellung und Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach Auslaufen der derzeitigen EU-Förderperiode im Rahmen multiprofessioneller Teams an Schulen? Wie werden die „Eckpunkte der Konzeptvorstellungen“ im Sinne von Ziffer 1 des Beschlusses des Landtages „Aufbau von Multiprofessionalität an unseren Schulen in Sachsen- Anhalt“ vom 30. September 2016, vorliegend in Drs. 7/432, erarbeitet, welche Expertinnen und Experten wurden einbezogen? Wann liegen diese Eckpunkte vor? Antwort: Hier wird auf die Beantwortung der Frage Nr. VII.2 verwiesen. Darüber hinaus wird die Landesregierung Im Rahmen der Konzepterstellung die Situation , die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung von Schulsozialarbeit in den anderen Ländern analysieren und daraus Inhalte und Maßnahmen zur Etablierung von Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt ableiten. Anlage a zu I.1 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Schuljahr 2015/2016 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Projekte Berufsbildende Sch. Förderschulen Grundschulen Sekundarschulen Gemeinschaftssch . Gymnasien Gesamtschulen Gesamt (Schulen): Anmerkunge n ABI 23 1 3 7 8 2 1 1 23 d) BLK 27 1 3 10 11 0 2 0 27 BÖ 23 2 3 5 7 5 1 0 23 DE-RO 14 1 1 6 5 0 1 0 14 HAL 36 4 6 15 3 2 2 3 35 a) HZ 36 3 5 12 13 2 1 0 36 JL 14 1 2 6 4 1 0 0 14 MD 32 2 3 13 0 8 4 2 32 e) MSH 22 1 5 20 9 0 1 0 36 b), c) SAW 17 1 2 5 6 3 0 0 17 SDL 16 2 1 2 8 2 3 0 18 c) SK 29 1 1 12 14 0 1 0 29 SLK 31 2 6 11 9 3 0 0 31 f) WB 21 1 3 6 9 1 1 21 Gesamt: 341 23 44 130 106 29 18 6 356 Besonderheiten: Die o. g. Projekte beinhalten a) ein schulübergreifendes Modellprojekt b) zwei modellhafte Verbundprojekte mit mehreren Schulen sowie c) vier Projekte mit je zwei Schulen. d) eine Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft e) ein Gymnasium in freier Trägerschaft f) eine Sekundarschule in freier Trägerschaft Seite 1 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage a zu I.4 Schuljahr 2015/16 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Erhebung der Zahl der endgültigen Schüler/-innen des MK zum Schuljahr 2015/16 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Grundschule DE 19,2 Grundschule HAL 28,0 Grundschule MD 25,8 Grundschule SAW 13,2 Grundschule ABI 14,2 Grundschule BK 12,1 Grundschule BLK 11,3 Grundschule HZ 15,3 Grundschule JL 15,0 Grundschule MSH 27,0 Grundschule SK 16,9 Grundschule SLK 8,9 Grundschule SDL 18,1 Grundschule WB 12,1 Sekundarschule DE 94,7 Sekundarschule HAL 69,9 Sekundarschule MD Sekundarschule SAW 100,0 Sekundarschule ABI 90,4 Sekundarschule BK 68,0 Sekundarschule BLK 82,2 Sekundarschule HZ 75,3 Sekundarschule JL 54,3 Sekundarschule MSH 100,0 Sekundarschule SK 94,1 Sekundarschule SLK 76,2 Sekundarschule SDL 81,9 Sekundarschule WB 100,0 Gemeinschaftsschule HAL 82,1 Gemeinschaftsschule MD 84,0 Gemeinschaftsschule SAW 100,0 Gemeinschaftsschule ABI 100,0 Gemeinschaftsschule BK 60,3 Gemeinschaftsschule BLK Gemeinschaftsschule HZ 74,5 Gemeinschaftsschule JL 100,0 Gemeinschaftsschule SLK Gemeinschaftsschule SDL 100,0 Gemeinschaftsschule WB 100,0 Gymnasium DE 35,2 Seite 2 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage a zu I.4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Gymnasium HAL 26,3 Gymnasium MD 42,9 Gymnasium SAW Gymnasium ABI 29,7 Gymnasium BK 17,5 Gymnasium BLK 35,6 Gymnasium HZ 9,1 Gymnasium JL Gymnasium MSH 38,5 Gymnasium SK 17,2 Gymnasium SLK Gymnasium SDL 35,4 Gymnasium WB 21,0 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Freie Waldorf-Schule HAL Freie Waldorf-Schule MD Freie Waldorf-Schule HZ Kooperative Gesamtschule HAL 100,0 Integrierte Gesamtschule HAL 68,6 Integrierte Gesamtschule MD 100,0 Integrierte Gesamtschule SAW Integrierte Gesamtschule ABI 100,0 Integrierte Gesamtschule BLK Integrierte Gesamtschule WB Sportschulen Sek/Gym HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Schule für Lernbehinderte HAL 100,0 Schule für Lernbehinderte MD 58,5 Schule für Lernbehinderte SAW Schule für Lernbehinderte ABI 46,3 Schule für Lernbehinderte BK 100,0 Schule für Lernbehinderte BLK 33,7 Schule für Lernbehinderte HZ Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 78,1 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 100,0 Schule für Lernbehinderte SDL Schule für Lernbehinderte WB Schule für Geistigbehinderte DE Schule für Geistigbehinderte HAL Schule für Geistigbehinderte MD Seite 3 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage a zu I.4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Schule für Geistigbehinderte SAW Schule für Geistigbehinderte ABI Schule für Geistigbehinderte BK Schule für Geistigbehinderte BLK Schule für Geistigbehinderte HZ Schule für Geistigbehinderte JL Schule für Geistigbehinderte MSH Schule für Geistigbehinderte SK Schule für Geistigbehinderte SLK Schule für Geistigbehinderte SDL Schule für Geistigbehinderte WB Sonstige Förderschulen DE Sonstige Förderschulen HAL 26,4 Sonstige Förderschulen MD 31,3 Sonstige Förderschulen ABI Sonstige Förderschulen BK 100,0 Sonstige Förderschulen BLK Sonstige Förderschulen HZ 22,1 Sonstige Förderschulen JL 100,0 Sonstige Förderschulen MSH 38,1 Sonstige Förderschulen SK Sonstige Förderschulen SLK Sonstige Förderschulen SDL Sonstige Förderschulen WB 100,0 37,8Sachsen-Anhalt Anlage a zu II.3 Schuljahr 2011/12 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Stat. Landesamtes -Schuljahresendstatistik zum Schuljahr 2011/12 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Sekundarschule DE 7,2 Sekundarschule HAL 10,9 Sekundarschule MD 11,8 Sekundarschule SAW 11,0 Sekundarschule ABI 4,8 Sekundarschule BK 3,9 Sekundarschule BLK 7,1 Sekundarschule HZ 4,1 Sekundarschule JL 7,0 Sekundarschule MSH 6,1 Sekundarschule SK 4,8 Sekundarschule SLK 5,6 Sekundarschule SDL 6,0 Sekundarschule WB 4,5 Gymnasium DE Gymnasium HAL Gymnasium MD 0,2 Gymnasium SAW Gymnasium ABI Gymnasium BK Gymnasium BLK Gymnasium HZ Gymnasium JL Gymnasium MSH Gymnasium SK Gymnasium SLK Gymnasium SDL Gymnasium WB Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Freie Waldorfschule HAL Freie Waldorfschule MD Kooperative Gesamtschule HAL 4,2 Kooperative Gesamtschule MSH 3,9 Integrierte Gesamtschule HAL 4,7 Integrierte Gesamtschule MD 3,0 Integrierte Gesamtschule SAW Sportschulen Gym/Sek HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Anlage a zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Schule für Lernbehinderte HAL 80,0 Schule für Lernbehinderte MD 100,0 Schule für Lernbehinderte SAW 100,0 Schule für Lernbehinderte ABI 100,0 Schule für Lernbehinderte BK 83,1 Schule für Lernbehinderte BLK 100,0 Schule für Lernbehinderte HZ 63,6 Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 100,0 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 70,1 Schule für Lernbehinderte SDL 100,0 Schule für Lernbehinderte WB 77,2 Schule mit Ausgleichsklassen HAL 59,1 Schule mit Ausgleichsklassen MD 25,0 Schule mit Ausgleichsklassen HZ 50,0 Schule mit Ausgleichsklassen JL 100,0 Schule mit Ausgleichsklassen MSH 42,9 Schule mit Ausgleichsklassen SLK 57,9 Schule mit Ausgleichsklassen WB 33,3 Schule für Hörgeschädigte HAL 41,7 Schule für Hörgeschädigte HZ 35,0 Schule für Geistigbehinderte DE 100,0 Schule für Geistigbehinderte HAL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MD 100,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 100,0 Schule für Geistigbehinderte ABI 100,0 Schule für Geistigbehinderte BK 100,0 Schule für Geistigbehinderte BLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte HZ 100,0 Schule für Geistigbehinderte JL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MSH 100,0 Schule für Geistigbehinderte SK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SDL 100,0 Schule für Geistigbehinderte WB 100,0 Schule für Körperbehinderte DE Schule für Körperbehinderte HAL 39,1 Schule für Körperbehinderte MD Schule für Körperbehinderte HZ 46,2 Schule für Sehbehinderte HAL 14,3 Schule f.Körperbeh.u.Sehbehind. SDL 64,5 Anlage a zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * 11,6 * das sind: - Abschluss der Schule für Lernbehinderte - Abgänger/-innen der Schule für Geistigbehinderte - Abgangszeugnis - Abgangszeugnis gemeinsamer Unterricht Sachsen-Anhalt Seite 1 von 1 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage a zu II. 4 Schuljahr 2011/12 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Schuljahr 2012/13 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * DE 59 56,2 HAL 136 71,2 MD 189 68,5 SAW 66 59,5 ABI 57 49,6 BK 82 62,1 BLK 86 61,9 HZ 73 62,4 JL 49 72,1 MSH 130 71,0 SK 58 56,9 SLK 107 63,7 SDL 87 57,6 WB 46 65,7 Sachsen-Anhalt 1.225 63,5 * die zu Ausbildungbeginn keinen Sek-I-Abschluss besaßen Landkreis/ kreisfreie Stadt Ausbildungsänfänger /-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** v.H. Anteil der Ausbildungsänfäng er/-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** DE 61 6,0 HAL 214 7,4 MD 300 9,7 SAW 181 26,9 ABI 195 13,7 BK 163 15,7 BLK 143 13,3 HZ 176 10,6 JL 151 23,1 MSH 188 20,8 SK 107 9,3 SLK 222 17,7 SDL 170 16,1 WB 98 12,6 Sachsen-Anhalt 2.369 12,7 ** ohne FOS, FS und FGY Anlage a zu III. 1 Name der Fortbildung Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schulform Name der Netzwerkstelle Lern - und Leistungsstörungen im Unterricht x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Moderne Medien in Kinderhand x GS; SkS; FöS; Gym; BbS Netzwerkstelle Landkreis Harz Übergänge gestalten x GS; SkS; Gym Netzwerkstelle Landkreis Harz Fortbildung zur Methode Kollegiale Fallberatung x GS Netzwerkstelle Landkreis Harz Schwierige Kinder - Schwieriges System x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Lern - und Leistungsstörungen im Unterricht x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Hast du heute schon dein Kind gelobt ? x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Fortbildung zur Methode Kollegiale Fallberatung x FöS Netzwerkstelle Landkreis Harz Erlebnispädagogik x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Systemischlösungsorientiertes Arbeiten im Kontext x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Moderne Medien in Kinderhand x SkS; Gym; FöS; BbS Netzwerkstelle Landkreis Harz Konflikt oder Mobbing x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Schwierige Kinder - Schwieriges System x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Lern - und Leistungsstörungen im Unterricht x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Trauer bei Kinder und Jugendlichen x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Migration und Schule x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Systemisches Arbeiten in Unterricht und Schule x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Systemische Gesprächsführung x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Harz Verfahrensbeistand x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Links-Händigkeit in der Grundschule x GS Netzwerkstelle Salzlandkreis Pädagogischer Materialpool x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis ADHS x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Selbstverletzendes Verhalten x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Visualisierung x Gemeinschaft sschule Netzwerkstelle Salzlandkreis Konfrontatives Sozialtraining x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Trennung und Scheidung x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Links-Händigkeit in der Grundschule x GS Netzwerkstelle Salzlandkreis Pädagogischer Materialpool x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Tod, Trauer, Trauma x alle Schulformen Netzwerkstelle Salzlandkreis Schwierige Elterngespräche souverän führen x GS Netzwerkstelle Saalekreis FAUSTLOS x GS Netzwerkstelle Saalekreis Teambildung x GS Netzwerkstelle Saalekreis Elternarbeit – Souveräner Umgang mit schwierigen Eltern x GS Netzwerkstelle Saalekreis Anlage a zu III. 1 Name der Fortbildung Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schulform Name der Netzwerkstelle Entwicklung von Strategien im Umgang mit Widerständen und verbalen Angriffen x SkS Netzwerkstelle Saalekreis Lernmethoden für einen coolen Unterricht x SkS Netzwerkstelle Saalekreis Umgang mit Unterrichtsstörungen praktisch trainieren x FöS Netzwerkstelle Saalekreis „No Blame Approach“ x GS; SkS; Gym; FöS; BbS Netzwerkstelle Saalekreis Übergänge in Bad Lauchstädt fördern und entwicklungspsychologisch begleiten x GS; SkS; Gym Netzwerkstelle Saalekreis Islam und Schule x alle Schulformen Netzwerkstelle Dessau Datenschutz x alle Schulformen Netzwerkstelle Dessau Neuem begegnen - Migration und Schule x alle Schulformen Netzwerkstelle Dessau keine keine - Netzwerkstelle Landkreis Stendal Auftaktveranstaltung Schulerfolg für Halle x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle AG Schulerfolg: Schule & Migration x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle AG Schulerfolg: Eltern & Schule - Impulse x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Methodenseminar für den Förderschulbereich x GS; FöS Netzwerkstelle Halle Erfahrungstransfer "Schulerfolg für Halle" x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Fachtagung "Schulverweigerung - Wie gehen wie es gemeinsam an?" x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Streitschlichtung an Grund - und Förderschulen x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Kollegiale Fallberatung x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Wie Lernen gelingt! (4 Module) x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Drogenberatung in Halle x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Methodentag "Heterogenität in Gruppen" x alle Schulformen Netzwerkstelle Halle Kollegiale Fallberatung - Methodenseminar für Referendare x GS; FöS Netzwerkstelle Halle "ABI inklusiv" - indivuelles Lernen (3x) x SkS; GmS Netzwerkstelle Anhalt Bitterfeld Demokratiefeindliche Tendenzen in der Schule x SkS; Gym; FöS; BbS Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg Keine Angst vor Kinderschutz x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg Kinderschutzfachtag "Kinderschutz im Dreieck Kind, Eltern und Fachkräfte" x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg Migration- Überforderung oder Herausforderung x alle Schulformen Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg Fit für kulturelle Vielfalt x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Willkommenskultur in Kita - und Grundschule x Netzwerkstelle Burgenlandkreis family-Programm des educationY e.V. x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Ergänzung zum familyprogramm x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Anlage a zu III. 1 Name der Fortbildung Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Schulform Name der Netzwerkstelle Fit für kulturelle Vielfalt x Netzwerkstelle Burgenlandkreis family-Programm des educationY e.V. x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Kindeswohlgefährdung x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Elternchance II x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Cybermobbing x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Kollegiale Beratungen x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Systemische Gesprächsführung und Beratungsmethoden x Netzwerkstelle Burgenlandkreis Mediationstag x x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Implementierung Schulmediation x x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Kooperative Lernformen x IGS Netzwerkstelle Magdeburg Sozialtraining und Streitschlichtung x x GS Netzwerkstelle Magdeburg Kollegiale Beratung in Schule und Schulsozialarbeit x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Methodenworkshops x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Elternkursarbeit in Schule und Schulsozialarbeit x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Handlungsorientierte Elektronikonzepte und digitale Re/- Produktionsgrundlagen x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Seelenkratzerselbstverletzendes Verhalten bei Kindern und Jugendlichen x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Wenn die Welt sich nicht mehr dreht Fachtag x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg Fachtag Kinderschutz x alle Schulformen Netzwerkstelle Magdeburg GESAMT 22 32 Anlage a zu III. 2 und 6 Anzahl Regionen Fobi insg. TN insg. davon LK (m) davon LK (w) GS FöS GmS SkS (inkl. IGS/KGS) Gym BbS Altmarkkreis Salzwedel 1 21 2 19 5 7 2 7 0 0 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 3 55 2 25 0 0 1 26 0 0 Landkreis Börde 13 211 22 84 30 3 2 62 7 2 Burgenlandkreis 7 202 13 28 19 4 0 7 11 0 Stadt Dessau-Roßlau 3 190 8 21 5 6 0 9 4 5 Stadt Halle (Saale) 11 298 5 28 7 2 4 3 2 15 Landkreis Harz 13 295 13 115 60 38 0 24 2 4 Landkreis Jerichower Land 4 199 17 49 21 4 3 26 3 9 Landeshauptstadt Magdeburg 6 52 1 1 1 0 1 0 0 0 Landkreis Mansfeld-Südharz 7 138 6 30 18 4 0 11 1 2 Saalekreis 15 334 28 150 71 9 7 83 3 5 Salzlandkreis 10 148 2 47 34 3 5 6 0 1 Landkreis Stendal 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landkreis Wittenberg 2 236 3 21 16 1 3 4 0 0 Gesamt: 95 2379 122 618 287 81 28 268 33 43 Veranstaltungen für Lehrkräfte der Netzwerkstellen im Programm Schulerfolg sichern im Schuljahr 2016 /2017 SchulformenTeilnehmerzahlen Anlage b zu I.1, zu IV.1.b) und zu IV.5.b) Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Schuljahr 2016/2017 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Projekte Berufsbildende Sch. Förderschulen Grundschulen Sekundarschulen Gemeinschaftssch . Gymnasien Gesamtschulen Gesamt (Schulen): Anmerkunge n ABI 23 1 3 7 8 2 1 1 23 f) BLK 27 1 3 10 11 0 2 0 27 BÖ 30 2 3 12 7 5 1 0 30 d) DE-RO 14 1 1 6 5 0 1 0 14 HAL 36 4 6 15 3 2 2 3 35 a) HZ 36 3 5 12 13 2 1 0 36 JL 14 1 2 6 4 1 0 0 14 MD 32 2 3 13 0 8 4 2 32 g) MSH 22 1 5 20 9 0 1 0 36 b), c) SAW 17 1 2 5 6 3 0 0 17 SDL 21 2 2 7 8 2 3 0 24 c), e) SK 29 1 1 12 14 0 1 0 29 SLK 31 2 6 11 9 3 0 0 31 h) WB 21 1 3 6 9 1 1 21 Gesamt: 353 23 45 142 106 29 18 6 369 Besonderheiten: Die o. g. Projekte beinhalten a) ein schulübergreifendes Modellprojekt b) zwei modellhafte Verbundprojekte mit mehreren Schulen sowie c) vier Projekte mit je zwei Schulen. d) Beginn von 7 Projekten zum 01.01.2017 e) Beginn von fünf Projekten an 6 Schulen zum 01.01.2017 f) eine Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft g) ein Gymnasium in freier Trägerschaft h) eine Sekundarschule in freier Trägerschaft Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 Schuljahr 2016/2017 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anhalt- Bitterfeld W. Ratke Köthen Grundschule 4,8 B&A mbH 0,5 0 Am Park- Wulfen Grundschule 2,7 B&A mbH 0,5 Werner Nolopp Aken Grundschule 4,4 B&A mbH 1 Käthe Kollwitz Quellendorf Grundschule 2,0 B&A mbH 0 Astrid Lindgren Zerbst Grundschule 2,4 B&A mbH 0,5 An der Burg Lindau Grundschule 1,4 B&A mbH 0,5 Dobritz Grundschule 1,3 B&A mbH 0,33 An der Elbaue Steutz Grundschule 1,2 B&A mbH 0,33 Walternienburg Grundschule 1,2 B&A mbH 0,33 J.-F.Naumann Köthen Grundschule 3,7 B&A mbH 0,5 Kastanienschule Köthen Grundschule 2,9 B&A mbH 0,5 Görzig Grundschule 2,3 B&A mbH 0,5 Alfred Wirth Osternienburg Grundschule 2,2 B&A mbH 0,5 Zörbig Grundschule 4,1 B&A mbH 0,5 Löberitz Grundschule 1,5 B&A mbH 0,5 Regenbogenschule Köthen Grundschule 3,2 B&A mbH 0,5 Edderitz Grundschule 1,3 B&A mbH 0,5 J.F. Wlkoff Gröbzig Grundschule 1,9 B&A mbH 0,5 An den Linden Zscherndorf Grundschule 2,2 B&A mbH 0,5 Am Markt Raguhn Grundschule 3,8 B&A mbH 0,5 Radegast Grundschule 1,2 B&A mbH 0,5 Steinfurth Grundschule 5,0 B&A mbH 0,5 Heideschule Gossa Grundschule 1,7 B&A mbH 0,5 Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Die Schulsozialarbeit hat zwei Hauptfunktionen: Die Funktion der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung, zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen und aufgrund biographischer Erfahrungen auf be-sondere Unterstützung und Förderung angewiesen sind und die Funktion der Jugendsozialarbeit mit sozialpädagogischen Angeboten für alle Kinder und Jugendliche an der Einrichtung. Ziel ist es, Kinder zur Selbstbestimmung zu befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung hinzuführen und soziales Engagement zu fördern. 1 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Erich Weinert Wolfen Grundschule 4,3 B&A mbH 0,5 Bernsteinschule Friedersdorf Grundschule 3,0 B&A mbH 0,5 Am Schlosspark Rösa Grundschule 1,5 B&A mbH 0,5 Hermann Conradi Jebnitz Grundschule 1,9 B&A mbH 0,5 Börde Bernhard Becker Beendorf Grundschule 1,2 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) 0 Bördergrundschule Hermsdorf Grundschule 2,6 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Otto Boye Haldensleben Grundschule 3,6 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Klein Wanzleben Grundschule 1,2 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) An der Aller Oebisfelde-Weferlingen Grundschule 1,8 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Beverspring Bregenstedt Grundschule 2,0 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Astrid Lindgren Dahlenwarsleben Grundschule 3,8 Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Burgenland Herder-Grundschule Weißenfels Grundschule 3,6 Kinder- und Jugendhilfe Verein e.V. 1 0 Dessau-Roßlau Grundschule Hugo Junkers Grundschule 3,9 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (10 h) GS Am Akazienwäldchen Grundschule 8,1 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (40h) Grundschule Kreuzberge Grundschule 5,8 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (20 h) Grundschule Meinsdorf Grundschule 3,9 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (17 h) Grundschuel Rodleben Grundschule 4,1 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (20 h) Grundschule Zoberberg Grundschule 7,0 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (23 h) GS Tempelhoferstr. Grundschule 6,6 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (10 h) Förderschule Regenbogenschule Förderschule 26,5 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (25 h) Walter Gropius Gymnasium Gymnasium 34,2 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (25 h) Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder, um für ihre Zukunft bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, durch Stärkung der sozialen Kompetenzen Ausgleich sozialer Benachteiligungen Schulsozialarbeit ermöglicht, dass Schule und Jugendhilfe sich wechsel-seitig ergänzen und das gemeinsame Ziel, die Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Schüler/innen, zu erreichen und somit gelingende Bildungsbiografien zu gestalten. Sie trägt dazu bei, das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu eigen-verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII zu verwirklichen . Eine wesentliche Zielstellung von Schulsozialarbeit besteht darin, Schüler/innen in ihrer Persönlichkeits-entwicklung sowie bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen zu fördern, sie emotional zu stabilisieren, sie in Lebenskrisen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule zu unterstützen, ihre Konfliktfähigkeit zu fördern und konstruktive Konfliktlösungen zu finden. Schulsozialarbeit unterstützt junge Menschen bei dem Übergang von Schule in den Beruf und verhilft bei der Erschließung von neuen Bildungsräumen, Orten und Gelegenheiten für informelles Lernen. Sie unterstützt Schüler/innen bei der Initiierung von selbstbestimmten Selbstbildungsprozessen sowie zur Befähigung sich selbstkritisch mit der eigenen Lebenswelt und gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. 2 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Anhaltinisches Berufschulzentrum Hugo Junkers Berufsschulzentr . 100,0 Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (35 h) 1 w/ 35 h (kommunal) 1/m/ 40 h (Freier Träger - ESF gefördert) Halle August Hermann Francke Grundschule 3,4 Franckesche Stiftungen 0,875 0 Heideschule Grundschule 2,3 VOLKSSOLIDARITÄT Saale- Kyffhäuser e.V. 0,875 Südstadt Grundschule 3,5 Kinder- und Jugendhaus e.V 0,875 Ulrich von Hutten Grundschule 4,0 Jugendwerkstatt "Frohe Zukunft" Halle- Saalekreis e.V. 0,875 Wolfgang Borchert Grundschule 3,0 AWO RV Halle - Merseburg e.V. 0,875 2. Integr. Gesamtschule Halle Gesamtschule 5,3 IB Mitte gGmbH 0,5 Magdeburg Am Brückfeld Grundschule 2,4 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) 0 Am Grenzweg Grundschule 2,9 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Fliederhof Grundschule 2,2 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Salbke Grundschule 2,7 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Diesdorf* Grundschule 2,5 Landesjugendwerk der AWO S.-A. E.V. 1 (0,75 VZÄ) Die Stadt Magdeburg verweist hierzu auf die nachfolgenden Drucksachen, welche u. a. die Zielsetzungen, Leitlinien, Leistungsprofile und dei inhaltl. Schwerpunktsetzungen beschreiben. DS0201/15 Infrastrukturplanung für die Erbringung von Leistungen in den Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendver-bandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit und des Kinder- und Jugendschutzes - 2016 bis 2020, Anlage 2 Seite 119, Anlage 4 Leitlinien Ziele in Bezug auf sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schüler und Schülerinnen: Sicherung der schulischen und sozialen Integration, Gewährleistung des Schulerfolges, Entwicklung einer tragfähigen beruflichen Perspektive, Stärkung der individuellen Resilienz zur konstruktiven Lebensbewältigung. Ziele in Bezug auf Schülergruppen/ Klassenverbände: Teambildung, Förderung sozialer Kompetenzen u. konstruktiver Konflikt-bewältigung, Verbesserung des Schul- und Klassenklimas, Förderung von Demokratieentwicklung u. Partizipation im System Schule . Ziele in Bezug auf Eltern/Lehrer/Schule/ Gemeinwesen: Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern, Öffnung der Schule zum Sozialraum, Ergänzung und Unterstützung des Erz.- und Bildungsauftrages von Schule durch Weiterbildungen u. Installation sozialpädagogischer Methoden an Schule. gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Des Weiteren trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Kooperationen an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule auszubauen, sie zu verankern und ein gemeinschaftliches sowie inklusives Bildungs- und Erziehungsverständnis von Jugendhilfe und Schule zu entwickeln. 3 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Wilhelm Weitling ausl. SEK/GemS/GTS 9,7 Spielwagen e.V. 1 (1 VZÄ) Evangelische Sekundarschule MD* Sekundarschule 100,0 ems & medi-z gGmbH 1 (0,75 VZÄ) Neue Schule MD* GemS/GTS 100,0 Landesjugendwerk der AWO S.-A. E.V. 1 (0,75 VZÄ) Am Wasserfall Förderschule 11,1 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Hugo-Kükelhaus Förderschule 8,7 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Regenbogenschule MD Förderschule 9,3 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Schule am Fermersleber Weg Förderschule 11,2 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Salzmannschule Förderschule 18,1 Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Mansfeld- Südharz Grundschule Allstedt Grundschule 3,7 AWO Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. 1 0 Grundschule Am Markt Grundschule 4,1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH 1 Grundschule Geschwister Scholl Grundschule 1,8 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH NN Grundschule Südwest Grundschule 5,5 CJD Sachsen-Anhalt 1 Südharz Grundschule Roßla Grundschule 2,8 CJD Sachsen-Anhalt 1 Förderzentrum Hettstedt Förderschule 25,4 CJD Sachsen-Anhalt 1 Martin-Luther- Gymnasium Gymnasium 34,1 Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH 1 Wilhelm u. Alexander von Humboldt Gymnasium Gymnasium 26,3 CJD Sachsen-Anhalt 1 k.A. CJD Sachsen-Anhalt k.A. Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH k.A. AWO Kreisverband Mansfeld - Südharz 1 mobile Schulsozialarbeitalle Schulen im Sozialraum Sangerhausen N.N. N.N. mobile Schulsozialarbeit-alle Schulen im Sozialraum Eisleben mobile Schulsozialarbeit-alle Schulen im Sozialraum Hettstedt Anlage 2 Seite 119, Anlage 4 Leitlinien http://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=2 21503 DS0576/15 Finanzierung von Leistungen der Schulsozialarbeit ab 2016 gemäß akt. Jugendhilfeplanung §§ 11 bis 14 SGB VIII an 5 neuen Schulstandorten, Seite 5 https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr= 222781 4 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Saalekreis GS Ludwig Jahn Grundschule 3,8 Paritätischer 1 (VZÄ) Lern- und Verhaltensstörungen, Migrationsprobleme 0 Domgymnasium Merseburg Gymnasium 20,0 TWSD 1 (VZÄ) Konfliktlösungen Lehrer-Schüler, Mobbing; Zusammenarbeit zw. Eltern und Lehrern BBS II in Leuna Berufsschule 100,0 TWSD 1 (VZÄ) Gewaltpotential, fehlende soziale Kompetenzen, Migrationskonflikte Salzlandkreis ** 0 0,0 0 0 0 Stendal*** Sandau Grundschule 1,7 Internationaler Bund 1 (16 h) Schönhausen Grundschule 3,2 Internationaler Bund 1 (24 h) Am Wäldchen Klietz Grundschule 2,2 Internationaler Bund 1 (17,5) Juri Gagarin Stendal Grundschule 5,9 DRK 1 (35) Stadtsee Stendal Grundschule 6,6 DRK 1 (35) Pestalozzi Stendal Förderschule 21,8 Diakoniewerk Osterburg e.V 1 (15 h) 1 (20 h) 3 -insges. 75 Wochenstd. (40 h aus ESF u.15/20 h) Anne Frank Osterburg Förderschule 11,4 Der Paritätische 1 (35 h) Private Schule Stendal Sekundarschule 9,2 Schulträger 1 (40 h) Privatgymnasium Gymnasium 100,0 Schulträger 1 (40 h) Wittenberg**** Grundschule Pratau Grundschule k.A. AWO Grundschule Dabrun Grundschule k.A. AWO 1 Grundschule Kemberg Grundschule k.A. AWO Grundschule Zahna Grundschule k.A. AWO Grundschule Elster Grundschule k.A. AWO 1 die Bildung und Teilhabe der Schülerinnen und Schüler Schulsozialarbeit nach SGB VIII Schul- und Jugendsozialarbeit soll dazu beitragen, dass junge Menschen, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind, individuell gefördert wedren und ihre Chancen auf umfassende Teilnahme in der Gesell. besser wahrnehmen können. Unterstützung junger Menschen bei Problemen in und außerhalb der Schule und für ein chancengerechtes Aufwachsen. konkret: Präventive und integrative Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, um frühes Scheitern von Bildungsverläufen zu vermeiden 5 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms m w Anzahl Fachkräfte sozialpäd. Zielsetzung Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Träger Grundschule Mühlanger Grundschule k.A. AWO Grundschule Max Lingner Jessen Grundschule k.A. Internationaler Bund Grundschule Seyda Grundschule k.A. Internationaler Bund 1 Grundschule Schweinitz Grundschule k.A. Internationaler Bund Grundschule Klieken Grundschule k.A. Internationaler Bund 1 Grundschule Gräfenhainischen Grundschule k.A. Volksolidarität 1 GS Geschwister Scholl Wittenberg Grundschule k.A. AWO 1 Grundschule Käthe Kollwitz Grundschule k.A. AWO GTS Friedrichstadt Wittenberg Gemeinschaftsschule k.A. Internationaler Bund 1 2 (m/w) ESF, 1 (w) BuT GTS im Gartenreich Oranienburg Gesamtschule k.A. Förderverein GTS im Gartenereich e.V. 1 Rosa Luxemburg Sekundarschule k.A. Internationaler Bund 1 1 (w) ESF, 1 (w) BuT * Förderung ab 01.04.2016, neue Schule MD ab 15.04.2016 **ab 01.01.2016 keine Förderung über ESF geförderte s Programm hinaus *** Schuljahr2016/2017 bis 31.12.2016 **** keine hinreichenden Angaben des LK zu den Schülerzahlen, der einzelnen Schulen, LK hat nicht nach Schuljahren geglie dert, Annahme, dass die Angaben für die jeweiligen Schuljahre übereinstimmen von Bildungsverläufen zu vermeiden 6 Seite 1 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu I.4 Schuljahr 2016/17 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Erhebung der Zahl der endgültigen Schüler/-innen des MB zum Schuljahr 2016/17 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt S c h ü l e v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Grundschule DE 19,1 Grundschule HAL 27,1 Grundschule MD 26,4 Grundschule SAW 13,5 Grundschule ABI 14,3 Grundschule BK 12,1 Grundschule BLK 11,3 Grundschule HZ 15,4 Grundschule JL 14,8 Grundschule MSH 26,1 Grundschule SK 17,0 Grundschule SLK 9,2 Grundschule SDL 18,6 Grundschule WB 11,8 Sekundarschule DE 93,3 Sekundarschule HAL 66,5 Sekundarschule MD Sekundarschule SAW 100,0 Sekundarschule ABI 89,8 Sekundarschule BK 60,0 Sekundarschule BLK 82,3 Sekundarschule HZ 76,8 Sekundarschule JL 53,6 Sekundarschule MSH 100,0 Sekundarschule SK 93,7 Sekundarschule SLK 73,1 Sekundarschule SDL 81,8 Sekundarschule WB 100,0 Gemeinschaftsschule HAL 90,5 Gemeinschaftsschule MD 85,0 Gemeinschaftsschule SAW 100,0 Gemeinschaftsschule ABI 100,0 Gemeinschaftsschule BK 73,2 Gemeinschaftsschule BLK Gemeinschaftsschule HZ 67,5 Gemeinschaftsschule JL 100,0 Gemeinschaftsschule SLK 28,5 Gemeinschaftsschule SDL 100,0 Gemeinschaftsschule WB 100,0 Gymnasium DE 35,8 Seite 2 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu I.4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt S c h ü l e v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Gymnasium HAL 26,5 Gymnasium MD 44,3 Gymnasium SAW Gymnasium ABI 28,8 Gymnasium BK 17,1 Gymnasium BLK 36,4 Gymnasium HZ 9,3 Gymnasium JL Gymnasium MSH 39,6 Gymnasium SK 17,0 Gymnasium SLK Gymnasium SDL 35,6 Gymnasium WB 20,9 Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Freie Waldorf-Schule HAL Freie Waldorf-Schule MD Freie Waldorf-Schule HZ Kooperative Gesamtschule HAL 100,0 Integrierte Gesamtschule HAL 68,4 Integrierte Gesamtschule MD 100,0 Integrierte Gesamtschule SAW Integrierte Gesamtschule ABI 100,0 Integrierte Gesamtschule BLK Integrierte Gesamtschule WB Sportschulen Sek/Gym HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Schule für Lernbehinderte HAL 100,0 Schule für Lernbehinderte MD 60,1 Schule für Lernbehinderte SAW Schule für Lernbehinderte ABI 48,9 Schule für Lernbehinderte BK 100,0 Schule für Lernbehinderte BLK 33,4 Schule für Lernbehinderte HZ Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 100,0 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 100,0 Schule für Lernbehinderte SDL Schule für Lernbehinderte WB Schule für Geistigbehinderte DE Schule für Geistigbehinderte HAL Seite 3 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu I.4 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt S c h ü l e v.H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit ESF-Programm Schule für Geistigbehinderte MD Schule für Geistigbehinderte SAW Schule für Geistigbehinderte ABI Schule für Geistigbehinderte BK Schule für Geistigbehinderte BLK Schule für Geistigbehinderte HZ Schule für Geistigbehinderte JL Schule für Geistigbehinderte MSH Schule für Geistigbehinderte SK Schule für Geistigbehinderte SLK Schule für Geistigbehinderte SDL Schule für Geistigbehinderte WB Sonstige Förderschulen DE Sonstige Förderschulen HAL 26,1 Sonstige Förderschulen MD 31,9 Sonstige Förderschulen ABI Sonstige Förderschulen BK 100,0 Sonstige Förderschulen BLK Sonstige Förderschulen HZ 24,2 Sonstige Förderschulen JL 100,0 Sonstige Förderschulen MSH 36,1 Sonstige Förderschulen SK Sonstige Förderschulen SLK Sonstige Förderschulen SDL Sonstige Förderschulen WB 100,0 38,0Sachsen-Anhalt Seite 1 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu II.3 hier: Schuljahr 2013/14 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Stat. Landesamtes -Schuljahresendstatistik zum Schuljahr 2013/14 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Sekundarschule DE 5,5 Sekundarschule HAL 11,8 Sekundarschule MD 8,4 Sekundarschule SAW 6,3 Sekundarschule ABI 5,1 Sekundarschule BK 4,6 Sekundarschule BLK 7,3 Sekundarschule HZ 3,6 Sekundarschule JL 7,7 Sekundarschule MSH 7,2 Sekundarschule SK 4,4 Sekundarschule SLK 7,2 Sekundarschule SDL 9,4 Sekundarschule WB 6,2 Gemeinschaftsschule HAL 11,4 Gemeinschaftsschule HZ Gemeinschaftsschule SDL Gemeinschaftsschule BK Gemeinschaftsschule HZ 9,5 Gemeinschaftsschule SLK 3,8 Gemeinschaftsschule MD 15,4 Gemeinschaftsschule SDL 4,3 Gemeinschaftsschule SLK Gymnasium DE Gymnasium HAL Gymnasium MD Gymnasium SAW Gymnasium ABI Gymnasium BK Gymnasium BLK Gymnasium HZ Gymnasium JL Gymnasium MSH Gymnasium SK Gymnasium SLK Gymnasium SDL 0,3 Gymnasium WB Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Seite 2 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Freie Waldorfschule HAL Freie Waldorfschule MD Kooperative Gesamtschule HAL 3,7 Integrierte Gesamtschule HAL 0,8 Integrierte Gesamtschule MD 0,9 Integrierte Gesamtschule SAW 3,1 Integrierte Gesamtschule ABI Sportschulen Gym/Sek HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Schule für Lernbehinderte HAL 58,1 Schule für Lernbehinderte MD 80,5 Schule für Lernbehinderte SAW 100,0 Schule für Lernbehinderte ABI 72,5 Schule für Lernbehinderte BK 70,8 Schule für Lernbehinderte BLK 100,0 Schule für Lernbehinderte HZ 56,7 Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 100,0 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 63,2 Schule für Lernbehinderte SDL 100,0 Schule für Lernbehinderte WB 57,1 Schule mit Ausgleichsklassen HAL 68,8 Schule mit Ausgleichsklassen MD 50,0 Schule mit Ausgleichsklassen BLK 100,0 Schule mit Ausgleichsklassen JL 100,0 Schule mit Ausgleichsklassen MSH 46,7 Schule mit Ausgleichsklassen SLK 50,0 Schule mit Ausgleichsklassen WB 50,0 Schule für Hörgeschädigte HAL 47,1 Schule für Hörgeschädigte HZ 16,7 Schule für Geistigbehinderte DE 100,0 Schule für Geistigbehinderte HAL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MD 100,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 100,0 Schule für Geistigbehinderte ABI 100,0 Schule für Geistigbehinderte BK 100,0 Schule für Geistigbehinderte BLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte HZ 100,0 Schule für Geistigbehinderte JL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MSH 100,0 Schule für Geistigbehinderte SK 100,0 Seite 3 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Schule für Geistigbehinderte SLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SDL 100,0 Schule für Geistigbehinderte WB 100,0 Schule für Körperbehinderte DE 8,3 Schule für Körperbehinderte HAL 33,3 Schule für Körperbehinderte MD 9,1 Schule für Körperbehinderte HZ Schule für Sehbehinderte HAL 30,0 Schule f.Körperbeh.u.Sehbehind. SDL 10,0 10,1 * das sind: - Abschluss der Schule für Lernbehinderte - Abgänger/-innen der Schule für Geistigbehinderte - Abgangszeugnis - Abgangszeugnis gemeinsamer Unterricht Sachsen-Anhalt Seite 1 von 1 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage b zu II. 4 Schuljahr 2013/14 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Schuljahr 2014/15 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * DE 46 50,0 HAL 115 82,7 MD 138 59,5 SAW 34 45,9 ABI 54 54,0 BK 73 68,2 BLK 53 50,0 HZ 46 45,1 JL 28 47,5 MSH 76 55,1 SK 50 49,0 SLK 110 63,2 SDL 60 53,6 WB 34 51,5 Sachsen-Anhalt 917 57,2 * die zu Ausbildungbeginn keinen Sek-I-Abschluss besaßen Landkreis/ kreisfreie Stadt Ausbildungsänfänger /-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** v.H. Anteil der Ausbildungsänfänge r/-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** DE 58 6,9 HAL 157 5,8 MD 257 8,8 SAW 145 24,8 ABI 167 13,4 BK 127 13,8 BLK 126 13,4 HZ 145 9,3 JL 125 23,9 MSH 146 18,2 SK 111 9,9 SLK 199 19,7 SDL 170 15,5 WB 71 10,2 Sachsen-Anhalt 2.004 11,8 ** ohne FOS, FS und FGY Anlage b zu III. 1 Veranstaltungen für Lehrkräfte der landesweiten Koordinierungsstelle im Programm Schulerfolg sichern im Schuljahr 2015/2016 Titel der Fortbildungsveranstaltung Sozialpädagogische Themen Schulformen Begegnungsforum: Schule und Schulsozialarbeit - Auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation (1. Gruppe) Aufbau einer Kooperation, gegenseitiges Kennenlernen von Profession, Auftrag, Selbstverständnis, Vereinbaren von Zielsetzungen Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Fachtag: Ich sehe was, was Du nicht siehst - Stärken erkennen, Stärken fördern! Herstellung eines gemeinsamen stärke- und kompetenzorientierten Verständnisses und zur Vermittlung notwendiger Grundlagen zeigte ein Praxisgespräch mit Programmakteuren konkrete Beispiele und Umsetzungsstrategien für den schulischen Alltag auf. Am Nachmittag nahmen Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Beratungslehrer und schulfachliche Referenten an drei zirkulierenden Trainingsmodulen teil, in denen sie ihr eigenes Kommunikationsverhalten erkunden, Strategien für wertschätzende Kommunikation, Umgang mit kompetenzorientierten Lernaufgaben, geeignete Feedbackmethoden Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Fachkonferenz: Der Vielfalt aller Kinder gerecht werden. Impulsvorträge: Prozessmanagement für Netzwerke, inklusive Schule, Zukunftsforum „Wie können inklusive Bildungslandschaften in drei Jahren aussehen?", drei Workshopangebote zur Umsetzung in die Praxis: „Vielfalt nutzen – mithilfe des Index für Inklusion“; „Wir sind der Schatz – vom Reichtum unterschiedlicher Perspektiven auf Unterricht“; „Methoden in Curricula denken, den Einzelnen entlasten“, 4 Workshopangebote zur Arbeit und Reflexion an pädagogischen Haltungen und Perspektiven: „Heiter scheitern – mit guter Laune lernen!“; „Entspannt durch den Schulalltag gehen! – aktivierende und entspannende Methoden für Lehrende und Lernende“; „Humooris: Mit Witz und Wissenschaft Verschiedenheit entdecken, sich und andere neu erleben“; „Ich habe da mal ein Problem! – Lösungsstrategien mithilfe von kollegialer Fallberatung gemeinsam entwickeln“, neun Praxisexperten aus Schule, Jugendhilfe, Kommune an Marktständen zur Präsentation von Best Practice im Land, Erfolge und Produkte der Netzwerkstellen zum Umgang mit Heterogenität und Vielfalt, Inklusion, Migration Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Hospitation im Tandem: Gestaltung des praxisorientierten Unterrichts unter Einbeziehung außerschulischer Kooperationen Migration und ein zielgruppenspezifischer Austausch über Jugendliche mit Migrations- und insbesondere Fluchtgeschichte Berufsbildende Schulen Begegnungswerkstatt: Beratungslehrkräfte und Netzwerkstellen Vernetzung der Akteursgruppen Beratungslehrkräfte und Netzwerkkoordinatoren, Ermöglichung eines überregionalen Austauschs hinsichtlich Kooperationsstrukturen und -möglichkeiten sowie Ideen und Vereinbarungen für die künftige Zusammenarbeit Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Begegnungsforum: Schule und Schulsozialarbeit - Auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation (2. Gruppe) Aufbau einer Kooperation, gegenseitiges Kennenlernen von Profession, Auftrag, Selbstverständnis, Vereinbaren von Zielsetzungen Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Hospitation im Tandem: Herausforderndes Verhalten von Schülerinnen und Schülern - Hintergründe, Erklärungsansätze und pädagogische Umgangsweisen Praxisaustausch, Hintergründe, Hospitation, pädagogische Lösungsstrategien Berufsbildende Schulen Anlage b zu III. 1 Fachkonferenz: Hier bin ich sicher - hier bin ich stark positives Schulklima, Podiumsgespräch Erfolgsgeschichten des Deutschen Schulpreises, 30 verschiedene Workshops zu Methoden und Ansätze gelingende „Lern- und Entwicklungskultur“ (z.B.: Grenzüberschreitungen verstehen und Lösungen erarbeiten, Mit Lernverträgen Kompetenzen steigern und Leistungen verbessern, Zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten im Grundschulalter, Gewaltfreie Kommunikation in Schule, Soziales Kompetenztraining – Methoden und Praxisblicke, Klimawandel in der Klasse, Übergänge erfolgreich vorbereiten, umsetzen und begleiten, Von der Kunst des gemeinsamen einheitlichen Handelns im Kollegium, Streitschlichter-AG – Einblick(e) und Grundlagen für die Ausbildung von Schülermediatoren, Bewerbungstrainings im Unterricht erfolgund abwechslungsreich gestalten, Abenteuer Pubertät – Erwachsene als Basislager, Hafen und Anker für Jugendliche, So gewinnbringend kann die Evaluation der eigenen Arbeit sein, Was tun gegen Cybermobbing? – Methoden und Möglichkeiten für einen präventiven Ansatz , Portfolioarbeit im Grund- und Sekundarschulbereich: Erfolgreich Entwicklungen begleiten, Schulklima! Wohlfühlrezept(e) im Lebensraum von ICH und WIR, Smartphones im Schulalltag kreativ einsetzen – Methoden für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter, „Von hier an blind“ – Soziales Lernen durch erlebnispädagogische Angebote , Hilfe – ich bin neu! Wo ist mein roter Faden?, Stärkung der Eigenverantwortung und sozialer Kompetenzen durch die Trainingsraum-Methode, Das mach ich doch mit rechts! Oder links? – Richtiger Umgang mit Händigkeit im Grundschulbereich, Konflikt oder Mobbing? – Grundlagen für ein systemisches Verständnis von Mobbing, Immer Arbeit mit den Eltern!? – So gelingt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, facebook, WhatsApp, YouTube und Instagram – Potential oder Risiko?, Grundlagen und Tipps für eine gelingende Kommunikation im Schulalltag) Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Fachtag: Mitmachen und Mitentscheiden - Kinder und Jugendliche gestalten Schule Impulsvortrag: Was bedeutet es, Kindern und Jugendlichen in das schulische Leben einzubeziehen? schülergeführte Besichtigung einzelner Arbeitsgruppen, drei Workshops: Schülerprojekte managen: Ideen entwickeln und verwirklichen; Vertauschte Rollen: Lernen begleiten und unterstützen; Wir-Werkstatt: Schulkultur gemeinsam denken und fördern Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Reden ist Silber – Schweigen ist Gold? - Datenschutz in der Schulsozialarbeit Rahmenbedingungen und Bestimmungen zum Datenschutz, Frageecken und Praxisaustausch, Gallery Walk, „Heißer Stuhl“ mit Experten Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Anlage b zu III. 1 Veranstaltungen für Lehrkräfte der landesweiten Koordinierungsstelle im Programm Schulerfolg sichern im Schuljahr 2016/2017 Titel der Fortbildung Sozialpädagogische Themen Schulformen Kollegiale Fallberatung für Schule und Schulsozialarbeit (3 Veranstaltungen) Vorstellen der Methode der kollegialen Fallberatung: Herkunft und Wirkungen, Ablaufschema (6-Phasen-Modell), Kriterien, Rollen und Aufgaben; praxisnahe Erarbeitung der zwölf wichtigsten Beratungswerkzeuge; Durchführung von Fallberatungen anhand eigener Praxisfälle aus dem Schulalltag Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Hospitation im Tandem: Verstehen von und Umgang mit kulturellen und ethnischen Konflikten an Berufsbildenden Schulen Austausch zu Erfahrungen von kulturellen, ethnischen Konflikten im Schulalltag; interkulturelle Sensibilisierung Impulsreferat; Schulhospitation: gelingende Praxis Berufsbildende Schulen (Wieder-) Begegnungsforum: Schule und Schulsozialarbeit - Auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation (1. Gruppe) Reflexion der Entwicklung der multiprofessionellen Zusammenarbeit, gemeinsame Schulentwicklung; unsere Schule der Zukunft; Thementische (Übergänge, Elternarbeit, Flüchtlinge, Begabtenförderung, Gesundheit & Bewegung, Partizipation) Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule (Modul I) Impulsvortrag „Das Kind im Blick: Multiprofessionelle Übergangsgestaltung“; 3 Workshops: "Kinder entdecken: Dem Lernerfolg auf der Spur“, „Kinder begleiten: Die Förderung von sozial-emotionalen Kompetenzen“, „Kinder schätzen: Das Erkennen von Stärken und Talenten“ , kollegialer Austausch im 4-er Team Grundschulen ABI - inklusiv - schulisches Netzwerk im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum individuellen Lernen (Modul I) Individualisierung von Lernprozessen - was ist das? Wie kann das aussehen? Erarbeitung eines gemeinsamen Begriffsverständnisses der Teilnehmenden; Analyse der Bedarfe und Ressourcen der einzelnen Schulteams; Zielsetzungen und Maßnahmenplanung je Schule; Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Grundschulen Begegnungswerkstatt: Gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule (4 Veranstaltungen) Was wir schon zur Übergangsgestaltung tun - und wie die anderen unsere Aktivitäten wahrnehmen; Wünsche und Erwartungen der einzelnen Professionen aneinander; Ideensammlung für die weitere Kooperation; verbindliche Verabredungen Grundschulen Gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule (Modul II) „(Ein)Blick in die Vergangenheit: Reflexion bisheriger Arbeitsweisen“; „Erkundung professionsspezifischer Handlungsfelder im Übergang“; Impuls „Multiprofessionalität: Gelingensbedingungen guter Zusammenarbeit“; „Schritt für Schritt: Weiterentwicklung zukünftiger Ziele und Verabredungen“; Organisation und Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit Grundschulen Expertengruppe: Schulsozialarbeit an Gymnasien Schwerpunkte ihrer sozialpädagogischen Arbeit; Herausforderungen, Themen, Aufgaben; Sammlung von Themen; Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit Gymnasien Expertengruppe: Schulsozialarbeit an Gemeinschaftsschulen Schwerpunkte ihrer sozialpädagogischen Arbeit; Herausforderungen, Themen, Aufgaben; Sammlung von Themen; Vereinbarungen für die weitere Zusammenarbeit Gemeinschaftsschulen ABI - inklusiv - schulisches Netzwerk im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum individuellen Lernen (Modul II) Einführung, Hospitation und Austausch mit Lehrkräften zum Produktorientierten Lernen (PoL) an der Sekundarschule Raguhn; Fachlicher Input und Thementischarbeit zum individuellen Lernen des Zentrums für Lehrerbildung der MLU; Erarbeitung von Teilschritten/Maßnahmen zur Umsetzung der schulspezifischen Ziele; Organisatorische Planung der nächsten Schritte des schulischen Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Grundschulen (Wieder-)Begegnungsforum: Schule und Schulsozialarbeit - Auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation (2. Gruppe) Reflexion der Entwicklung der multiprofessionellen Zusammenarbeit, gemeinsame Schulentwicklung; unsere Schule der Zukunft; Thementische (Übergänge, Elternarbeit, Flüchtlinge, Begabtenförderung, Gesundheit & Bewegung, Partizipation) Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Anlage b zu III. 1 ABI - inklusiv - schulisches Netzwerk im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zum individuellen Lernen (Modul III) Sekundarschule Heinrich-Heine Halle: Hospitation, Schulrundgang, Entdecken individuelle Lernzeit; Schulteamarbeit: Ziele und Teilschritte zum individuellen Lernen; kollegiale Zielberatung; Feedback und weitere Netzwerkplanung Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Grundschulen Fachkonferenz: Bildungserfolge zeigen - Zukunft gestalten Schulsozialarbeit wirkt! Erfolgsgeschichten aus der Praxis; Bildungsmeile mit über 30 Ständen; 20 Workshops in 7 Handlungsfeldern: Bedarfsgerecht motivieren: Kinder und Jugendliche individuell in den Blick nehmen, Feedback einsetzen: Kinder und Jugendliche in ihrem Lernen verstehen und begleiten; Reflektieren üben: Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstwahrnehmung stärken; Unternehmerisch handeln: Kinder und Jugendliche in ihrer Eigenverantwortung stärken; Soziale Kompetenzen trainieren: Kinder und Jugendliche abholen und stärken; Schule wechseln: Kinder und Jugendliche beim Ankommen unterstützen; Berufswege planen: Jugendliche auf die Berufswelt vorbereiten; Übergänge meistern: Kinder von der KITA in die Grundschule begleiten; Systemische Gesprächsführung lernen: Eltern für eine Zusammenarbeit gewinnen; Individuelle Maßnahmen entwickeln: Zusammenarbeit mit Eltern gestalten; Teamentwicklung fördern: Multiprofessionell zusammenarbeiten; Schule gestalten: Herausforderungen in der Schulentwicklung meistern; Mitbestimmung leben: Kindern eine Stimme geben; Teil des Ganzen sein: Kinder und Jugendliche sozial stärken; Konflikte managen: Kinder und Jugendliche verschiedener Schulformen zusammenbringen; Gewalt systemisch verhindern: Kinder und Jugendliche klare Linien aufzeigen; Traumapädagogisch arbeiten: Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen Grundschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Förderschulen Gelingende Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule (Modul III) Reflexion und Austausch über bisherige (gemeinsame) Tätigkeiten; Fachliche Impulse und Workshops zu folgenden Themen: Bildungspartnerschaften mit Eltern erfolgreich gestalten, Erfolgsfaktoren gelingender Elternarbeit, Motivierende und wertschätzende Gesprächsführung mit Eltern, Sprachbildung und Mehrsprachigkeit in der Elternarbeit; Treffen von Verabredungen für zukünftige - untereinander abgestimmte - Ziele und Maßnahmen Grundschulen Anlage b zu III. 2, 4 Anzahl Fobi insg. TN insg. davon LK (m) davon LK (w) GS FöS GmS SkS Gym BbS SAW ABI BÖ BLK DE HAL HZ JL MD MSH SLK SDL WB SK Fachtag Lehr- und Lernkultur 1 67 1 32 14 4 2 13 0 0 0 1 11 1 3 1 1 3 4 0 5 1 2 0 Multiprofessionelles Begegnungsforum 1 21 1 8 5 0 0 1 2 1 0 2 0 1 0 3 1 0 2 0 0 0 0 0 Fachkonferenz 1 275 4 55 15 9 4 25 2 4 2 6 10 2 0 2 2 4 11 2 11 2 3 2 9. Fachtreffen SSA an Berufsbildenden Schulen / 1. Hospitation im Tandem 1 14 3 2 0 0 0 0 0 5 0 1 0 0 0 3 1 0 0 0 0 0 0 0 Begegnungswerkstatt Beratungslehrkräfte & Netzwerkstellen 1 36 0 23 1 0 1 21 0 0 1 2 2 3 1 0 2 2 1 2 3 0 1 3 Fachtag "Reden ist Silber – Schweigen ist Gold? - Datenschutz in der Schulsozialarbeit" 1 102 0 1 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Multiprofessionelles Begegnungforum „Schule und Schulsozialarbeit -Auf dem Weg zur erfolgreichen Kooperation“ 1 27 2 10 7 0 0 2 3 0 0 1 0 2 2 0 2 2 0 0 0 1 2 0 2. Tandemfobi Schulsozialarbeit/Fachpraxislehrer an BbS "Umgang mit herausfordernden Jugendlichen", Praxishospitation 1 15 2 3 0 0 0 0 0 5 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 Fachbörse „Methoden und mehr - Anregendes für Schule und Schulsozialarbeit“ 1 375 5 83 26 15 6 31 4 6 2 2 10 2 5 5 12 7 17 2 15 1 4 4 Fachtag Lehr- und Lernkultur "Mitmachen und Mitentscheiden - Kinder und Jugendliche gestalten Schule" 1 77 1 24 2 0 7 15 1 0 0 0 1 1 5 8 3 0 0 1 0 0 4 2 Gesamt: 10 1009 19 241 70 28 20 109 12 21 8 15 34 12 16 22 25 18 35 7 34 7 16 11 Regionen Veranstaltungen für Lehrkräfte der landesweiten Koordinierungsstelle im Programm Schulerfolg sichern im Schuljahr 2015 /2016 Teilnehmerzahlen Schulformen Anlage b zu III. 2 Anzahl Fobi insg. TN insg. davon LK (m) davon LK (w) GS FöS GmS SkS Gym BbS SAW ABI BÖ BLK DE HAL HZ JL MD MSH SLK SDL WB SK Schulinterne Fortbildung zur "Kollegiale Fallberatung für Schule und Schulsozialarbeit" für das Kollegium der Gemeinschaftsschule "Comenius" Salzwedel 1 23 4 14 0 0 18 0 0 0 18 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. Tandemfobi Schulsozialarbeit/Fachpraxislehrer an BbS "Verstehen von und Umgang mit kulturellen Herausforderungen", Praxishospitation 1 21 3 4 0 0 0 0 0 7 1 2 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 1 0 Begegnungsforum Schule und Schulsozialarbeit 1 16 1 5 3 0 0 0 2 1 0 1 0 1 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 Quadrofortbildung: Übergangsmanagment von der Kita zur Grundschule 1 79 2 16 18 0 0 0 0 0 0 1 8 0 0 2 1 2 2 1 1 0 0 0 Auftaktveranstaltung "ABI-Inklusiv", Modellprojekt Schulisches Netzwerk zum individualisierten Lernen 1 16 1 7 0 0 1 7 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Begegnungswerkstatt "Übergangsgestaltung" für Kitas, Hort und Grundschule in Havelberg 1 13 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Begegnungswerkstatt "Übergangsgestaltung" für Kita, Hort, SSA und Grundschule in Harzgerode 1 4 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2. Modul Quaddrofobi 1 60 1 12 13 0 0 0 0 0 1 1 5 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 Treffen schulformspezifischer Expertengruppen "Schulsozialarbeit an Gemeinschaftsschulen" 1 19 1 6 0 0 7 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 1 2 0 0 1 0 0 Begegnungswerkstatt "Übergangsgestaltung" für Kita, Hort, SSA und Grundschule an der Lessing- 1 10 1 3 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 Begegnungswerkstatt "Übergangsgestaltung" für Kita, Hort, SSA und Grundschule an der 1 8 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 (Multiplikatoren-)Fortbildung für Schule und Schulsozialarbeit zur Kollegialen Fallberatung im 1 19 1 6 1 0 4 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 0 0 0 "ABI-Inklusiv" Modul II 1 20 2 7 0 0 0 9 0 0 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Begegnungsforum Schule und Schulsozialarbeit 1 17 1 6 4 0 0 2 1 0 0 0 0 1 2 0 2 1 0 0 0 1 0 0 Fachtag für pädagogische Praxis "Datenschutz in der Kooperation Schule-Jugendhilfe" 1 80 0 12 6 1 1 3 0 1 0 1 0 0 4 2 1 0 1 0 0 0 1 2 "ABI-Inklusiv" Modul III 1 18 0 8 0 0 0 8 0 0 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fachkonferenz 1 323 7 30 7 2 7 15 3 3 2 3 3 0 2 2 4 3 6 0 3 0 6 3 3. Modul Quaddrofobi 1 52 1 10 11 0 0 0 0 0 0 1 4 0 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 Gesamt: 18 798 27 149 71 3 38 46 6 12 22 37 21 3 8 10 12 16 15 5 9 5 8 5 Regionen Veranstaltungen für Lehrkräfte der landesweiten Koordinierungsstelle im Programm Schulerfolg sichern im Schuljahr 2016 /2017 Teilnehmerzahlen Schulformen Seite 1 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 ] Anlage c zu II.3 Schuljahr 2014/15 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Stat. Landesamtes -Schuljahresendstatistik zum Schuljahr 2014/15 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Sekundarschule DE 8,9 Sekundarschule HAL 11,5 Sekundarschule MD 6,7 Sekundarschule SAW 7,4 Sekundarschule ABI 5,6 Sekundarschule BK 7,3 Sekundarschule BLK 7,0 Sekundarschule HZ 5,7 Sekundarschule JL 6,6 Sekundarschule MSH 10,8 Sekundarschule SK 4,6 Sekundarschule SLK 7,6 Sekundarschule SDL 7,4 Sekundarschule WB 4,5 Gemeinschaftsschule HAL 16,2 Gemeinschaftsschule MD 13,8 Gemeinschaftsschule SAW 5,3 Gemeinschaftsschule HZ 3,1 Gemeinschaftsschule SDL 1,1 Gemeinschaftsschule BK Gemeinschaftsschule SLK 1,1 Gymnasium DE Gymnasium HAL Gymnasium MD Gymnasium SAW Gymnasium ABI Gymnasium BK Gymnasium BLK Gymnasium HZ Gymnasium JL Gymnasium MSH Gymnasium SK Gymnasium SLK Gymnasium SDL Gymnasium WB Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Schule des Zweiten Bildungsweges MD Freie Waldorfschule HAL Freie Waldorfschule MD Seite 2 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 ] Anlage c zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Freie Waldorfschule HZ Kooperative Gesamtschule HAL 5,7 Integrierte Gesamtschule HAL 3,9 Integrierte Gesamtschule MD 2,4 Integrierte Gesamtschule SAW Integrierte Gesamtschule ABI Sportschulen Gym/Sek HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Schule für Lernbehinderte HAL 64,6 Schule für Lernbehinderte MD 89,7 Schule für Lernbehinderte SAW 100,0 Schule für Lernbehinderte ABI 70,7 Schule für Lernbehinderte BK 80,0 Schule für Lernbehinderte BLK 100,0 Schule für Lernbehinderte HZ 61,9 Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 100,0 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 57,4 Schule für Lernbehinderte SDL 100,0 Schule für Lernbehinderte WB 67,2 Schule mit Ausgleichsklassen HAL 46,2 Schule mit Ausgleichsklassen MD 58,3 Schule mit Ausgleichsklassen BLK 100,0 Schule mit Ausgleichsklassen HZ Schule mit Ausgleichsklassen MSH 33,3 Schule mit Ausgleichsklassen SLK 50,0 Schule mit Ausgleichsklassen WB 44,4 Schule für Hörgeschädigte HAL Schule für Geistigbehinderte DE 100,0 Schule für Geistigbehinderte HAL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MD 100,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 100,0 Schule für Geistigbehinderte ABI 100,0 Schule für Geistigbehinderte BK 100,0 Schule für Geistigbehinderte BLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte HZ 100,0 Schule für Geistigbehinderte JL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MSH 100,0 Schule für Geistigbehinderte SK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SLK 100,0 Seite 3 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 ] Anlage c zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Schule für Geistigbehinderte SDL 100,0 Schule für Geistigbehinderte WB 100,0 Schule für Körperbehinderte DE 14,3 Schule für Körperbehinderte HAL 48,5 Schule für Körperbehinderte MD 15,4 Schule für Körperbehinderte HZ 50,0 Schule für Sehbehinderte HAL 20,0 Schule f.Körperbeh.u.Sehbehind. SDL 30,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SAW 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. HZ 20,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. JL 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SK 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SLK 100,0 10,6 * das sind: - Abschluss der Schule für Lernbehinderte - Abgänger/-innen der Schule für Geistigbehinderte - Abgangszeugnis - Abgangszeugnis gemeinsamer Unterricht Sachsen-Anhalt Seite 1 von 1 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage c zu II. 4 Schuljahr 2014/15 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Schuljahr 2015/16 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * DE 28 53,8 HAL 115 74,7 MD 170 65,9 SAW 41 49,4 ABI 61 60,4 BK 61 74,4 BLK 58 51,8 HZ 51 44,7 JL 27 49,1 MSH 81 60,0 SK 67 71,3 SLK 75 67,0 SDL 62 60,8 WB 30 50,0 Sachsen-Anhalt 927 61,2 * die zu Ausbildungbeginn keinen Sek-I-Abschluss besaßen Landkreis/ kreisfreie Stadt Ausbildungsänfänger /-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** v.H. Anteil der Ausbildungsänfän ger/-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** DE 48 5,6 HAL 177 6,6 MD 256 9,1 SAW 146 24,3 ABI 168 14,2 BK 125 13,3 BLK 133 15,9 HZ 144 9,7 JL 123 24,0 MSH 143 18,6 SK 102 10,3 SLK 191 19,2 SDL 174 17,3 WB 83 12,4 Sachsen-Anhalt 2.013 12,3 ** ohne FOS, FS und FGY Seite 1 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage d zu II.3 Schuljahr 2015/16 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Stat. Landesamtes -Schuljahresendstatistik zum Schuljahr 2015/16 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Sekundarschule DE 12,9 Sekundarschule HAL 11,6 Sekundarschule MD Sekundarschule SAW 5,1 Sekundarschule ABI 6,5 Sekundarschule BK 5,9 Sekundarschule BLK 5,5 Sekundarschule HZ 4,2 Sekundarschule JL 8,5 Sekundarschule MSH 6,1 Sekundarschule SK 6,6 Sekundarschule SLK 7,3 Sekundarschule SDL 6,7 Sekundarschule WB 4,8 Gemeinschaftsschule HAL 36,4 Gemeinschaftsschule MD 14,8 Gemeinschaftsschule SAW 10,8 Gemeinschaftsschule ABI 5,9 Gemeinschaftsschule BK 4,4 Gemeinschaftsschule HZ 5,1 Gemeinschaftsschule JL 6,4 Gemeinschaftsschule SLK 4,1 Gemeinschaftsschule SDL 1,9 Gemeinschaftsschule WB 2,7 Gymnasium DE Gymnasium HAL 0,2 Gymnasium MD Gymnasium SAW Gymnasium ABI 0,5 Gymnasium BK Gymnasium BLK Gymnasium HZ Gymnasium JL Gymnasium MSH Gymnasium SK Gymnasium SLK Gymnasium SDL Gymnasium WB Schule des Zweiten Bildungsweges HAL Seite 2 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage d zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Schule des Zweiten Bildungsweges MD Freie Waldorfschule HAL 4,5 Freie Waldorfschule MD 5,3 Freie Waldorfschule HZ 10,0 Kooperative Gesamtschule HAL 3,6 Integrierte Gesamtschule HAL 6,5 Integrierte Gesamtschule MD 0,9 Integrierte Gesamtschule SAW 2,9 Integrierte Gesamtschule ABI Integrierte Gesamtschule WB Sportschulen Gym/Sek HAL Schule für Lernbehinderte DE 100,0 Schule für Lernbehinderte HAL 60,6 Schule für Lernbehinderte MD 84,3 Schule für Lernbehinderte SAW 100,0 Schule für Lernbehinderte ABI 100,0 Schule für Lernbehinderte BK 74,5 Schule für Lernbehinderte BLK 100,0 Schule für Lernbehinderte HZ 48,1 Schule für Lernbehinderte JL 100,0 Schule für Lernbehinderte MSH 100,0 Schule für Lernbehinderte SK 100,0 Schule für Lernbehinderte SLK 60,4 Schule für Lernbehinderte SDL 80,0 Schule für Lernbehinderte WB 59,4 Schule mit Ausgleichsklassen HAL 46,7 Schule mit Ausgleichsklassen MD 10,0 Schule mit Ausgleichsklassen BLK Schule mit Ausgleichsklassen HZ 40,0 Schule mit Ausgleichsklassen MSH 33,3 Schule mit Ausgleichsklassen SLK 76,2 Schule mit Ausgleichsklassen WB 55,6 Schule für Hörgeschädigte HAL 18,2 Schule für Geistigbehinderte DE 100,0 Schule für Geistigbehinderte HAL 100,0 Schule für Geistigbehinderte MD 100,0 Schule für Geistigbehinderte SAW 100,0 Schule für Geistigbehinderte ABI 100,0 Schule für Geistigbehinderte BK 100,0 Schule für Geistigbehinderte BLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte HZ 100,0 Schule für Geistigbehinderte JL 100,0 Seite 3 von 3 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage d zu II.3 Schulform Landkreis/ kreisfreie Stadt v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * Schule für Geistigbehinderte MSH 100,0 Schule für Geistigbehinderte SK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SLK 100,0 Schule für Geistigbehinderte SDL 100,0 Schule für Geistigbehinderte WB 100,0 Schule für Körperbehinderte DE 20,0 Schule für Körperbehinderte HAL 26,9 Schule für Körperbehinderte MD 20,0 Schule für Körperbehinderte HZ 15,4 Schule für Sehbehinderte HAL 38,5 Schule f.Körperbeh.u.Sehbehind. SDL 72,7 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SAW 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. ABI 61,2 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. HZ 21,7 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. JL 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SK 100,0 Schule mit mehreren Förd.-schwerpunkt. SLK 75,8 9,7 * das sind: - Abschluss der Schule für Lernbehinderte - Abgänger/-innen der Schule für Geistigbehinderte - Abgangszeugnis - Abgangszeugnis gemeinsamer Unterricht Sachsen-Anhalt Seite 1 von 1 Erstellungsdatum: 29.06.2017 Anlage d zu II. 4 Schuljahr 2015/16 - öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Schuljahr 2016/17 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * v.H. Anteil der Schulabgänger /-innen ohne Sekundarstufen I - Abschluss * DE 27 36,5 HAL 101 75,4 MD 187 66,1 SAW 40 40,8 ABI 54 58,1 BK 50 62,5 BLK 64 50,0 HZ 88 59,1 JL 32 50,8 MSH 106 69,3 SK 45 52,9 SLK 96 82,8 SDL 55 59,1 WB 40 62,5 Sachsen-Anhalt 985 61,1 * die zu Ausbildungbeginn keinen Sek-I-Abschluss besaßen Landkreis/ kreisfreie Stadt Ausbildungsänfänger /-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** v.H. Anteil der Ausbildungsänfäng er/-innen in Bildungsgängen ohne beruflichen Abschluss ** DE 63 8,1 HAL 188 7,1 MD 320 11,6 SAW 160 27,8 ABI 165 14,9 BK 135 14,7 BLK 147 18,1 HZ 161 11,1 JL 123 25,0 MSH 155 19,4 SK 92 9,3 SLK 197 21,5 SDL 167 16,4 WB 97 15,1 Sachsen-Anhalt 2.170 13,6 ** ohne FOS, FS und FGY Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 Schuljahr 2015/2016 m w Anhalt-Bitterfeld W. Ratke Köthen Grundschule 5,0% B&A mbH 0,5 0 Am Park- Wulfen Grundschule 1,9% B&A mbH 0,5 Werner Nolopp Aken Grundschule 4,4% B&A mbH 0,5 Käthe Kollwitz Quellendorf Grundschule 1,9% B&A mbH 0 Astrid Lindgren Zerbst Grundschule 2,8% B&A mbH 0,5 An der Burg Lindau Grundschule 1,3% B&A mbH 0,5 Dobritz Grundschule 1,2% B&A mbH 0,33 An der Elbaue Steutz Grundschule 1,0% B&A mbH 0,33 Walternienburg Grundschule 1,2% B&A mbH 0,33 J.-F.Naumann Köthen Grundschule 4,0% B&A mbH 0,5 Kastanienschule Köthen Grundschule 2,6% B&A mbH 0,5 Görzig Grundschule 2,2% B&A mbH 0,5 Alfred Wirth Osternienburg Grundschule 2,3% B&A mbH 0,5 Zörbig Grundschule 4,2% B&A mbH 0,5 Löberitz Grundschule 1,3% B&A mbH 0,5 Regenbogenschule Köthen Grundschule 3,1% B&A mbH 0,5 Edderitz Grundschule 1,3% B&A mbH 0,5 J.F. Wlkoff Gröbzig Grundschule 1,7% B&A mbH 0,5 An den Linden Zscherndorf Grundschule 2,1% B&A mbH 0,5 Am Markt Raguhn Grundschule 4,1% B&A mbH 0,5 Radegast Grundschule 1,4% B&A mbH 0,5 Steinfurth Grundschule 4,9% B&A mbH 0,5 Heideschule Gossa Grundschule 1,7% B&A mbH 0,5 LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Die Schulsozialarbeit hat zwei Hauptfunktionen: Die Funktion der Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung, zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen und aufgrund biographischer Erfahrungen auf besondere Unterstützung und Förderung angewiesen sind und die Funktion der Jugendsozialarbeit mit sozialpädagogischen Angeboten für alle Kinder und Jugendlichen an der Einrichtung. Ziel ist es, Kinder zur Selbst-bestimmung zu befähigen, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung hinzuführen und soziales Engagement zu fördern. 1 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Erich Weinert Wolfen Grundschule 4,3% B&A mbH 0,5 Bernsteinschule Friedersdorf Grundschule 3,2% B&A mbH 0,5 Am Schlosspark Rösa Grundschule 1,8% B&A mbH 0,5 Hermann Conradi Jebnitz Grundschule 1,9% B&A mbH 0,5 Dr. Enno Sander Kleinpaschleben Grundschule 0,9% B&A mbH 0,5 Börde Bernhard Becker Beendorf Grundschule 1,2% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) 0 Bördergrundschule Hermsdorf Grundschule 2,6% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Otto Boye Haldensleben Grundschule 3,8% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Klein Wanzleben Grundschule 1,3% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) An der Aller Oebisfelde- Weferlingen Grundschule 1,9% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Beverspring Bregenstedt Grundschule 2,0% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Astrid Lindgren Dahlenwarsleben Grundschule 3,8% Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke-PSW GmbH 1 (VZÄ) Burgenland Herder-Grundschule Weißenfels Grundschule 3,6% Kinder- und Jugendhilfe Verein e.V. 1 0 Dessau-Roßlau Grundschule Hugo Junkers Grundschule 3,7% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (10 h) GS Am Akazienwäldchen Grundschule 7,2% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (40h) Grundschule Kreuzberge Grundschule 5,7% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (20 h) Grundschule Meinsdorf Grundschule 3,9% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (17 h) Grundschuel Rodleben Grundschule 4,5% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (20 h) Grundschule Zoberberg Grundschule 7,4% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (23 h) GS Tempelhoferstr. Grundschule 6,5% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (10 h) Förderschule regenbogenschule Förderschule 26,6% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (25 h) Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder, um für ihre Zukunft bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, durch Stärkung der sozialen Kompetenzen Ausgleich sozialer Benachteiligungen Schulsozialarbeit ermöglicht, dass Schule und Jugendhilfe sich wechsel-seitig ergänzen und das gemeinsame Ziel, die Verbesserung der Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Schüler/innen, zu erreichen und somit gelingende Bildungsbiografien zu gestalten. Sie trägt dazu bei, das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persön-lichkeiten gemäß §§ 11 und 13 SGB VIII zu verwirklichen . Eine wesentliche Zielstellung von Schulsozialarbeit besteht darin, Schüler/innen in ihrer Persönlichkeits-entwicklung sowie bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen zu fördern, sie emotional zu stabilisieren, sie in Lebenskrisen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule zu unterstützen, ihre Konfliktfähigkeit zu fördern und konstruktive Konfliktlösungen zu finden. Schulsozialarbeit unterstützt junge Menschen bei dem Übergang von Schule in den Beruf und verhilft bei der Erschließung von neuen Bildungsräumen, Orten und Gelegenheiten für informelles Lernen. Sie unterstützt Schüler/innen bei der Initiierung von selbst-bestimmten Selbstbildungsprozessen sowie zur Befähigung sich selbstkritisch mit der eigenen Lebenswelt und gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Des Weiteren trägt Schulsozialarbeit dazu bei, Kooperationen an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule auszubauen, sie zu verankern und ein gemeinschaftliches sowie inklusives Bildungsund Erziehungsverständnis von Jugendhilfe und Schule zu entwickeln. 2 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Walter Gropius Gymnasium Gymnasium 34,8% Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (25 h) Anhaltinisches Berufschulzentrum Hugo Junkers Berufsschulzentrum Stadt Dessau-Roßlau, Jugendamt - Abt. Jugendförderung 1 (35 h) 1 w/ 35 h (kommunal) 1/m/ 40 h (Freier Träger - ESF gefördert) Halle August Hermann Francke Grundschule 3,4% Franckesche Stiftungen 0,875 0 Heideschule Grundschule 2,0% SKV Kita gemeinützige GmbH 0,875 Südstadt Grundschule 3,4% Kinder- und Jugendhaus e.V 0,875 Ulrich von Hutten Grundschule 3,8% Jugendwerkstatt "Frohe Zukunft" Halle-Saalekreis e.V. 0,875 Wolfgang Borchert Grundschule 2,9% AWO RV Halle - Merseburg e.V. 0,875 Magdeburg* „Am Brückfeld“ Grundschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) 0 „Am Grenzweg“ Grundschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Am Umfassungsweg" Grundschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Am Westring" Grundschule IB Mitte gGmbH 1 (0,75 VZÄ) "An der Klosterwuhne" Grundschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1(0,75 VZÄ) „Fliederhof“ Grundschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Die Stadt Magdeburg verweist hierzu auf die nachfolgende Drucksache, welche u. a. die Zielsetzungen, Leitlinien, Leistungsprofile und dei inhaltl. Schwerpunktsetzungen beschreibt. DS0193/13 : Fortschreibung des Programms "BIB-Magdeburg" - ein jugendpolitisches Programm zur beruflichen, sozialen Integration und Beteiligung junger Menschen in der Landeshauptstadt magdeburg für den Zeitraum 2014-2015 Ziele in Bezug auf sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schüler/Innen: Sicherung der schulischen und sozialen Integration,Gewährleistung des Schulerfolges, Entwicklung einer tragfähigen beruflichen Perspektive, Stärkung der individuellen Resilienz zur konstruk-tiven Lebensbewältigung. Ziele in Bezug auf Schülergruppen/ Klassenverbände: Teambildung Förderung sozialer Kompetenzen u. konstruktiver Kon-fliktbewältigung, Verbesserung des Schulund Klassenklimas, Förderung von Demokratieentwicklung u. Partizipation im System Schule. Ziele in Bezug auf Eltern/Lehrer/ Schule/Gemeinwesen: Stärkung der Erziehungskomptenzen der Eltern, Öffnung der Schule zum Sozialraum, Ergänzung und Unterstützung des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule durch Weiterbildungen und Installation sozialpädagogischer Methoden an der Schule. 3 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger "Hegelstraße" Grundschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,5 VZÄ) 1 (0,5 VZÄ) "Leipziger Straße " Grundschule IB Mitte gGmbH 1 (1 VZÄ) "Lindenhof" Grundschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,75 VZÄ) „Salbke“ Grundschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Weitlingstraße" Grundschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,75 VZÄ) "August Wilhelm Francke" SEK/GemS Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,50 VZÄ) "Oskar Linke" Gemeinschaftsschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Thomas Müntzer" SEK/GemS Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (1 VZÄ) „Wilhelm Weitling“ ausl. SEK/GemS/GTS Spielwagen e.V. 1 (1 VZÄ) “Am Wasserfall” Förderschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Comeniusschule" Förderschule Deutscher Familienverband S-A e.V. 1 (0,75 VZÄ) „Hugo-Kükelhaus“ Förderschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) "Erich Kästner" Förderschule IB Mitte gGmbH 1 (0,75 VZÄ) Salzmannschule Förderschule Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Spielwagen e.V. 1 (0,75 VZÄ) Mansfeld- Südharz Grundschule Allstedt Grundschule 3,9% AWO Kreisverband Mansfeld - Südharz 1 0 Grundschule Am Markt Grundschule 3,8% Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH 1 Grundschule Geschwister Scholl Grundschule 1,8% Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH NN Grundschule Südwest Grundschule 6,1% CJD Sachsen-Anhalt 1 Südharz Grundschule Roßla Grundschule 2,8% CJD Sachsen-Anhalt 1 Förderzentrum Hettstedt Förderschule 23,9% CJD Sachsen-Anhalt 1 schulübergreifende Seminar- und Projektarbeit LK verweist auf schulbezogene Konzepte der Träger http://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvo nr=217490 4 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Martin-Luther- Gymnasium Gymnasium 34,5% Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH 1 Wilhelm u. Alexander von Humboldt Gymnasium Gymnasium 27,0% CJD Sachsen-Anhalt 1 CJD Sachsen-Anhalt Trägerwerk Soziale Dienste in Sachsen-Anhalt GmbH AWO Kreisverband Mansfeld - Südharz 1 Saalekreis GS Ludwig Jahn Grundschule 3,9% Paritätischer 1 (VZÄ) Lern- und Verhaltensstörungen, Migrationsprobleme 0 Domgymnasium Merseburg Gymnasium 20,2% TWSD 1 (VZÄ) Konfliktlösungen Lehrer-Schüler, Mobbing; Zusammenarbeit zw. Eltern und Lehrern BBS II in Leuna Berufsschule TWSD 1 (VZÄ) Gewaltpotential, fehlende soziale Kompetenzen, Migrationskonflikte Salzlandkreis** Grundschule Nienburg (Saale) Grundschule 2,6% Stiftung Ev. Jugendhilfe St. Johannes, Bernburg 1 (35 wo/h) 0 Grundschule Kaethe Kollwitz Grundschule 1,9% Rückenwind e.V. SBK; 1 (35 wo/h) Grundschule Dr. Tollberg Schönebeck/Elbe Grundschule 1,7% Rückenwind e.V. SBK; 1 (35 wo/h) GS Friedrich Lose Gem. Bördeland/ OT Großmühlingen Grundschule 1,5% Rückenwind e.V. SBK; 1 (35 wo/h) GS Wippertal Verbandsgem. Saale Wipper/ OT Giersleben Grundschule 1,1% Stiftung Ev. Jugendhilfe St., Johannes Bernburg 1 (35 wo/h) Grundschule Kaethe Schulken, Stadt Seeland, Gattersleben Grundschule 1,1% nternationale Bund - IB Mitte gGmbH 1 (35 wo/h) Stendal Sandau Grundschule 1,8% Internationaler Bund 1 (16 h) Schönhausen Grundschule 2,9% Internationaler Bund 1 (24 h) mobile Schulsozialarbeit-alle Schulen im Sozialraum Eisleben mobile Schulsozialarbeit-alle Schulen im Sozialraum Hettstedt mobile Schulsozialarbeitalle Schulen im Sozialraum Sangerhausen N.N. N.N. analog Zielstellung ESF-Programm "Schulerfolg sichern" die Bildung und die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler 5 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Am Wäldchen Klietz Grundschule 2,2% Internationaler Bund 1 (17,5) Juri Gagarin Stendal Grundschule 6,6% DRK 1 (35 h) Stadtsee Stendal Grundschule 6,4% DRK 1 (35 h) Pestalozzi Stendal Förderschule 26,2% Diakoniewerk Osterburg e.V 1 (15 h) 1 (20 h) 3 -insges. 75 Wochenstd. (40 h aus ESF u.15/20 h) Anne Frank Osterburg Förderschule 11,3% Der Paritätische 1 (35 h) Private Schule Stendal Sekundarschule 9,3% Schulträger 1 (40 h) Privatgymnasium Gymnasium 9,6% Schulträger 1 (40 h) Wittenberg*** Grundschule Pratau Grundschule AWO Grundschule Dabrun Grundschule AWO 1 Grundschule Kemberg Grundschule AWO Grundschule Zahna Grundschule AWO Grundschule Elster Grundschule AWO 1 Grundschule Mühlanger Grundschule AWO Grundschule Max Lingner Jessen Grundschule Internationaler Bund Grundschule Seyda Grundschule Internationaler Bund 1 Grundschule Schweinitz Grundschule Internationaler Bund Grundschule Klieken Grundschule Internationaler Bund 1 Grundschule Gräfenhainischen Grundschule Volksolidarität 1 GS Geschwister Scholl Wittenberg Grundschule AWO 1 Schulsozialarbeit nach SGB VIII Schul- und Jugendsozialarbeit soll dazu beitragen, dass junge Menschen, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind, individuell gefördert werden und ihre Chancen auf umfassende Teilnahme in der Gesell. besser wahrnehmen können. Unterstützung junger Menschen bei Problemen in und außerhalb der Schule und für ein chancengerechtes Aufwachsen konkret: Präventive und integrative Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, um frühes Scheitern von Bildungsverläufen zu vermeiden 6 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 m w LK/kreisfreie Stadt Schule im Einzelnen Schulform Anzahl Fachkräfte Angaben zu Abschnitt V, Frage 7 sozialpäd. Zielsetzung v. H. Anteil der Schüler/-innen an Schulen mit Schulsozialarbeit außerhalb des ESF- Programms Träger Grundschule Käthe Kollwitz Grundschule AWO GTS Friedrichstadt Wittenberg Gemeinschaftsschule Internationaler Bund 1 2 (m/w) ESF, 1 (w) BuT GTS im Gartenreich Oranienburg Gesamtschule Förderverein GTS im Gartenereich e.V. 1 Rosa Luxemburg Sekundarschule Internationaler Bund 1 1 (w) ESF, 1 (w) BuT * Daten werden nicht kontinuierlich erhoben - die Daten für 2016/2017 sind den aktuellen Konzepten der Träger entnommen; grau unterlegte Schulen: Förderung bis 31.12.2015 ** ab 01.01.2016 ausschließlich über ESF Programm finanziert *** keine hinreichenden Angaben des LK zu den Schülerzahlen der einzelnen Schulen; LK hat nicht nach Schuljahren gegliedert, Annahme, dass Angaben für die jeweiligen Schuljahre übereinstimmen 7 Anlage zu III. 3 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Name der Netzwerkstelle 2 3 Netzwerkstelle Landkreis Harz 3 2 Netzwerkstelle Salzlandkreis 2 6 Netzwerkstelle Saalekreis 0 0 Netzwerkstelle Landkreis Stendal 0 0 Netzwerkstelle Dessau 0 1 Netzwerkstelle Halle 0 0 Netzwerkstelle Burgenlandkreis 0 1 Netzwerkstelle Anhalt Bitterfeld 0 0 Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg 2 1 Netzwerkstelle Magdeburg 9 14 Gesamt: 23 Anzahl der Fortbildungsmaßnahmen vor Ort Anlage zu III. 6 Schuljahr 2015/2016 Schuljahr 2016/2017 Netzwerkstelle Landkreis Harz 14 14 Netzwerkstelle Salzlandkreis 7 10 Netzwerkstelle Saalekreis 6 15 Netzwerkstelle Dessau 1 2 Netzwerkstelle Landkreis Stendal 0 0 Netzwerkstelle Halle 4 12 Netzwerkstelle Burgenlandkreis 4 7 Netzwerkstelle Magdeburg 4 8 Netzwerkstelle Anhalt Bitterfeld 0 3 Netzwerkstelle Landkreis Wittenberg 2 2 GESAMT 42 73 Anzahl der Fortbildungsmaßnahmen Name der NWS Anlage zu IV. 5a) Anzahl durch KOST geprüfte Anträge (mit Eltern / insgesamt) davon Empfehlung Hinweise SkS / GmS Ges Gym GS FöS BbS darunter Kooperationsantra g verschiedener Schulformen ABI 31 von 32 26 11 (11) 1 (1) 2 (2) 12 (7) 4 (4) 1 (1) - 1 Antrag (Grundschule) enthielt keine explizite Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Eltern BLK 37 von 37 35 11 (11) - 3 (3) 17 (15) 4 (4) 1 (1) 1 (1) alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern BÖ 42 von 42 40 15 (15) - 2 (2) 20 (18) 3 (3) 2 (2) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern DE-RO 20 von 20 18 5 (5) - 2 (1) 9 (9) 2 (2) 2 (1) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern HAL 44 von 46 38 5 (5) 3 (3) 2 (2) 24 (19) 7 (6) 3 (3) - 2 Anträge (BbS) enthielten keine explizite Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Eltern. HZ 43 von 43 43 15 (15) - 4 (4) 15 (15) 6 (6) 3 (3) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern JL 19 von 19 18 6 (6) - - 9 (9) 3 (2) 1 (1) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern MD 57 von 58 40 12 (10) 2 (2) 5 (4) 25 (17) 8 (3) 5 (4) 0 1 Antrag (schulformübergreifend) enthielt keine expliziete Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Eltern MSH 30 von 30 29 9 (9) - 3 (3) 11 (10) 5 (5) 1 (1) 1 (1) alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern SAW 30 von 30 27 10 (10) - 2 (2) 15 (12) 2 (2) 1 (1) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern SDL 32 von 32 32 9 (9) - 3 (3) 14 (14) 3 (3) 2 (2) 1 (1) alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern SK 45 von 46 40 14 (14) - 4 (4) 22 (18) 3 (2) 2 (2) - 1 Antrag (Grundschule) enthielt keine explizite Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Eltern SLK 61 von 61 50 15 (13) - 4 (4) 32 (23) 8 (8) 2 (2) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern WB 34 von 34 27 11 (10) - 2 (2) 17 (11) 3 (3) 1 (1) - alle Anträge berücksichtigten explizit die Zusammenarbeit mit Eltern Gesamt: 0 463 148 6 38 244 61 29 4 Schulformen Landkreis/ kreisfreie Stadt Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 3 3 3 3 3 Grundschulen 0 6 6 2 4 6 6 Sekundarschulen 0 10 10 10 10 10 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 21 21 14 2 5 21 21 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Landkreis Anhalt-Bitterfeld Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT-Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT-Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 3 3 3 3 3 Grundschulen 0 7 7 1 3 3 7 7 Sekundarschulen 1 1 1 9 9 8 1 10 10 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 1 1 1 1 1 Gesamt: 1 1 1 22 22 10 3 9 23 23 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Burgenlandkreis Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 3 3 3 3 3 Grundschulen 0 10 10 2 8 10 10 Sekundarschulen 0 11 11 11 11 11 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 2 2 2 2 2 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 27 27 15 2 10 27 27 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Börde Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 2 2 2 2 2 Förderschulen 0 3 3 3 3 3 Grundschulen 11 11 1 10 1 1 1 12 12 Sekundarschulen 0 12 12 12 12 12 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 11 11 1 10 19 19 19 30 30 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Stadt Dessau-Roßlau Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 1 1 1 1 1 Grundschulen 0 6 6 4 2 6 6 Sekundarschulen 0 5 5 4 1 5 5 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 14 14 11 3 14 14 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Stadt Halle (Saale) Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 4 4 3 1 4 4 Förderschulen 0 6 6 6 6 6 Grundschulen 0 15 15 2 8 5 15 15 Sekundarschulen 0 5 5 4 1 5 5 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 2 2 1 1 2 2 Gesamtschulen 0 3 3 3 3 3 Gesamt: 0 35 35 19 8 8 35 35 Beachtung: unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Insgesamt werden 36 Projekte in der der Stadt Halle (Saale) umgesetzt. Zuzüglich zu den o. erfassten 35 Projekten Schulsozialarbeit an Schulen innerhalb der Stadt wird ein Sonderprojekt des Ministeriums als schulübergreifendes Projekt ohne Schule mit dem BFW Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte Halle (Saale) gGmbH durchgeführt. Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Harz Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 3 3 3 3 3 Förderschulen 0 5 5 5 5 5 Grundschulen 0 12 12 2 10 12 12 Sekundarschulen 0 14 14 13 1 14 14 Gemeinschaftsschulen 0 1 1 1 1 1 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 36 36 23 13 36 36 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Jerichower Land Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 2 2 1 1 2 2 Grundschulen 0 6 6 1 3 2 6 6 Sekundarschulen 0 5 5 5 5 5 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 0 0 0 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 14 14 8 4 2 14 14 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Land Sachsen-Anhalt Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 0 0 0 0 23 23 21 0 2 23 23 Förderschulen 3 3 0 2 1 41,125 42 36 1 4,125 44,125 45 Grundschulen 23 24 0,5 6,5 16 104,375 118 19,5 34 50,875 127,375 142 Sekundarschulen 2 2 1 1 0 127,5 128 117,5 4 6 129,5 130 Gemeinschaftsschulen 2 2 0 2 0 3 3 2 0 1 5 5 Gymnasien 1 1 1 0 0 16 17 6,5 0 9,5 17 18 Gesamtschulen 0 0 0 0 0 6 6 6 0 0 6 6 Gesamt: 31 32 2,5 11,5 17 321 337 208,5 39 73,5 352 369 Beachtung: unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Zu den 352 Projekten, die ausschließlich Schulsozialarbeit an den 369 Schulen betreiben, muss in der Gesamtschau das schulübergreifende Projekt ohne Schule mit dem BFW Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte Halle (Saale) gGmbH hinzu gefügt werden, da insgesamt 353 Projekte aktuell Schulsozialarbeit im ESF-Programm des Landes "Schulerfolg sichern" umsetzen. Zur Vervollständigung des Programms zählen auch die Fördergegenstände von 14 "Netzwerkstellen" und die "Landesweite Koordinierungsstelle". Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landeshauptstadt Magdeburg Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 2 2 2 2 2 Förderschulen 2 2 2 1 1 1 3 3 Grundschulen 5 5 4 1 8 8 3 3 2 13 13 Sekundarschulen 1 1 1 4 4 4 5 5 Gemeinschaftsschulen 2 2 2 1 1 1 3 3 Gymnasien 1 1 1 3 3 1 2 4 4 Gesamtschulen 0 2 2 2 2 2 Gesamt: 11 11 1 9 1 21 21 14 3 4 32 32 Hinweis: unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Projekt mit einer Laufzeit unter 36 Monate am neu gegründeten Editha-Gymnasium ist Ergebnis einer Abspaltung aus einem anderen Projekt eines Gymnasiums der Landeshauptstadt Magdeburg, das als Fortführungsprojekt angelaufen war. Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Mandfeld-Südharz Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte (einschließlich Sonderfälle MSH) Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 4,125 5 3 1,125 4,125 5 Grundschulen 0 6,875 20 1,5 2 3,375 6,875 20 Sekundarschulen 0 9 9 5 4 9 9 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 22 36 11,5 6 4,5 22 36 Beachtung: unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Zwei Sonderfälle des Ministeriums betreffen zwei mobile Projekte im Landkreis Mansfeld-Südharz, die ein Projekt mit 7 Grundschulen und ein Projekt mit einer Förderschule sowie 7 Grundschulen umfassen. In der tabellarischen Abbildung ist daher im Projekt mit 8 Schulen in der Spalte "Projekte ", die sich aus den Spalten "davon sog. Fortführungs-projekte (ESF Prog. LSA) ", "davon zuvor BUT- Förderung " und "davon neue Projekte " zusammenfügt, ein Anteil von 0,125 (1/8) für die Förderschule und 0,875 (7/8) bei den Grundschulen enthalten. Desweiteren sind in einem Projekt mit zwei Schulen eine Schule neu in der Förderung und eine Schule in der Fortführung, d. h. jeweils mit einem Anteil von 0,5 (1/2) als Projekt erfasst. Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Altmarkkreis Salzwedel Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 2 2 2 2 2 Grundschulen 0 5 5 1 4 5 5 Sekundarschulen 0 9 9 9 9 9 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 0 0 0 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 17 17 13 4 17 17 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Stendal Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 2 2 2 2 2 Förderschulen 1 1 1 1 1 1 2 2 Grundschulen 4 5 0,5 1,5 2 1,5 2 1,5 5,5 7 Sekundarschulen 0 8,5 9 8,5 8,5 9 Gemeinschaftsschulen 0 1 1 1 1 1 Gymnasien 0 2 3 0,5 1,5 2 3 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 5 6 0,5 1,5 3 16 18 13 3 21 24 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Saalekreis Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 1 1 1 1 1 Förderschulen 0 1 1 1 1 1 Grundschulen 3 3 3 9 9 5 4 12 12 Sekundarschulen 0 14 14 13 1 14 14 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 1 1 1 1 1 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 3 3 3 26 26 16 5 5 29 29 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu IV. 6 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Salzlandkreis Projektlaufzeit Schulformen Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Projekte Schulen davon sog. Fortführungsprojekte (ESF Prog. LSA) davon zuvor BUT- Förderung davon neue Projekte Gesamt (Projekte) Gesamt (Schulen) Berufsbildende Schulen 0 2 2 2 2 2 Förderschulen 0 6 6 6 6 6 Grundschulen 0 11 11 3 6 2 11 11 Sekundarschulen 0 12 12 11 1 12 12 Gemeinschaftsschulen 0 0 0 0 Gymnasien 0 0 0 0 Gesamtschulen 0 0 0 0 Gesamt: 0 31 31 22 6 3 31 31 unter 36 Monaten 36 Monate (drei Schuljahre) Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Anhalt-Bitterfeld weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 2 2 Förderschulen 3 3 Grundschulen 1 5 1 7 Sekundarschulen 1 2 1 2 4 10 Gemeinschaftssch . 2 2 Gymnasien 0 Gesamtschulen 1 1 Gesamt 1 0 2 1 3 0 17 1 25 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Burgenlandkreis weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 3 3 Förderschulen 1 1 1 3 Grundschulen 1 8 1 10 Sekundarschulen 1 2 2 7 12 Gemeinschaftssch . 0 Gymnasien 2 2 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 0 1 4 0 0 13 12 30 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Stadt Dessau-Roßlau weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 Förderschulen 1 1 Grundschulen 1 1 2 1 5 Sekundarschulen 2 2 3 7 Gemeinschaftssch . 0 Gymnasien 1 1 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 0 1 3 2 0 4 5 15 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Stadt Halle (Saale) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 3 1 6 Förderschulen 1 4 5 Grundschulen 1 2 16 19 Sekundarschulen 1 1 1 3 Gemeinschaftssch . 2 1 1 4 Gymnasien 1 1 2 Gesamtschulen 1 1 1 2 5 Gesamt 2 0 6 1 5 0 23 7 44 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Harz weiblich weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 2 3 Förderschulen 1 1 4 6 Grundschulen 1 2 7 2 12 Sekundarschulen 1 1 2 1 1 9 15 Gemeinschaftssch . 1 1 2 Gymnasien 1 1 Gesamtschulen 0 Gesamt 1 0 0 3 3 3 11 18 39 männlich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Jerichower Land weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 Förderschulen 1 1 2 Grundschulen 2 3 1 6 Sekundarschulen 3 1 4 Gemeinschaftssch . 1 1 Gymnasien 0 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 0 0 1 2 1 7 3 14 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Land Sachsen-Anhalt weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 0 1 5 1 1 6 16 31 Förderschulen 1 0 0 5 7 2 7 24 46 Grundschulen 5 0 5 6 26 5 73 17 137 Sekundarschulen 2 1 7 14 6 3 33 51 117 Gemeinschaftssch . 0 0 5 4 1 0 10 14 34 Gymnasien 0 0 3 0 1 0 9 4 17 Gesamtschulen 1 0 1 1 1 0 2 5 11 Gesamt 10 1 22 35 43 11 140 131 393 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landeshauptstadt Magdeburg weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 3 3 Förderschulen 1 2 3 Grundschulen 2 3 2 4 4 15 Sekundarschulen 0 Gemeinschaftssch . 3 1 5 9 Gymnasien 2 2 1 5 Gesamtschulen 1 1 3 5 Gesamt 0 0 4 8 3 0 7 18 40 weiblichmännlich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Mannsfeld-Südharz weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 2 2 Förderschulen 1 1 2 4 Grundschulen 1 7 2 10 Sekundarschulen 1 2 3 4 10 Gemeinschaftssch . 0 Gymnasien 1 1 Gesamtschulen 0 Gesamt 1 0 1 4 0 0 10 11 27 weiblichmännlich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Altmarkkreis Salzwedel weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 Förderschulen 1 1 2 Grundschulen 5 5 Sekundarschulen 2 3 5 Gemeinschaftssch . 1 2 3 Gymnasien 0 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 0 0 1 0 0 8 7 16 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Stendal weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 1 3 Förderschulen 2 1 3 Grundschulen 1 3 1 5 Sekundarschulen 2 3 4 9 Gemeinschaftssch . 2 2 Gymnasien 2 2 Gesamtschulen 0 Gesamt 2 0 0 1 7 0 7 7 24 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Saalekreis weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 Förderschulen 2 2 Grundschulen 5 2 6 1 14 Sekundarschulen 1 1 9 4 15 Gemeinschaftssch . 0 Gymnasien 1 1 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 1 1 0 7 2 16 6 33 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Salzlandkreis weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 2 2 Förderschulen 1 1 4 6 Grundschulen 1 1 1 1 5 2 11 Sekundarschulen 1 1 1 2 5 10 Gemeinschaftssch . 1 2 3 Gymnasien 0 Gesamtschulen 0 Gesamt 1 0 3 1 2 3 7 15 32 männlich weiblich Anlage zu V. 4 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Schulsozialarbeit, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Landkreis Wittenberg weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) weniger als ein Schuljahr ein Schuljahr ein bis zwei Schuljahre seit vorangegangener Förderperiode (ESF) Gesamt Berufsbildende Sch. 1 1 Förderschulen 1 2 3 Grundschulen 1 3 2 6 Sekundarschulen 1 8 9 Gemeinschaftssch . 1 1 2 Gymnasien 1 1 Gesamtschulen 0 Gesamt 0 0 1 4 0 0 3 14 22 männlich weiblich Anlage Abkürzungsverzeichnis Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „ Schulsozialarbeit“, LT-Drs. 7/1467 vom 07.06.2017 Hier: Übersicht zu den in den Anlagen verwendeten Abkürzungen Abkürzung Bezeichnung GS Grundschule SkS Sekundarschule GeS Gesamtschule GmS Gemeinschaftsschule Gym Gymnasien FöS Förderschule BbS Berufsbildende Schulen SAW Altmarkkreis Salzwedel ABI Landkreis Anhalt-Bitterfeld BÖ Landkreis Bördekreis BLK Burgenlandkreis DE Stadt Dessau-Roßlau HAL Stadt Halle (Saale) HZ Landkreis Harz JL Landkreis Jerichower Land MD Stadt Magdeburg MSH Landkreis Mansfeld-Südharz SDL Landkreis Stendal SK Saalekreis SLK Salzlandkreis WB Landkreis Wittenberg TN insg. Teilnehmer insgesamt Fobi insg. Fortbildungen insgesamt LK (m) Lehrkräfte (männlich) LK (w) Lehrkräfte (weiblich) LK (m) Lehrkräfte (männlich) LK (w) Lehrkräfte (weiblich) d1814anlage.pdf Anlage a zu I.1 Anlage a zu I.4 Anlage a zu II.3 Anlage a zu II.4 Anlage a zu III. 1 Anlage a zu III. 2 und 6 Anlage b zu I.1, zu IV.1.b) und zu IV.5.b) Anlage b zu I.3, I.5, V.6 und V.7 Anlage b zu I.4 Anlage b zu II.3 Anlage b zu II.4 Anlage b zu III. 1 Anlage b zu III. 1_16-17 Anlage b zu III. 2, 4 Anlage b zu III. 2 Anlage c zu II.3 Anlage c zu II.4 Anlage d zu II.3 Anlage d zu II.4 Anlage zu I.3, I.5, V.6 und V.7 Anlage zu III. 3 Anlage zu III. 6 Anlage zu IV. 5a) Anlage zu IV. 6.WB Anlage zu IV. 6ABI Anlage zu IV. 6BLK Anlage zu IV. 6BÖ Anlage zu IV. 6DE Anlage zu IV. 6HAL Anlage zu IV. 6HZ Anlage zu IV. 6JL Anlage zu IV. 6LSA Anlage zu IV. 6MD Anlage zu IV. 6MSH Anlage zu IV. 6SAW Anlage zu IV. 6SDL Anlage zu IV. 6SK Anlage zu IV. 6SLK Anlage zu V. 4ABI. Anlage zu V. 4BLK Anlage zu V. 4DE Anlage zu V. 4HAL Anlage zu V. 4HZ Anlage zu V. 4JL Anlage zu V. 4LSA Anlage zu V. 4MD Anlage zu V. 4MSH Anlage zu V. 4SAW Anlage zu V. 4SDL. Anlage zu V. 4SK Anlage zu V. 4SLK Anlage zu V. 4WB Anlage_Abkürzungsverzeichnis_Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE