Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1817 05.09.2017 (Ausgegeben am 06.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Wegen unzureichenden Unterrichtsangebots in Sachsen-Anhalt nicht erteilte Zeugnisnoten Kleine Anfrage - KA 7/1012 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aufgrund der Unterrichtsversorgung an einzelnen Schulen in Sachsen-Anhalt kann befürchtet werden, dass es dazu kommt, dass Zeugnisnoten in einigen Fächern wegen zu geringer Zahl gehaltener Unterrichtsstunden nicht erteilt werden konnten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Trifft diese Befürchtung zu? Antwort: Hiervon ist in der Regel nicht auszugehen. Soweit es im Hinblick auf schulische Abschlüsse und Übergänge im Einzelfall eine Problematik in der fachlichen Absicherung eines Faches gab, wurde bisher vom Landesschulamt immer eine Ausgleichsmöglichkeit entwickelt, so dass schulische Abschlüsse und schulische Übergänge nicht gefährdet waren. Frage 2 a) Wenn Frage 1 bejaht werden muss, in wie vielen Klassen konnten zum Schulhalbjahr und zum Schuljahresende 2016/2017 keine Zeugnisnoten in einzelnen Fächern erteilt werden, weil das angebotene Unterrichtsvolumen nicht ausreichend war? Bitte nach Halbjahres- und Schuljahreszeugnissen sowie nach Klassenstufe, Schulform und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gliedern. 2 Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 1. Diese Daten liegen nicht vor. Frage 2 b) Welche Fächer waren davon in wie vielen Fällen betroffen? Bitte nach Halbjahres - und Schuljahreszeugnissen sowie nach Klassenstufe, Schulform und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gliedern. Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 1. Diese Daten liegen nicht vor. Frage 3 a) In wie vielen Abschlussklassen konnten im Schuljahr 2016/2017 Noten auf dem Abschlusszeugnis in einzelnen Fächern nicht erteilt werden, weil das angebotene Unterrichtsvolumen nicht ausreichend war? Bitte nach Schulabschluss und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gliedern. Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 1. Daten liegen dazu nicht vor. Frage 3 b) Welche Fächer waren davon in wie vielen Fällen betroffen? Bitte nach Schulabschluss und Landkreis bzw. kreisfreier Stadt gliedern. Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 1. Daten liegen dazu nicht vor. Frage 2 Sollten in Abschlussklassen solche Fälle aufgetreten sein, welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern offen, wenn sie dadurch eine Benachteiligung bei der Fortsetzung ihres Bildungsweges sehen oder aus sonstigen Gründen sich mit dem Zustand nicht abfinden wollen ? Antwort: Vgl. Antwort auf Frage1.