Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1818 05.09.2017 (Ausgegeben am 06.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Reduzierung von Lernmitteln Kleine Anfrage - KA 7/1015 Vorbemerkung der Fragestellenden: In § 72 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist zur Erstattung von Lernmittelkosten festgelegt, dass „Erziehungsberechtigte von den Kosten der Lernmittel entlastet werden sollen“. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Kosten für die Ausleihe von Schulbüchern. Ziel ist die Unterstützung vor allem von Kindern aus einkommensschwachen Familien. Im aktuellen Lernmittelerlass vom 18. April 2017 (35-82200-1) des Ministeriums für Bildung sind Kürzungen von bis zu 30 % zu verzeichnen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Wie viele Antragssteller für Lehr- und Lernmittel gab es für die Schuljahre 2014/2015, 2015/2016 und soweit die Zahlen vorliegen, für 2016/2017? Wie hoch war der Mittelabfluss für die letzten drei Haushaltsjahre? Das Verfahren der Schulbuchausleihe, auf der Grundlage der Leihlernmittelkostenentlastungsverordnung in Verbindung mit dem jährlichen Durchführungserlass des Ministeriums für Bildung (MB) „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ lässt eine schülerbezogene Statistik im Fragesinn nicht zu. Inwieweit die Schulen auf Kaufexemplare orientieren oder die Sorgeberechtigten in Eigenregie von der Kaufoption Gebrauch machen, ist statistisch nicht zu erfassen. Die Anschaffung von schulischen Lernmitteln bzw. Schülerleihlernmitteln erfolgt im Rahmen des schulischen Budgets (Landeszuweisungen über Richtwerte und schuli- 2 sche Leihgebühreneinnahmen) auf Empfehlung der Fachkonferenzen nach Art (Verlag /Ausgabe) und Umfang (Größe des Klassensatzes) und schließlich durch Beschluss durch die Gesamtkonferenz. Schulische Leihexemplare werden als Klassensatz angeschafft, verbleiben in der Schule und werden bei Bedarf kostenfrei in der Schule für die Unterrichtsnutzung ausgeliehen. Schülerleihexemplare werden gegen Gebühr für das Schuljahr an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Dieses Verfahren stärkt den schulautonomen, standortbezogenen und sachgerechten Aufbau eines Lernmittelpools, lässt aber eine schülerbezogene Statistik nicht zu. Mittelabfluss in den Haushaltsjahren 2014 - 2016: HH-Jahr 2014 2015 2016 Mittelabfluss 6.740.067,28 € 6.963.361,25 € 8.030.397,22 € Frage 2: Aus welchen Gründen wurde die schülerbezogene Zuweisung für Lehr- und Lernmittel im Einzelplan 07 für das Schuljahr 2017/2018 gekürzt? Mit Hinweis auf die nachfolgenden Ausführungen ist festzustellen, dass eine tatsächliche Kürzung der seit 2013 bereitgestellten Haushaltsmittel nicht erfolgte. Die Erhöhung der schülerbezogenen Zuweisungen im Schuljahr 2016/17, der einer besonderen Sachlage zugrunde liegt, verzerrt die tatsächliche Situation, die bei ausschließlicher Betrachtung der Zuweisungen auf Grundlage des seit 2013 stabilen Basiswertes (anerkannte Bedarfsgrundlage) der HH-Mittel in H. v. 4,42 Mio. € zu verzeichnen ist. Für das Schuljahr 2016/2017 wies der HH ca. 4,42 Mio. € planmäßige HH-Mittel aus. 480.000 € wurden zusätzlich als erst- und einmalige Zulage für Belange von Flüchtlingskindern bereitgestellt. Dazu wurde durch MF ein Ausgaberest von 628.954 € aus 2015 zur Verfügung gestellt. Die Zusatzmittel für die Belange von Flüchtlingskindern (FK) sowie der Ausgaberest aus 2015 erhöhten den ansonsten stabilen Verfügungsrahmen , der die Grundlage für die Richtwertebemessung bildet. Die Richtwerte 2016/2017 waren somit statistisch eine einmalige Ausnahme. Für das Schuljahr 2017/2018 standen dann wiederum nur ca. 4,42 Mio. € planmäßige HH-Mittel zur Verfügung. Die Richtwerte des Lernmittelerlasses 2017/18 vom Mai 2017 basieren jedoch auf der Grundlage der gekürzten Bereitstellung der HH-Mittel aus März 2017. Damit steht auch für das Schuljahr 2017/18 der seit 2014 bestehende Sockelwert von ca. 4,42 Mio. € zur Verfügung. Verfahrensimmanent stehen aber die 442.000 € entsperrten Mittel auf Antrag als begründete Mehrbedarfe beim Landesschulamt abrufbereit. 3 Der Abruf aus den entsperrten ca. 442.000 € beläuft sich mit Stichtag vom 26.07.2017 auf ca. 229.000 €. Frage 3: Welche Kürzungen entstehen in der Folge für die einzelnen Schulformen infolge der veränderten Zuweisung für Lehr- und Lernmittel? Bitte nach Schulformen auflisten. Mit Hinweis auf das zuvor beschriebene langjährig stabil finanzierte Verfahren der Schulbuchausleihe ist festzustellen, dass eine Kürzung der Mittelbereitstellung nicht erfolgt ist. Auch der Mittelabrufstand zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieser Antwort deutet auf die Auskömmlichkeit der bereitgestellten Mittel hin. Frage 4: Welche Bemühungen werden durch das Bildungsministerium unternommen, um eine kostenfreie Ausleihe von Schulbüchern und Lernmaterialien für alle bedürftigen Kinder sicherzustellen? In der Leihlernmittelkostenentlastungsverordnung in Verbindung mit dem jährlichen Durchführungserlass des Ministeriums für Bildung (MB) „Lernmittel an den Schulen in Sachsen-Anhalt“ ist geregelt, dass die Ausleihe von Schulbüchern gegen Entrichtung einer Gebühr von 3 Euro pro Schulbuch/Schuljahr erfolgt. Darüber hinaus gibt es eine soziale Staffelung. Um der schwierigen finanziellen Situation von Leistungsempfängern gerecht zu werden, ist für diese Personengruppe die Gebühr auf 1 Euro pro Schulbuch/Schuljahr reduziert worden. Darüber hinaus besteht eine Mehrkinderregelung (ab drei schulpflichtiger Kinder 2 € Schulbuch/Schuljahr ; ab fünf schulpflichtiger Kinder 1 € Schulbuch/Schuljahr). Eine gänzliche Gebührenfreistellung ist nicht vorgesehen.