Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/184 21.07.2016 (Ausgegeben am 22.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Artikel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 26. April 2016: „Allzeithoch bei rechter Gewalt“ Kleine Anfrage - KA 7/85 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Text ist laut des „Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus“ (MBT) von 427 rechten und rassistischen Gewalttaten im Jahr 2015 zu lesen. Diese sollen sich wie folgt aufteilen: - in der Region Anhalt-Bitterfeld: 190, - Wittenberg: 132 und - Dessau-Roßlau: 105. Nach Angaben des MBT setzen sie sich aus folgenden Gewaltstraftaten zusammen: - rechte Mobilmachung und Demonstrationen, - rechtsextrem motivierte Sachbeschädigungen, - rechte und rassistisch grundierte Aufmärsche, - rechtsorientierte öffentlich in Erscheinung tretende Bündnisse und - rechtsextreme und demokratiefeindliche Bestrebungen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten Lagebild Politisch motivierte Kriminalität (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe 2 bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechts- und linksextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. 1. Wie viele rechte Gewalttaten wurden 2015 in besagten Regionen und in Sachsen-Anhalt insgesamt polizeilich registriert bzw. bestätigt? Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 109 rechtsmotivierte Gewaltstraftaten polizeilich registriert. Auf die genannten Regionen (hier als Landkreise1 interpretiert ) entfielen insgesamt 20 Gewaltstraftaten. Die näheren Einzelheiten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Region Anzahl Gewaltstraftaten davon aufgeklärt Landkreis Anhalt-Bitterfeld 14 11 Dessau-Roßlau, Stadt 3 2 Landkreis Wittenberg 3 3 Die ungleichen Statistiken ergeben sich daraus, dass die in der Vorbemerkung des Anfragestellers aufgeführten Zahlen des „Projekt GegenPart - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ nicht die Gewaltstraftaten wiedergeben , sondern politisch rechtsmotivierte Straftaten sowie Ereignislagen. So weist das Projekt in seiner Beratungsbilanz 30 rechtsmotivierte Gewalttaten für das Jahr 2015 aus (Landkreis Anhalt-Bitterfeld: 16, Stadt Dessau-Roßlau: 6, Landkreis Wittenberg: 8). Zudem dokumentiert das „Projekt GegenPart - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ auch Gewalt- und Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht und demnach nicht der Polizei bekannt wurden. 2. Nach welchen Kriterien klassifiziert die Rechtsprechung „rechte“ Gewalt? Der Landesregierung ist eine Klassifizierung in „rechte“ Gewalt durch die Rechtsprechung nicht bekannt. Darüber hinaus gibt es keinen Straftatbestand der „rechten Gewalt“. Im Rahmen der Strafzumessung haben die Gerichte die Beweggründe und die Ziele des Täters und die Gesinnung, die aus der Tat spricht, zu berücksichtigen. Die hierzu erforderlichen Feststellungen treffen die Gerichte nicht anhand abstrakter Klassifizierung, sondern nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme. 3. Wie viele Fälle wurden abschließend aufgeklärt und wie viele rechte Täter wurden davon verurteilt? Im Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 80 rechtsmotivierte Gewaltstraftaten aufgeklärt. Darüber hinaus erfolgten 21 Verurteilungen aufgrund rechtsmotivierter Gewaltstraftaten. Ferner wird auf die Übersicht zur Frage 1 verwiesen. 1 Die Recherche beinhaltet alle Straftaten, deren Tatorte sich in den betreffenden Landkreisen Anhalt- Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau befinden. 3 Zu den aufgeführten Gewaltstraftaten in den betreffenden Landkreisen Anhalt- Bitterfeld und Wittenberg sowie der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sind bisher keine Verurteilungen ermittelter Tatverdächtiger erfolgt. 4. In welcher Höhe wird das „Projekt GegenPart – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt jährlich gefördert? Das „Projekt GegenPart - Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ aus Landesmitteln kofinanziert . Die Höhe der jährlichen Fördersumme erfolgt bedarfsabhängig und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel. Im laufenden Förderjahr 2016 wird das Projekt mit 56.270 EUR aus Landesmitteln gefördert.