Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1841 13.09.2017 (Ausgegeben am 15.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kostenbeitragsschulden im Rahmen der Kinderbetreuung Kleine Anfrage - KA 7/1020 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Diese werden weder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nach §§ 98 - 103 SGB VIII noch anderweitig zentral erfasst, so dass die Landkreise und kreisfreien Städte befragt wurden. Die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Harz haben sich nicht geäußert. 1. Wie viele Eltern sind als sogenannte Beitragsschuldner registriert? Wie viele dieser Eltern beziehen Leistungen nach dem SGB II? Bitte den aktuellen Stand geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreis/ kreisfreie Stadt Beitragsschuldner Basis der Meldung Bemerkungen Altmarkkreis Salzwedel 64 drei Gemeinden und 4 freie Träger Börde 2.274 neun Gemeinden Burgenlandkreis 466 fünf Gemeinden Dessau-Roßlau keine Angabe Die Stadt Dessau-Roßlau gibt an, dass die Gemeinden die Erhebung 2 Landkreis/ kreisfreie Stadt Beitragsschuldner Basis der Meldung Bemerkungen und die Beitreibung der Kostenbeiträge auf die Träger der Kindertageseinrichtungen übertragen hätten und somit das Jugendamt keine Kenntnis von den Beitragsschuldnern habe. Halle 759 Ausschließlich die kommunalen Einrichtungen im Eigenbetrieb Kita der Stadt Halle: Das sind 46 Kindertagesstätten mit rd. 4.700 und 5 Horte mit 700 Plätzen. Die Stadt Halle ergänzt, dass von den 759 Eltern 179 Eltern eine Übernahme von Kostenbeiträgen für Tagesseinrichtungen gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII erhalten. Jerichower Land 242 zwei Gemeinden Die Meldung bezieht sich auf zwei von acht Kommunen und eine nicht genannte Zahl von Trägern von Tageseinrichtungen . Magdeburg 1.276 Zusätzlich sind 3.533 Kinder von der Zahlung der Beiträge aus sozialen Gründen befreit. Mansfeld-Südharz keine Angabe Der Landkreis führt aus, dass es keine Registrierung der Schuldner gebe. Die Kommunen, welche die Kostenbeiträge erheben , nutzten erfolgreich Mahnverfahren und Erinnerungsschreiben , so dass es kaum Beitragsschuldner gebe. Saalekreis keine Angabe keine Angabe Der Landkreis verweist darauf, dass er nicht zuständig sei, Elternbeiträge einzutreiben, anzumahnen oder ggf. Betreuungsverträge auf Grund der Nichtzahlung der Beiträge zu beenden. Salzlandkreis 1.153 acht Gemeinden und eine Verbandsgemeinde Stendal 679 keine Angabe Wittenberg 329 fünf Kommunen und ein freier Träger 3 Die Zahl der Beitragsschuldner, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht bekannt. 2. Wie viele Kinder mussten infolge der Beitragsschulden ihrer Eltern die Kindertageseinrichtungen verlassen? Bitte angeben, wie lange die Kinder durchschnittlich ihren Kitaplatz nicht in Anspruch nehmen konnten. Bitte den aktuellen Stand geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die Meldungen der Landkreise und kreisfreien Städte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreis/ kreisfreie Stadt betroffene Kinder Abwesenheitsdauer Basis der Meldung Bemerkungen Altmarkkreis Salzwedel 48 Keine Angaben vier Gemeinden und zwei freie Träger Bezugszeitraum ist August 2016 bis Juli 2017 Börde 101 eine Woche bis zu sechs Monaten neun Gemeinden Burgenlandkreis 24 keine Rückkehr in die Einrichtung Die Zahl beziehe sich auf Fälle, in denen sich Eltern nicht um Wiederaufnahme bemüht hätten. Dessau- Roßlau keine Angabe keine Angabe Die Stadt weist darauf hin, dass das Wissen nur bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen vorliege. Halle keine Angabe keine Angabe Eine entsprechende Auswertung liege in der Stadt Halle zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Jerichower Land elf neun Monate alle Gemeinden Magdeburg 86 Keine Angabe, da dies nicht erfasst werde Erfahrungsgemäß schlössen die Eltern nahtlos einen neuen Vertrag oder verfolgten die Betreuung ihrer Kinder nicht weiter – so die Landehauptstadt. Mansfeld- Südharz 0 0 Der Landkreis führt aus, Kinder hätten den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung , unabhängig von der Zahlungsmoral der Eltern . Es erfolge eine 4 Landkreis/ kreisfreie Stadt betroffene Kinder Abwesenheitsdauer Basis der Meldung Bemerkungen schnelle Klärung im Zeitraum von ein bis zwei Monaten. Saalekreis keine Angabe keine Angabe Der Saalekreis verweist darauf, dass er nicht zuständig sei, Elternbeiträge einzutreiben, anzumahnen oder ggf. Betreuungsverträge auf Grund der Nichtzahlung der Beiträge zu beenden . Salzlandkreis 65 fünf Kinder ca. sechs Monate, ein Kind fünf Monate, fünf Kinder einen Monat. acht Gemeinden und eine Verbandsgemeinde Stendal 91 ein bis neun Monate Träger an den Landkreis Der Landkreis Stendal weist darauf hin, dass sich nicht alle Träger beim Landkreis gemeldet hätten. Wittenberg 32 drei Kinder drei Monate, ein Kind acht Monate, drei Kinder verzogen und acht Kinder nicht wieder angemeldet (Gründe unbekannt ) zwei freie Träger Zu den restlichen Kindern gab es keine Angaben , ebenso wenig zu den Gemeinden. 3. Welche Möglichkeiten bieten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beitragsschuldenden Eltern an, die Schulden zu tilgen? Sind Ratenvereinbarungen o. Ä. möglich? Bitte geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten darstellen. Die Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreie Städte sind nachstehend wiedergegeben: Im Altmarkkreis Salzwedel würden durch alle Träger Ratenzahlungsvereinbarungen angeboten. Im Landkreis Börde bestehen die Beitragsschulden nicht beim Landkreis, sondern bei den Gemeinden. Alle neun Gemeinden böten den Eltern jedoch Ratenzahlungen an. 5 Im Burgenlandkreis gebe es Zahlungserleichterungen durch die Erstellung eines Zahlungsplanes mit bzw. und Ratenzahlungen sowie Beratung der Eltern und Hinweise auf die Möglichkeit der Antragstellung zur Kostenübernahme. In der Stadt Dessau-Roßlau werde die Beratung und Überprüfung zur Übernahme der Kostenbeiträge nach § 90 SGB VIII angeboten. Schuldentilgungen durch Ratenzahlungsvereinbarungen könnten nur mit dem kostenbeitragserhebenden Träger vereinbart werden. Die Stadt Halle erklärt für den Eigenbetrieb Kita, dieser biete den betroffenen Eltern Ratenzahlungsvereinbarungen an. Im Landkreis Jerichower Land seien die Kommunen bzw. die Träger der Tageseinrichtungen zuständig. Sollten Eltern die Kostenbeiträge nicht aus eigenen Mitteln leisten können, bestehe die Möglichkeit im Rahmen des § 90 Absatz 3 SGB VIII beim örtlichen Träger der Jugendhilfe die Übernahme der Kostenbeiträge zu beantragen. Die Landeshauptstadt Magdeburg teilte mit, es würde schon von Anfang an auf die Beantragung der Ermäßigung oder des Erlasses des Beitrages bei bedürftigen Eltern hingewirkt. Ansonsten könnten jederzeit Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden. Im Landkreis Mansfeld-Südharz seien die Eltern gegenüber den Kommunen zahlungsverpflichtet; sie böten säumigen Eltern bei ausstehenden Kostenbeiträgen Ratenzahlungen an. Im Salzlandkreis würden Ratenzahlungen und auch Stundung angeboten, sofern der Antrag beim Fachdienst Jugend und Familie eingereicht werde und eine Übernahmegarantie vorliege. Eine Unterstützung der Eltern bei der Antragstellung erfolge ebenfalls. Der Landkreis Stendal teilte dazu mit, dass nach eigenen Angaben die Träger mit folgenden Instrumenten arbeiten würden: Angebot von Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundung der Forderungen mit Ratenzahlungsvereinbarung, Information der Eltern zu den Möglichkeiten der Kostenbeitragsübernahme durch das Jugendamt, Reduzierung des Betreuungsumfanges in Abstimmung mit den Eltern zur Verringerung der finanziellen Belastung, Abtretungserklärungen der Eltern bei Kostenbeitragsübernahmen durch das Jugendamt, Unterstützung bei der Antragstellung auf Kostenbeitragsübernahme (freier Träger), bei Bedarf Begleitung zur Antragstellung (freier Träger), Hilfestellungen bei der Organisation weiterführender Hilfen (Hilfen zur Erziehung , Schuldnerberatung, Psychiatrie u. ä. - freier Träger), enge Zusammenarbeit mit Familienhelfern, Betreuern oder bestehenden ambulanten /stationären Hilfen (freier Träger). 6 Im Landkreis Wittenberg hätten die in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Kommunen bzw. Träger mitgeteilt, dass Ratenzahlungen möglich seien. 4. Welche Gründe sind für die Landesregierung maßgeblich dafür, dass Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kostenbeiträge zu entrichten? Maßgebliche Ursachen für die Nichtentrichtung der Kostenbeiträge sind gemäß den Angaben der rückmeldenden Landkreise und kreisfreien Städte hauptsächlich die Folgenden: - Rückbuchung des Kostenbeitrages, da das Konto im Buchungszeitpunkt nicht gedeckt war; - Nichtbeachtung der Fälligkeit des zu zahlenden Kostenbeitrages; - Eltern stellen Erst- oder Folgeantrag zur Kostenübernahme des Elternbeitrages nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig; - bei Änderungen der Kostenbeitragshöhe (z. B. nach Satzungsänderung bzw. Stundenerhöhungen) wird Anpassung des Dauerauftrags versäumt; - die Beiträge übersteigen das den Eltern zustehende Kindergeld; - Eltern vergessen zu zahlen.