Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1843 13.09.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 14.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Videoüberwachung an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1023 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Entscheidung darüber, ob eine Videoüberwachung an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt erfolgt, ist eine Entscheidung des jeweiligen Schulträgers. Dem Schulträger steht es frei, im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung und in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er eine Videoüberwachung der in seinem Verantwortungsbereich stehenden Einrichtungen durchführt. Der insoweit einzuhaltende gesetzliche Rahmen wird insbesondere durch die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) definiert. Die Schulträger unterfallen hinsichtlich der Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen weder einer allgemeinen noch speziellen Berichtspflicht. Dementsprechend liegen der Landesregierung auch keine statistischen Daten über die Videoüberwachung an öffentlichen Schulen im Sinne der Kleinen Anfrage vor. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist die Landesregierung über das Landesverwaltungsamt an die Schulträger herangetreten und hat diese gebeten, an der Erhebung der erfragten Informationen mitzuwirken; eine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage, die die Schulträger zur entsprechenden Datenerhebung und zur Unterrichtung verpflichtet, existiert nicht. Die vorliegenden Daten basieren auf Informationen der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden. 2 1. An welchen öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt sind Kameras zur Videoüberwachung vorhanden? Wie viele Überwachungskameras gibt es an den jeweiligen öffentlichen Schulen? Bitte getrennt nach Schulen aufführen und jeweils auch die Zahl der Kameras angeben. 2. Wird die Videoüberwachung jeweils außerhalb und/oder innerhalb des öffentlichen Schulgebäudes durchgeführt? 3. Seit wann jeweils gibt es die Videoüberwachungen an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt? 4. Zu welchem Zweck werden die Videoüberwachungen an öffentlichen Schulen durchgeführt? 5. Wohin werden die Videoaufnahmen übertragen? Werden die Videoaufnahmen gespeichert? Wenn ja, a. für welche Dauer werden die Aufnahmen gespeichert, b. wie werden die gespeicherten Daten ausgewertet und c. nach welcher Frist erfolgt die Löschung der gespeicherten Daten? 6. Werden durch die Überwachungskameras nur das Grundstück bzw. die Räumlichkeiten der Schule selbst oder der öffentliche Raum darüber hinaus ebenfalls miterfasst? Die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 ergibt sich aus der tabellarischen Übersicht (Anlage). 7. Muss eine Videoüberwachung im Vorfeld zur Genehmigung beantragt werden? Wenn ja, von wem? Durch wen erfolgt unter Maßgabe welcher Kriterien die Genehmigung? Nein. 8. Wird statistisch erfasst, ob seit der Einführung der Videoüberwachung an der jeweiligen öffentlichen Schule Vandalismus, Diebstahl und/oder andere Straftaten zurückgegangen sind? Soweit zu dieser Frage Angaben gemacht worden sind, wird die Frage wie folgt beantwortet: Altmarkkreis Salzwedel Eine statistische Auswertung durch den Altmarkkreis Salzwedel erfolgt nicht. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Im Berufsschulzentrum „August von Parseval“, Stadt Bitterfeld-Wolfen, erfolgt keine statistische Erfassung von Straftaten. Nach Auskunft des Schulleiters sind die Vorfälle von Vandalismus an der Schule erheblich zurückgegangen. 3 Burgenlandkreis Sowohl in der Grundschule in der Stadt Nebra als auch in der Grundschule in Langendorf, Stadt Weißenfels, gab es seit der Installation der Videoüberwachungskameras keine weiteren Vorkommnisse. Landkreis Harz In allen öffentlichen Schulen des Landkreises Harz, in denen eine Videoüberwachung durchgeführt wird, erfolgt keine statistische Erfassung von Straftaten. Mit Ausnahme der Förderschule „Pestalozzi“, Stadt Wernigerode, wird aus subjektiver Sicht ein Rückgang der Vorfälle gemeldet. Landkreis Mansfeld-Südharz In allen öffentlichen Schulen des Landkreises Mansfeld-Südharz, in denen eine Videoüberwachung durchgeführt wird, erfolgt keine statistische Erfassung von Straftaten. Saalekreis In der Grundschule „Philipp Müller“, Stadt Querfurt, und in der Sekundarschule „Saale-Elster-Auen“, Schkopau, erfolgt keine statistische Erfassung von Straftaten . Landkreis Stendal In der Grundschule in der Stadt Osterburg erfolgt keine statistische Erfassung von Straftaten. 9. Wie bewertet die Landesregierung Videoüberwachungen an/in öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt? Schulträger, die öffentlich zugängliche Bereiche durch optisch-elektronische Einrichtungen beobachten, müssen die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beachten. Die Landesregierung wird die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erhobenen Informationen zum Anlass nehmen , die jeweiligen Schulträger auf die insoweit anzuwendenden und einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur optisch-elektronischen Beobachtung (§ 30 DSG LSA) und auf die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung des Datenschutzes und zur Einbeziehung des Beauftragten für den Datenschutz (§§ 14 und 14a DSG LSA) hinzuweisen. Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort Einrichtung Anzahl Kameras Durchführung der Videoüberwachung Beginn der Videoüberwachung Zweck der Videoüberwachung Videoübertragung (Wohin?) Speicherung der Videoaufnahmen Überwachungsbereich (Fokussierung) Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 5 Frage 6 Altmarkkreis Salzwedel Salzwedel, Hansestadt Gemeinschaftsschule „G. E. Lessing“ k. A. Zugangsbereich des Schulgebäudes und Schulhofbereich Die erste Videoüberwachungsanlage wurde 2012 installiert . Zugangskontrolle keine Übertragung, Übermittlung oder Speicherung k. A. Förderschule „Pestalozzi“ k. A. k. A. Gardelegen, Hansestadt Sekundarschule „Karl Marx“ k. A. k. A. Förderschule „K. F. Wander“ k. A. k. A. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen, Stadt Berufsschulzentrum „August von Parseval“ 10 innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes 2013 k. A. k. A. a) k. A. k. A. b) k. A. c) 18 Tage bis 8 Monate Zerbst, Stadt Sekundarschule „Ciervisti“ k. A. k. A. 2012 Erfüllung einer Forderung der Versicherung k. A. a) k. A. k. A. b) im Ereignisfall Weiterleitung an die Polizei c) 24 Stunden Landkreis Börde Oschersleben (Börde), Stadt Grundschule „Diesterweg“ 1 außerhalb des Schulgebäudes ca. 2011 Eindämmung des Vandalismus k. A. keine Speicherung Überwachung des unmittelbaren Umfeldes des Schulgeländes Burgenlandkreis Nebra, Stadt Grundschule 2 innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes 2015 Installation auf Anraten der Polizei nach mehrfachen Einbrüchen k. A. a) automatische Überschreibung nach 3 Tagen ausschließlich Grundstück und Räumlichkeiten der Schule b) k. A. c) automatische Überschreibung nach 3 Tagen Weißenfels, Stadt Grundschule Langendorf 1 Außentüren k. A. Installation nach mehrfachen Einbrüchen k. A. a) automatische Löschung nach 4 Wochen ausschließlich Eingangsbereich b) Einsichtnahme im Ereignisfall c) 4 Wochen Landkreis Harz Halberstadt, Stadt Grundschule „Freiherr Spiegel“ 1 außerhalb des Schulgebäudes (Schulgelände) 2015 Prävention Vandalismus k. A. a) Speicherung bis zur selbständigen Überschreibung ausschließlich Schulbereich b) im Ereignisfall Aufschaltung an einen Sicherheitsdienst , Auswertung nur im Schadensfall c) k. A. Sekundarschule „Freiherr Spiegel“ 1 2016 k. A. a) 5 Tage ausschließlich Schulbereich b) im Ereignisfall Übertragung an einen Sicherheitsdienst c) 5 Tage Ilsenburg (Harz), Stadt Sekundarschule 6 2009 k. A. a) 52 Stunden ausschließlich Schulbereich b) im Ereignisfall Weiterleitung an die Polizei c) Überschreiben nach 52 Stunden Wernigerode, Stadt Förderschule „Pestalozzi“ 1 innerhalb des Schulgebäudes (Foyer) 2012 Eintrittskontrolle k. A. keine Speicherung ausschließlich Eingangsbereich Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort Einrichtung Anzahl Kameras Durchführung der Videoüberwachung Beginn der Videoüberwachung Zweck der Videoüberwachung Videoübertragung (Wohin?) Speicherung der Videoaufnahmen Überwachungsbereich (Fokussierung) Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 5 Frage 6 Landkreis Jerichower Land F e h l a n z e i g e Landkreis Mansfeld-Südharz Eisleben, Lutherstadt Förderschule „Pestalozzi“ 1 innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes 2004 Kontrolle des Eingangsbereiches k. A. keine Speicherung möglich ausschließlich Schulbereich Sangerhausen, Stadt Gymnasium „Geschwister Scholl“ 1 außerhalb des Schulgebäudes 2005 k. A. ausschließlich Schulbereich Förderschule „Pestalozzi“ 1 2017 k. A. keine Speicherung Schulbereich und ein Teilstück des öffentlichen Raums hinter einem Zaun Saalekreis Leuna, Stadt Berufsbildende Schule 2 innerhalb des Schulgebäudes Die Videoüberwachung wurde im Zuge umfangreicher Sanierungsmaßnahmen der Schulgebäude innerhalb der letzten zehn Jahre eingeführt. Überwachung schlecht einsehbarer Nebeneingänge, Schutz vor Vandalismus Aufzeichnung auf einem digitalen Speichermedium a) Speicherung bis zur Kapazitätsgrenze ausschließlich Schulgelände und Räumlichkeiten der Schule b) Auswertung bei anzeigepflichtigen Vorfällen durch die Polizei c) Überschreibung nach Erreichen der Kapazitätsgrenze Merseburg, Stadt Sekundarschule „Johann Wolfgang von Goethe“ 4 außerhalb des Schulgebäudes Schutz der Fahrräder Übertragung an einen Datenrecorder a) 5 Tage ausschließlich Schulgelände b) Auswertung nur bei Vorfällen c) automatisch nach 5 Tagen Gymnasium „J. G. Herder“ 3 Überwachung des Fahrradabstellplatzes Übertragung an ein schulinternes Aufzeichnungsgerät a) 10 Tage ausschließlich Schulgelände b) Auswertung nur bei Vorfällen c) automatisch nach 10 Tagen Querfurt, Stadt Grundschule „Philipp Müller“ 1 innerhalb des Schulgebäudes Kontrolle des Eingangsbereiches Übertragung an einen Monitor im Sekretariat keine Speicherung ausschließlich Eingangsbereich Schkopau Sekundarschule „Saale-Elster-Auen“ 2 Kontrolle des Eingangsbereiches ausschließlich Eingangsbereich Salzlandkreis F e h l a n z e i g e Landkreis Stendal Havelberg, Hansestadt Schulzentrum 5 Schulhof k. A. ausschließlich Schulhof Osterburg, Hansestadt Grundschule 3 außerhalb des Schulgebäudes ca. 2009/2010 Schutz vor Amokläufen, Übergriffen, unbefugtem Betreten des Geländes und Entführungen k. A. keine Speicherung Schulgelände und ein kleiner Teil eines Fußweges in einem Eingangsbereich Sekundarschule 1 Haupteingang k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich Gymnasium 1 Eingangsbereich k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich Stendal, Hansestadt Ganztagsschule „Comenius“ 3 Eingangsbereich, Schulgelände und Schulhof k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich, Schulgelände und Schulhof Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort Einrichtung Anzahl Kameras Durchführung der Videoüberwachung Beginn der Videoüberwachung Zweck der Videoüberwachung Videoübertragung (Wohin?) Speicherung der Videoaufnahmen Überwachungsbereich (Fokussierung) Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 5 Frage 6 Sekundarschule „Komarow“ 2 Eingangsbereich k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich, Schulgelände und Schulhof Hildebrand-Gymnasium 2 Eingangsbereich und Fahrradständer k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich und Schulgelände Förderschule „Pestalozzi“ 1 Eingangsbereich k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich Tangermünde Sekundarschule Tangermünde 2 Eingangs- und Einfahrtbereich k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangs- und Einfahrtbereich Gymnasium Tangermünde 2 Eingangsbereich Schulgelände und Schulgebäude k. A. k. A. k. A. k. A. ausschließlich Eingangsbereich, Schulgelände und Schulgebäude Landkreis Wittenberg F e h l a n z e i g e Dessau-Roßlau, Stadt F e h l a n z e i g e Halle (Saale), Stadt Grundschule Rigaer Straße (Turnhalle) 2 außerhalb des Schulgebäudes ca. seit 2000 Verhinderung von Einbrüchen und Vandalismus Bei meldergesteuerten Videoanlagen (Kamera ist mit einem eigenen Bewegungsmelder gekoppelt) erfolgt die Übertragung des Stadtbildes an den jeweils aufgeschalteten Wachschutz. a) bis zu 72 Stunden b) Die gespeicherten Daten werden nur im Ereignisfall ausgewertet . c) Die Daten werden, sofern kein Ereignisfall eintritt, durch Überschreiben gelöscht . ausschließlich Schulgebäude und Teile der städtischen Schulgrundstücke Grundschule Hanoier Straße 1 Grundschule „Am Ludwigsfeld“ 1 Sekundarschule „Fliederweg“ 1 Förderschule „Makarenkoschule“ (Turnhalle) 2 Sprachheilschule Ingolstädter Straße 2 Magdeburg, Landeshauptstadt F e h l a n z e i g e k. A.: keine Angaben