Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1844 13.09.2017 (Ausgegeben am 14.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Bearbeitungsstau im Landesverwaltungsamt Kleine Anfrage - KA 7/1027 Vorbemerkung der Fragestellenden: Medienberichte vom 10. August 2017 beleuchteten erneut die Überlastung des Landesverwaltungsamtes (LVwA). Demnach sei die Landesbehörde nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu erledigen. Uneinigkeit im Kabinett verhindere derzeit eine notwendige Personalaufstockung. Ein drohender Verfall von Bundesmitteln soll nun abgewendet werden, womöglich zulasten anderer Aufgabenbereiche der Behörde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie entwickelte sich der Aufgabenbestand des LVwA in den vergangenen Jahren, insbesondere infolge des Aufgabenerledigungskonzeptes in der vergangenen Legislaturperiode? Der Aufgabenbestand des Landesverwaltungsamtes (LVwA) wird nicht jährlich, sondern anlassbezogen erhoben. Die aufgabenkritische Betrachtung im Jahr 2004 ergab für das LVwA die Zahl von 1.079 zu bearbeitenden Aufgaben. Im Rahmen der Personalbedarfsbemessung 2013 wurde ein Aufgabenbestand von 1.269 Aufgaben ermittelt . Im Jahr 2015 wurden 1.245 Aufgaben erfasst. Aktuell werden 1.284 Aufgaben wahrgenommen. Seit Gründung des LVwA ist der Aufgabenbestand trotz Ausgliederungen größerer Aufgabenbereiche, z. B. der Schulverwaltung, der Großschutzgebiete (beide im Jahr 2012) und der Landesplanung (im Jahr 2015) sowie der Kommunalisierung von Aufgaben im Rahmen der Funktionalreformen in den Jahren 2005 und 2010, deutlich gestiegen. Im letzten Jahr erfolgte ein Aufgabenzuwachs aufgrund der Flüchtlingssi- 2 tuation. Auch zwischenzeitlich umgesetzte Teilmaßnahmen des Aufgabenerledigungskonzeptes haben bisher infolge des permanenten Aufgabenzuwachses nicht zu einer spürbaren Aufgabenentlastung geführt. 2. Wie entwickelte sich der Krankenstand seit dem Jahr 2007 im LVwA? Bitte jeweils pro Jahr die Zahlen in Relation zur Anzahl aller Beschäftigten darstellen . Die Entwicklung der Krankenstatistik beginnend mit dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2016 stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl aktive Bedienstete LVwA gesamt Kalendertage Bedienstete/Jahr Krankentage Bedienstete/Jahr Krankentage (inklusive Wochenende) je Bedienstete/r im Jahr 2007 1.919 700.435 46.992 24 2008 1.952 714.432 50.076 26 2009 1.859 678.535 48.168 26 2010 1.866 681.090 49.068 26 2011 1.398 510.270 36.929 26 2012 1.434 524.844 39.391 27 2013 1.424 519.760 39.330 28 2014 1.442 526.330 37.135 26 2015 1.451 529.615 40.684 28 2016 1.605 587.430 51.360 32 Die Krankenstatistik für das Jahr 2016 umfasst sowohl die Bediensteten des LVwA als auch der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt). In dem für die Personalverwaltung neu eingesetzten Fachverfahren PROMIS wurde die ZASt zunächst als Teil des LVwA geführt. 3. In welchen Bereichen des LVwA sieht die Landesregierung zusätzliche personelle und sächliche Bedarfe, um a. den derzeitigen Aufgabenbestand zu erfüllen und b. das LVwA in die Lage zu versetzen, als zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung agieren zu können, zu der sich die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag bekannt haben? Der Haushaltsgesetzgeber hat für das LVwA verbindliche Vollzeitäquivalentziele in Höhe von 1.431 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) zum 31.12.2017 und 1.430 VzÄ zum 31.12.2018 vorgegeben. Diese Vorgaben, an die die Landesregierung gebunden ist, bilden jeweils zum genannten Datum das höchstmögliche Beschäftigtenvolumen ab, mit welchem die Aufgabenerledigung im LVwA zu organisieren ist. Ab September 2017 wird die Organisation des LVwA mit dem Ziel geprüft, ein Konzept „Personalentwicklung , Ressourcen, Aufgaben des LVwA“ vorzulegen. 4. Wie und bis wann gedenkt die Landesregierung, die notwendigen Voraussetzungen zur Abdeckung der erforderlichen Bedarfe zu schaffen? Die Nachbesetzung vakanter Dienstposten/Arbeitsplätze erfolgt innerhalb des VzÄ- Ziels fortlaufend. 3 5. Durch welche konkreten Maßnahmen soll der in Medienberichten genannte drohende Verfall von Bundesmitteln in Höhe von 28 Mio. Euro abgewendet werden? Wie wird ausgeschlossen, dass dadurch die Aufgabenerledigung in anderen Bereichen des LVwA leidet bzw. Überlastungssituationen für Beschäftigte entstehen? Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 15. August 2017 wurde dem LVwA die Übernahme der Aufgabe „Investitionspakt soziale Integration im Quartier “ übertragen. Damit kann die Bearbeitung der genannten Bundesmittel vorgenommen werden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt zunächst unter Zurückstellung anderer Aufgaben. Begleitend werden notwendige organisatorische bzw. personalwirtschaftliche Maßnahmen geprüft. 6. In welchem Rahmen soll die in Medienberichten genannte Organisationsuntersuchung bis Jahresende erfolgen? Beabsichtigt die Landesregierung, Dritte zu diesem Zweck zu beauftragen? Zur Organisationsuntersuchung siehe Antwort auf Frage 3. Eine Beauftragung Dritter ist bislang nicht beabsichtigt.