Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1849 14.09.2017 (Ausgegeben am 14.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Gewaltprävention und Mediation an Schulen Kleine Anfrage - KA 7/1014 Vorbemerkung der Fragestellenden: Im Schuljahr 2001/2002 hat das Kultusministerium ein landesweites Projekt initiiert, das die Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Schulmediation zum Ziel hatte. Gleichzeitig wurden Mentorinnen und Mentoren ausgebildet, die dieses Wissen an ihre Schülerinnen und Schüler weitergegeben haben. In den Folgejahren sind an vielen Schulen Mediationsprojekte als Arbeitsgemeinschaften, Schülerfirmen u. a., teilweise mit Unterstützung von externen Partnern, entstanden. Die Schüler, an denen heute Mediation Bestandteil des Schulprofils ist, wird eine positive Wirkung im Hinblick auf das gewaltfreie soziale Miteinander festgestellt. Leider gehört Gewalt in Form von Mobbing, Bullying und anderen Formen von Ausgrenzung zum Alltag an den Schulen von Sachsen-Anhalt. leider keine Ausnahmeerscheinung . Dies hat nicht nur negative Auswirkungen für die Betroffenen, sondern belastet das gesamte Schulklima. Mediation ist ein Mittel, um hier frühzeitig präventiv und begleitend eingreifen zu können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung der Landesregierung: Der im Schulgesetz § 1 Abs. 2 geregelte Bildungs- und Erziehungsauftrag enthält verschiedene fächerübergreifende Festlegungen, die in Präventionsaufträge münden . Dazu gehört auch die Prävention von Gewalt mit all ihren Facetten. Eine bewährte Form der Gewaltprävention ist das Programm Schulmediation/Streitschlichtung . Die Beantwortung der Fragen bezieht sich ausschließlich auf dieses Programm. 2 Frage 1: An wie vielen Schulen in Sachsen-Anhalt gibt es derzeit Projekte der Gewaltprävention/Mediation? Bitte nach Schulform und Standort aufschlüsseln . Das Thema Gewaltprävention wird in Schulen aller Regionen Sachsen-Anhalts aufgegriffen . Konkrete Projekte zur Schulmediation, die die Thematik in den schulischen Alltag integrieren, sind von 309 allgemein- und berufsbildenden Schulen Sachsen- Anhalts registriert. Schulform Grund-schulen Förderschulen Sekundar-/ Gemeischaftsschulen Gymnasien/ Gesamtschulen BbS Schulen mit Projekten zu Gewaltpräventi - on/Mediation (absolut ) 147 20 74 60 8 Projekte der Gewaltprävention/Mediation als regelmäßiger Bestandteil des schulischen Angebotes bestehen insgesamt an 29 % der Grundschulen, 19 % der Förderschulen 42 % der Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 63 % der Gymnasien/Gesamtschulen 32 % der Berufsbildenden Schulen. Die regionale Verteilung lässt sich den nachfolgenden Diagrammen entnehmen: 3 4 Frage 2: In welcher Form werden diese Projekte der Gewaltprävention/ Mediation angeboten? Wie viele davon sind Schülerfirmen? An den Grundschulen, die Gewaltprävention/Mediation thematisieren, besteht eine hohe Vielfalt an Formaten zur Bearbeitung des Themas Gewalt und Gewaltprävention . Beinahe die Hälfte aller Angebote ist als projektorientierter Unterricht konzipiert, ein Drittel der Schulen, an denen Gewaltprävention/Mediation angeboten wird, hat Schülerstreitschlichtung implementiert. Etwa jede 10. Schule bietet für die Schülerinnen und Schüler Sicherheits- und Selbstbehauptungstrainings an. An den Förderschulen ist die bevorzugte Methodik ebenfalls der projekthafte Unterricht , wobei neben Schülerstreitschlichtung, sozialem Kompetenztraining etc. auch therapeutische Ansätze genutzt werden. In den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen ist eine besonders große thematischmethodische Vielfalt vorhanden, wobei sich auch in dieser Schulform Präventionsansätze wie Schülerstreitschlichtung, Sozialkompetenztraining, Mobbingprävention und gezielter Projektunterricht herausheben. Antiaggressions- und Selbstbehauptungstraining werden ebenfalls angeboten. Die Gymnasien und Gesamtschulen nutzen folgende Methoden gewaltpräventiver Arbeit: Schülerstreitschlichtung/Schülermediation Konfliktbearbeitungstraining Deeskalationstraining Projektunterricht Anlassbezogene Angebote Schülerfirmen zum Thema Gewaltprävention/Mediation sind nicht registriert. Frage 3: Erfolgt die Ausbildung und Betreuung der Schülermediatorinnen und Schülermediatoren durch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter oder durch externe Partner? Ein Großteil der gewaltpräventiven Angebote an den Schulen wird durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter angeboten und durchgeführt. Dies trifft aktuell auch auf die Ausbildung und Begleitung der Schülerstreitschlichter/Schülermediatoren zu. Die Begleitung von Schülerstreitschlichtung ist als Teil des Schulkonzeptes zu verstehen , deshalb wird auch Lehrkräften des Kollegiums, in Kooperation mit den Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen, die Mitverantwortung für Schülermediation übertragen. Interessierte Pädagogen können sich zu Schulmediatoren ausbilden lassen und an ihren Schulen Schülerstreitschlichtergruppen aufbauen. Darüber hinaus bieten Mediatoren Abrufangebote für Schulen auf dem Landesbildungsserver an. In wenigen Einzelfällen werden die Schülerstreitschlichtergruppen durch externe Anbieter ausgebildet und begleitet. 5 Frage 4: In welcher Form wird Schülermediation durch das Bildungsministerium finanziell oder anderweitig unterstützt und gefördert? Das Bildungsministerium unterstützt und fördert die Etablierung von Schülerstreitschlichtung . Zur finanziellen Unterstützung ist ein Haushaltstitel eingestellt (Titel 547 66, Kapitel 07 07), der im Jahr 2017 mit 3.750 EUR veranschlagt ist. Daneben gibt es Unterstützung in Form von Abminderungsstunden für die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Streitschlichtung. Deren Aufgabe ist die Unterstützung von Schulen bei der Einführung von Schülerstreitschlichtung/Schülermediation durch Ausbildung von Lehrkräften und Begleitung der Implementierung an ihren Schulen. Für Schulen besteht außerdem die Möglichkeit, Angebote von Vereinen zur Mediation bei schulischen Konflikten zu nutzen. Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt verankert in § 24 die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schule. In Abs. 2, Satz 1, ist festgelegt, dass den Schulen für ihre pädagogische Arbeit ein Budget zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt wird. Die Schulen erhalten daraus ein Budget, das sie vom Grunde und der Höhe nach in die Lage versetzt, selbst inhaltlich zu planen und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Die Finanzierung von Angeboten von Vereinen zur Mediation ist eine der Möglichkeiten, das Budget zu nutzen. Frage 5: Gibt es Kooperationen mit externen Partnern zur Umsetzung bzw. Begleitung von Projekten der Gewaltprävention/Mediation? Wenn ja, mit welchen Trägern? Es bestehen zahlreiche Kooperationen für regionale Gewaltpräventionsangebote mit externen Partnern, wobei diese in Eigenverantwortung der Schulen entstehen. Diese Kooperationspartner sind insbesondere regionale soziale Träger und Vereine, regionale Polizeidienststellen, Sportvereine und Krankenkassen. Frage 6: Gibt es seitens des Ministeriums für Bildung Überlegungen, Schulmediation /Projekte zur Gewaltprävention in Zukunft weiter zu fördern und auszubauen ? Es ist beabsichtigt, ein rahmengebendes Konzept zur Prävention an Schulen zu erarbeiten , in dem verschiedene Präventionsansätze miteinander verknüpft werden, sodass ein ganzheitlicher Ansatz entsteht. Das Programm zur Schulmediation und Streitschlichtung, das 2001/02 initiiert wurde, hat sich bewährt und wird im Rahmen des o. g. Konzepts weitergeführt.