Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1850 14.09.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 18.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Nachfrage zur Antwort Drs. 7/1630 vom 5. Juli 2017 auf eine Kleine Anfrage zur finanziellen Förderung von Projektfahrten durch die Landeszentrale für politische Bildung Kleine Anfrage - KA 7/1041 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der o. g. Antwort auf die Kleine Anfrage beantwortete die Landesregierung kurz die Frage 1 mit „Nein“, die Frage 2 mit „Ja“, die Frage 3 mit „Nein“ und die Frage 4 mit „Ja“. Aus diesen vier Antworten ergeben sich weitere Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Nachfrage zur Antwort 1 „Ja“ Warum kam es zu ablehnenden Bescheiden hinsichtlich der Fahrkostenrückerstattungsbeantragungen ? Bitte die Fälle der Ablehnungen benennen und die Ablehnungsentscheidungen begründen. Das Haushaltsgesetz für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurde erst nach Beginn des Haushaltsjahres 2017 am 29.03.2017 (GVBl. LSA 4/2017) verkündet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Haushaltsführung auf der Grundlage des Art. 94 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Danach dürfen nur Ausgaben geleistet oder Verpflichtungen eingegangen werden, die nötig sind, um a) gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, b) rechtlich begründete Verpflichtungen des Landes zu erfüllen, 2 c) Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiter zu gewähren, sofern durch Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Beiträge bewilligt worden sind. Gem. Abschnitt V. „Projektförderung“ Absatz 1 des Runderlasses zur vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mit Wirkung vom 01.01.2017 sind Zuwendungen zur Projektförderung nur in dem Umfang zulässig, als diese zur Erfüllung rechtlich begründeter Zahlungsverpflichtungen dienen (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt) oder sofern es sich um Fortsetzungsmaßnahmen handelt (Art. 94 Abs. 1 Nr. 3 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Alle genannten Ausnahmetatbestände trafen auf die Anträge zur Förderung von Projektfahrten nicht zu. Somit war eine Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der Projektförderung seitens der Landeszentrale für politische Bildung für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung 2017 nicht zulässig. Diese haushaltsrechtlichen Vorschriften sind auch mit den Antragstellern ausführlich schriftlich wie mündlich besprochen worden. Liste der abgelehnten Anträge: siehe Anhang. Frage 2: Nachfrage zur Antwort 2 „Nein“ Bei wem ist die Ursache für die Nichtbewilligungen zu suchen? Welche Versäumnisse bzw. Gründe für die Verweigerung der ansonsten üblichen Bezuschussungen können hierfür benannt werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3: Nachfrage zur Antwort 3 „Ja“ Erörtern Sie bitte die Gründe für dieses einmalige, zeitliche Versäumnis. Wie kann zukünftig eine Wiederholung dieses Phänomens vermieden werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 4: Nachfrage zur Antwort 4 „Nein“ Benennen Sie die Gründe, warum eine rückwirkende und heilende Auszahlung der bis dato abgelehnten Fahrkostenrückerstattungsanträge nicht möglich sein soll. Haben Sie wohlwollende Regelungsmöglichkeiten hierzu überhaupt ansatzweise in Erwägung gezogen? Gemäß den Verwaltungsvorschriften Nr. 1.3 zu § 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine Refinanzierung bereits begonnener Maßnahmen ist rechtlich unzulässig und haushaltswirtschaftlich nicht vertretbar. Eine nachträgliche Bewilligung/Refinanzierung nach Inkrafttreten des Haushaltes 2017 und Zuweisung der Haushaltsmittel 2017 war recht- 3 lich unzulässig (s. Abschnitt 6 des Runderlasses des MF vom 06.06.2016 - Zuwendungsrechtsergänzungserlass ; MBl. LSA, S. 383). Ferner ist zu berücksichtigen, dass alle Antragsteller Kenntnis davon hatten, dass ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung nicht besteht und es zu einer Ablehnung des eingereichten Antrages kommen kann. Den Antragstellenden wurde mit der Ablehnung die Möglichkeit gegeben, die Maßnahme anderweitig zu finanzieren , die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt zu terminieren oder die Maßnahme frühzeitig abzusagen. Alle Antragstellenden wurden zeitnah durch telefonische Gespräche der Landeszentrale für politische Bildung auf die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen während der vorläufigen Haushaltsführung 2017 hingewiesen, d. h. den Antragstellenden war das verwaltungsrechtliche Handeln der Landeszentrale für politische Bildung jederzeit bekannt. Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt hier: Ablehnungen Gedenkstättenfahrten 2017 bis 29.03.2017 - ... - - ~ -. Datum der Nr. AntragsteUer Veranstaltung AusfObrung AItleImUn ..... · .. .pat.umder t) . . Abfituaung 1 Neustadt-Sekundarschule, Studienfahrt nach Buchenwald 16.02.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 18.01.2017 Weißenfels 2 Martin-Luther-Gymnasium, Studienfahrt nach AuschwitziKrakau 18.-21.03.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 02.03.2017 Lutherstadt Eisleben 1. Studienfahrt nach Berlin 20.03.2017 Nr. 1 (2) und 7.2.1 (1) 3 IGS Halle 2. Projekttage in der GDSt. Bernburg 20.,22.+23.03.2017 02.03.2017 3. Studienfahrt nach BuchenwaldIWeimar 21 .03.2017 Förderkriterien 4 Europagymnasium "Walther Projekttage in der Gedenkstätte für Opfer der NS- 27.+29.03.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 10.03.2017 Rathenau", Bitterfeld-Wolfen "Euthanasie" Bernburg 1. Studienfahrt "Krieg ist nicht schwarz/weiß" nach 03.-07.04.2017 5 Ganztags-Gemeinschaftsschule Lommel , Breendonk, Brüssel/Antwerpen/Gent... Nr. 1 (2) Förderkriterien 15.03.2017 "G. E. Lessing", Salzwedel 2. Projekttag in der Gedenkstätte Deutsche Teilung 04.04.2017 Marienborn 6 Burgenland-Gymnasium Laucha Studienfahrt nach BuchenwaldIWeimar 04.04.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 15.03.2017 1. Projekttage in der Gedenkstätte KZ Lichtenburg 04.+05.04.2017 7 Lucas-Cranach-Gymnasium, Prettin Nr. 1 (2) Förderkriterien 15.03.201 7 Lutherstadt Wittenberg 2. Studien-/Bildungsfahrt "Grenzenlos" nach Helmstedt, 05.04.2017 Marienborn und Hötensleben 8 Evangelischer Kirchenkreis Studienfahrt nach BuchenwaldIWeimar 05.04.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 15.03.2017 Merseburg 9 Seelandschule Nachterstedt Projekttag in der Gedenkstätte für Opfer der NS- 06.04.2017 Nr. 1 (2) Förderkriterien 15.03.2017 "Euthanasie" Bernburg - -