Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1856 15.09.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.09.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Schutz des Feldhamsters (Cricetus cricetus, L. 1758) Große Anfrage Fraktion AfD - Drs. 7/1520 Begründung der Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt kommt es regelmäßig zu Interessenkonflikten zwischen den Lebensraumansprüchen von Tierarten, die gesetzlichen Schutz genießen und der Durchführung von Baumaßnahmen und Industrieprojekten. Ein sich über mehrere Jahre hinziehendes Beispiel ist die Feldhamsterpopulation in Sangerhausen, die Investitionen und Projekte „verhindert“. Da bekanntermaßen Planungen durch verantwortliche Entscheidungsträger beurteilt und bewertet werden, kann eine geschützte Tierart per se keine „Schuld“ an Planungsmängeln und Verzögerungen bei der Projektumsetzung haben. Der Feldhamster ist eine Leit- und Charakterart der Magdeburger Börde. Im Vergleich des Verbreitungsgebietes in Sachsen-Anhalt ist ein großflächiger Arealverlust von 1936 bis 1990 zu verzeichnen. Auch nach 1990 geht der Verlust an Flächen mit Feldhamstervorkommen weiter. Trotzdem trägt Sachsen-Anhalt, als Teil des größten zusammenhängenden deutschen Verbreitungsgebietes, Verantwortung für den Fortbestand der Art (DRL, 2014). In Sachsen-Anhalt wird der Feldhamster in der Kategorie 1 „vom Aussterben bedroht “ auf der Roten Liste (2004) geführt. In Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern ist der Feldhamster bereits ausgestorben. Literatur Deutscher Rat für Landespflege, DRL (2014): Bericht zum Status des Feldhamsters (Cricetus cricetus). BfN-Skripten 385, 37 - 39 2 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, LAU (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Sonderheft 2/2006, 339 - 340 MULE (2017a): Aktionsplan Biologische Vielfalt in Sachsen-Anhalt. https://mule.sachsen-anhalt.de/themen/natur-landschaft/biodiversitaet/aktionsplan/ (abgerufen, 12. Mai 2017) MULE (2017b): Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen- Anhalt: Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt. https://mule.sachsenanhalt .de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/MLU/a- Themen/Natur_Landschaft/Biodiversitaet/Biodiversitaetsstrategie-final.pdf (abgerufen, 12. Mai 2017) I. Bestandsentwicklung und -verbreitung 1. Wie groß ist die Population des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt und wie ist die Populationsentwicklung seit 1990 verlaufen? Eine Benennung der Größe des gesamten Hamsterbestandes im Land Sachsen- Anhalt in Form einer Individuenzahl ist aus methodischen Gründen nicht realisierbar. Alternativ wird die Anzahl der belegten Rasterfelder (TK25 bzw. EEA-Grid [10x10 km-Rasterfeld der Europäischen Umweltagentur]) herangezogen. Auf dieser Grundlage ergeben sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand folgende Werte (10-Jahres-Schritte): Zeitraum (10-Jahres-Schritte) Anzahl belegter Rasterfelder 1990 - 1999 65 2000 - 2009 67 2010 - 2017 45 * * Der Wert für den Zeitraum 2011 - 2017 ist nur eingeschränkt mit den Werten der vorangegangenen Zeiträume vergleichbar, da die letzte Recherche vorliegender Daten auf der Landesfläche 2014 stattfand und zudem der zugrunde liegende 10-Jahres-Betrachtungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist. Unter Berücksichtigung aller methodischen Unsicherheiten zeichnet sich ab, dass für den Zeitraum ab 1990 keine deutlichen Veränderungen der Größe des Verbreitungsgebietes in Sachsen-Anhalt nachweisbar ist. Daraus wurde für die FFH- Berichtsperiode 2007 bis 2012 gefolgert, dass das Verbreitungsgebiet des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt ungefähr konstant geblieben ist. Das Stichprobenmonitoring (ÖKOTOP 2010, 2014) liefert aufgrund des noch zu kurzen Vergleichszeitraum gegenwärtig noch keine belastbare Aussage zum Trend der Besiedlungsdichte in den Monitoringgebieten des Landes. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass auch die Besiedlungsdichte in den Monitoringgebieten summarisch betrachtet zumindest für den Zeitraum der Monitoring-Untersuchungen mehr oder weniger konstant geblieben ist. 3 2. Wo liegen die Hauptverbreitungsgebiete im Land Sachsen-Anhalt? Antwort bitte nach Landkreis, Verbreitungsgebiet und festgestellter jährlicher Populationsgröße. Falls keine überregionalen Bestandsdaten vorhanden , bitte Entwicklung der Lokalpopulationen (z. B. A/E Monitoringflächen) abbilden. Karte 1 stellt das Vorkommensgebiet des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt dar (Nachweisdaten ab 1990). Karte 1 4 Als Verbreitungszentren werden folgende Bereiche angesehen (ÖKOTOP 2007): Magdeburger Börde mit Teilen des nördlichen und nordöstlichen Harzvorlandes, Querfurt-Weißenfelser Platte, nördlicher und östlicher Saalkreis und angrenzende Teile der Landkreise Bitterfeld , Köthen, Bernburg (umfasst Teile der Landschaftseinheiten Hallesches und Köthener Ackerland), südliches Harzvorland, wobei sich die Nachweise überwiegend auf den Bereich Sangerhausen-Martinsrieth beziehen. Quelle: ÖKOTOP (2007): Übersichtserfassung von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt sowie Monitoringkonzept im Rahmen der Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische Union - Säugetiere: Feldhamster - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Die o. g. Hauptverbreitungsgebiete liegen überwiegend in den Landkreisen Börde, Salzlandkreis, Harz, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis . Jeweils zugehörige Bestandsgrößen können nicht jährlich angegeben werden, da sie nicht gezielt erfasst werden. Eine jährliche Angabe der belegten Rasterfelder hätte geringe Aussagekraft, da methodisch bedingt erst über einem längeren Betrachtungszeitraum annähernd repräsentative Aussagen möglich sind. Eine Abgrenzung von lokalen Populationen, die jeweils eine detaillierte Erfassung im Gelände einschließlich ausführlicher funktionaler Betrachtungen von Bestand, Habitatbedingungen und beeinträchtigenden Faktoren beinhalten müsste, liegt im Landesmaßstab nicht vor. Lediglich spezielle Untersuchungen im Gebiet Sangerhausen vermitteln ein klareres Bild über die dort lebende lokale Population. Dazu wird auf die Antworten auf die Fragen im Abschnitt V verwiesen. Das Stichprobenmonitoring (Landes-/Bundesmaßstab) liefert stichprobenhaft Werte für landesweit repräsentativ verteilte Monitoringgebiete mit dem Hauptziel, Auswirkungen von Habitatveränderungen und sonstigen Einflüssen stichprobenhaftrepräsentativ zu erfassen. Es erfüllt somit in erster Linie eine Indikatorfunktion in einem großräumigen, überregionalen Skalenbereich. Die Daten der Monitoringgebiete zielen nicht primär auf die Beschreibung und Bewertung lokaler Populationen ab. 3. Welche Schwerpunktgebiete mit Feldhamstervorkommen werden in Sachsen -Anhalt identifiziert und abgegrenzt? Bitte Gebiete auflisten. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche dieser Schwerpunktgebiete (s. Frage 3) enthalten Quellpopulationen und sind dauerhaft zu sichern? Eine aktuelle landesweite, faktenbasierte Einschätzung, ob bestimmte Hamstervorkommen Quellpopulationen darstellen, liegt nicht vor. Die hierfür notwendigen groß- 5 flächigen Erhebungen der Hamsterverbreitung sowie populationsbiologischen Parameter sind nicht vorhanden. Der Hamster ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet. Auf dieser Grundlage sind ein strenges Schutzregime einzurichten und der günstige Erhaltungszustand der Art auf der Landesfläche zu wahren oder wiederherzustellen. Eine dauerhafte Sicherung von Quellpopulationen, was implizit einschließt, dass das Schutzerfordernis punktuell priorisiert werden könnte, wird hiermit nicht umfasst. 5. Welche isolierten Verbreitungsgebiete des Feldhamsters wurden seit 1990 im Land Sachsen-Anhalt aufgegeben und welche Faktoren führten zum Arealverlust der Art? Antwort bitte anhand erloschener Vorkommen und deren Ursachen. Vorliegende Daten seit 1990 erlauben keine abschließende Aussage, ob „isolierte Verbreitungsgebiete“ des Feldhamsters seit 1990 definitiv aufgegeben wurden. Die Ermittlung der Gesamtverbreitung im Land beruhte überwiegend auf der Recherche von vorliegenden, weitgehend plausibilisierten Daten ohne gezielte Erfassungen im Gelände. Für abschließende Aussagen über ein lokales Aussterben wären jedoch gezielte Erhebungen und Kontrollen im Gelände erforderlich. Detaillierte ökologische Untersuchungen, die zur Einschätzung des Isolationsgrades und des Aussterberisikos bestimmter Vorkommen notwendig wären, liegen nicht vor. 6. Die Landesregierung definiert den Feldhamster als „Reproduktions- Strategen“ (Drs. 7/1061). Welchem Fortpflanzungstyp wird der Feldhamster zugeordnet und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Schutzmaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt? Fortpflanzungstyp: Der Feldhamster pflanzt sich geschlechtlich fort. Für Schutzmaßnahmen wäre es deshalb unabdingbar, dass sowohl männliche und weibliche Tiere vorkommen. Fortpflanzungsstrategie: Der Feldhamster ist ein sogenannter r-Stratege, in der Drs. 7/1061 wurde dafür der Begriff „Reproduktions-Stratege“ verwendet. Arten mit dieser Forstpflanzungsstrategie können eine große Vermehrungsrate erreichen, bis die Kapazität des Lebensraumes (z. B. Nahrungsgrundlagen, Reviergrößen) erschöpft ist. Dann setzen schnell artinterne Populationsregulationsmechanismen ein. Je nach saisonaler Lebensraumeignung, aber auch anderen Einflüssen, können die Populationen deshalb eine große Dynamik aufweisen. Schutzmaßnahmen müssen sich daher langfristig an den für die Art erforderlichen und zu erhaltenden Lebensraumqualitäten ausrichten. Schutzmaßnahmen in Sachsen -Anhalt orientieren deshalb in erster Linie auf die Förderung hamstergerechter Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie die artenschutzrechtliche Bewältigung von Planungsvorhaben bzw. Eingriffen. Beides soll der Erhöhung der Kapazität der Lebensräume dienen. Eine Betrachtung der Bestandsgrößen über längere Zeiträume ist wegen der erläuterten dynamischen Populationsschwankungen geboten, um zutreffende ökologische Aussagen zu treffen. 6 II. Zucht 1. Welche Feldhamsteraufzuchtstationen bzw. Erhaltungszuchtprogramme bzw. Einzelzuchtpaare in Zoos/Tierparks existieren(ten) im Land Sachsen- Anhalt? Antwort bitte nach Zuchtstandort und Anzahl der Zuchtpaare (♂, ♀). 2. Nach welchen Tierhaltungs-Richtlinien werden Feldhamsterzuchtpaare in Sachsen-Anhalt gehalten? 3. Welche Haltungsverfahren werden für Feldhamsterzuchtpaare angewandt und wie hoch ist der Platzbedarf/Einzeltier? 4. Wie ist der Erfolg dieser Aufzuchtstationen bzw. -programme oder Einzelzuchtpaare zu bewerten? Antwort bitte vergleichend, bezogen auf die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und in Deutschland. Antwort bitte nach Anzahl der Zuchtpaare und aufgezogener Jungtiere je Station bzw. Programm darstellen. 5. Wie hoch ist die Sterblichkeit der Nachkommen der Zuchtpaare und worin liegen die Verlustursachen? Antwort als relativer Vergleich der Mortalität nach Verlustursachen, vergleichend nach Sachsen-Anhalt und Erfahrungen in Deutschland. 6. Gibt es innerhalb der Parameter zu Fortpflanzungserfolg und Mortalität Unterschiede zu Freilanduntersuchungen, wenn ja, welche? Antwort bitte nach Ergebnissen in Sachsen-Anhalt, verglichen mit Deutschland oder analoge Studien aus anderen Bundesländern. Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Aufzuchtstationen gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. Da sich der Fragenkomplex darauf bezieht, ist eine Beantwortung nicht möglich. 7. Gibt es Untersuchungen über die genetische Variabilität der Feldhamsterpopulationen in Sachsen-Anhalt? Wenn ja, wo veröffentlicht? Wenn nein, auf welcher Basis erfolgt die Zusammensetzung der Zuchtpaare? Ja, Hamstervorkommen in Sachsen-Anhalt wurden innerhalb folgender umfassender Studien berücksichtigt. Zuchtpaare wurden nicht zusammengestellt, siehe Antwort auf die Fragen 1 bis 6. Quellen: NEUMANN, K. (2007): Untersuchungen zur Systematik der Hamster (Cricetinae) sowie zur genetischen Populationsstruktur und Phylogeografie des Feldhamsters Cricetus cricetus (Linneaus, 1758) und des Goldhamsters Mesocricetus auratus (Waterhouse , 1839). - Habilitationsschrift zur Erlangung des akademischen Grades doctor rerum naturalium habilitatus (Dr. rer. nat. habil.) vorgelegt an der Mathema- 7 tisch-Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg NEUMANN, K.; MICHAUX, J.; LEBEDEV, V.; YIGIT, N.; COLAK, E.; IVANOVA, N.; POLTORAUS, A.; SUROV, A.; MARKOV, G.; MAAK, S.; NEUMANN, S.; GATTERMANN, R. (akzeptiert für die Publikation): Molecular phylogeny of the Cricetinae subfamily based on the mitochondrial cytochrome band 12S rRNA genes and the nuclear VWF gene. - Molecular Phylogeny and Evolution. NEUMANN, K.; JANSMAN, H. (2004): Polymorphic microsatellites for the analysis of endangered common hamster populations (Cricetus cricetus L.). - Conservation Genetics 5: 127-130. NEUMANN, K.; JANSMAN, H.; KAYSER, A.; MAAK, S.; GATTERMANN, R. (2004): Multiple bottlenecks in threatened western European populations of the common hamster Cricetus cricetus (L.). - Conservation Genetics 5: 181-193. NEUMANN, K.; MICHAUX, J.R.; MAAK, S.; JANSMAN, H.A.H.; KAYSER, A.; MUNDT, G.; GAT- TERMANN, R. (2005): Genetic spatial structure of European common hamsters (Cricetus cricetus) – a result of repeated range expansion and demographic bottlenecks . - Molecular Ecology 14: 1473-1483. III. Wiederansiedlung und Umsiedlung 1. Wo wurden bisher Wiederansiedlungsprogramme von Feldhamstern im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt? Bitte nach Landkreis, Fläche, Größe der Fläche, Zeitpunkt, Herkunft und Anzahl der ausgewilderten Individuen (♂, ♀) beantworten. 2. Wie ist der Erfolg der durchgeführten Wiederansiedlungsmaßnahmen zu bewerten? Antwort bitte nach den ausgewählten Flächen, auf denen Feldhamster ausgewildert wurden, gliedern und dabei berücksichtigen: die Anzahl der ausgewilderten Individuen (♂, ♀) und die zeitliche Evaluierung der Bestandsentwicklung ab Auswilderungszeitpunkt mit Fortpflanzungserfolg. 3. Wo wurden bisher Feldhamster erfolgreich im Land Sachsen-Anhalt umgesiedelt ? Antwort bitte nach den Flächen, auf denen Feldhamster entnommen wurden und auf der sie wieder angesiedelt wurden, gliedern und dabei berücksichtigen : die Anzahl der entnommenen Individuen (♂, ♀) und die zeitliche Evaluierung der Bestandsentwicklung ab Umsetzungszeitpunkt mit Fortpflanzungserfolg . Dabei bitte berücksichtigen welche Zielgrößen für die Umsiedlung festgelegt und realisiert wurden. Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet: Es ist nicht möglich, alle geforderten konkreten Aufschlüsselungen nach Flächen, Geschlecht der umgesetzten Tiere, Bestandsentwicklung ab Umsetzungszeitpunkt usw. vorzunehmen, da die Genehmigungen in unterschiedlichen Zuständigkeiten und 8 mit unterschiedlichen einzelfallbezogenen Nebenbestimmungen erfolgten und die Angaben nicht oder noch nicht für alle Maßnahmen vorliegen. Bördekreis: Gewerbe-/Industriegebiet Osterweddingen Umsiedlung auf einer Teilfläche im Juni 2009: 4 Tiere (3 männlich, 1 weiblich) - hamstergerecht bewirtschaftete Fläche bei Stemmern (BK) - lt. Kartierung Herbst 2009 keine Hamsternachweise - keine erfolgreiche Umsiedlung (gem. Gutachten LaReG 2009) Ersatz von Maststandorten der 380 kV-Leitung Lauchstädt-Wolmirstedt- Klostermansfeld Genehmigung zum Fang und zur Umsiedlung von Feldhamstern vom 29. September 2015. Umsiedlung: 5 Tiere (2 adulte Männchen, 1 adultes Weibchen und 2 Juvenile, Ökotop, 2015). Der beauflagte Monitoringbericht liegt noch nicht vor. 100 kV-Leitung Sommersdorf - Wolmirstedt Genehmigung zum Fang und zur Umsiedlung von Feldhamstern vom 2. September 2014. Der Monitoringbericht liegt noch nicht vor. Südosterweiterung Hartgesteinsabbau Mammendorf (Feldflur südöstlich Mammendorf ) Genehmigung und Umsiedlung 2014 Größe der Eingriffsfläche: ca. 10 ha Anzahl umgesiedelter Tiere: 16 Landkreis Harz: Bau B6n, Planungsabschnitt 9.1: insges. 175 Tiere umgesiedelt, davon 2005: 102 Tiere und 2006/2007: 73 Tiere Umsiedlungsfläche: 16,77 ha (4 Teilflächen) Monitoring 2008: 39,8 bis 7,6 belaufene Baue/ha, Monitoring 2009: 20,3 bis 1,4 belaufene Baue/ha, Monitoring 2010: 6,7 bis 2,3 belaufene Baue/ha, Monitoring 2011: 15,1 bis 0,2 belaufene Baue/ha. = erfolgreiche Umsiedlung Straßenbau Ausbau K 1328, 2007 aus 4. Bauabschnitt an der Eisenbahnbrücke Heudeber: Anzahl Feldhamster = 60, Geschlecht unbekannt (Originalbericht liegt der Unteren Naturschutzbehörde nicht vor), Aussetzungsfläche bei Kroppenstedt 9 Straßenbau Ausbau K 1328, 2008 aus 2. und 5. Bauabschnitt: Anzahl Feldhamster = 10 (4 Männchen, 3 Weibchen, 3 unbekannt), Aussetzungsfläche bei Osterweddingen („Eberweg rechts“), Straßenbau B 79/Ortsumgehung Halberstadt: Anzahl Feldhamster = 2 (Geschlecht unbekannt), Aussetzungsfläche bei Harsleben Informationen zur Bestandsentwicklung ab Umsetzungszeitpunkt liegen nicht vor, da sich die Aussetzungsflächen entweder nicht im Landkreis Harz befinden (für K 1328) bzw. noch keine Ergebnisse vorhanden sind (für B 79n). Landkreis Mansfeld-Südharz Die Geschlechter der abgefangenen Hamster wurden unter der Prämisse der größtmöglichen Schonung der Tiere nicht in jedem Fall zweifelsfrei bestimmt. Da eine systematische Auswertung nach Geschlechtern hierdurch bedingt nicht möglich ist, wird auf eine Übermittlung der nach Geschlechtern differenzierten Fangdaten verzichtet. Mercedes-Benz Autohaus Eisleben (2009) Vorhabenfläche: 1,4 ha Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: 53 (Herbst 2009), davon 24 juvenil , 14 subadult, 15 adult (6 weiblich, 7 männlich, 40 unbestimmt) Monitoring der Aussetzungsfläche 2010 (Dornstedt): 21,6 Baue/ha = erfolgreiche Umsiedlung Erweiterung Klemme-Werk Eisleben (2010 bis 2013) Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: ca. 14 ha, gestaffelt über mehrere Jahre Größe Ausgleichsfläche: ca. 14 ha (mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung) Zielbestand Ausgleichsfläche: 4 Baue/ha Anzahl festgestellter Baue im Eingriffsbereich: 223 (Herbst 2010), 45 (Frühjahr 2011), 6 (Frühjahr 2013) Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: 78 (Herbst 2010), 28 (Frühjahr 2011), 0 (Frühjahr 2013) Monitoring: ja, bis Ende 2015, nun in Abstimmung mit Stadt gelegentlich Wiederholungsdurchgänge und Maßnahmen zur Verringerung der Prädation (Bejagung Fuchs) 10 Ergebnisse Monitoring: 2011 2012 2013 2014 2015* 2016** Anzahl Baue 55 70 53 15 23 82 Baue/ha 4,0 5,1 3,8 1,1 2,1 5,9 *Die kartierte Fläche belief sich auf 80 % der Ausgleichsfläche ** freiwillig zusätzlich zum beauflagten Turnus vom Planungsbüro erfasst Maßnahme erfolgreich Werkserweiterung MIFA Sangerhausen (2015/2016) Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: ca. 10 ha Größe Ausgleichsfläche: ca. 30 ha (mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung), zusätzlich eine Zuchtstation zur Kompensation eingetretener Individuenverluste aufgrund Winterumsiedlung Anzahl festgestellter Baue im Eingriffsbereich: 21 auf 2 ha, Restfläche von 8 ha nicht einsehbar, hochgerechnet ca. 100 Baue Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: 2, Dunkelziffer tatsächlich vorhandener Hamster deutlich höher Zielbestand Ausgleichsfläche: 4 Baue/ha Monitoring: in den ersten 10 Jahren jährlich Feinbaukartierung, danach alle 3 Jahre; jährliche Dokumentation der feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung Ergebnisse Monitoring: Fläche 1 2016 Fläche 2 2016 Fläche 3 2016 Anzahl Baue 2 Anzahl Baue unbekannt Anzahl Baue 19 Baue/ha 0,2 Baue / ha unbekannt Baue/ ha 1,7 Maßnahme noch nicht lang genug durchgeführt, um Schlussfolgerung über Erfolg zu ziehen. Erweiterung Getränkemarkt Hübitz – Notbergung (2015) Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: < 1 ha Größe Ausgleichsfläche: 5 ha, bestehende Ausgleichsfläche für anderes Vorhaben, keine gesonderte Hamsterschonfläche gefordert, da Habitatentzug < 1 ha, daher auch kein Monitoring Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: 3 Errichtung eines Windmessmastes in Helfta Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: < 1 ha, nur temporär Größe Ausgleichsfläche: 14 ha, bestehende Ausgleichsfläche für anderes Vorhaben, keine gesonderte Hamsterschonfläche gefordert, da Habitatentzug < 1 ha, Monitoring im Rahmen des Vorhabens 1 (s. o.) Anzahl festgestellter Baue im Eingriffsbereich: 2 Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: 2 11 Windpark Sylda II, 5 WEA (2015) Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: ca. 2,1 ha Größe Ausgleichsfläche: ca. 5 ha (mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung) - Mindestgröße Anzahl festgestellter Baue im Eingriffsbereich: 6 Baue im Rahmen der Voruntersuchung , im Rahmen der bauvorbereitenden Absuche keine Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: keine Monitoring: 5 Jahre Feinbaukartierung, danach jährliche Dokumentation der feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung Ergebnis Monitoring: 3 Baue im Jahr 2016 Windpark Quenstedt, 3 WEA (2016) Vorhabenbedingter Lebensraumentzug: ca. 2 ha Größe Ausgleichsfläche: ca. 4,5 (mit feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung) - Mindestgröße Anzahl festgestellter Baue im Eingriffsbereich: 1 im Rahmen der bauvorbereitenden Absuche Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster: keine Monitoring: 5 Jahre Feinbaukartierung, danach jährliche Dokumentation der feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung Ergebnis Monitoring: Bericht noch nicht vorliegend Saalekreis: B-Plan Landsberg, Gem. Sietzsch (Genehmigung v. 06.09.2010) Anzahl umgesiedelter Tiere: 1 Größe Umsiedlungsfläche zur Eingriffsfläche: 5 ha zu 1,5 ha Monitoring: ja mit 15 Jahre Laufzeit (Ergebnisse noch nicht vorliegend) Salzlandkreis: Errichtung des Dynamik Data Center Biere  Entnommen und anteilig umgesiedelt wurden Hamster in der Gemarkung Biere (Gemeinde Bördeland) für die Errichtung des Dynamic Data Center (Rechenzentrum) in 2 Bauabschnitten. Die Entnahme erfolgte auf einer Ackerfläche von ca. 20 ha, im Wohn- und Gewerbegebiet Welsleber Straße (südwestlich von Schönebeck und nördlich von Biere) 1. Bauabschnitt Es wurden 21 Hamster abschnittsweise umgesiedelt. Das Geschlecht wurde nicht festgestellt. Umgesiedelt wurden die Tiere auf eine 5 ha großen Ackerfläche westlich von Biere und nördlich des Hamsterweges. 2014 wurden auf der Umsiedlungsfläche im Frühjahr 76 Baue vorgefunden und im Sommer 304 frisch belaufene Baue. Zielgröße wurde mit 10 Baue/Hektar angesetzt und erfolgreich angenommen. 12 2. Bauabschnitt Es wurden 28 Tiere umgesiedelt. Das Geschlecht wurde ebenfalls nicht festgestellt. Umgesiedelt wurden die Tiere auf eine 4,2 ha großen Ackerfläche in der Gemarkung Eichenbarleben, OT der Einheitsgemeinde Hohe Börde im Landkreis Börde. Eine Rückmeldung über den derzeitigen Hamsterbestand auf der Fläche liegt noch nicht vor. Errichtung der Ortsumgehung Brumby im Zuge der L 63 Es wurden insgesamt 6 Feldhamster in der 17., 19., 21. und 34. KW 2016 aus dem Baubereich der Ortsumgehung Brumby umgesiedelt. Die Umsiedlung erfolgte auf eine 4,4 ha große Umsiedlungsfläche südlich von Calbe. 2016 wurden 14 Baue festgestellt. Eine Rückmeldung über den derzeitigen Hamsterbestand liegt noch nicht vor B 6n (Abschn. 13.2 bei Güsten) Umsiedlung von 11 Tieren (4 weiblich, 3 männlich, 4 unbestimmt) im Jahre 2007 auf Flächen des Planungsabschnittes 9.1 der B6 (zum Monitoring siehe unter Lkr. Harz, B 6n). B 6n (Abschn. 13.1 westl. Güsten) Umsiedlung von 5 Tieren (3 weiblich, 2 männlich) im Jahre 2006 auf Flächen bei Gnölbzig (3 ha feldhamsterfreundlich bewirtschaftet, bisher feldhamsterfrei). Gemäß Monitoringbericht (Ökotop 2007) scheint der Bestand auf der Aussetzungsfläche erloschen zu sein (Kartierung der Fläche im Mai und August) – Umsiedlung nicht erfolgreich. Gas- und Dampfturbinen-Anlage Calbe Umsiedlung von 3 Tieren (2 männlich, 1 weiblich) im Jahre 2009 auf eine hamsterfreundlich bewirtschaftete Fläche nördlich Tornitz (Ziel: 4 belaufene Baue/ ha, Ökotop, 2009). Monitoringergebnisse nicht bekannt. 4. Wurden bisher umgesiedelte bzw. ausgewilderte Feldhamster in Sachsen- Anhalt mit Sendern versehen, um ihre Entwicklung zu verfolgen? Bitte Projekt und Projektträger mit Anzahl der besenderten Tiere angeben. Wenn nein, bitte begründen, wenn zu hohe Kosten, diese quantifizieren. Bisher umgesiedelte bzw. ausgewilderte Feldhamster wurden nicht mit Sendern versehen . Aufgrund der kurzen Lebensdauer bzw. der hohen Mortalitätsraten des Feldhamsters erscheint eine Besenderung zur Nachverfolgung der Bestandsentwicklung auch fachlich fragwürdig. 13 5. Werden die Flächen, die für die Umsiedlung bzw. Auswilderung genutzt wurden, weiter hamsterfreundlich bewirtschaftet? Antwort bitte nach Standort, Fläche, Projektlaufzeit (Bewirtschaftungsjahre ). Wenn keine Nachbewirtschaftung vereinbart, bitte begründen. Bördekreis: Eine feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung der Kompensationsflächen ist unbedingte Voraussetzung für den Erfolg der Umsiedlungsmaßnahmen. Sie wird in der Regel zwischen dem Antragsteller und dem Landwirt, der die Flächen bewirtschaftet, für die Dauer von 25 Jahren vereinbart. In Abhängigkeit von den Eigentumsverhältnissen der Flächen ist u. U. zusätzlich eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich . Durch den Landkreis Börde wurden in eigener Zuständigkeit bisher zwei Genehmigungen erteilt (s. o. unter III.3). In beiden Fällen erfolgte die Umsiedlung zu einem Landwirt in Mammendorf, der die feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung auf Eigentumsflächen durchführt. Landkreis Harz: Dies ist vertraglich geregelt. Es handelt sich um naturschutzrechtliche Kompensationsflächen . Landkreis Mansfeld-Südharz 1. Mercedes-Benz Autohaus Eisleben Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: nicht bekannt 2. Erweiterung Klemme-Werk Eisleben (2010 bis 2013) Größe Ausgleichsfläche: 14 ha Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: dauerhaft 3. Werkserweiterung MIFA Sangerhausen (2015/2016) Größe Ausgleichsfläche: 10 ha Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: dauerhaft 4. Erweiterung Getränkemarkt Hübitz – Notbergung (2015) Größe Ausgleichsfläche: 5 ha 14 Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: nicht bekannt; Feldhamster wurden auf feldhamsterfreundlich bewirtschaftete Ausgleichsfläche im Landkreis Salzlandkreis umgesiedelt 5. Errichtung eines Windmessmastes in Helfta Größe Ausgleichsfläche: < 1 ha Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: siehe Punkt 2 Erweiterung Klemme- Werk 6. Windpark Sylda II, 5 Windenergieanlagen (2015) Größe Ausgleichsfläche: ca. 5 ha Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: Dauer des Eingriffs (bis zum Rückbau der WEA) 7. Windpark Quenstedt, 3 Windenergieanlagen (2016) Größe Ausgleichsfläche: ca. 4,5 ha Dauer feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung: Dauer des Eingriffs (bis zum Rückbau der WEA) Saalekreis: Bewirtschaftungsvorgaben (Fruchtartenwahl, Bewirtschaftungstermine, Stehenlassen von Erntegut) mit einer Dauer von 15 Jahren. Salzlandkreis: I. 1. Bauabschnitt Biere - die Fläche wird immer noch hamsterfreundlich bewirtschaftet . Hierzu wurde mit einem ortsansässigen Landwirt ein Vertrag abgeschlossen .  Die hamsterfreundliche Bewirtschaftung wurde zunächst für einen Zeitraum von 2011 bis 2015 vereinbart und ist automatisch um 4 Jahre verlängert worden. I. 2. Bauanschnitt Biere - wird vertragsgemäß hamsterfreundlich bewirtschaftet (2016 bis 2020 und ggf. automatisch um 4 Jahre verlängert) II. Ortsumgehung Brumby Gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit der Agrargenossenschaft Calbe erfolgt die hamsterfreundliche Bewirtschaftung dauerhaft. III B 6n (Abschn. 13.1 und 13.2) Dauer hamsterfreundliche Bewirtschaftung gem. Festlegung im Planfeststellungsbeschluss 15 I. Gas- und Dampfturbinen-Anlage Calbe 10-jährige hamsterfreundliche Bewirtschaftung auf 10 ha durch Agrar GmbH Barby. Folgende Maßnahmen zur hamsterfördernder Bewirtschaftung von Ackerland (5- jährige Verpflichtung im Agrarförderprogramm) werden zusätzlich (außerhalb von Umsiedlungsprojekten) im Salzlandkreis durchgeführt: ‐ Gemarkung Schönebeck - ca. 5,7 ha für 5 Jahre hamsterfreundliche Bewirtschaftung , ‐ Gemarkung Könnern und Edlau, Antragsjahr 2014 mit 8 Flächen insgesamt 85 ha, Antragsjahr 2015 mit 5 Flächen insgesamt ca. 49 ha. 6. Nach welcher Methode/Empfehlung wird die Erfolgsmaximierung von Umsiedlungen einzelner Feldhamsterpopulationen bewertet? Antwort bitte nach Bewertungsschema im Hinblick auf Zeitpunkt, Durchführung , Erdsatzfläche und Bestandsentwicklung. Feldhamsterpopulationen können und dürfen artenschutzrechtlich nicht umgesiedelt werden. Davon ausgehend, dass mit „Umsiedlungen von Feldhamsterpopulationen“ die Entnahme bzw. Umsiedlung einer begrenzten Anzahl von Individuen einer lokalen Population gemeint ist, wird wie folgt ausgeführt: Der Zustand der Population wird maßgeblich von den Habitatbedingungen bestimmt. Das Habitat des Feldhamsters sind Ackerflächen, d. h. Flächen, die einer intensiven Bewirtschaftung unterliegen und für festgelegte Zeitfenster Vegetationsbedeckung aufweisen. Neben den Bodenverhältnissen stellen für den Feldhamster die Bewirtschaftungsroutinen sowie die Zeitfenster der Vegetationsbedeckung die entscheidenden Habitatbedingungen dar. Daraus resultieren eine starke Abhängigkeit der Baudichte/Siedlungsdichte des Feldhamsters (Anzahlt der Baue/ha) von der angebauten Kultur. Diese und noch weitere Parameter werden im Rahmen von Monitorings erfasst anhand derer eine Bewertung erfolgt. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der belaufenen (der aktuell genutzten Baue) vor dem Eingriff auf der Eingriffsfläche und nach dem Eingriff auf der Hamsterausgleichsfläche. Unter Betrachtung des langjährigen Mittels werden bei hamsterfreundlicher Bewirtschaftung in Sachsen-Anhalt Bestandsdichten von 4 bis 10 Baue/ha auf Hamsterausgleichsflächen erreicht. Daher ist es das Ziel, dass sich langfristig auf den Hamsterausgleichsflächen eine Bestandsdichte von mehr als 4 belaufenen Bauen/ha einstellt. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Population erfolgt grundsätzlich nach den „Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland“, die 2006 durch das Landesamt für Umweltschutz herausgegeben wurden. Eine Aufschlüsselung jeder Maßnahme hinsichtlich ihrer maßgeblichen einzelfallspezifischen Bewertungsmethodik und für jede Auswilderungsfläche in Sachsen-Anhalt liegt der Landesregierung nicht vor. 7. Wie will die Landesregierung zukünftig im Rahmen der Regionalplanung Konflikte zwischen dem Schutz von regionalen Feldhamsterpopulationen 16 und Investitionsvorhaben vermeiden, da die Umsiedlung von Feldhamstern keine Standardmethode darstellt? Regionalplanung ist in Sachsen-Anhalt eigener Wirkungskreis der kommunalen Ebene. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 2 Abs. 4 Landesentwicklungsgesetz vom 23. April 2015 Träger der Regionalplanung. Ihnen obliegt die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans ; sie erledigen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften . Artenschutzrechtliche Prüfungen und Festlegungen sind im Einzelfall im Rahmen der Vorhaben zu treffen. IV. Schutzmaßnahmen 1. Wann ist mit dem Aktionsplan/Artenhilfsprogramm für den Feldhamster in Sachsen-Anhalt zu rechnen oder wurde dieser bereits erstellt? Wenn ja, wo veröffentlicht? Wenn nein, bitte begründen bzw. Zeitrahmen und Zielsetzung erläutern. Ein Zeitrahmen für einen Aktionsplan bzw. ein Artenhilfsprogramm ist bisher nicht festgelegt. 2. Der Aktionsplan biologische Vielfalt des Landes Sachsen-Anhalt soll jeweils zu Beginn der Legislaturperioden fortgeschrieben werden (MULE, 2017a). Gibt es eine aktuelle Fortschreibung des Aktionsplanes biologische Vielfalt ? Wenn ja, wo veröffentlicht? Wenn nein, bitte begründen bzw. Zeitrahmen und Zielsetzung erläutern. Derzeit liegt noch keine aktuelle Fortschreibung des Aktionsplanes biologische Vielfalt vor. Die Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, die Biodiversitätsstrategie mit ihrem Aktionsplan weiter zu entwickeln. Die Erhaltung der Biodiversität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die strategischen Zielsetzungen richten sich somit an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen . Daher wird die Biodiversitätsstrategie des Landes in Zusammenarbeit mit allen Landesministerien und den zu beteiligenden Akteuren überarbeitet. Dieser Prozess soll - die Verantwortung in allen Handlungsfeldern nochmals verdeutlichen, - geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und - einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz im Rahmen der Personalentwicklung und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Zielerreichung garantieren . Durch die Ressorts sollen Akteure/Akteurinnen in den jeweiligen Themenfeldern aufgefordert werden ihre biodiversitätsrelevanten Ziele zu überarbeiten und Maßnah- 17 men zu ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, so dass der Verlust der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt zunächst deutlich verlangsamt und mittelfristig gestoppt werden kann. Einen Schwerpunkt wird die Implementierung konkreter Zielstellungen in die Landwirtschaftspolitik und Agrarförderung bilden, da die Landwirtschaft zurzeit die Hauptursache für den der Verlust der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft ist. Eine weitere wesentliche Ursache für den Rückgang ist der Lebensraumverlust durch Flächenüberbauung, Flächenzerschneidung, Verstädterung, Infrastrukturentwicklungen und Landnutzungsänderungen. Dies gefährdet nicht nur die biologische Vielfalt, sondern beeinträchtigt auch viele der Leistungen, die intakte Ökosysteme für die Gesellschaft erbringen, wie zum Beispiel die Versorgung mit sauberem Trinkwasser , Schutz gegen Hochwasser und Erosion etc. Weitere Zielstellungen werden für die Bereiche Klimaschutz, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft , Gewässerschutz, Rohstoffabbau, Energieerzeugung, Bodenschutz, Bildung, Forschung, Tourismus, Erholung und Sport überarbeitet. Der Prozess hat begonnen. Ziel ist es eine überarbeitete Biodiversitätsstrategie und einen neuen Aktionsplan im Jahr 2019 zu veröffentlichen. 3. „Die Umwelt produziere nach Berechnungen einer internationalen Wissenschaftlergruppe weltweit allein in den Naturschutzgebieten für die menschliche Gesellschaft Leistungen mit einem wirtschaftlichen Wert von fünf Billionen Dollar pro Jahr. In die Summe fließe ein, welchen Beitrag die Naturschutzgebiete zur Trinkwasser- und Luftaufbereitung oder beim Schutz vor Überschwemmung oder Erosion leisteten. Voraussetzung dafür sei die Artenvielfalt “ (MULE, 2017b). Welche Studie wurde hier zitiert? Bitte vollständigen Quellennachweis angeben . Zitiert wurde aus den aktuellen Informationen zum Projekt TEEB - Naturkapital Deutschland - TEEB.DE (www.naturkapitalteeb.de). 4. Die Deutsche Wildtierstiftung unterstützt im Feldhamsterschutzprojekt Sachsen-Anhalt Betriebe, die weniger intensiv wirtschaften (z. B. kein sofortiger Stoppel-Umbruch nach der Ernte) und Getreideinseln im Feld stehen lassen. Welchen Erfolg haben diese Maßnahmen? Bitte anhand der beteiligten Betriebe und durchgeführten Maßnahmen einschätzen sowie die Bestandsentwicklungen der Zielpopulationen vergleichend darstellen. Diese Unterstützung durch die Deutsche Wildtierstiftung wird nicht aus einem Naturschutzförderprogramm des Landes gefördert. Informationen zum Erfolg dieser Unterstützung oder zu Maßnahmen und teilnehmenden Betrieben ist einem Bericht über 18 die Tätigkeit der Deutschen Wildtierstiftung für 2016 zu entnehmen (ALAUDA - Büro für praktischen Arten- und Biotopschutz 2016). Beteiligte Betriebe: APH e. G. Hinsdorf GbR (bei Quellendorf) Röseler GbR (bei Schönebeck) Durchgeführte Maßnahmen: Es wurde später Stoppelumbruch und Verzicht auf Rodentizide zwischen den Betrieben sowie der Deutschen Wildtierstiftung vereinbart. Zudem fand eine Baukartierung der Hamster statt. Ergebnisse: APH e. G. Hinsdorf GbR (bei Quellendorf) Die Zusammenarbeit mit dem Quellendorfer Betrieb wurde 2017 aufgrund sehr niedriger Hamsterzahlen eingestellt (2016: keine Nachweise im Gebiet, lediglich ein verlassener Einzelbau auf benachbarter Fläche). Röseler GbR (bei Schönebeck) 2015 wurden auf knapp 15 ha 17 Baue und 2016 42 Baue festgestellt, was einer Baudichte von 2,9 Bauen/ha entspricht. Der o. g. Bericht (ALAUDA 2016) enthält keine kausale Betrachtung über die Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf den Hamsterbestand im Einzelfall unter Berücksichtigung möglicher anderer Einflussfaktoren. Das grundsätzlich aber erfolgversprechende Projekt bei der Röseler GbR wird von der Deutschen Wildtierstiftung fortgesetzt. 5. Welche Projekte bzw. Maßnahmen im Umwelt-Sofortprogramm berücksichtigen Artenschutzmaßnahmen für den Feldhamster? Antwort bitte nach Einsatzgebiet (Landkreis), Projekt (Titel und Nr.) bzw. Maßnahme gliedern und dazu Kostenumfang der Landesmittel darstellen. Im Umweltsofortprogramm sind keine Artenschutzmaßnahmen für den Feldhamster vorgesehen. 6. Kommen in den identifizierten Schwerpunktgebieten mit Feldhamstervorkommen Kleintierunterführungen bei Straßen zum Einsatz? Antwort bitte nach Schwerpunktgebiet und Anzahl der Unterführungen sowie entstandenen Kosten. Wie hoch sind die grundsätzlichen Kosten einer derartigen Maßnahme? Bördekreis: Beim Ausbau der B 81 zwischen Langenweddingen und Egeln wurden insbesondere unter Berücksichtigung der Feldhamstervorkommen insgesamt 11 Kleintierunterführungen geplant und realisiert. 19 Dafür wurden insgesamt ca. 920.000 € aufgewendet. Landkreis Harz: An der B 6n wurden zwischen den Anschlussstellen Quedlinburg Ost und Hoym im Bereich der Kreisgrenze Harz–Salzlandkreis 6 Kleintierdurchlässe mit der Zielstellung des Hamsterschutzes errichtet. Für die B 79/Ortsumgehung Halberstadt sind 2 Kleintierdurchlässe im Abschnitt südlich der Bahnquerung ebenfalls mit der Zielstellung des Hamsterschutzes planfestgestellt worden. Die Kosten für die benannten 6 Kleintierdurchlässe in der Strecke B 6n PA 9.1 Quedlinburg Ost bis Hoym belaufen sich auf ca. 373.500 €. Die Kosten für die benannten 2 Kleintierdurchlässe in der Strecke B 79 Ortsumgehung Halberstadt belaufen sich auf insgesamt ca. 162.500 €. Salzlandkreis: Im Bereich der Strecke L 63 Ortsumgehung Brumby wurden 4 Kleintierdurchlasse errichtet . Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 93.500 €. Zu grundsätzlichen Kosten für Kleintierunterführungen lassen sich keine Angaben machen, da hierfür die tatsächlichen örtlichen Bedingungen und die jeweiligen Bauausführungen ausschlaggebend sind. 7. Wurden oder werden vom Land Sachsen-Anhalt Prämien/Unterstützungen für Landwirte ausgelobt, die „hamsterfreundlich“ wirtschaften? Wie viele Betriebe haben Prämien erhalten und wie hoch waren die Summen (je Betrieb und insgesamt in den Förderjahren)? Wenn nein, bitte begründen, warum keine Förderung erfolgt. Wenn vorgesehen, bitte Umfang, Programm und Zeitrahmen benennen. Ja, es wird eine Maßnahme „Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland“ in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen “ (MBl. LSA 2015, S. 383) für jeweils fünfjährige Verpflichtungen angeboten, es gab Antragsverfahren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017. Die Prämie beträgt 287 Euro/Hektar. Insgesamt wurde mit einem Antragsvolumen von 600 ha gerechnet. Dafür sind in der Förderperiode 2014 bis 2020 863.000 € öffentliche Mittel vorgesehen. Die Maßnahme wird zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert (ELER). Bislang haben 8 Betriebe eine Förderung beantragt. Sie erhalten eine jährliche Förderung je nach Fläche von 1.500 € bis etwa 29.000 €, durchschnittlich sind das je Betrieb und Jahr 10.247 €. 20 8. Kam es in den Verbreitungsgebieten des Feldhamsters im Land Sachsen- Anhalt zum Einsatz von Rodentiziden? Wenn ja, bitte nach Landkreis, Verbreitungsgebiet, Zielart(en) und Einsatzjahr mit Rodentizidmengen je Flächeneinheit auflisten. Für die Bekämpfung von Feldmäusen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen (Kulturland) sind derzeit mehrere Rodentizide auf Basis des Wirkstoffs Zinkphosphid zugelassen. Für die Ausbringung gelten verschiedene Anwendungsbestimmungen. Zum Beispiel muss der Köder tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. Weite Teile Sachsen-Anhalts zählen zu den Hauptrisikogebieten für das Auftreten von Feldmäusen, so u. a. das nördliche bzw. östliche Harzvorland, die Magdeburger Börde sowie das südliche Sachsen-Anhalt. Betroffen sind vor allem die Landkreise Börde, Harz, Salzlandkreis, Mansfelder Land, Saalekreis und der Burgenlandkreis. Teile der genannten Gebiete gehören zum Verbreitungsgebiet des Feldhamsters. Im Abstand von ca. 3 bis 5 Jahren kommt es in den genannten Hauptrisikogebieten und mitunter auch darüber hinaus zu Massenvermehrungen (Gradationen) der Feldmaus , in deren Folge hohe wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen entstehen. Die letzten Gradationsjahre waren die Jahre 2012 und 2015. Besonders in den genannten Risikogebieten ist der Einsatz der o. g. Rodentizide gängige Praxis, wenn ein erkennbarer Bedarf besteht. Eine Erfassung darüber, welches der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in welchem Umfang auf welcher Fläche angewendet wurde, erfolgt seitens der Behörden nicht. Rodentizidanwendungen in Notfallsituationen Die über Jahrzehnte übliche Anwendungstechnik des breitwürfigen Streuens von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Chlorphacinon auf zu behandelnden landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde im Jahr 2007 unterbunden. In den Jahren 2007 bis 2010 hatten diese Pflanzenschutzmittel keine praktische Relevanz mehr für den Ackerbau. Am 30.06.2010 widerrief das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zulassungsbehörde deren Zulassung endgültig. Während des Zeitraums der Einschränkungen in der Anwendungstechnik (2007 - 2010) bzw. nach dem Wegfall der regulären Zulassung (nach 2010) durfte das einzige verfügbare Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorphacinon (Ratron Feldmausköder) in Starkbefallsjahren temporär auf der Grundlage einer auf jeweils 120 Tage befristeten Notfallzulassung (gemäß § 11 Abs. 2 PflSchG bzw. Artikel 53 der Verordnung (EG) 1107/2009) in begrenzter Menge auf Einzel- bzw. Teilschlägen im Rahmen von Einzelfallgenehmigungen durch den Pflanzenschutzdienst angewendet werden. Derartige Anwendungsmöglichkeiten bestanden in Sachsen-Anhalt z. B. in den Gradationsjahren 2012 und 2015. Laut den durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilten Anwendungs-bestimmungen hatte dabei zuvor für jeden Einzelfall eine Abstimmung zwischen Pflanzenschutzdienst und zuständiger Naturschutzbehörde zu erfolgen. Beantragte Flächen wurden unter besonderer Kontrolle des Pflanzenschutzdienstes durch eine Vor-Ort-Begehung u. a. auf Starkbefall untersucht . Genehmigungen wurden zudem nur erteilt, wenn bestimmte Auflagen, wie 21 z. B. Kontrolle der behandelten und benachbarten Flächen im Hinblick auf Vergiftungen von Wirbeltieren nach der Rodentizidanwendung, eingehalten wurden. Aufgrund der hohen Hürden bei der Genehmigung wurde jeweils nur ein geringer Umfang der stark betroffenen Fläche tatsächlich behandelt. Zum Schutz der Neusaaten vor aus Refugien einwandernden Feldmäusen bestand in Gradationsjahren zudem die Möglichkeit, temporär auf Grundlage einer auf jeweils 120 Tage befristeten Notfallzulassung (gem. § 11 Abs. 2 PflSchG bzw. Art. 53 der Verordnung (EG) 1107/2009) Rodentizide mit dem Wirkstoff Zinkphosphid (z. B. Ratron Giftlinsen) in den an das Kulturland angrenzenden, stark von Feldmäusen besiedelten Refugien (Nichtkulturlandflächen = NKL-Flächen) verdeckt auszubringen. Auch diese Genehmigungen mussten im Einzelfall beim Pflanzenschutzdienst beantragt bzw. zumindest angezeigt werden. Feldmäuse wandern nach Abschluss der Raps- und Getreideernte und den ersten Bodenbearbeitungsmaßnahmen in Rückzugsareale außerhalb des Kulturlandes ab und können sich dort rasch vermehren. Dementsprechend geht von diesen Arealen eine exponentielle Gefahr (Einwandern der Feldmäuse auf das Kulturland) für die Neuansaaten der Winterungen (Wintergetreide , Winterraps) aus. Dies traf insbesondere in den Jahren 2012 bis 2015 zu. Für diese Jahre konnten auf den NKL-Flächen unter Einhaltung bestehender Auflagen und Anwendungsbestimmungen (u. a. Ausbringung verdeckt, mit Legeflinte) Rodentizidmaßnahmen ergriffen werden, um ein direktes Einwandern auf die Ackerflächen zu reduzieren. Der Umfang der Pflanzenschutzmittelanwendungen im Rahmen bestehender Zulassungen wird seitens des Pflanzenschutzdienstes nicht erfasst. Bis einschließlich 2014 bestand keine Verpflichtung, die beim Pflanzenschutzdienst im Rahmen von Notfallzulassungen angezeigte, beantragte bzw. durch den Pflanzenschutzdienst genehmigte oder die tatsächlich behandelte Fläche zu erfassen. Lediglich die Notfallzulassungen im Jahr 2015 verband das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit einer Berichtspflicht, im Rahmen derer der Pflanzenschutzdienst die beantragte sowie die genehmigte Fläche erfasste. Diese Daten finden sich in nachstehender Tabelle. Tabelle: Umfang der Antragstellung bzw. Genehmigung im Rahmen der Umsetzung von Notfallzulassungen von Rodentiziden im Jahr 2015, Land Sachsen- Anhalt Zum Schutz von Nichtzielorganismen (Vögel, Hamster, Feldhasen usw.) wurden folgende Auflagen erteilt und in Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden umgesetzt sowie deren Einhaltung kontrolliert: PSM/Wirkstoff/ Aufwandmenge Beantragt bewilligt Anz. Schläge Fläche (ha) Kulturen Anz. Schläge Fläche (ha) Kulturen Ratron Feldmausköder / Chlorphacinon/ max. 10 kg je ha 40 642 Winterraps, Winterweizen, Wintergerste, Wintertriticale 14 332 Winterraps Ratron Giftlinsen/Zink- Phosphid/ 5 Stück pro Loch - 71 Nichtkultur-land - 49 Nichtkulturland 22 Chlorphacinon Die Genehmigung wurde mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden: 1. Pflanzenschutzmittel, für die eine Genehmigung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 - Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz - erteilt worden ist, dürfen nur nach den in der Genehmigung festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Anwendungsgebieten angewendet werden. 2. Dem Ausführenden der Anwendung (Sachkundigen) ist der Inhalt dieser Genehmigung bekanntzugeben. 3. Der Termin der Behandlungsmaßnahme ist dem zuständigen ALFF, Sachgebiet Pflanzenschutz spätestens drei Werktage vor der Anwendung zu melden. 4. Innerhalb von zwei Wochen nach der Anwendung hat eine Kontrolle der behandelten und benachbarten Flächen im Hinblick auf Vergiftungen von Wirbeltieren (entsprechend der Anleitung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit , 2005: Wirbeltiervergiftungen durch Pflanzenschutzmittel: Erkennen-Handeln-Berichten) durch den Antragsteller zu erfolgen. Die Kontrolle ist zu dokumentieren. Verdachtsfälle sind sofort dem zuständigen ALFF zu melden . 5. Restmengen des Pflanzenschutzmittels Ratron Feldmausköder sind bis zum 31.01.2016 ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetztes zu entsorgen. Zinkphosphid 1. Die Anwendung hat unter Beachtung der mit der Zulassung für Notfallsituationen für Ratron Giftlinsen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 12.08.2015 zusätzlich festgesetzten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu erfolgen. 2. Vor der Anwendung ist eine vor Ort Besichtigung der Einzelfläche durch das (zuständiges ALFF) durchzuführen. Der Termin der vor Ort Besichtigung ist spätestens fünf Werktage vor der geplanten Anwendung mit dem ALFF abzustimmen. 3. Die Anwendung auf der Einzelfläche darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch das zuständige ALFF erfolgen. 4. Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. 5. Die Anwendung mittels Legeflinte hat unter ständiger Aufsicht und in Verantwortung der im Antrag angegebenen sachkundigen Person zu erfolgen. 6. Flächen die gemäß § 8 Abs. 1 Agrarzahlungs-Verpflichtungenverordnung als Landschaftselemente eingestuft sind, dürfen nicht behandelt werden. Die Genehmigung wurde außerdem mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden: 1. Die Anwendungsbedingungen sowie die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit festgesetzten Anwendungsbestimmungen der/des beantragten Pflanzenschutzmittel (siehe aktuelle Gebrauchsanleitung) sind im Sinne dieser Genehmigung verbindlich einzuhalten. 2. Der Termin der Behandlungsmaßnahme ist vorab dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten mitzuteilen. 23 3. Die Entnahme von Pflanzen- oder Bodenproben zur Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände ist zu dulden. 4. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nur durch sachkundige Personen gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz erfolgen. 5. Dem Ausführenden der Pflanzenschutzmaßnahme ist der Inhalt des Genehmigungsbescheides bekanntzugeben. 6. Die Genehmigung gilt nur für den im Antrag genannten Betrieb bzw. die im Antrag genannten Flächen. Sie gilt bis zum 29.12.2015. Es ist max. 1 Behandlung je Jahr und Einzelfläche zulässig. Die Anwendung von Ratron Giftlinsen auf Nichtkulturlandflächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§ 17 PflSchG), insbesondere in öffentlichen Parks und Gärten , in Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, auf öffentlich zugänglichen Sportplätzen einschließlich Golfplätzen, Schul- und Kindergartengeländen, Spielplätzen , Friedhöfen sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens ist verboten. Weiterhin wurden folgende Genehmigungsvorbehalte festgelegt: Genehmigung/Anwendung nur bei nachgewiesenem Starkbefall durch die Feldmaus in Ackerbaukulturen, Obstbaukulturen, in Möhren und auf Wiesen und Weiden zur Abwendung erheblicher Schäden nach Genehmigung bzw. auf Anordnung des zuständigen Pflanzenschutzdienstes, Beachtung der Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes, Prüfung und Bewertung der von den Flächennutzern beantragten Anwendungsflächen auf ein bestehendes Beeinträchtigungspotenzial für geschützte Arten durch die örtlich zuständige Untere Naturschutzbehörde insbesondere unter natur - und artenschutzrechtlichen Aspekten (Vogelschutzgebiete, Feldhamsterverbreitungsgebiete , Rast- und Äsungsflächen für Körner fressende Vogelarten, Niederwildprojektgebiete, Greifvogelschutz). 9. Gibt es Überlegungen der Landesregierung in den identifizierten Schwerpunktgebieten mit Feldhamstervorkommen den Anbau mit Luzerne und Getreide dahingehend großflächig zu fördern, dass der Anbau von Silomais weniger attraktiv wird. Wenn keine Überlegungen, bitte anhand der Zielsetzungen zum Schutz des Feldhamsters als „Leitart“ erläutern. Die Förderung des Anbaus bestimmter Kulturarten wird von der WTO kritisch gesehen und ist daher nicht vorgesehen. Das Verbreitungsgebiet des Feldhamsters geht in der Regel mit ackerbaulichen Vorzugsstandorten einher, die Bodenwertzahlen von 80 und mehr aufweisen. Daher wird auf diesen Flächen typischerweise Getreide, insbesondere Weizen angebaut. Eine gezielte Förderung des Anbaus von Getreide wird daher auch nicht als erforderlich angesehen. Indirekt wird der Anbau von Luzerne durch die Greeningverpflichtung zur Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen unterstützt, da diese Verpflichtung auch durch Anbau von Leguminosen wie Luzerne erfüllt werden kann. Zudem wird der Anbau von Luzerne indirekt durch die Förderung der Fruchtartendiversifizierung unterstützt, da 24 hier 5 % (Altmaßnahme) bzw. 10 % der Fläche mit Eiweißpflanzen genutzt werden müssen. Bei der in der Antwort auf Frage IV.7 beschriebenen Maßnahme „Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland“ ist ebenfalls eine bestimmte Fruchtfolge als Voraussetzung für die Förderung einzuhalten, aber es werden vor allem Hamster freundliche Bewirtschaftungsmethoden unterstützt (Ernteverzicht auf Randstreifen, später Stoppelumbruch). V. Feldhamstervorkommen bei Sangerhausen 1. Wie hat sich die Feldhamsterpopulation in Sangerhausen seit 1990 entwickelt ? Antwort bitte anhand der vorhandenen Bestandsdaten. Eine faktenbasierte Darstellung der Populationsentwicklung im Gebiet der Stadt Sangerhausen seit 1990 ist nur teilweise möglich, da Untersuchungen nur für ausgewählte Zeiten und Lokalitäten innerhalb der Fläche der Stadt durchgeführt wurden. Die schwerpunktmäßig untersuchten Flächen im Bereich des geplanten Industrieparks Mitteldeutschlands bzw. Industrieparks Südharz sind dabei für die gesamte Fläche der Stadt Sangerhausen nicht aussagekräftig. Die durchgeführten Untersuchungen ergaben sehr unterschiedliche Ergebnisse in Abhängigkeit von Methode, konkreter Fläche und Untersuchungszeitpunkt. Ansatzweise systematische Untersuchungen begannen erst deutlich nach dem Jahr 2000. Es kann daraus weder eine quantitative Gesamtschätzung des Hamsterbestandes noch ein gesamtheitlicher Trend für das Gebiet der Stadt Sangerhausen ab 1990 gesichert abgeleitet werden. Das landesweite Stichprobenmonitoring des Landesamtes für Umweltschutz verfügt über ein Monitoringgebiet bei Sangerhausen. Da bisher lediglich eine Ersterfassung (2010) sowie eine Folgeerfassung (2013) durchgeführt wurden, können noch keine belastbaren Aussagen zu längerfristigen Trends abgeleitet werden (s. Antwort auf Frage I.2). Wenn auch keine gesicherte Aussage für die gesamte Fläche der Stadt Sangerhausen möglich ist, zeichnet sich jedoch für den Zeitraum des letzten Jahrzehnts, für den Daten vorliegen, zumindest für das Gebiet des IPM bzw. IPS eine annähernd gleichbleibende Bestandssituation ab. 25 Folgende Bestandsangaben liegen vor: Angaben aus MYOTIS (2012) Zugehörige Quellen: INL (2010): Bericht zur Erfassung und Kartierung des Feldhamsterauftretens und Erstellung eines Fachberichtes als Teil des Umweltberichtes zum IP Südharz. - unveröff . Gutachten Im Auftrag des Referats für Wirtschaftsförderung der Stadt Sangerhausen INL (2011a): Bericht zur Erfassung und Kartierung des Feldhamsterauftretens und Erstellung eines Fachberichtes als Teil des Umweltberichtes zum IP Südharz. Erfassungsdaten 2011 zur Erfassung der Dynamik des Feldhamsterauftretens im Teilbereich Süd des Plangebietes. - unveröff. Gutachten Im Auftrag des Referats für Wirtschaftsförderung der Stadt Sangerhausen INL (2011b): Bericht zur Verbreitung des Feldhamsters (Cricetus cricetus) im Umfeld der Stadt Sangerhausen. - unveröff. Gutachten Im Auftrag des Referats für Wirtschaftsförderung der Stadt Sangerhausen ÖKOTOP (2010): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring des Feldhamsters im Land Sachsen-Anhalt - Monitoringdurchgang 2010 (WV44/95/09) - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt MYOTIS (2012c): Protokoll zur Methodik und den Ergebnissen der Frühjahrskartierung Feldhamster 2012 (Stand: 21.06.2012). - unveröff. Protokoll im Auftrag der Stadtverwaltung Sangerhausen MYOTIS (2012d): Protokoll zur Methodik und den Ergebnissen der Spätsommerkartierung Feldhamster 2012 (Stand: 03.10.2012). - unveröff. Protokoll im Auftrag der Stadtverwaltung Sangerhausen Angaben aus ÖKOTOP (2013) Daten eigener Erfassungen (19 Ackerflächen, Spätsommer): Baudichten zwischen 0 und 13,39. Mittlere Baudichten: „ursprünglicher IPM“: 2,25 Baue/ha; „Alternativfläche “: 1,03 Baue/ha Zugehörige Quellen: ÖKOTOP (2013): Feldhamsteruntersuchung im Bereich des geplanten Industrieparks Mitteldeutschland. - unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Sangerhausen. 26 Angaben aus ÖKOTOP (2010) Landesmonitoring: (12 Ackerflächen, Spätsommer 2010): Baudichten zwischen 0 und 6,02 Baue/ha. Mittlere Baudichte: 1,14 Bau/ha. Bundesmonitoring: (5 Ackerflächen, Spätsommer 2010): Baudichten zwischen 0 und 5,65 Baue/ha. Mittlere Baudichte: 2,04 Bau/ha. Zugehörige Quellen: ÖKOTOP (2010): Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Monitoring des Feldhamsters im Land Sachsen-Anhalt - Monitoringdurchgang 2010 (WV44/95/09) - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Angaben aus ÖKOTOP (2014) Daten eigener Erfassungen – Landesmonitoring: (16 Ackerflächen, Spätsommer 2013): Baudichten zwischen 0 und 15,44 Baue/ha. Mittlere Baudichte: 2,98 Bau/ha. Bundesmonitoring: (4 Ackerflächen, Spätsommer 2013): Baudichten zwischen 2,38 und 4,98 Baue/ha. Mittlere Baudichte: 3,10 Bau/ha. Zugehörige Quellen: ÖKOTOP (2014): Monitoring des Feldhamsters im Land Sachsen-Anhalt zur Erfüllung der FFH-Berichtspflichten - Monitoringdurchgang 2013/2014 (WV43.1/21/12). - unveröff. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Angaben aus MYOTIS (2015) Daten eigener Erfassungen (Sommer 2014): Baudichten zwischen 0 und 4,65 Bauen/ha. Mittlere Baudichten: Teilbereich Sangerhausen-West: 0,68 Baue/ha Teilbereich Sangerhausen-Südwest: 0,033 Baue/ha Teilbereich Sangerhausen-Südost: 0,21 Baue/ha Teilbereich Sangerhausen-Ost: 0,32 Baue/ha Zugehörige Quellen: MYOTIS (2015): Industriepark Südharz (Stadt Sangerhausen, Landkreis Mansfeld- Südharz, Land Sachsen-Anhalt). Faunistische Sonderuntersuchung (FSU): Feldhamster Cricetus cricetus (LINNAEUS, 1758) in der Saison 2014. - unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadtverwaltung Sangerhausen In der Regel wird bei den Untersuchungen auf methodische Unsicherheiten und Einschränkungen verwiesen. Zudem sind die zum Teil erheblichen Schwankungen des Bestandes eines typischen r-Strategen zu berücksichtigen (s. Antwort auf Frage I.6). 27 2. Welche Ursachen begründen die Auffassung des Landesamtes für Umweltschutz (nach Stellungnahme vom 7. August 2015), dass die Bestandsanalyse (geschätzter angenommener Frühjahrsbestand ca. 1.000 Tiere) des Büro Myotis (2012) als „überschätzt“ bewertet wird (Drs. 7/1061)? Das Landesamt für Umweltschutz nennt eine „Minimalpopulation“ von ca. 1.500 reproduzierenden Tieren (Drs. 7/1061). Drs. 7/1061 bezieht sich auf die Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz vom 07.08.2015 zu den Unterlagen des Büros MYOTIS (2012, 2015). Darin enthalten ist folgende Originalformulierung des Landesamtes für Umweltschutz: „Es wird vom Landesamt für Umweltschutz vermutet, dass die geschätzten durchschnittlichen Dichten von 1,66 Bauen/ha für das Gesamtgebiet nicht repräsentativ sind und der resultierende Hamster-Gesamtbestand der lokalen Population wahrscheinlich überschätzt wurde.“ Diese Aussage bezog sich in erster Linie auf die von MYOTIS (2012) anhand des o. g. Wertes errechnete Spätsommer-Bestandsgröße von ca. 2.520 Exemplaren, die von MYOTIS als grobe Schätzung auf ca. 2.000 Exemplare reduziert wurde, um eine realitätsnähere Aussage zu erhalten (Kap. 4.1.3.2). Für diese Einschätzung des Landesamtes für Umweltschutz waren folgende Gründe ausschlaggebend: Die rechnerische Ermittlung einer Baudichte von 1,66 Bauen/ha (Spätsommerbestand ) wurde durch den Gutachter MYOTIS nicht erläutert, erscheint aber nicht unproblematisch, da ein rechnerischer Mittelwert der Baudichten von Probeflächen ohne Berücksichtigung/Wichtung der zugehörigen Größe der Einzelflächen gebildet wurde. Die vergleichsweise hohen Werte der Baudichte von den Flächen des Bundesmonitorings (ÖKOTOP 2010) wurden dabei doppelt eingerechnet, da dieselben Flächen auch Bestandteil des Landesmonitorings waren. Dies musste rechnerisch zu einem zu hohen Wert führen. Die Kriterien für die Untersuchungsflächenauswahl einiger zitierter unveröffentlichter Arbeiten waren nicht ersichtlich. Die Monitoringuntersuchungen im Auftrag des LAU (ÖKOTOP 2010) legten die Untersuchungsflächen gemäß Monitoringkonzept des Landes stets in lokale Optimalhabitate und dürften somit aus methodischen Gründen zu überdurchschnittlich hohen Baudichten gekommen sein. Es sei aus diesem Anlass nochmals darauf hingewiesen, dass das Stichprobenmonitoring primär Trends auf Landesund Bundesebene darstellen soll, nicht aber primär zur Beurteilung lokaler Eingriffe konzipiert ist. Die methodischen Einwände gelten für die Aussagen zum Frühjahrsbestand analog , wobei die untersuchte Flächengröße wesentlich geringer war (zwei Jahre ca. 50 ha, ein Jahr ca. 133 ha). Die räumliche Abgrenzung der lokalen Population und damit der Bezugsraum für die Bestandsberechnung waren bei MYOTIS (2012) methodisch unsicher. Insbesondere erschien die Einbeziehung des südlich der Autobahn gelegenen Bereiches wegen seiner zu erwartenden Isolation fragwürdig. Im Resultat der vorliegenden Daten und Erwägungen war eine Überschätzung des Hamsterbestandes des Gesamtgebietes (d. h. im angenommenen Gebiet der lokalen Population) bei hohen Gesamtunsicherheiten der Aussagen zu erwarten. Der Gut- 28 achter MYOTIS wies auf erhebliche methodische Unsicherheiten und Bestandsschwankungen selbst hin. Der Wert für eine überlebensfähige Minimalpopulation orientiert sich an den Angaben im Urteil des EuGH gegen Frankreich (Gerichtshof der Europäischen Union PRES- SEMITTEILUNG Nr. 58/11, Luxemburg, 9. Juni 2011, Urteil in der Rechtssache C- 383/09 Kommission/Frankreich). Dort wurden normativ 1.500 Tiere als Gesamtgröße einer dauerhaft überlebensfähigen Mindestpopulation angenommen (bei einem typischen r-Strategen ist hierbei von einer längerfristigen Durchschnittszahl auszugehen ). Es sei darauf hingewiesen, dass MYOTIS (2015) für unterschiedliche Teilbereiche stets zu wesentlich geringeren mittleren Baudichten kommt (s. Antwort auf Frage V.1), was die vorsichtige Herangehensweise des Landesamtes für Umweltschutz an die längerfristige durchschnittliche Bestandsgröße stützt. Da sich für den Zeitraum des letzten Jahrzehnts, für den Daten vorliegen, zumindest für das Gebiet des IPM bzw. IPS eine annähernd gleichbleibende Bestandssituation abzeichnet, ist zumindest von einer lebensfähigen Population auszugehen, die jedoch in einem schlechten Erhaltungszustand ist. Unter diesen Voraussetzungen wurde vom Landesamt für Umweltschutz gefolgert: „Bei aller Unsicherheit der Schätzungen dürfte der Hamsterbestand der lokalen Population ungefähr einer überlebensfähigen Minimalpopulation (ca. 1.500 reproduzierende Tiere) entsprechen.“ 3. Welche Methoden für die Bestandserfassung wurden durch das Büro Myotis (2012) und bei Einschätzung des Landesamtes für Umweltschutz zu Büro Myotis (2012) angewandt? Bitte Methoden in beiden Erhebungen mit Umfang und Zeitraum benennen. Von MYOTIS (2012) wurden zur Hamstererfassungen schwerpunktmäßig Baukartierungen auf Ackerschlägen vorgenommen. Eine vollständige Darstellung der von MYOTIS (2012) angewandten Methoden würde den Rahmen textlicher Darstellung sprengen. Daher wird auf die gebündelte Darstellung im Originalgutachten verwiesen . Zugehörige Quellen: MYOTIS (2012): Faunistisches Sondergutachten Feldhamster Cricetus cricetus (Linnaeus, 1758). (s dort die Abschnitte 3.2, S. 12 f.; 4.1.3, S. 19 - 23; 4.2, S. 22 - 25; 4.3, S. 25 - 33). Die Einschätzungen des Landesamtes für Umweltschutz zu den Gutachten von MY- OTIS bzw. den zugehörigen Planunterlagen erfolgten im Rahmen von fachlichen Stellungnahmen gemäß den jeweiligen Prüfanforderungen. Hierfür wurden die vorhandenen Daten herangezogen und fachlich gewertet, was u. a. die Prüfung auf Inkonsistenzen in den Aussagen von MYOTIS beinhaltete. 4. Der Frühjahrsbestand in 2017 wird nach MDZ (15. Mai 2017) mit 600 Feldhamstern angegeben. Welche Faktoren führten zum Rückgang der „Sangerhausener Feldhamsterpopulation“? Bei Antwort bitte aktuelle Erfassungen mit Methodik berücksichtigen. 29 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, auf welcher Grundlage die Angabe dieser Individuenzahl des Feldhamsters in der Mitteldeutschen Zeitung erfolgte. 5. Das für den Feldhamster in Sangerhausen bisher nutzbare Areal soll von 250 ha auf 110 ha „Hamsterkernland“ verkleinert werden (MDZ, 15. Mai 2017). Bisher gibt es 30 ha Ausgleichsflächen, davon sind bereits 10 ha gesichert (MDZ, 21. März 2017). Auf welche Flächen (Lage, Entfernung und Größe/ha) werden die Feldhamster umgesiedelt, die von der Stadt Sangerhausen „abgesammelt“ werden dürfen? Die Genehmigung zur Umsiedlung von Feldhamstern aus Flächen des Industrieparks Mitteldeutschland ist am 31.05.2017 ohne in Kraft zu treten abgelaufen, d. h. ein Umsiedeln ist gegenwärtig artenschutzrechtlich nicht zulässig. 6. Sind diese 30 ha Ausgleichsflächen identisch mit den 30 ha Ausgleichsfläche , die für die Umsiedlung von zwei Feldhamstern im Rahmen der Baumaßnahmen bei Mifa-Bike durchgeführt wurden? Bitte anhand der Flächenlage beantworten. Die konkrete Quelle und der Bezug der Mitteldeutschen Zeitung ist nicht bekannt. 7. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen bei der Diskrepanz zwischen zwei gefangenen Feldhamstern und geschätzten/festgestellten 100 Tieren auf der Fläche des errichteten Mifa-Bike Standortes? Auf den insgesamt 10 ha Eingriffsfläche (MIFA-Bike Standort) wurden 21 belaufene Baue auf einer Teilfläche von 2 ha im Herbst 2015 festgestellt. Da der überwiegende Teil von 8 ha zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich des Vorkommen von Individuen des Feldhamsters nicht mehr einsehbar war (abgeerntet, mehrfach landwirtschaftlich bearbeitet , Ansaat Zwischenfrucht), erfolgte eine Hochrechnung auf ca. 100 Baue im Rahmen eines worst-case-Szenarios für die Gesamtfläche. Aufgrund der Durchführung der Feldhamsterumsiedlung im Winter betrug die Anzahl abgefangener und umgesiedelter Hamster 2. Die Dunkelziffer, der zu dem damaligen Zeitpunkt tatsächlich auf der Fläche vorhandenen Feldhamster ist somit deutlich höher als die in den Medien kolportierten (im Winter geborgenen) 2 Feldhamster. 8. Gibt es für das „Hamsterkernland“ und die für die Umsiedlung vorgesehenen Ausgleichsflächen Managementpläne zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung ? Auf welchen Zeitraum sind diese festgesetzt und wer führt die Bewirtschaftung durch? Wenn keine Pläne, bitte begründen. Davon ausgehend, dass mit „Hamsterkernland“ der Kernbereich des Lebensraums der Lokalpopulation des Feldhamsters westlich von Sangerhausen gemeint ist, besteht folgender Sachverhalt: Ein Managementplan für dieses Teilgebiet existiert nicht. Managementpläne können nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie für FFH-Gebiete erarbeitet werden. Die Ausweisung 30 von FFH-Gebieten erfolgt nur für Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Der Hamster ist eine nach Anhang IV der FFH- Richtlinie geschützte Art und unterliegt einem strengen Schutzsystem gemäß Artikel 12 der FFH-Richtlinie. Im Zusammenhang mit Eingriffen nach § 14 BNatSchG erfolgt u. a. bei Betroffenheit von Anhang IV Arten eine artenschutzrechtliche Fachprüfung. Im Rahmen der Prüfung sind Maßnahmen zur Vermeidung sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten festzulegen (vgl. § 44 BNatSchG i. V. m. Artikel 12 der FFH-Richtlinie und Kapitel II.3 des Leitfadens zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Bei Projekten, die einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bedürfen, müssen Maßnahmen zur Populationsstützung der betroffenen Art festgelegt werden (FCS-Maßnahmen, vgl. auch Kap. III.2 des Leitfadens zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG). Das kann einzelfallbezogen auch Managementmaßnahmen umfassen. 9. Sind das „Hamsterkernland“ und die für die Umsiedlung vorgesehenen Flächen jetzt/dann naturschutzrechtlich gesichert, oder führen neue bzw. weitere Investitionsvorhaben zu erneuten Konfrontationen zwischen Feldhamstern und Menschen/Investoren? Antwort bitte auf Status der Flächen „Hamsterkernland“ und Ausgleichsflächen mit Zeitpunkt und Zeitraum beziehen. Aufgrund der langfristigen Ziele des Artenschutzes (s. Frage V.8) ist eine Inanspruchnahme von bereits über Auflagen festgesetzten Hamsterschonflächen im Rahmen von neuen Projekten ausgeschlossen. Zur entsprechenden rechtlichen Sicherung kann für die betroffenen Grundstücke beispielsweise ein Grundbucheintrag erfolgen, der dauerhaft sämtliche Maßnahmen auf den Flächen verbietet, die dem Hamsterschutz entgegenstehen. 10. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Zustand der Feldhamsterpopulation in Sangerhausen ein und wie bewertet die Landesregierung den Einfluss der Umsiedlungsmaßnahmen auf den zukünftigen Zustand der Feldhamsterpopulation in Sangerhausen? Antwort bitte anhand der Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes des Feldhamsters (LAU, 2006). Maßgeblich für die Bewertung des Erhaltungszustandes der betroffenen lokalen Population ist die Abgrenzung des in Beziehung dazu stehenden lokalen Lebensraumes . Unter Bezugnahme auf die (optimistische) Abgrenzung entsprechend der folgenden Abbildung und unter Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze nach PAN & ILÖK (2010), SCHNITTER et al. (2006) und RANA (2010) wird der Erhaltungszustand überschlägig als schlecht (C) eingeschätzt. Maßgebliche Kriterien, die hierzu führen, sind die geringe mittlere Baudichte (< 2 Baue / ha, MYOTIS 2012, ÖKOTOP 2013) (führt laut SCHNITTER et al., RANA und PAN & ILÖK jeweils zur Bewertung des Hauptkriteriums „Zustand der Population“ mit C) und 31 bestehende Zersiedlungs-/Zerschneidungseffekte durch die BAB 38 (führt laut SCHNITTER et al., RANA und PAN & ILÖK jeweils zur Bewertung des Hauptkriteriums „Beeinträchtigungen“ mit C). Die Abgrenzung des lokalen Lebensraumes lt. der folgenden Abbildung ist optimistisch , weil die BAB 38 eine erhebliche trennende Wirkung entfaltet und die Nutzung der wenigen vorhandenen Durchlässe oder Übergänge durch den Feldhamster nicht hinreichend belegt ist. Abb.: Überschlägige Grenze des lokalen Lebensraums des Feldhamsterbestandes westlich von Sangerhausen Innerhalb des Lebensraums der betroffenen Lokalpopulation besteht eine erhebliche Ungleichverteilung von Lebensraumbedingungen, die sich in unterschiedlichen Bodenverhältnissen manifestiert (vgl. STEININGER 2012) und auch anhand der Verteilung der Feldhamsterbaue, ergo der Siedlungsdichte, augenscheinlich wird. So liegen mit Blick auf das Bodengutachten von STEININGER (2012) auf nur ca. 40 % des etwa 1.500 ha umfassenden Lebensraums der lokalen Population (Abgrenzung s. Abbildung) lössgeprägte Böden vor, die für ein dauerhaftes Überleben der Lokalpopulation von maßgeblicher Bedeutung sind (bedingt und sehr gut geeignete Flächen ). Laut STEININGER (2012) sehr gut geeignete Böden (Optimallebensräume) beschränken sich auf nur ca. 25 % des lokalen Lebensraums. Davon wiederum befinden sich die Hauptanteile unmittelbar an den westlichen Stadtrand angrenzend bis zum Lauf der Gonna, nördlich der A 38. Alle übrigen Flächen mit Prädikat „ungeeignet“ (60 % des lokalen Lebensraums) weisen in den tieferen Bodenschichten deutliche Hydromorphiemerkmale und/oder eine eingeschränkte Grabbarkeit auf, weshalb sie zwar in günstigen Jahren von Feld- 32 hamstern in Anspruch genommen werden können. In Jahren mit ungünstiger Witterung hingegen ist ein Überleben der Tiere in diesem Bereich nicht mehr gesichert. Mithin entfalten die so genannten „sehr gut“ geeigneten Flächen eine bedeutende Refugialfunktion für klimatisch ungünstige Jahre und sind daher essenziell, um langfristig das Überleben der westlichen Sangerhäuser Lokalpopulation zu sichern. Das langfristige Überleben des Feldhamsters westlich von Sangerhausen setzt das Vorhandensein geeigneter Flächen in einer ausreichenden Quantität sowie einer hinreichenden Vernetzung voraus. Bereits im Status Quo bestehen erhebliche Beeinträchtigungen des Hamsters durch Habitatfragmentierung. Selbst unter der Annahme , dass die vorhandenen ca. 600 ha abiotisch geeigneter Flächen (sehr gut und bedingt geeignet zusammen genommen) für das Fortbestehen der Teilpopulation ausreichend seien (vgl. Urteil des EuGH Az. C-383/09), ist feststellbar, dass diese aufgrund der Barrierewirkung der BAB 38 aktuell nur noch eingeschränkt erreichbar sind. Alle diese Bedingungen sind bei der Konzeption von Minderungs- sowie Ausgleichund Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Planungen zu beachten. Eine Verschlechterung sowie eine Behinderung der Verbesserung des Erhaltungszustandes der Population ist dabei auszuschließen. Derzeit sind keine Umsiedlungsmaßnahmen geplant, die hinsichtlich ihres Einflusses auf die lokale Feldhamsterpopulation bewertet werden können. Quellen: PLANUNGSBÜRO FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ GMBH & INSTITUT FÜR LAND- SCHAFTSÖKOLOGIE, AG BIOZÖNOLOGIE (PAN & ILÖK) (2010): Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten nach Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder- Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring erstellt im Rahmen des F(orschungs)- und E(ntwicklungs)-Vorhabens „Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland“ - Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) - FKZ 805 82 013. SCHNITTER, P., EICHEN, C., ELLWANGER, G., NEUKIRCHEN, M. & E. SCHRÖDER (Bearb .)(2006): Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland.- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Halle), Sonderheft 2. RANA - BÜRO FÜR ÖKOLOGIE UND NATURSCHUTZ FRANK MEYER (2010): Monitoring für die Tierarten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten nach Anhang I sowie Artikel 4.2 der Vogelschutz-Richtlinie in Sachsen-Anhalt. Konzept i.A. des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. STEININGER, M. (2012): Gutachten zur pedologisch-geologischen Beurteilung von Flächen in der Umgebung der Stadt Sangerhausen hinsichtlich der Eignung zur Ansiedlung von Feldhamstern aus Bereichen des geplanten „Industriepark Mitteldeutschland (IPM) Sangerhausen“. - unveröff. Gutachten i.A. der Stadt Sangerhausen . 11. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg von Umsiedlungsmaßnahmen für Feldhamster auf „schlechter geeignete Flächen“ (MDZ, 21. März 2017) - dafür aber in größerem Flächenumfang - ein? 33 Antwort bitte generell und im Hinblick auf die Bewertung der Situation der Feldhamsterpopulation in Sangerhausen. Hamster können dauerhaft nur auf tiefgründigen, lockeren, grabbaren Böden überleben , die bis in die Tiefe von mindestens 1,20 m keine Vernässungsmerkmale aufweisen . In Frage für Umsiedlungen kommen daher i. d. R. nur Flächen ab einer Bodenwertzahl von mindestens 70 Punkten. Dies sowie das Fehlen von Faktoren, die die Überlebensfähigkeit einschränken, wie zeitweilige Überschwemmung/ Überstauung oder Zerschneidung durch Verkehrswege sind neben einer ausreichenden Dimensionierung und einer geeigneten (feldhamsterfreundlichen Bewirtschaftung) die grundlegenden Voraussetzungen, um eine Fläche für Hamsterumsiedlungen zu nutzen. Da dies der beste Indikator für die Eignung als Hamsterlebensraum ist, sollte die Fläche zudem bereits Hamstervorkommen enthalten, jedoch maximal mit einer Dichte von 3 Bauen je ha, um noch Aufwertungspotenzial vorhalten zu können. Werden unter Beachtung dieses Mindeststandards Hamster auf Flächen umgesiedelt , die einen geringfügig niedrigeren Bodenwert als die Eingriffsfläche aufweisen, ist die Ausweisung einer im Vergleich zur Eingriffsfläche größeren Hamsterschonfläche ein probates Mittel, um dennoch die nötige Aufwertung sicher herbeiführen zu können. Daneben sind jedoch noch weitere Faktoren zu beachten, die unabhängig von der Geeignetheit der Ausgleichsfläche dennoch zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes trotz Umsiedlung und feldhamsterfreundlicher Bewirtschaftung führen können und somit eine Kompensation ausschließen. 12. Stehen im Bereich der Sangerhausener Feldhamsterpopulation weiterhin geeignete Flächen für die Ansiedlung von gezüchteten Feldhamstern zur Verfügung oder sollen die Nachzuchttiere auch in anderen Gebieten in Sachsen-Anhalt ausgewildert werden? Die Hamsterzuchtstation dient dazu, die vom Vorhaben des MIFA-Neubaus betroffene Teilpopulation des Feldhamsters, ergänzend zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung , durch Nachzucht zu stützen. Dies war erforderlich, da der MIFA-Neubau zu einem-Netto-Flächenverlust von 10 ha innerhalb einer bereits durch die BAB 38 vorgeschädigten Teilpopulation östlich von Sangerhausen geführt hat. Darüber hinaus erfolgte in dem konkreten Einzelfall eine Umsiedlung im Winter, was zu erheblichen Individuenverlusten führte [und daher nach heutigen rechtlichen Maßstäben nicht mehr zulässig wäre (vgl. Beschluss OVG Sachsen-Anhalt vom 04.01.2017, Az. 2 M 118/13)]. Vor diesem Hintergrund dient die Zuchtstation der Stützung der lokalen Population. Für den genannten Zweck stehen ausreichende Flächen für die Auswilderung zur Verfügung. Näheres wird im Rahmen eines Feinkonzeptes zum Betrieb der Feldhamsterzuchtstation noch geregelt. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Zuchtstation für landesweite Maßnahmen ist nicht vorgesehen. 13. Wie hoch schätzt die Landesregierung den quantitativen jährlichen Bedarf an Nachzucht aus Feldhamster-Zuchtstationen ein, um positive Effekte in Einzelvorkommen des Feldhamsters zu erreichen? Antwort bitte auf Vorkommen konzentrieren, die mit Nachzuchttieren in geplanten Zeiträumen aufgestockt werden sollen. 34 Wie bereits unter Frage V. 12 ausgeführt dient die Hamsterzuchtstation in Sangerhausen der Stützung der lokalen Hamstervorkommen bei Sangerhausen. Die Zahl der insgesamt notwendigen Hamster kann im Vorfeld nicht ermittelt werden, da sie abhängig von den Ergebnissen des begleitenden Monitorings ist. 14. In welcher Höhe stehen ab 2017 Landesmittel für die Zucht von Feldhamstern zur Verfügung? Wenn keine Mittel eingeplant werden, bitte begründen. Haushaltsmittel des Landes zur Zucht von Feldhamstern stehen nicht zur Verfügung, da diese Tätigkeit keine Aufgabe des Landes ist. Auskünfte, ob, in welcher Höhe und über welche Förderfonds gegebenenfalls Fördermittel für die Zucht von Feldhamstern beantragt werden sollen, sind bei den jeweiligen Trägern der jeweiligen Zuchtinitiativen einzuholen. 15. In der MDZ vom 15. Mai 2017 werden Zweifel an der Existenz einer Investorengruppe für das Projekt „Charlottes Garden“ geäußert und ein zuständiger Projektleiter scheint zum Zeitpunkt nicht vorhanden bzw. auskunftsfähig zu sein. Wie sieht die Landesregierung unter diesen Aspekten die weitere Vorgehensweise zum Ablauf bzw. zur Notwendigkeit der Feldhamsterumsiedlung ? Die Genehmigung zur Umsiedlung von Feldhamstern ist am 31.05.2017 abgelaufen. Ein neuer Antrag liegt nicht vor. Ohne Projektträger und ohne plausible Prüf- und Genehmigungsunterlagen besteht kein Erfordernis in Lebensräume streng geschützter Tiere einzugreifen. Nicht erforderliche Eingriffe sind nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG zu unterlassen. 16. Mit Beschluss vom 16. Oktober 2011 hat die Landesregierung im Landesentwicklungsplan beschlossen, den Standort Sangerhausen als Vorranggebiet mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieanlagen festzulegen. Wurden bei dieser Festlegung die Feldhamsterpopulation und das damit verbundene Konfliktpotential berücksichtigt? Antwort bitte flächenbezogen auf Sangerhausen begründen. Eine Aufgabe der Landesentwicklung ist es, für den Gesamtraum des Landes und seine Teilräume im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung zusammenfassende , überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne aufzustellen und dabei u. a. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, auftretende Konflikte auszugleichen und Vorsorge für einzelne Raumfunktionen und Raumnutzungen zu treffen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Sangerhausen als Vorrangstandort mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrie- 35 anlagen im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP 2010) festgelegt und die Regionalplanung beauftragt, den Standort räumlich zu präzisieren. Bei der Aufstellung des LEP 2010 wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in welcher die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Plans auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt wurden. Diese sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet. In der Umweltprüfung wurden auch Belange des Artenschutzes betrachtet. Auf der Ebene des LEP erfolgt jedoch wegen des Maßstabes und des Abstraktionsgrades der Planung keine Betrachtung einzelner Arten. Die Prüfung auf Ebene des LEP hat die Funktion, auf artenschutzrechtliche Konfliktpotenziale aufmerksam zu machen. Hier wird überschlägig i. S. einer vorgelagerten Grobprüfung eingeschätzt, ob ·auf nachfolgenden Planungs- und Zulassungsebenen Belange des Artenschutzes entgegenstehen könnten. Für den Vorrangstandort Sangerhausen wurde ein hohes Konfliktpotenzial im Hinblick auf den Artenschutz identifiziert. Diese potenziellen Konflikte sind im Rahmen der räumlichen Präzisierung des Standortes und im Rahmen der Projektplanung und -zulassung tiefergehend zu prüfen.