Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/186 26.07.2016 (Ausgegeben am 27.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Körperverletzung gegen Polizeivollzugsbeamte Kleine Anfrage - KA 7/69 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 31. Mai 2016 wurden mehrere Personen, darunter auch Polizisten, auf der Bahnstrecke Merseburg-Querfurt durch einen 22-jährigen verletzt. Unter anderem wurden Ermittlungen wegen Leistungserschleichung, Nötigung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Asylbewerber? Ja. 2. Wenn ja, aus welchem Herkunftsland stammt dieser? Der Beschuldigte stammt aus der Republik Mali. 3. Wenn ja, wann ist der Asylantrag gestellt worden? Die Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgte am 7. März 2013. 4. Wenn ja, ist der Asylantrag beschieden worden? Ja. 2 5. Ist den Medien mitgeteilt worden, dass es sich um einen Asylbewerber handelt? Nein. Die polizeiliche Pressearbeit lag ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Magdeburg. Gemäß der hier bekannten Meldung* vom 1. Juni 2016, 14:50 Uhr, mit dem Titel „Fünf verletzte Polizisten – Gewalttätiger Mann schlägt mit Knüppel um sich“ erfolgte kein Hinweis auf die Nationalität oder den Status des Beschuldigten als Asylbewerber. 6. Ist die Anzeige von versuchtem Totschlag auf schwere Körperverletzung abgestuft worden? Das Ermittlungsverfahren wird gegenwärtig in Zuständigkeit der Bundespolizei wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung geführt.