Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1864 18.09.2017 (Ausgegeben am 19.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Muslimische Gebetsräume im Landkreis Börde Kleine Anfrage - KA 7/1062 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Zahl der muslimischen Personen die sich im Landkreis Börde aufhalten und wohnhaft sind, ist seitdem Jahren 2015/2016 rapide angestiegen. Muslimische Interessenverbände formieren sich und fordern in Städten und Gemeinden mitwachsender Anzahl von muslimischen Asylbewerbern eine Heimstätte zur Ausübung ihres Glaubens. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wo befinden sich aktuell muslimische Gebetsräume im Landkreis Börde und wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Jahr und Ort angeben. Die erbetenen Angaben werden vom Land Sachsen-Anhalt nicht erfasst. Frage 2: Wie viele temporäre muslimische Gebetsräume haben im Landkreis Börde seit dem Jahr 1990 existiert? Bitte nach Ort, Betriebszeitraum und Jahr angeben. Die erbetenen Angaben werden vom Land Sachsen-Anhalt statistisch nicht erfasst. 2 Frage 3: Wie werden die aktuell existierenden Gebetsräume im Landkreis Börde finanziert , welche Träger sind vorhanden? Die Finanzierung bitte konkret aufschlüsseln . Eine landesseitige Finanzierung der Gebetsräume erfolgt nicht. Entsprechende Informationen zu Trägerschaften und Finanzierungen liegen nicht vor. Frage 4: Wie viele Muslime leben im Einzugsbereich der schon im Landkreis Börde existierenden Gebetsräume? Die erbetenen statistischen Angaben liegen hierzu nicht vor. Frage 5: Wie viele Bürger mit muslimischen Glauben sind im Landkreis Börde wohnhaft und wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 1990 geändert? Bitte nach Status, Staatsbürgerschaft, Alter, Geschlecht, Ort und Einreisejahr angeben. Die erbetenen statistischen Angaben liegen hierzu nicht vor. Sie werden vom Land Sachsen-Anhalt nicht erfasst. Frage 6: Sind weitere muslimische Gebetsräume im Landkreis Börde geplant? Wenn ja, in welchen Orten, wie werden diese finanziert und welche Kapazitäten sind geplant ? Entsprechende Planungen sind dem Land Sachsen-Anhalt nicht bekannt. Die erbetenen Angaben werden landesseitig nicht erfasst. Frage 7: Falls eine oder mehrere der Fragen Eins bis Sechs nicht beantwortet werden können, warum liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben dazu vor bzw. warum werden diese nicht vom Land Sachsen-Anhalt erfasst? Entsprechende statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor, weil sie nicht erfasst werden. Dieses gilt für alle Glaubensgemeinschaften. Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Grundgesetz gilt hier ebenso wie die Religionsfreiheit . Eine umfassende Erfassung der Mitgliederzahlen aller Religionsgemeinschaften durch das Land ist für die Erfüllung der Aufgaben des Landes nicht notwendig.