Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/187 26.07.2016 (Ausgegeben am 27.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Teilentschuldung der Stadt Quedlinburg Kleine Anfrage - KA 7/70 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der ehemalige Finanzminister Jens Bullerjahn hat kurz vor Ablauf seiner Amtsperiode noch seine Zusage eingehalten, die Stadt Quedlinburg teilzuentschulden. Die Teilentschuldung in Höhe von 14,6 Millionen Euro durch eine Zuweisung des Landes erfolgte im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kurzentrums Bad Suderode. Hierbei handelte es sich um aufgelaufene Schulden durch den Betrieb des Kurzentrums. Dankenswerterweise hielt Finanzminister Jens Bullerjahn damit die seinerzeit den SPD-Politikern Dr. Eberhard Brecht, Andreas Steppuhn und Bianka Kachel gegebene Zusage ein, die Stadt Quedlinburg nach erfolgreichem Verkauf des Kurzentrums zu entlasten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Haushaltslage der ehemals selbständigen Gemeinde Bad Suderode war wegen des hoch defizitären Kureigenbetriebs desolat. 2009 beantragte die Gemeinde erstmals , die ihr in den Jahren ab 1997 gewährten Liquiditätshilfen in eine Bedarfszuweisung umzuwandeln. 2015 wurde erneut ein entsprechender Antrag von der Stadt Quedlinburg gestellt, der die Gemeinde Bad Suderode inzwischen per Gesetz zugeordnet worden war. Da keine freiwillige Eingemeindung vorlag, hatte die Stadt Quedlinburg keine tatsächliche Entscheidungsfreiheit, ob sie die finanziellen Belastungen durch den Kurbetrieb übernehmen wollte, so dass eine außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 17 FAG anerkannt werden konnte. Voraussetzung für die Umwandlung war jedoch, dass keine neuen Defizite aus dem Kurbetrieb erwachsen. Dies wollte die Stadt durch eine Veräußerung des Kurzentrums erreichen, die sich jedoch 2 schwierig gestaltete. Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Kurzentrums kam es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien. Erst als die Wirksamkeit des zweiten Verkaufs feststand, befürwortete Herr Finanzminister Bullerjahn am 1. April 2016 die beantragte Umwandlung der Liquiditätshilfe in eine Bedarfszuweisung . Am 13. April erteilte das Ministerium für Inneres und Sport sein Einvernehmen . Daraufhin unterzeichnete Herr Minister Bullerjahn den Bewilligungsbescheid . Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wann genau hat Finanzminister Jens Bullerjahn den o. g. Bescheid an die Stadt Quedlinburg unterschrieben? Herr Minister Bullerjahn hat den Bescheid am 25. April 2016 unterzeichnet. 2. Wann genau und wie wurde der Bescheid an die Stadt Quedlinburg übermittelt ? Der Bescheid wurde dem Oberbürgermeister der Stadt Quedlinburg übergeben. Zudem wurde der Stadt Quedlinburg am 25. April der eingescannte Bescheid als E-Mail-Anhang übermittelt. 3. Wann hat der Oberbürgermeister der Stadt Quedlinburg den Bescheid erhalten und wann wurde er wie informiert? Siehe Antwort zu 2. Die interne Weiterleitung der E-Mail innerhalb der Stadt Quedlinburg entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. 4. Warum hat der Oberbürgermeister der Stadt Quedlinburg angesichts der laufenden Haushaltsberatungen den Quedlinburger Stadtrat am 28. April 2016 nicht über den Bescheid informiert? Diese internen Vorgänge der Kommune entziehen sich der Kenntnis der Landesregierung . 5. Wie kam es dazu, dass der neue Finanzstaatssekretär den Bescheid am 26. Mai 2016 im Beisein eines CDU-Landtagsabgeordneten nochmals übergeben hat? Angesichts der Höhe der Bewilligung erschien es angemessen, den Originalbescheid dem Oberbürgermeister persönlich zu übergeben. Hinsichtlich des Originalbescheides handelt es sich um eine erstmalige und nicht, wie die Frage unterstellt , um eine nochmalige Übergabe. 6. Warum wurden nicht alle regionalen Landtagsabgeordneten zu dem Termin am 26. Mai 2016 eigeladen? Nach welchen Kriterien die Stadt Quedlinburg Einladungen für die Teilnahme an der Übergabe ausgesprochen hat, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung . 3 7. Was ist mit dem besagten Bescheid in der Zeit vom 25. April bis 26. Mai 2016 passiert? Wo hat er sich zu welchem Zeitpunkt im genannten Zeitraum befunden? Der Bescheid wurde am 25. April per Umlaufmappe an die Poststelle des Ministeriums geschickt, von dieser am Folgetag versandt und ging am 27. April beim Landesverwaltungsamt ein. Nach Entscheidung zur persönlichen Aushändigung wurde der Bescheid zurückgesendet und ging am 4. Mai im Finanzministerium ein.