Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1871 18.09.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Monat Mai 2017 Kleine Anfrage - KA 7/1037 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild 2 PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Mai 2017 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Mai 2017. 1. Wie viele Straftaten - ausgenommen der Gewaltdelikte - im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 für den Monat Mai registriert? Für den Monat Mai 2017 wurden in Sachsen-Anhalt 71 politisch motivierte Straftaten registriert, die dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet worden sind (Anlage 1). 2. Wie viele Nachmeldungen wurden für die Vormonate seit Jahresbeginn registriert? Der Begriff der Nachmeldung ist im Definitionssystem PMK nicht definiert. Es handelt sich dabei um Straftaten, die nachträglich, d. h. nach einer als Berichtszeitraum definierten Zeitspanne, bekannt geworden bzw. gemeldet worden sind. Das Fallaufkommen der Polizei bekannt gewordener Straftaten ist im Wesentlichen vom Anzeigeverhalten der Betroffenen abhängig. Darüber hinaus wird die politische Motivation oft erst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens festgestellt und entsprechend gemeldet. Als Vormonat, bezogen auf den Monat Mai 2017, wurden in diesem Zusammenhang die Straftaten mit Tatzeit vom 1. Januar 2017 bis einschließlich 30. April 2017 interpretiert, die dem Polizeilichen Staatsschutz ab dem 1. Mai 2017 bekannt wurden und im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen PMK (KPMD-PMK) gemeldet worden sind. Demnach sind in diesem Zeitraum 88 Straftaten der PMK -rechts- nachträglich registriert worden (Anlage 3). 3. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. und 2. Erfragten Taten? An welchen Tatorten (Kommune und Angabe Stadt- bzw. Ortsteil) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation/politische Einstellung , sexuelle Orientierung, etc.), Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Im LKA werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. In keinem der registrierten Fälle kam es zu einer vorläufigen Festnahme. 3 Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren , verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schäden sowie Tatverdächtigen sind in den Anlagen 1 und 2 (zu Frage 1) und in den Anlagen 3 und 4 (zu Frage 2) dargestellt. Die Angaben zu polizeilichen Vorerkenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf PMK im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 4. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 und 2 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen.