Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1879 20.09.2017 (Ausgegeben am 21.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Einsatz stiller SMS im Land Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1040 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden des Landes Sachsen-Anhalt nutzen sogenannte stille SMS zur Ortung oder zur Erstellung von Bewegungsprofilen? Die Ermittlungsbehörden und der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt nutzen sogenannte „Stille SMS“. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht der Einsatz stiller SMS? Bei sogenannten „Stillen SMS“ handelt es sich um Ortungsimpulse. Die mittels Ortungsimpuls erzeugten Verkehrsdaten werden beim Netzbetreiber erfasst und gespeichert. Die erzeugten Verkehrsdaten dürfen zu strafprozessualen Zwecken ausschließlich bei Vorliegen richterlicher Beschlüsse gemäß §§ 100a, 100b, 100g StPO unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen verwendet werden. Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person kann die Polizei die im Rahmen einer sogenannten „Stillen SMS“ erzeugten Verkehrsdaten nach Maßgabe der §§ 17b und 22 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt verwenden. Für die Verfassungsschutzbehörde ist der Einsatz „Stiller SMS“ auf der Grundlage einer Anordnung gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt oder einer Anordnung gemäß § 10 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen möglich. 3. Wie viele stille SMS wurden in den vergangenen 5 Jahren durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt versendet? Bitte nach Jahr und Behörde aufschlüsseln . In den vergangenen fünf Jahren wurden von der Polizei des Landes Sachsen- Anhalt 51.013 sogenannte „Stille SMS“ versendet. Näheres ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl stiller SMS 2012 11.727 2013 8.369 2014 13.296 2015 8.299 2016 9.322 Eine Aufschlüsselung nach Polizeibehörden ist nicht möglich, da hierüber keine statistische Erfassung erfolgt. Die Ausleitung von Verkehrsdaten eines Mobiltelefons beim Empfang von sogenannten „Stillen SMS“ wurde für die Verfassungsschutzbehörde bisher ausschließlich im Rahmen von Maßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses, deren Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit zuvor von der G10-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt worden war, angeordnet. Die Anzahl sogenannter „Stiller SMS“ wird vom Verfassungsschutz nicht statistisch erfasst; konkrete Angaben darüber, wie viele stille SMS im angefragten Zeitraum versandt wurden, sind daher nicht möglich. 4. Wurden im Zuge des G20-Gipfels stille SMS versendet, um potentielle linke Straftäter zu orten? Wenn ja, wie viele und von welcher Behörde? Von der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wurden im Zuge des G20-Gipfels keine sogenannten „Stillen SMS“ versendet, um potenzielle linke Straftäter zu orten. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz stiller SMS? Fanden Evaluierungen dieses nachrichtendienstlichen Werkzeuges statt? Der Einsatz sogenannter „Stiller SMS“ als technisches Mittel zur Standortermittlung eines Mobiltelefons, welches bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Aufgabenerledigung der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes dient, hat sich in der Praxis bewährt und wird positiv bewertet. 3 Eine solche Maßnahme kann jedoch immer nur ein Teil der jeweiligen Ermittlungen darstellen. Eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten durch die Polizei oder von extremistischen Bestrebungen durch den Verfassungsschutz ist immer ein Ergebnis des Zusammenspiels mehrerer geeigneter, verhältnismäßiger und rechtlich zulässiger Ermittlungsmethoden. Eine Evaluierung fand nicht statt.