Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1880 20.09.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Viehdiebstahl in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1047 Vorbemerkung des Fragestellenden: Organisierte Viehdiebstähle von Schlachttieren und kompletten Zuchtherden samt Futter u. a. Zubehör in Sachsen und Brandenburg führten bereits zur Existenzbedrohung für einzelne mehrfach betroffene Nutztierhalter und nahmen derart überhand, dass in Brandenburg eine Sonderkommission der Polizei ermittelt. Zudem wollen Versicherungen Tierbestände nicht mehr versichern. In Sachsen-Anhalt zielten derartige Diebstähle - aktuell und in den letzten Jahren - bisher auf kleine Wiederkäuer (Volksstimme: 26. Juni 2017 und 19. Juli 2017) und Mastschweine (Volksstimme: 28. Juni 2017) ab. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 6 und 8 bis 13 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. In der PKS werden die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, erfasst. Diese wird bundeseinheitlich als Ausgangsstatistik geführt, d. h. die bekannt gewordenen Straftaten werden erst nach Abschluss der Ermittlungen und bei Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. 2 Die PKS enthält Angaben über Art und Anzahl der erfassten Straftaten, Tatort und Tatzeit, Aufklärungsergebnisse sowie Angaben zu den ermittelten Tatverdächtigen und den Opfern. Die in der Anfrage verwendeten Klassifizierungen Gehegewild und Nutztiere in Hobbyhaltung sind in der PKS nicht enthalten. Die PKS bietet lediglich die Möglichkeit, Nutztiere als erlangtes Gut zu erfassen. Um im Sinne der Kleinen Anfrage antworten zu können, beziehen sich Antworten auf die Bezeichnung Großvieh. Unter diesem Begriff werden in der PKS die Tierarten Rind, Pferd, Schwein und Schaf erfasst. Erfasst werden Fälle des Diebstahls ohne erschwerende Umstände gem. § 242 Strafgesetzbuch (StGB) und des besonders schweren Falls des Diebstahls gem. § 243 StGB. 1. Wie viele und vor allem welche Tiere (Nutztiere, Gehegewild und Nutztiere in Hobbyhaltung) wurden in Sachsen-Anhalt während der letzten sechs Jahre gestohlen? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis, Tierart, Rasse, Nutzungsart (Mast, Zucht, Hobby- und nutztierartige Wildhaltung sowie monetärem Wert im Vergleich zum Schlachtpreis und entgangener Zuchtleistung). 2. In wie vielen Fällen wurde versucht Nutztiere, Gehegewild und Nutztiere in Hobbyhaltung in Sachsen-Anhalt während der letzten sechs Jahre zu stehlen? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis, Tierart, Rasse, Nutzungsart (Mast, Zucht, Hobby- und nutztierartiger Wildhaltung). Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Anzahl der entwendeten Tiere und Angaben über Rassen, Nutzungsarten, Schlachtpreise sowie entgangene Zuchtleistungen werden in der PKS nicht erfasst . Erfasst wird der Vermögensschaden zum Zeitpunkt des Diebstahls. Die erfassten Fälle für das Land nach Jahren, einschließlich der Vermögenschäden und die erfassten Fälle, aufgeschlüsselt nach den Tierarten Rind, Pferd, Schwein und Schaf, sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) dargestellt. In einem Fall wurde im Jahr 2015 versucht, im Burgenlandkreis ein Pferd zu entwenden . 3. Wie viele Nutz-, Hobby- und Gehegewildhalter waren in den letzten sechs Jahren insgesamt in Sachsen-Anhalt von Viehdiebstählen betroffen und wie viele dieser Tierhalter haben bereits mehr als einen Diebstahl erlitten? Bitte nach Jahr, Landkreis, Tierhalter und Häufigkeitsklassen der Diebstähle einteilen. In der PKS erfolgt die Erfassung von Geschädigten in anonymisierter Form. Eine Aussage zu Mehrfachgeschädigten ist nicht möglich. In jedem erfassten Fall ist mindestens eine Person geschädigt. 4. Wie viele der in Frage 1 benannten vollendeten und Frage 2 benannten versuchten Viehdiebstähle wurden in Sachsen-Anhalt bereits aufgeklärt? Bitte nach Jahr, Landkreis und Anzahl der einzelnen Diebstähle und Diebstahlversuche , die Zahl der ermittelten Täter und die Aufklärungsquote zuordnen. 3 Die Anzahl der erfassten Fälle und der aufgeklärten Fälle sowie die Aufklärungsquoten , aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten , sind der beigefügten Übersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Bei der versuchten Tat (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2) handelt es sich um einen aufgeklärten Fall. 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Herkunft bzw. Nationalität der Täter vor? Bitte aufgliedern, wie in Polizeijahrbüchern dargestellt. Die Angaben zu den Tatverdächtigen sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 3) dargestellt. Da es sich in diesem Fall um eine Einzeldatensatzrecherche handelt, ist eine Darstellung wie in den PKS-Jahrbüchern, welche automatisiert erstellt werden, nicht möglich. 6. Wurden gestohlene Tiere wiedergefunden? Wenn ja, wie viele Tiere der Auflistung aus Frage 1 wurden wo gefunden und wie wurde mit ihnen entsprechend dem Zustand der Tiere beim Auffinden verfahren? Daten zu aufgefundenen Tieren sind in der PKS nicht erfasst. 7. Gegen wie viele ermittelte Täter wurde Anklage erhoben und welches Strafmaß wurde verhängt bzw. wurden Verfahren eingestellt? Bitte in Bezug auf Frage 3 darstellen. Daten im Sinne der Fragestellung werden in der PKS nicht erfasst. Um die Frage beantworten zu können, wurden Daten aus dem Informations- und Vorgangsbearbeitungssytems der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (IVOPOL) erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Eingangserfassung. Erhobene Daten aus IVOPOL und aus der PKS (Ausgangsstatistik) sind nicht vergleichbar. Danach wurden bislang gegen sieben Personen Anklage erhoben. Fünf Personen wurden zu Geldstrafen (eine Person zu 120 Tagessätzen, eine Person zu 90 Tagessätzen, eine Person zu 45 Tagesätzen und zwei Personen zu je 30 Tagessätzen) und eine Person zu einer Arbeitsauflage verurteilt. Gegen eine Person wurde das Verfahren eingestellt. 8. Welche Diebstahlarten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt unter der Schlüsselzahl der Tat „Großviehdiebstahl “ zusammengefasst? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 9. Wie gliedern sich folglich die unter der Schlüsselzahl der Tat „Großviehdiebstahl “ zusammengefassten 98 Straftaten für die Jahre 2006 bis 2010 im Einzelnen? Bitte anhand der Darstellung in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt (2006 bis 2015) angeben. 4 Bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte die Erfassung von Großviehdiebstahl unter einem eigenständigen PKS-Summenschlüssel (*950). Dieser setzte sich zusammen aus den Schlüsselzahlen des Diebstahls ohne erschwerende Umstände von Großvieh (3950) und des besonders schweren Fall des Diebstahls von Großvieh (4950). Aufgrund der geringen Aussagekraft wurde bundeseinheitlich beschlossen, diesen Erfassungsschlüssel zum 1. Januar 2011 nicht mehr zu nutzen. Von 2006 bis 2010 wurden insgesamt 162 Fälle des Großviehdiebstahls in der PKS erfasst . Bei den 98 Straftaten, die in der Frage 9 angeführt sind, handelt es sich um die Fälle des Diebstahls ohne erschwerende Umstände. Die Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle, die Aufklärungsquoten und Angaben über die ermittelten Tatverdächtigen nach Jahren und Delikten sind in der beigefügten Übersicht (Anlage 4) dargestellt. 10. Wo wird der Diebstahl von Kleinvieh (hier Schafe und Ziegen) erfasst? Schlüsselzahl der Tat nach Polizeilicher Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt angeben. Die Werte Kleinvieh und Ziege sind in der PKS nicht vorgesehen. Das Schaf dagegen befindet sich im Gegenstandskatalog und wird zum Großvieh gezählt. Die Erfassung erfolgt je nach begangenem Delikt (ohne erschwerende Umstände Schlüsselzahl 3950 oder besonders schwerer Fall des Diebstahls Schlüsselzahl 4950 ). Das Tier Ziege ist nicht als eigenständiger Katalogwert vorhanden. Die Eintragung als erlangtes Gut ist unter den Katalogwerten Nutztiere bzw. Kleinvieh möglich. Eine weitere Differenzierung der Tierarten erfolgt nicht. 11. Die Aufklärungsquote von Großviehdiebstählen zeigt von 2006 bis 2010 - bei sinkender Fallzahl - einen positiven Trend, erreicht aber nur 54,5 % der Fälle. In 2016 wird nur noch 30,8 % Aufklärungsquote erreicht. Worin bestehen die Schwierigkeiten bei der Aufklärung der Fälle? Schwierigkeiten bei der Aufklärung derartiger Diebstähle können darin bestehen , dass insbesondere aus Herden entwendete Tiere nicht sofort erkannt werden und eine zeitnahe Information der Polizei zur Einleitung sofortiger Maßnahmen ausbleibt. Darüber hinaus befinden sich die landwirtschaftlichen Betriebe und Bauernhöfe mit entsprechenden Großviehbeständen überwiegend in geringer besiedelten ländlichen Regionen. Tatzeugen sind zu den meist nächtlichen Tatzeiten sehr selten. Ebenso sind bei Koppeln als Tatort die gewöhnlich genutzten kriminalistischen Spurensuch- und -sicherungsmethoden kaum anwendbar , da oftmals eventuell vorhandene Reifeneindruckspuren oder Schuhspuren bereits vernichtet sind. Auch Fährtensuchhunde sind wegen der Bodenverhältnisse und Fremdgerüche nicht einsetzbar. Erschwerend auf die Aufklärung derartiger Diebstähle wirkt sich ebenso aus, dass Fahndungsausschreibungen mit Individualnummer theoretisch nur bei Rindern und Schweinen (Ohrmarke), nicht aber bei Pferden möglich sind. Eine Wiedererkennung bzw. Zuordnung ist somit problematisch. 5 12. Hat es in den letzten fünf Jahren Hackerangriffe auf Datenbanken des Rinderzuchtverbandes Sachsen-Anhalt e. G. (Zuchtbuch für Milchrinder und Zuchtbuch für Fleischrinder), der Rinderallianz (Herdbuch Zuchtzentrum Bismark-Altmark) und des Schafzuchtverbandes Sachsen-Anhalt e. V. oder ähnliche Straftaten gegeben, die eine Zweckentfremdung von Zuchtund Vermarktungsdaten vermuten lassen? Wenn ja, welche Tatbestände wurden festgestellt und wurden Täter ermittelt ? Hackerangriffe und ähnliche Straftaten zum Nachteil der aufgeführten Institutionen sind der Landesregierung nicht bekannt. 13. Hat es in den letzten fünf Jahren im Land Sachsen-Anhalt Straftaten gegeben , die mit der Fälschung von Ohrmarken oder der Zweckentfremdung von Ohrmarken für landwirtschaftliche Nutztiere verbunden waren? Wenn ja, was waren dies für Straftaten, wurden Täter ermittelt? Derartige Straftaten werden in der PKS als sonstiger Betrug ohne weitere Spezifik erfasst. Ohrmarken werden in der PKS nicht erfasst. Eine Recherche zu diesen Fällen kann nicht erfolgen. 14. Gibt es eine spezielle Abteilung der Landes- bzw. Kriminalpolizei, die auf Viehdiebstähle im Land Sachsen-Anhalt spezialisiert ist bzw. bei derartigen Straftaten hinzugezogen wird? Spezialisierte Organisationseinheiten zur Bearbeitung von Viehdiebstählen sind nicht eingerichtet.