Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1902 21.09.2017 (Ausgegeben am 22.09.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Umbau der UTA-Schule in Naumburg (Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/1059 Vorbemerkung der Fragestellenden: Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird die Naumburger Uta-Schule zeitweise aufgrund von Renovierungsarbeiten geschlossen sein. Zur Kompensation ist geplant, die einzelnen Klassen vorübergehend auf umliegende Schulen sowie ein leerstehendes Gebäude in der Roßbacher Straße („Alter Schlachthof“) zu verteilen. Die anberaumten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen sollten ursprünglich Anfang der Sommerferien beginnen; tatsächlich sind jedoch bis zum heutigen Tage keine Arbeiten erfolgt. Zeitungsberichten zufolge wurde der Starttermin mittlerweile auf die kommenden Winterferien verlegt. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass sie dennoch in die für sie vorgesehenen Ausweichgebäude umziehen und eine wesentlich längere Bauzeit in Kauf nehmen müssen. Die Schulleitung befürchtet zudem, dass es infolge der Umstände zu einem zeitweisen Ausfall bestimmter Fächer wie bspw. Englisch und Musik kommen wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage1: Wann beginnen die Renovierungsarbeiten an der Uta-Schule? Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 wurde mit den Renovierungsarbeiten in der Uta- Grundschule begonnen. 2 Frage 2: Wie lange werden die Renovierungsarbeiten voraussichtlich andauern bzw. ab welchem Zeitpunkt werden Schüler und Lehrer in die Uta-Schule zurückkehren können? Der Schulträger plant die Rückkehr an die Uta-Grundschule für den Beginn des Schuljahres 2018/19. Frage 3: Liegt der Landesregierung ein Bauantrag für die Renovierungsarbeiten der Sekundarschule vor? Nein. Frage 4: In welcher Höhe sind Fördergelder für den Umbau der Uta-Schule vorgesehen? Der Stadt Naumburg wurde mit Bescheid vom 3. November 2016 für den Ausbau des Dachgeschosses und dem barrierefreien Zugang der Uta-Schule 831.870,00 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Rechnung Frage 5: Würden die genehmigten Fördermittel verfallen, wenn der tatsächliche Beginn der anberaumten Maßnahmen erst im Jahr 2018 erfolgt? Nein. Zum Zeitpunkt der Fördermittelbewilligung galt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm STARK V (RdErl. des MF vom 29. Oktober 2015, MBI. LSA S. 684). Demnach können nach Abschnitt 1 Ziffer 4.3 im Jahr 2019 Zuwendungen nur für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen und im Jahr 2019 vollständig abgerechnet werden. Mit der Änderung der STARK V-Richtlinie (RdErl. des MF vom 18. August 2017, MBI. LSA S. 467) verlängert sich der Förderzeitraum nunmehr um zwei Jahre. Frage 6: Warum müssen die Schüler der Uta-Schule bereits zu Beginn des kommenden Schuljahres auf andere Gebäude ausweichen, obwohl die Bauarbeiten voraussichtlich erst im kommenden Winter anlaufen? Die ursprüngliche Planung sah den Beginn der Bauarbeiten ab Sommer 2017 vor. Die Renovierungsarbeiten begannen bereits (siehe Antwort zu Frage 1). Frage 7: Werden die abgestellten Lehrer der Uta-Schule zwischen den verschiedenen Ausweichgebäuden pendeln müssen? Inwieweit wäre ein solches Prozedere hinsichtlich der Fahrtwege und Ruhepausen im zeitlichen und organisatorischen Rahmen überhaupt durchführbar? Drei unterrichtende Lehrkräfte pendeln zwischen dem Objekt in der Roßbacher Straße und jeweils einer anderen Grundschule in Naumburg. 3 Diese Wechsel finden in den großen Pausen statt. Der Tagesrhythmus wurde angepasst , die Pausenzeiten und die Häufigkeit der notwendigen Wechsel wurden durch die Schulleitung so geplant, dass die Zeit zum Wechseln jeweils ausreicht und die Anzahl der Wechsel so gering wie möglich gehalten wird. Frage 8: Wie beurteilt die Landesregierung die Prognose, dass die in der Vorbemerkung skizzierten Umstände im kommenden Schuljahr zu Unterrichtsausfällen führen könnten? Mit wie vielen ausgefallenen Unterrichtsstunden ist für das kommende Schuljahr zu rechnen? Es ist kein Unterrichtsausfall infolge des Umzugs zu erwarten. Frage 9: In welchem Zustand befindet sich das Gebäude „Alter Schlachthof“ in der Roßbacher Straße? Sind die Räumlichkeiten zur uneingeschränkten Durchführung eines vollumfänglichen und hochwertigen Schulunterrichts geeignet? Falls nicht, welche Maßnahmen werden getroffen, um das Gebäude für den Unterricht vorzubereiten? Nach Ortsbegehungen von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit der medical airport service GmbH (mas) als auch durch die schulfachliche Referentin des Landesschulamts (LSchA) wurden Empfehlungen und Hinweise gegeben, die in Vorbereitung auf den Schulbetrieb aus Sicht des Arbeitsschutzes, wie auch aus pädagogischer Sicht einer Überprüfung, Abstellung oder auch der Nachrüstung bedurften. Noch vor Schuljahresbeginn waren der Vertreter der mas GmbH, die schulfachliche Referentin des LSchA und die Schulleiterin erneut vor Ort, um sich von der Abstellung der angezeigten Mängel zu überzeugen. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Bedingungen des Ausweichobjektes der Uta-Grundschule in der Roßbacher Straße aktuell keine Veranlassung geben, welche die Nutzung als Schulobjekt für den begrenzt vorgesehen Zeitraum von einem Schuljahr aus Sicht der Arbeitssicherheit, wie auch aus pädagogischen Gesichtspunkten ausschließen.